16.01.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 04/09, vom 16. Januar 2009
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Neuer Facharztverband kündigt Widerstand an
Im Süden haben Niedergelassene den "Bayerischen Facharztverband" gegründet. Seine Ziele sind nach eigenen Angaben unter anderem die Aufhebung der "katastrophalen Schiedsamtentscheidung vom 17. Dezember", eine "gerechte Verteilung des Honorars zwischen Haus- und Fachärzten", höhere Regelleistungsvolumen und die Fortführung der qualitätsbezogenen Zusatzbudgets. Werden diese Ziele bis April nicht erreicht, werde man die fachärztliche Versorgung in Bayern "komplett zum Erliegen bringen", heißt es auf der Webseite.
http://www.bayerischerfacharztverband.de/
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.01.2009

"Wer Behandlung erster Klasse bestellt, muss dafür zahlen!"
In Hessen drohen drastische Honorareinbußen für ambulant erbrachte Operations-Leistungen. Die KV und die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) mahnen deshalb bei den Kassen dringend Handlungsbedarf an.
Die Politik habe Zuwächse versprochen, jetzt seien bei vielen Leistungen eklatante Honorareinbußen zu befürchten, heißt es in einer von der KV Hessen und der GFB herausgegebenen Mitteilung. Einige Eingriffe könnten nicht mehr kostendeckend erbracht werden. Operateure und Belegärzte befürchten jetzt Einbußen in Höhe von rund 20 Prozent.
- Die Honorareinbrüche seien grotesk angesichts der Tatsache, dass gerade durch ambulante Operationen im Gesundheitswesen im hohen Maße Mittel eingespart werden könnten, heißt es in der Mitteilung weiter.
"Wer Behandlung erster Klasse bestellt, wie ihn die ambulanten Operateure und operativ tätigen Belegärzte in Hessen bieten, der muss dies auch entsprechend bezahlen", stellte Hessens KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann klar: Es gehe dabei nicht um Zuwächse. "Aber wir werden es den Kassen nicht durchgehen lassen, für die gleiche Leistung wie im Vorjahr 20 Prozent weniger zu bezahlen."
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Maximal noch zwei Behandlungen auf Krankenschein pro Quartal
Bayerns Nervenärzte und Neurologen planen Protest
Als Konsequenz aus der Honorarreform wollen Nervenärzte, Psychiater und Neurologen in Bayern ihre Patienten künftig nur noch einmal, höchstens jedoch zweimal pro Quartal auf Krankenschein behandeln. Alle weiteren Behandlungen sollen als Privatbehandlung erfolgen.
- Mit den zur Verfügung stehenden Honoraren sei nur noch eine sehr eingeschränkte Versorgung von Patienten mit schweren Hirnerkrankungen wie Multiple Sklerose, Depression, Parkinson, Schizophrenie, Epilepsie, Demenz oder Schlaganfall möglich, sagte Carl bei der Vertreterversammlung der KV Bayerns (KVB).
Nach seinen Angaben erhalten Neurologen und Psychiater für die fachärztliche Untersuchung, den gesamten organisatorischen Aufwand der Praxis, kurze Gespräche, Spritzen, Blutentnahmen, Arzneimittelverordnung und alle kleineren medizinischen Versorgungen künftig eine Grundpauschale von insgesamt 19,43 Euro je Patient. Für ein zehn- bis 20minütiges psychiatrisches Behandlungsgespräch würden 13,48 Euro bezahlt. Der Preis für eine Hirnstrommessung betrage 24,85 Euro.
In diesen Beträgen seien nicht nur das Einkommen des Arztes enthalten, sondern auch die gesamten Kosten einer Praxis, das Gehalt des Personals, die Gerätekosten, die Miete für Praxisräume und die Investitionsrücklagen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 13.01.2009

Ersatzkassen wollen Honorar-Reform strecken
Die von vielen Ärzten befürchteten massiven Honorarverluste infolge des neuen Euro-EBMs rufen die Ersatzkassen auf den Plan.
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), Thomas Ballast, sprach sich dafür aus, Veränderungen des Regelleistungsvolumens (RLV) für 2009 zeitlich zu strecken. Damit soll es Ärzten, die durch die Systematik des neuen EBM mit einem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert und der Abschaffung arztgruppenspezifischer Honorartöpfe mit Verlusten rechnen müssen, ermöglicht werden, sich auf die neue Situation einzustellen. Ballast schlug eine einjährige Konvergenzphase vor.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.01.2009

