06.05.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 21/09, vom 6. Mai 2009
Presse-Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Köhler: KVen nicht mehr auf Augenhöhe mit den Kassen
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
Andreas Köhler, hat die Parteien aufgefordert, sich klar zum Thema der
zukünftigen Ausgestaltung der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland zu
positionieren.
"Wenn der Gesetzgeber nicht die Gestaltungsspielräume für das System der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erweitert und eine klare,
nachvollziehbare und sinnvolle Wettbewerbsordnung etabliert, kollabiert das
KV-System", warnte Köhler bei der Fachveranstaltung "KBV-Kontrovers" am
Mittwoch in Berlin.
- Der Gesetzgeber habe den historischen Kompromiss von 1955 einseitig
gekündigt. Damals hätten die KVen den ungeteilten Sicherstellungsauftrag und
das Monopol zur Organisation der ambulanten ärztlichen Versorgung übertragen
bekommen.
Quelle: aerzteblatt.de Mittwoch, 29. April 2009

KBV will Diskussion um Orientierungswert
Die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten müssen sich
in den nächsten Wochen und Monaten auf weitere Veränderungen im Rahmen der
Honorarreform einstellen.
- So klagt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vor dem
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung, dass sich
Krankenkassen und KVen auf Landesebene über regionale Zuschläge für
besonders förderungswürdige Leistungen einigen können. Diese Klage gegen
einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. März hat
aufschiebende Wirkung. Nach Köhlers Worten müssen es deshalb beispielsweise
Belegärzte und ambulante Operateure hinnehmen, dass ihre genaue Honorierung
weiterhin unklar bleibt. Insgesamt geht es um Preiseffekte von rund 130
Millionen Euro.
- KBV-Vorstand Köhler wies zudem auf eine weitere "Baustelle" hin: Derzeit
werden zahlreiche Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht
kostendeckend vergütet. Denn der Orientierungswert wurde auf rund 3,5 Cent
festgelegt und liegt damit ein knappes Drittel unter dem kalkulatorischen
Punktwert von 5,11 Cent. Leistungen, deren Bewertungen im vergangenen Jahr
nicht angehoben wurden, sind deshalb nach seinen Worten zu schlecht bezahlt.
Unter dem Strich führe dies dazu, verdeutlichte Köhler, dass anstelle des
kalkulatorischen Arztlohns von etwa 105.000 Euro pro Jahr aufgrund des
Orientierungswerts nur mit rund 72.300 Euro gerechnet werden könne.
Quelle: aerzteblatt.de Montag, 4. Mai 2009

Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) vom 30. April 2009
Erstmals hat der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) beim großen
Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) eine eigene
Sitzung zur ambulanten Chirurgie an der Schnittstelle zum Krankenhaus
organisiert. Gut 60 Teilnehmer, etwa zur Hälfte niedergelassene und zur
anderen Hälfte Klinikchirurgen, drängten am 29. April 2009 in den Saal, um
sich aus erster Hand über die Verzahnung des ambulanten und des stationären
Sektors, die Vergütung beim ambulanten Operieren, die Chancen der
Niederlassung als Chirurg sowie die Fort- und Weiterbildung in der
chirurgischen Praxis zu informieren.
BNC-Präsident Haack erinnerte an die eklatante Kostenunterdeckung beim
ambulanten Operieren, ebenso wie an den ungleichen Wettbewerb mit den
Krankenhäusern: "Ein Krankenhaus profitiert bereits durch die duale
Finanzierung seiner Infrastruktur. Außerdem kann es bei einem ambulanten
Eingriff bereits vier Wochen nach Rechnungsstellung mit Geld rechnen,
während ein ambulanter Operateur erst sechs Monate nach der Abrechnung einen
Zahlungseingang verzeichnet."
- Trotz dieser Vorteile rentiert sich das ambulante Operieren auch im
Krankenhaus nicht, wie eine Blitzumfrage im Sitzungsplenum bestätigte: Fast
alle anwesenden Klinikchirurgen erklärten, dass sie ambulante Operationen
anbieten – doch niemand hielt die Vergütung dieser Leistungen für
kostendeckend. "Wenn niedergelassene Chirurgen mit den aktuellen Punktwerten
nicht zurecht kommen, wird das am Krankenhaus erst recht nicht gelingen",
sagte Haack und wiederholte eine der Kernforderungen des BNC: "Unabhängig
vom Ort der Leistungserbringung sollten für ambulante Eingriffe nach §115b
SGB V die gleichen Honorare auf Basis der DRG-Fallpauschalen gezahlt werden.
Nur auf diese Weise können die Krankenkassen das immense Einsparpotenzial
realisieren, das die Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den
ambulanten Sektor birgt."

