09.01.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 02/09, vom 9. Januar 2009
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Privatrechnung bei bayerischen Frauenärzten
Der Streit zwischen Fachärzten, Kassen und der KV Bayerns (KVB) verschärft sich: Wie der Vorsitzende des Berufsverbands der bayerischen Frauenärzte, Peter Hauser, im Bayerischen Rundfunk ankündigte, wollen die Frauenärzte ab sofort Kassenpatientinnen nur gegen Privatabrechnung behandeln.
Ausnahme seien Krebsvorsorge- und Schwangerschaftsuntersuchungen. Durch die neuen Honorarregeln würden die Behandlungskosten nicht gedeckt, so Hauser.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.01.2009

AOK-Chef Reichelt fordert gesetzliche Ausgabendeckelung
Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands Dr. Herbert Reichelt fordert eine gesetzlich verordnete Ausgabendeckelung bei niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und der Arzneimittelversorgung. Das sei notwendig, um die drohende Finanzlücke im Gesundheitsfonds zu schließen, sagte Reichelt in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
- Der einheitliche Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent reicht zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben nicht aus, glaubt Reichelt.
- Auf die Unterdeckung des Gesundheitsfonds hat auch der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse Dr. Johannes Vöcking erneut hingewiesen.
- Eine Begrenzung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet der Barmer-Chef nicht. "Im Gegenteil, die Leistungen werden weiter ausgebaut werden." Der Fortschritt in der Medizin koste aber seinen Preis. Es komme jetzt darauf an, das Geld wirklich dort einzusetzen, wo es notwendig für die Versorgung der Menschen ist.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 02.01.2009

Kassen fordern Milliarden Euro für Versicherte
In der Debatte um ein zweites staatliches Konjunkturpaket hat die Chefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, gefordert, die Beitragssätze der gesetzlich Versicherten über Steuerzuschüsse zu senken. Das Gesetz sehe ohnehin vor, dass der Steueranteil im Gesundheitsfonds langfristig auf 14 Milliarden Euro steigen solle, sagte Pfeiffer der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag.
- Pfeiffer unterstützte damit entsprechende Vorschläge von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
- Der Vizechef der CDU-Arbeitnehmer (CDA), Gerald Weiß, hat sich bereits für einen höheren Steuerzuschuss zur Krankenversicherung ausgesprochen, um die Konjunktur anzukurbeln.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Montag, 22. Dezember 2008

Regierung erwartet deutlich weniger Krankenkassen
Die Bundesregierung rechnet durch den Gesundheitsfonds mit einem deutlichen Rückgang bei der Zahl der Krankenkassen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), sagte der "Berliner Zeitung" vom Dienstag, sie gehe davon aus, dass die Zahl durch den Fonds sinken werde. Auf lange Sicht wären auch 50 bis 80 Kassen in Ordnung. Derzeit gibt es knapp über 200 gesetzliche Krankenkassen.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 30. Dezember 2008

Ambulante Operationen nach § 115b SGB V
Wie die Ergebnisse des letztjährigen Krankenhaus Barometers gezeigt haben, hatte die Ausweitung und Umstellung des Katalogs ambulanter Operationen im Jahr 2004 eine deutliche Fallzahlsteigerung bei den ambulanten Operationen gemäß § 115b SGB V zur Folge. Im Jahr 2004 lagen die Steigerungen zum Vorjahr bei 60 %, im Jahr 2005 bei 16 % und im Jahr 2006 bei rund 9 %. Im diesjährigen Krankenhaus Barometer wurde ebenfalls eine Steigerung von rund 9 % ermittelt.
Wie in den Vorjahren wurden auch für das Jahr 2007 bei Krankenhäusern aller Größenklassen wachsende Fallzahlen bei ambulanten Operationen festgestellt.
Anders als im Jahr 2006 verzeichneten jedoch im letzten Jahr insbesondere die größeren Krankenhäuser mit über 600 Betten Zuwächse bei den ambulanten Operationen nach § 115b SGB V (12 %). Bei den übrigen Häusern ab 50 Betten belief sich die Steigerung auf rund 9 %.
Fasst man die Anzahl der ambulanten Operationen gemäß § 115b SGB V und die Anzahl der stationären Fälle als Gesamtleistung eines Krankenhauses auf, lag der Anteil der ambulanten Operationen im Jahr 2006 im Mittel über alle Krankenhäuser bei 8,7 % und hat sich im Jahr 2007 nur geringfügig auf 9,3 % erhöht.
Quelle: http://www.dkgev.de/media/file/5111.Bericht_KH_Barometer_2008.pdf