Die KVen als der gefesselte Gulliver
Heute steht im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Heilbehandlung der besonderen Art an: Die Honorarreform soll verarztet werden. Die regionalen KVen fordern wieder mehr Vertragskompetenzen ein, die man ihnen mit der Reform genommen hat. Das Debakel, das sich jetzt in vielen West-KVen abzeichnet, war vorhersehbar. Zu unterschiedlich waren Honorarniveau und -verteilung, als dass eine weitgehende Zentralisierung nicht hätte zu Kollateralschäden führen müssen.
Mindestens zwei Effekte sind die Konsequenz: Erstens geraten die Körperschaften - gerade in den am stärksten betroffenen KVen - in eine wachsende Legitimationskrise. Die vermeintliche Schutzinstanz KV verliert in den Augen vieler Betroffener ihre Existenzberechtigung, wenn Niedergelassene um ihre Praxis fürchten.
Zweitens beschleunigt die Verunsicherung die Flucht von Ärzten aus dem Kollektivvertrag hin zu Einzelverträgen jenseits des KV-Systems. Das schwächt die Verhandlungsposition der KVen im Verhandlungspoker mit den Kassen.
Quelle: Florian Staeck. Ärzte Zeitung, 15.01.2009

Merkel kündigt dauerhafte Entlastung bei Gesundheitskosten an
Die von der Großen Koalition beschlossene Senkung der Krankenkassenbeiträge um 0,6 Prozentpunkte soll nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) keine Einmalreduzierung sein.
- Hier werde es eine "dauerhafte Entlastung" geben, kündigte Merkel am Mittwoch im Bundestag in Berlin an. Damit stünde einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von 30.000 Euro 314 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung.
- Die paritätisch finanzierten Beitragssätze soll nach dem Willen von 15,5 auf 14,9 Prozent abgesenkt werden. Dafür wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung mit Wirkung zum 1. Juli für 2009 um drei Milliarden Euro und für 2010 um sechs Milliarden Euro erhöht.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. Januar 2009

Große Koalition macht Rolle rückwärts beim GKV-Beitragssatz
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum 1. Juli um 0,6 Punkte von 15,5 auf 14,9 Prozent. Darauf haben sich Union und SPD im Rahmen ihres zweiten Konjunkturprogramms in Höhe von 50 Milliarden Euro verständigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach auf einer Regierungspressekonferenz vom "größten Maßnahmenpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland". Die Regierung demonstriere in einer schweren wirtschaftlichen Krise "Entschlossenheit".
Der von Union und SPD auf den Weg gebrachte "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" sieht neben einer Absenkung des erst zum Jahreswechsel angehobenen GKV-Beitragssatzes Steuerentlastungen sowie Investitionen in öffentliche Bildungseinrichtungen vor. Außerdem wird ein Rettungsschirm für Unternehmen gespannt. Dafür sind staatliche Kredite und Bürgschaften vorgesehen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, rechnet nach den Beschlüssen der großen Koalition zur Senkung der Kassenbeiträge mit einem baldigen neuen Finanzbedarf in der GKV. "Spätestens Mitte des Jahres wird das Geschrei wieder losgehen." Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr sprach von einer "teuren Beruhigungspille" der Bundesregierung.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Ersatzkassen rügen Senkung des Krankenversicherungsbeitrages
Der Verband der Ersatzkrankenkassen (VdEK) hat die von der Koalition beschlossene Senkung des Krankenversicherungsbeitrages heftig kritisiert. Das zentrale Problem der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds werde durch das Vorhaben nicht gelöst, sagte der Verbandsvorsitzende Christian Zahn am Mittwoch in Berlin.
- Die Kassen seien ab der Jahresmitte dazu gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Entlastung durch die Beitragssenkung werde dadurch wieder aufgehoben.
- "Im schlechtesten Fall müssen die Versicherten sogar noch draufzahlen", betonte Zahn. Durch die Reduzierung des Beitrags würden die Menschen je nach Einkommen nur um bis zu elf Euro im Monat entlastet. Im Gegenzug seien ab dem Sommer aber zusätzliche Beiträge von acht bis 36 Euro zu erwarten.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. Januar 2009