Kassenärztliche Vereinigungen in Not: Wie ist die vertragsärztliche Versorgung noch zu retten?
Honorarmisere und kein Ende. Seit November tobt in Deutschland der
Honorarstreit.
- Eine intransparente Honorarentwicklung verbunden mit einer desolaten
Kommunikation sowohl in Richtung Ärzte als auch an die interessierte
Öffentlichkeit zeigen deutlich: das "System KV" befindet sich in
Selbstauflösung.
- "Das System der Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften ist am
Ende. Die Zwitterrolle aus staatlichem Ausführungsorgan und ärztlicher
Gewerkschaft ist weder zeitgemäß noch zukunftsfähig", so Dr. Bittmann. Die
KVen müssten aus dieser Zwangsjacke befreit und in den Wettbewerb entlassen
werden. Das könnte die Rettung des Arztes als Freiberufler sein.
- Ausweg könne eine neue frei verhandelte Gebührenordnung sein, die aber, so
Dr. Bittmann, mit der Einführung des Kostenerstattungssystems, also der
Behandlung auf Rechnung, für den Patienten verbunden werden müsse. Nur so
entstehe Transparenz über die erbrachte Leistung und das dafür berechnete
Geld.
- Dabei haben niedergelassene Ärzte in den letzten Jahren immer mehr
Verantwortung übernommen: Stichworte hierfür sind der Vorzug von ambulanter
vor stationärer Behandlung, die Förderung von ambulanten Operationen, der
stetig steigende medizinische Fortschritt und eine älter werdende
Gesellschaft.
- Durch die neue Honorarordnung komme jetzt endlich zutage, was ambulante
Versorgung den Kassen wert ist:
Für den Gegenwert eines Friseurbesuches behandeln einige Arztgruppen ihre
Patienten ein Quartal lang bei nahezu unbegrenztem Leistungsversprechen.
"Für dieses Honorardumping sind die Kassenärztlichen Vereinigungen als
Vollstrecker der Gesundheitspolitik aus dem Hause Ulla Schmidt genauso
verantwortlich wie die Politik selbst, die diese Rahmenbedingungen
geschaffen und um deren Konsequenzen gewusst haben", so Dr. Bittmann.
Quelle: Klaus Greppmeir. der niedergelassene arzt 4/2009, 20

Datenschützer bemängelt Abrechnung durch Verband
Die Abrechnung von Leistungen in den Hausarztverträgen nach Paragraf 73b SGB
V in Baden-Württemberg und Bayern über die privatrechtlich organisierte
Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist rechtswidrig.
Diese Ansicht vertritt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in
Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. "Die Übertragung der Abrechnung von
hausärztlichen Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit verbundenen
Datenverarbeitung per Gesetz den KVen übertragen", erklärte Weichert bei der
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen
Anwaltsvereins in München. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch
privatrechtliche Arztverbände und Dienstleister habe zur Folge, dass der
Schutz des Sozial- und des Patientengeheimnisses rechtlich wie technisch
nicht mehr sichergestellt sei.
- Der Datenschützer bezieht sich mit seiner Rechtsauffassung auch auf ein
Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 2008 (Az.: B6 KA 37/07 R).
Danach ist die Weitergabe von Daten gesetzlich versicherter Patienten an
private Abrechnungsstellen untersagt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.04.2009

Kostenerstattung ist in der GKV weiter ein Mauerblümchen
Die rund 70,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten setzen nach Angaben
der Bundesregierung in der Arztpraxis nach wie vor auf das
Sachleistungsprinzip. Die mit der Gesundheitsreform 2007 erweiterten
Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung (Paragraf 13 Absatz 2
SGB V) werde nur von einem "äußerst kleinen Teil" der Versicherten gewählt,
heißt es in einer Unterrichtung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.04.2009