Katalog "Ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 SGB V" (AOP-Katalog) und Meldeformular für 2009
Die Vertragspartner nach § 115 b SGB V haben gemäß § 21 des Vertrages (Anpassung der Operationenschlüssel) den AOP-Katalog mit Wirkung zum 01.01.2009 angepasst.
- Wie in den Vorjahren wurden die auf Anregungen aus dem Mitgliedsbereich beruhenden Neuvorschläge zur Aufnahme von Leistungen in den AOP-Katalog seitens der GKV und KBV komplett abgelehnt. Die vorgeschlagenen Prozeduren, überwiegend klassische ambulante Operationsleistungen, können somit auch in 2009 nicht im Rahmen des ambulanten Operierens nach § 115b SGB V erbracht werden.
- Den ab dem 01.01.2009 gültigen Katalog, gegliedert in die Abschnitte 1 bis 3, finden Sie wie auch alle weiteren Dateien im Downloadbereich der DKG (http://www.dkgev.de) unter dem Zip-Archiv "Offizieller Katalog nach § 115 b, Version 2009". Aufgrund des großen Umfanges der Katalogdateien wird auf deren Übersendung als Anlage verzichtet.
Quelle: 05. Dezember 2008, http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/66/aid/5533/title/Katalog_%E2%80%

Pressemitteilung Hartmannbund: Winn begrüßt Söder-Vorstoß
Die Ankündigung des Bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder (CSU), ein neues Konzept der Union zur Gesundheitspolitik zu einem zentralen Thema des Bundestagswahlkampfes 2009 zu machen, ist vom Vorsitzenden des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, ausdrücklich begrüßt worden.
- "Wenn Herr Söder auf die Notwendigkeit hinweist, sich nun auf die entscheidenden Systemfragen zu konzentrieren, dann trifft dies genau unsere seit langem bekräftigte Forderung", sagte Winn. Die Stärkung des Arztes als freier Beruf sowie die freie Arzt- und Therapiewahl seien die grundlegenden Säulen eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems. Bestandteil eines solchen Konzepts müsse darüber hinaus unabdingbar die Loslösung des Beitragsaufkommens von lohn- oder einkommensabhängigen Faktoren sein.
- Winn kündigte seinerseits umfassende bundesweite Aktionen seines Verbandes an, mit denen Versicherte und Patienten für das "Wahlkampfthema Gesundheitspolitik" sensibilisiert werden sollen.
Quelle: Pressemitteilung des Hartmannbundes: Neues Unions-Konzept zur Gesundheitspolitik? 05.01.09 http://www.hartmannbund.de