Neuer Leitfaden zu Medizinischen Versorgungszentren
Einen Leitfaden zum Thema "Medizinisches Versorgungszentrum" (MVZ) hat die Rheinische Fachhochschule Köln erarbeitet. Er stellt neben den MVZs auch weitere gängige Kooperationsformen vor, ein Schwerpunkt liegt auf den örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften.
- Die Rheinische Fachhochschule Köln biete mit dem Leitfaden eine Entscheidungshilfe, ob eine Kooperation aus Sicht der Vergütung für die jeweiligen Ärzte sinnvoll ist. Der Leitfaden steht kostenlos zum Download auf der Homepage der Rheinischen Fachhochschule Köln bereit. http://www.rfh-koeln.de/de/aktuelles/meldungen/20090112a.php
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. Januar 2009

TK bietet Informationen auf englisch
Die Techniker-Krankenkasse hat als erste deutsche Kasse einen Führer für englischsprachige Patienten erstellt: "Welcome to Germany."
Die Broschüre bietet Infos über das deutsche Sozialsystem. So werde unter anderem erklärt, was zu tun ist, wenn ausländische Arbeitskräfte oder ihre Familien krank werden. Zudem werden Tipps gegeben, wie ärztliche und zahnärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden kann.
Die Infomappe kann kostenlos unter der E-Mail-Adresse Thomas.Bode@tk-online.de angefordert werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Rücknahme: Rückschritt oder Fortschritt?
Keine Beweise für den behaupteten Fortschritt durch GMG und WSG
Von Prof. Fritz Beske
Näheres http://www.arzt-in-europa.de