TK-Chef fordert Abschaffung des Krankenkassen-Einheitsbeitrags
Angesichts des Milliardendefizits im Gesundheitsfonds fordert der
Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Norbert Klusen, den
Einheitsbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen.
- Der Gesundheitsfonds und dessen Verteilungsmechanismus sollten nach
Ansicht des Leiters des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA), Dr. Thomas
Drabinski, umgehend und für den Zeitraum der Rezession (bis voraussichtlich
Ende 2010) auf den Rechtsstand vom 31. Dezember 2008 gesetzt werden.
Nur so könnten die gesetzlichen Krankenkassen die Rezession erfolgreich
bewältigen und es könne verhindert werden, dass der Gesundheitsfonds in die
Schuldenfalle laufe. Die Finanzierung des Gesundheitsfonds sei ein
ungedeckter Scheck.
- Der Gesundheitsfonds sei auf Pump finanziert, was in der Rezession nur
durch Verschuldung des Gesundheitsfonds aufgefangen werden könne. Deshalb
könne der Gesundheitsfonds auch kein Schutzschirm für die Krankenkassen
sein, wie vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) behauptet werde. Die
akkumulierten Schuldenlasten würden für die GKV im Gegenteil ab 2010 nicht
mehr auflösbar sein. Der vermeintliche Schutzschirm sei vielmehr ein
Fallstrick, der den Weg in die Einheitskrankenkasse und in die rationierte
Staatsmedizin ebne.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 4. Mai 2009 Nr.
34/2009, 5-6

Das Loch im Fonds soll der Staat mit Steuern decken
Die Kritik am Gesundheitsfonds nimmt zu. Krankenkassen, Verbände und
Krankenhäuser verlangen die Rücknahme des Fonds oder zumindest deutliche
Änderungen. Der Ersatzkassenverband fordert, den Kredit von 2,9 Milliarden
Euro in einen Steuerzuschuss umzuwandeln.
Der Vorsitzende des Ersatzkassenverbandes, Thomas Ballast, erklärte in
Reaktion auf die Prognose des Schätzerkreises, es sei nicht davon
auszugehen, dass bereits 2010 die Einnahmen des Gesundheitsfonds wieder
sprudeln würden. Er rechne eher mit einer Verschlechterung. Ein
Ausgabenrisiko sieht Ballast zudem in der Verpflichtung der Kassen,
Hausarztverträge abzuschließen.
- Der Vorstandschef der Barmer, Johannes Voecking, stellte die Rückzahlung
des Milliardenkredits in Frage. Sollte sich die Einnahmesituation weiter
verschlechtern, müsse über höhere Beitragssätze oder weitere
Steuersubventionen nachgedacht werden. Auch eine Nullrunde für Ärzte werde
die Folge sein.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx? sid=545870
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.05.2009

Wasem: Fonds ist nicht grundsätzlich innovationsfördernd
Der Gesundheitsfonds fördert nicht zwangsläufig die Entwicklung von
innovativen Versorgungsmodellen. Diese Auffassung vertritt der
Gesundheitsökonom und Politikberater Professor Jürgen Wasem. Er verweist
darauf, dass die Krankenkassen zum Jahresbeginn 600 Verträge der
Integrierten Versorgung gekündigt hätten. "Das ist ein klares Zeichen dafür,
dass die Kassen alles, was mehr Geld kostet, abgestoßen haben", sagte er bei
einer Veranstaltung des Bundesverbands Medizintechnologie.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.04.2009

GKV-Schätzerkreis: Dem Gesundheitsfonds fehlen 2,9 Milliarden Euro
Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht
einvernehmlich davon aus, dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr
2009 um 2,9 Milliarden Euro geringer ausfallen als noch im Oktober 2008
geschätzt. Dies sei die Folge des konjunkturellen Einbruchs im Jahr 2009 und
der damit verbundenen Verschlechterung der Lohn- und
Beschäftigungsentwicklung in Deutschland.
Quelle: aerzteblatt.de 30. April 2009

Klinik-Abrechnungen: 40 % zu hoch?
In 40 % der überprüften Fälle sind nach Angaben des Geschäftsführers des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS),
Dr. Peter Pick, die von den Krankenhäusern eingereichten Abrechnungen
überhöht.
Wie Pick gegenüber dem "Spiegel" erklärte, seien "frisierte Rechnungen" um
durchschnittlich 500 Euro zu hoch.
- In vielen Fällen soll es sich um ein Upcoding handeln. Es würden teurere
Leistungen abgerechnet, als tatsächlich erbracht worden seien.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 4. Mai 2009 Nr.
34/2009, 6

Selektivverträge: Kürzere Wartezeiten für AOK-Versicherte
Mehr als 600.000 AOK-Versicherte werden ab dem 1. Mai 2009 im Land
Brandenburg exklusiv von den niedergelassenen Fachärzten der
Augenärztegenossenschaft behandelt.
Für die Brandenburger AOK-Versicherten bedeutet dieser Selektivvertrag nach
§ 73c SGB V künftig eine schnellere und wohnortnahe ambulante Behandlung bei
den über 100 Augenärzten der Genossenschaft, so heißt es in einer
entsprechenden Pressemitteilung.
Die Vertragspartner sehen die positiven Effekte dieses Vertrages für die
Patienten in verbesserten Leistungen bei Augenoperationen, wie etwa
garantierte OP-Termine innerhalb von vier Wochen an 18 Standorten, im
Einsatz der qualitativ besten Linsen und dem Verzicht auf lange
Krankenhausaufenthalte fernab des Wohnortes.
- Außerdem sollen die AOK-Versicherten von zusätzlichen Sprechstunden und
reduzierten Wartezeiten auf einen Termin für die konservative augenärztliche
Behandlung profitieren.
Die finanziellen Konditionen dieses Vertrages wurden noch nicht
veröffentlicht. An dem Vertrag ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
nicht beteiligt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt unmittelbar zwischen
den Ärzten und der AOK.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 4. Mai 2009 Nr.
34/2009, 8-9

Ärzte im Südwesten stecken kollektiv im Honorardesaster
Die düsteren Prognosen der KV-Führung in Baden-Württemberg sind eingetreten:
Haus- und Fachärzte haben im ersten Quartal teilweise massive
Honorareinbußen hinnehmen müssen.
Das geht aus realen Abrechnungsdaten für das erste Quartal 2009 hervor, die
KV-Vorstandsvize Dr. Wolfgang Herz bei der jüngsten Vertreterversammlung in
Stuttgart vorgestellt hat. Dazu wurden die Abrechnungen von fast 6.700
Praxen ausgewertet. Danach haben 63 Prozent der Ärzte aller Fachgruppen
Honorarverluste verbucht, 37 Prozent der Niedergelassenen gewannen hinzu.
Zu den Verlierern gehören ganz überwiegend die Hausärzte: Etwa 84 Prozent
mussten Einbußen im Vergleich zum Vorjahresquartal hinnehmen, nur für 16
Prozent gibt es ein Vergütungsplus. Massiv betroffen sind ganze
Facharztgruppen, die teilweise hohe zweistellige Verluste einfahren. So
verlieren beispielsweise 94 Prozent der Augenärzte, fast 92 Prozent der
Orthopäden, 77 Prozent der Nervenärzte/Neurologen/Psychiater und 70 Prozent
der Hautärzte.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.05.2009

Ärzteschaft KV Bayerns und HNO-Verband fordern leistungsgerechte Vergütung
Der Landesverband der Hals-Nasen-Ohren (HNO)-Ärzte und die Kassenärztliche
Vereinigung Bayerns (KVB) warnen vor einer sinkenden Qualität der
HNO-Versorgung im Freistaat.
- Ohne Anpassungen des Honorarsystems würden Kassenpatienten künftig nur
noch eine Basisversorgung, aber keine zeitlich und technisch aufwändige
Diagnostik und Therapie mehr erhalten.
Quelle: aerzteblatt.de 30. April 2009