Rechtliches

Fehlerhafte RLV-Bescheide - jetzt unbedingt Widerspruch einlegen!
Für Entrüstung und Frust haben vielerorten die Bescheide über die Regelleistungsvolumen (RLV) gesorgt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Praxischefs jetzt vorgehen können.
- Spätestens seit Ende Dezember 2008 haben alle Vertragsärzte von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Bescheid über die Zuweisung des Regelleistungsvolumens erhalten. Das neue System soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch der "Kalkulationssicherheit der Ärzte" dienen.
Für viele ist aber allein kalkulierbar, dass die zukünftigen Honorare erheblich - teilweise Existenz gefährdend - unter den bisherigen Einnahmen liegen werden. Neben dem Widerspruch gegen den Bescheid können deshalb auch weitergehende Anträge bereits jetzt gestellt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten hierzu sieht das neue System durchaus vor.
Auf die KVen rollt eine Widerspruchswelle zu
Es ist davon auszugehen, dass viele KVen derzeit von einer Widerspruchswelle gegen die RLV-Bescheide überrollt werden. Hiermit wird zum einen die Entrüstung und Frustration vieler Vertragsärzte dokumentiert, da doch die im Vergleich zu 2007 zusätzlichen rund drei Milliarden Euro nur in homöopathisch verdünnter Form oder gar nicht bei den Ärzten ankommen. Rechnerisch würde diese zusätzliche Finanzierung für die etwa 120.000 Vertragsärzte einen Honorarzuwachs von 25.000 Euro pro Arzt bedeuten. Kaum einer dürfte dieses Plus aber erwarten können, auch wenn er seine extrabudgetären Leistungen einkalkuliert.
Diese Widersprüche können teilweise schon jetzt mit offensichtlichen Fehlern begründet werden. Derzeit sind in großem Umfang falsche Fachgruppenzuordnungen, falsche Fallzahlen und unzutreffende Festlegungen bei Job-Sharing-Praxen festzustellen. Außerdem wird fachgleichen Gemeinschaftspraxen oder solchen mit fachgleichen Angestellten oft der Zuschlag aufs RLV in Höhe von zehn Prozent nicht gewährt. Widersprüche sind in diesen Fällen angebracht.
Selbst dann jedoch, wenn die Berechnung der KV für das RLV richtig erscheint, können Widersprüche begründet sein. Grund: Die Berechnungswege der Fallwerte und durchschnittlichen Fallzahlen der Fachgruppe können derzeit vom einzelnen Arzt noch nicht abschließend beurteilt werden. Im Widerspruchsverfahren kann er von der KV eine Darlegung der Berechnungsweise verlangen, da diese durch die Beschlüsse auf Bundesebene vorgegeben ist. Die KVen dürften im Übrigen ein Interesse daran haben, ihren Mitgliedern plausibel darzulegen, dass die Werte den Bundesvorgaben entsprechen.
Viele Bescheide sind zu spät zugestellt worden
Eine weitere Möglichkeit, den Widerspruch zu begründen, bietet aber auch folgender Ansatz: Nach dem Gesetz hätten die RLV-Bescheide bis zum 30. November 2008 zugestellt sein müssen, was nur wenigen KVen gelang. Paragraf 87 des Sozialgesetzbuches V schreibt vor, dass bei nicht rechtzeitiger Zuweisung des RLV das bisherige Regelleistungsvolumen zunächst fortgilt. Auch in KVen, die bisher dem Namen nach kein RLV hatten, kommt dieser Ansatz in Betracht, da bundesweit alle Budgetierungen seit Juli 2004 als Regelleistungsvolumen auszugestalten waren.
Ob dieses Fristversäumnis allerdings zur Rechtswidrigkeit der RLV-Bescheide führt, werden jedoch erst die Sozialgerichte entscheiden. Auf jeden Fall müssen Ärzte auch gegen den Honorarbescheid für das erste Quartal 2009 Widerspruch einlegen, da erst mit diesem das RLV umgesetzt wird.
Ärzte mit Honorarminus sollen Hilfe erhalten
Bei existenziell betroffenen Praxen reicht ein Widerspruch allein nicht aus. Sie sollten daran denken, Ausgleichszahlungen zu beantragen. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat solche Zahlungen vorgesehen für Arztpraxen, deren Honorar sich um mehr als 15 Prozent verringert. Um zu ermitteln, ob der eigenen Praxis dieser Verlust droht, muss der Honorarbescheid fürs erste Quartal 2008 mit dem zu erwartenden vertragsärztlichen Umsatz im ersten Quartal 2009 verglichen werden.
Der zukünftige Umsatz ergibt sich aber nicht allein aus dem zugewiesenen Regelleistungsvolumen. Zusätzlich müssen die Leistungen hinzugerechnet werden, die extrabudgetär vergütet werden. Das gilt ebenso für Leistungen, die über dem RLV liegen und deshalb nur zu einem Restpunktwert vergütet werden. Dieser Wert wird erst nach Abschluss des Quartals bekannt sein. Er muss deshalb geschätzt werden (realistisch sind 1,0 bis 0,5 Cent).
Ausgleichszahlungen gibt es nur befristet
Praxischefs, die existenziell betroffen sind, müssen den Antrag auf Ausgleich des überproportionalen Honorarverlustes jetzt stellen. Gleichzeitig können sie außerdem beantragen, dass die Abschlagszahlungen nicht gekürzt werden. Ärzte sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Ausgleichszahlungen nur befristet geleistet werden und dass derzeit völlig offen ist, ob die KVen die Ausgleichzahlungen so festlegen, dass der Arzt 85 Prozent des früheren Umsatzes erzielen kann, oder ob ein vollständiger Ausgleich der Verluste gewährt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss die Honorarverteilung nur sicherstellen, dass eine voll ausgelastete Praxis wirtschaftlich betrieben werden kann. Für Praxen mit niedrigen Fallzahlen, die häufig durch das neue System der Regelleistungsvolumen extrem betroffen sind, bieten also auch die befristeten Ausgleichszahlungen allenfalls vorübergehende Hilfe.