HNO-Ärzte machen zum Ärztetag ihre Praxen dicht
HNO-Praxen machen vom 18. bis 22. Mai mit Praxisschließungen auf die
wirtschaftliche Lage der Fachgruppe aufmerksam. Zugleich kündigte der
Berufsverband an, die Patienten über eine aus seiner Sicht "verfehlte
Gesundheitspolitik" aufzuklären.
- Der Bundesregierung warf der HNO-Arzt vor, unabhängige durch angestellte
Ärzte ersetzen zu wollen. Er sprach von einem "Ausverkauf der fachärztlichen
ambulanten Versorgung in Deutschland" und von "Gesundheitsheuschrecken", die
in Form von Klinik- und Krankenkassen-MVZ in die ambulante Versorgung
"einbrechen". Die HNO-Ärzte wollen sich dagegen mit bundesweiten
Praxisschließungen vom 18. bis 22. Mai wehren.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.04.2009

Privatversicherer

Seehofer sieht die GOÄ als Modell auch für die GKV
Die private Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte nach Ansicht von Bayerns
Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzendem Horst Seehofer auf die GKV übertragen werden.
Bei einem gesundheitspolitischen Fachkongress seiner Partei in Nürnberg
erklärte Seehofer, das sei beim Zahnersatz so gelaufen und habe die
jahrelangen Streitereien mit den Zahnärzten beendet. Die Ärzte müssten so
betrachtet werden, wie jeder andere freie Beruf auch.
"30 Jahre Gesundheitsreformen haben zu Rissen im Gesundheitssystem geführt",
erklärte Seehofer. Damit müsse nun ein Ende sein. Die CSU wolle innehalten
und grundsätzlich über die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens
nachdenken. "Wir brauchen einen Neustart", sagte Seehofer. Dabei dürfe man
sich nicht in Details verzetteln, sondern müsse die große Linie sehen.
Eines der Prinzipien sei für die CSU dabei die Stärkung der
Freiberuflichkeit, ohne die es die hohe Qualität der medizinischen
Versorgung nicht gäbe. Aus diesem Grund müsse auch die Budgetierung der
Honorierung endlich beendet werden, forderte er.
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.05.2009

Rechtliches

Praxisnamen können für Zündstoff sorgen
Die Zeiten der "Gemeinschaftspraxis Dres. Müller und Meier" sind nicht
vorbei. Jedoch möchten immer mehr Ärzte ihrer Praxis einen prägnanten Namen
wie Hausarztzentrum geben. Ist das erlaubt?
In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Rechtsprechung zum zulässigen
Praxisnamen rasant entwickelt. Wieder einmal wird das Recht der ärztlichen
Außendarstellung nicht durch die Berufsordnungen, sondern durch die Gerichte
konkretisiert. Vieles, aber nicht alles, ist heute zulässig. Jeder Arzt kann
überlegen, ob er seiner Praxis einen Namen gibt.
Näheres:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/default.aspx?sid=545119
Quelle: Ingo Pflugmacher. Ärzte Zeitung, 29.04.2009

Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen
Auch Beamte müssen weiterhin die Praxisgebühr bezahlen. Das ist rechtmäßig,
"insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen
Beamten nicht verletzt", urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig.
- In oberster Instanz wies nun das Bundesverwaltungsgericht die Klagen aber
ab.
Az: 2 C 127.07 und 2 C 11.08
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=545854
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.05.2009

Praxismanagement

Hartmannbund forciert zeitgemäße Online-QM-Lösung
"Qualitätsmanagement ist für die meisten Niedergelassenen ein rotes Tuch -
und das verstehe ich", meint Prof. Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des
Hartmannbundes und Allgemeinarzt. "Aus dieser Sackgasse müssen wir jetzt
raus!"
- Mit dem Online-Berater eQMB möchte der Hartmannbund Abhilfe schaffen.
- eQMB bietet ein modular aufgebautes Qualitätsmanagement, das mit wenigen
Mausklicks auf die Bedürfnisse der Praxen anpassbar ist:
* Selbstbewertung/IST-Erhebung
* Ziel- und Maßnahmenplanung
* QM-Handbuch
* Patientenbefragung
* optional: Vorbereitung auf die Zertifizierung
http://www.eQMB.de ,
http://www.hartmannbund-qm.de" target="_blank">Näheres: http://www.eQMB.de ,
http://www.hartmannbund-qm.de
Pressemitteilung des Hartmannbundes vom 28.04.09 09

Wechsel von der Praxis in die Anstellung - das bedeutet GKV-Zwangsmitgliedschaft
Ärzte, die aus der Freiberuflichkeit auf eine Angestellten-Position
wechseln, müssen sich gesetzlich krankenversichern, ob sie wollen oder
nicht. Abhilfe bringt vielleicht das Bundesverfassungsgericht.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=545845
Quelle: Monika Peichl. Ärzte Zeitung, 04.05.2009

OP-Assistent: Bundesrat für Einheitsausbildung
Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) soll nach dem
Willen des Bundesrates bundeseinheitlich geregelt werden. Mit einem
entsprechenden Gesetzentwurf der Länderkammer soll zugleich ihre
Finanzierung gesichert werden.
Landesrechtliche Regelungen führten zu einer Zersplitterung des
Heilberufswesens mit erheblichen Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft,
argumentiert die Länderkammer in ihrer Gesetzesvorlage. Zudem wird darin auf
den weiter voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die
Notwendigkeit hingewiesen, das Berufsbild OTA aufzuwerten.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=545890
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.05.2009

Europa

Patientenrechte-Richtlinie: Beschluss des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament (EP) hat am 23. April 2009 in erster Lesung dem
Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
(BR-Drucksache 487/08) zugestimmt.
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
wird in dieser Richtlinie allen EU-Bürgern die Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen in jedem EU-Staat auf Kosten der heimischen
Krankenkasse ermöglicht. Erstattet werden die Kosten, die die Krankenkasse
bei der Behandlung im Heimatland des Versicherten aufwenden würde.
In den einzelnen Versorgungsbereichen gelten folgende Regelungen:
Ambulante Versorgung: Es gibt keine Vorabgenehmigung durch die heimischen
Krankenkassen bei der Inanspruchnahme einer grenzüberschreitenden ambulanten
Behandlung.
Stationäre Behandlung: Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie
ein System zur Vorabgenehmigung für die Rückerstattung von Krankenhauskosten
etablieren.
Arzneimittel: Der Richtlinienentwurf sieht die Anerkennung der
Arzneiverordnungen vor, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt
wurden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 30. April 2009
Nr. 33/2009, 12

Nur Belgier haben mehr Freizeit als Deutsche
Sechs Stunden und 34 Minuten pro Tag: Die Deutschen haben deutlich mehr
Freizeit als die Menschen in den meisten anderen Industriestaaten. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die am Montag in Paris vorgestellt
wurde.
Näheres: http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=546201
Quelle: Ärzte Zeitung online, 04.05.2009

Allgemeines

Erste deutsche Ausbildungsstation an der Universität Witten/Herdecke
Die Universität Witten/Herdecke (UWH) und das Gemeinschaftskrankenhaus
Herdecke haben Ende April die bundesweit erste Ausbildungsstation eröffnet.
Dort betreuen vier Medizinstudierende im praktischen Jahr etwa zehn
Patienten unter enger ärztlicher Aufsicht.
- "Die Studenten lernen am Krankenbett Verantwortung zu übernehmen und
fundierte Entscheidungen zu treffen", erklärt Internist Christian Scheffer,
der das Ausbildungsprojekt verantwortet. Mit einer guten ärztlichen
Supervision seien sowohl Behandlungsqualität als auch Lernerfolg und
Praxiserfahrung gewährleistet. So soll die Ausbildungsstation Motor für ein
besseres und patientennahes Studium sein.
- Denn gerade an Praxiserfahrung mangelt es angehenden Ärzten in
Deutschland: Nach einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung gaben
im Bundesdurchschnitt die Ärzte ihren Universitäten rückblickend für die
Vermittlung praktischer ärztlicher Fähigkeiten nur die Schulnote 4,4.
- "Unsere jungen Ärzte fallen regelmäßig in einen Praxisschock, wenn sie die
Unis verlassen", moniert Eckhart Hahn, Schirmherr des Projektes und
Vorsitzender der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung. Vor diesem
Hintergrund brauche es dringend Modelle, in denen Patientenversorgung und
Lehre sich nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig unterstützen.
Quelle: aerzteblatt.de Mittwoch, 29. April 2009

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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