Höheres RLV durch Praxisbesonderheiten
Praxisbesonderheiten können zu einer Anhebung des Regelleistungsvolumens (RLV) führen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat festgelegt, dass sich budgetrelevante Praxisbesonderheiten aus einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen versorgungsrelevanten Spezialisierung ergeben, wenn aufgrund dieser Besonderheiten eine "Überschreitung des durchschnittlichen Fallwertes der Arztgruppe von mindestens 30 Prozent" vorliegt.
Problematisch ist hierbei, was unter dem "durchschnittlichen Fallwert der Arztgruppe" zu verstehen ist und wie der praxisindividuelle Fallwert, der 30 Prozent höher liegen muss, berechnet wird. Richtigerweise wird man derzeit auf den RLV-Fallwert der jeweiligen KV abstellen müssen, da sich einerseits die morbiditätsbedingten Abweichungen der einzelnen Praxen innerhalb der gesamten Fachgruppe gegenseitig aufheben, andererseits der konkrete durchschnittliche Fallwert im ersten Quartal 2009, der auch die extrabudgetären Leistungen und die Leistungen zum Restpunktwert berücksichtigt, noch nicht feststeht.
Der hiermit zu vergleichende individuelle Fallwert muss deshalb so berechnet werden, dass die einzelne Praxis ihren Fallwert im ersten Quartal 2008 (oder auch im vierten Quartal 2008) ohne Berücksichtigung der nunmehr extrabudgetären Leistungen berechnet. Dies erfordert einen gewissen Aufwand, die häufig Existenz bedrohende Situation hoch spezialisierter Praxen rechtfertigt dies aber sicherlich.
Widerspruch sollte begründet werden
Ärzte, die den Widerspruch nicht begründen, wahren ihre Rechte. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden in den nächsten Monaten angesichts der Flut von Widersprüchen nicht alle Bescheide in jedem Detail überprüfen, wenn die betroffenen Ärzte nicht einzelne Aspekte ausdrücklich ansprechen.
Quelle: Ingo Pflugmacher. Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Mit Widerspruch nicht warten!
Wird der Rechtsbehelf erst bei der Quartalsabrechnung eingelegt, ist es zu spät
Falsche Fallzahlen oder kein zehn Prozent Zuschlag für fachgleiche Gemeinschaftspraxen - viele Bescheide zu den Regelleistungsvolumen (RLV) sind nach Ansicht von Juristen angreifbar. Ärzte sollten deshalb Widerspruch gegen ihr RLV einlegen.
Einige Praxischefs sind verunsichert. Ein Hausarzt zum Beispiel berichtet in dem Online-Forum der "Ärzte Zeitung", dass ihm die KV gesagt habe, dass gegen den RLV-Bescheid kein Widerspruch eingelegt werden könne. Dieser sei erst möglich, wenn die Quartalsabrechnung vorliege.
"Falsch", sagt dazu Arztrechtler Udo Schieferstein aus Mainz. "Die Zuweisung des Regelleistungsvolumens ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, gegen den man auch Widerspruch einlegen kann". "Auf gar keinen Fall" sollten Ärzte mit dem Rechtsbehelf bis zur ersten Honorarabrechnung warten. "Das hat vielen Ärzten schon viel Geld gekostet." Denn verstreicht die Widerspruchsfrist ungenutzt, wird der Bescheid über das Regelleistungsvolumen bestandskräftig. Danach noch Änderungen zu erreichen, ist ziemlich aussichtslos.
Wichtig: Wer Widerspruch einlegt, muss darauf achten, dass dieser innerhalb der vorgegebenen Frist bei der KV eingeht. "Dazu nimmt man sich am besten einen Zeugen oder schickt den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein", so Schieferstein.
Praxen, die ein Honorarminus von 15 Prozent und mehr haben, rät Arztrechtler Dr. Ingo Pflugmacher aus Bonn, nicht nur Widerspruch gegen das RLV einzulegen, sondern auch einen Antrag auf Ausgleichszahlungen zu stellen. Gleichzeitig, so Pflugmacher in einem Gastbeitrag für die "Ärzte Zeitung", sollte bei der KV auch beantragt werden, die Abschlagszahlungen nicht zu kürzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Arzt muss nur über "echte Behandlungsalternativen" aufklären
Ein Arzt muss einen Patienten vor der Operation nur über "echte Behandlungsalternativen" aufklären. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Der Patient habe nur dann tatsächlich eine Wahlmöglichkeit, wenn eine alternative Methode zumindest gewisse Erfolgsaussichten mit sich bringe. Das Gericht wies mit seinem in der Fachzeitschrift "OLG- Report" veröffentlichten Urteil die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Eltern eines minderjährigen Patienten ab.
Der damals sechsjährige Junge musste sich einer Mandeloperation unterziehen, in deren Folge es bei dem Kind zu einer Hirnschädigung kam. Behandlungsfehler konnten dem Arzt nicht nachgewiesen werden. Die Eltern machten allerdings auch geltend, der behandelnde Arzt habe sie nicht über konservative Behandlungsmethoden wie etwa eine medikamentöse Therapie aufgeklärt, sondern immer nur von einer Operation gesprochen.
Das OLG wertete das Vorgehen des Mediziners gleichwohl als rechtmäßig. Gestützt auf das Gutachten eines Sachverständigen befanden die Richter, der Arzt habe die Eltern nicht über die Möglichkeit des "Zuwartens" aufklären müssen. Das Krankheitsbild des Jungen habe keine medikamentöse Behandlung ermöglicht.
Az.: 8 U 267/07
Quelle: Ärzte Zeitung online, 14.01.2009

Praxismanagement

Kosten und Erlöse des "Ambulanten Operierens" unter den bestehenden sozialrechtlichen Rahmenbedingungen - eine exemplarische Analyse
Kurzfassung der Diplomarbeit von Gabriele Schulz
Näheres http://www.arzt-in-europa.de

MVZ setzt auf Hilfe von Praxischefs
Im Medizinischen Versorgungszentrum der Sana-Klinik Rügen können Niedergelassene stundenweise arbeiten
Das MVZ der SanaKlinik in Bergen auf Rügen musste schon im ersten Jahr alle Ärzte austauschen. Nun will das MVZ neu durchstarten - mit Unterstützung aus den Praxen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.01.2009

Gegen die Doppelbesteuerung ihrer Rente können sich Ärzte nicht wehren
Ärzte können nicht mehr auf eine günstigere steuerliche Behandlung ihrer Ärzteversorgung hoffen. Die Umstellung auf die so genannte nachgelagerte Besteuerung ist rechtmäßig. Das bekräftigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az: X R 15/07
Quelle: Martin Wortmann. Ärzte Zeitung, 15.01.2009

Wenn die Arzthelferin zur Concierge wird
Der Kunde ist König
von Christian Beneker
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2008CB_Arzthelferin.htm

Größe per se bürgt nicht für mehr Schlagkraft
Das Problem: je mehr Ärzte, desto weniger Gewinn
von Günther Frielingsdorf
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2008GF_Schlagkraft.htm

So lässt sich die tägliche Briefflut leicht bewältigen
von Theresia Wölker
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2008TW_Briefflut.htm

Wie steht‘s um die Hygiene in Ihrer Praxis?
von Florian Bogner
http://www.mao-bao.de/artikel/2008FB_Hygiene.htm

Bankkredite: Zusagen beschleunigen
Der Arzt hat es weitgehend selbst in der Hand, die Entscheidung der Bank über seinen Kreditwunsch rasch zu erhalten
von Michael Bandering
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2008MB_Bankkredite.htm

Europa

Geburtenentwicklung: Frankreich zieht Deutschland davon
Frankreich zieht Deutschland bei der Anzahl der Geburten immer weiter davon. Die Zahl stieg im Nachbarland 2008 auf den höchsten Stand seit 1981. Im vergangenen Jahr kamen nach Angaben des nationalen Statistikinstituts Insee vom Dienstag 801.000 Kinder zur Welt. Zusammen mit den Überseegebieten waren es sogar 834.000.
Die Bevölkerung Frankreichs wuchs insgesamt um rund 370.000 Menschen oder um 0,6 Prozent. Zum 1. Januar 2009 wurden 64,3 Millionen Menschen gezählt.
In Deutschland verringerte sich die Bevölkerungszahl hingegen um 160.000 Menschen. Die Geburtenzahl blieb nach ersten Erhebungen mit 680.000 bis 690.000 im Vergleich zum Vorjahr konstant, während mehr Sterbefälle registriert wurden.
Grund für die positive Bevölkerungsentwicklung in Frankreich ist die hohe Geburtenrate. Sie liegt bei mehr als zwei Kindern pro Frau. Nur in Irland ist sie in der EU ähnlich hoch. Innerhalb der EU liegt Frankreich bei der Bevölkerungsgröße auf dem zweiten Platz hinter Deutschland mit 82,1 Millionen Einwohnern.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 14.01.2009

Allgemeines

Familie als neue Glaubensgemeinschaft
Die Kirche liegt an letzter Stelle
Jeder dritte Deutsche ist mittlerweile konfessionslos.
"JEDER SOLL NACH EIGENER FAÇON SELIG WERDEN".
VON DER KIRCHENRELIGION ZUR PRIVATRELIGION
Näheres http://www.arzt-in-europa.de

Ehrbare Staaten?
Generationenbilanzen kommen im internationalen Vergleich zu überraschenden Ergebnissen
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft und zugleich Leiter des Forschungszentrums
Näheres http://www.arzt-in-europa.de

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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