Machen Pressure Groups die Restversorgung platt?
Das neue Vergütungssystem zeigt: Der EBM ist zur Klamotte geworden. Verlierer des Honorars 2009 ist die vertragsärztliche Grundversorgung.
Zu den Gewinnern zählen alle neuen Bundesländer.
- Weiterhin fragt man sich, wieso es Verlierer geben kann, da doch rund 2,5 Milliarden Euro mehr in die ambulante Versorgung kommen sollen.
Die erste Analyse zeigt wirtschaftliche Tiefschläge der Honorarreform wieder einmal dort, wo sie in der Vergangenheit verortet wurden: in der Regelversorgung. Man kann sie auch EBM-Restversorgung nennen. Besonders betroffen sind die Fachgruppen ohne Extraverträge und ausgetopfte Leistungen sowie die Einzelpraxen mit ihrem zehnprozentigen Generalabschlag auf das RLV. Sie stellen knapp Zweidrittel des Gesamtbestandes.
- Die vom Kollegen losgetretene Diskussionslawine kocht hoch und zeigt in aller Brutalität: Die EBM-Reformiererei ist zur Lotterie verkommen. Jegliche Fachqualifikation ist außer Betrachtung.
- Es hilft alles nichts: Die EBM-Klamotte - anders kann man dieses milliardenschwere Open-End-Trauerspiel nicht mehr bezeichnen - muss durch eine Gebührenordnung ersetzt werden, auf die alle Ärzte entsprechend ihrer Qualifizierung ohne Tricks und Reservate zugreifen können. Dieses Rad ist lange erfunden, es muss nur gedreht werden. Die Gebührenordnung GOÄ kann als Vorlage dienen. Sie müsste modernisiert werden, und auch Mengenbegrenzungen sind möglich, so dass der Kostenrahmen eingrenzbar bleibt. Es muss weg, dass die Qualifikation der Arbeit fast nichts und die Zugehörigkeit zu einer Pressure Group - im Neusprech Wettbewerb genannt - alles sind.
Quelle: Ludger Beyerle. Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Aus vdak wird vdek
Mit Beginn des Jahres haben sich die acht Ersatzkassen mit mehr als 24 Millionen Versicherten im Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammengeschlossen.
- Der vdek ist aus dem Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband hervorgegangen. Zum vdek gehören nunmehr die Barmer Ersatzkasse, die Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, die Kaufmännische Krankenkasse, die Gmünder Ersatzkasse, die Hamburg Münchener Krankenkasse und die Hanseatische Krankenkasse.
- Der vdek ist im Internet jetzt unter http://www.vdek.com/ erreichbar.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 5. Januar 2009

Hoppe prangert Schönheitsoperationen bei Jugendlichen an
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat vor Schönheitsoperationen bei Jugendlichen gewarnt: "Es gibt offenbar einen Trend, dass immer mehr jüngere Menschen eine Schönheits-Op machen lassen möchten. Manche bekommen zu Weihnachten sogar Gutscheine für einen solchen Eingriff geschenkt."
"Das ist eine absolute Fehlentwicklung. Die Leute wissen oft nicht, was sie sich da antun. Solche Eingriffe haben ja auch Langzeitwirkungen, weil der Körper sich im Laufe des Lebens verändert. Da kann es dann später zu gesundheitlichen Problemen kommen", sagte Hoppe zu Bild.de. Der Ärzte-Präsident greift auch seine Kollegen an: "Ich finde das absolut unvernünftig. Und Ärzte, die allzu willfährig auf Operationswünsche eingehen, handeln moralisch verwerflich!"
Quelle: Ärzte Zeitung online, 30.12.2008

Privatversicherer

Für den Notfall gedacht: der Basistarif der PKV
Bezahlbarer Krankenversicherungsschutz bei sozialen Härtefällen - das ist die Idee des PKV-Basistarifs.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen so genannten Basistarif anbieten, und zwar als Vollversicherung und in einer beihilfekonformen Variante. Außerdem muss eine Versicherungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Zugang zum Basistarif haben am 1. Januar 2009 freiwillig gesetzlich Versicherte oder die im ersten Halbjahr 2009 diesen Status erreichen. Unbeschränkt in den Basistarif können auch Versicherte übertreten, die ab 2009 einen neuen PKV-Versicherungsvertrag abschließen. Wer vor dem 1. Januar 2009 privat versichert ist, kann nur im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif wechseln.
Danach ist ein Wechsel für alle privat Versicherten nur noch unter diesen Bedingungen möglich: der Versicherte muss das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine gesetzliche Rente beziehen (oder Pensionär sein) oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein.
Grundsätzlich herrscht für den Basistarif Kontrahierungszwang. Die Gesundheitsprüfung dient nur der Feststellung von Risiken, um deren besondere Kosten innerhalb des PKV-Systems auszugleichen. Es ist den Unternehmen jedoch nicht erlaubt, Risikozuschläge zu erheben oder bestimmte Leistungen auszuschließen, etwa weil Vorerkrankungen bestehen. Der Basistarif bietet Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen mit vier Selbstbehaltsstufen (300 bis 1.200 Euro) angeboten werden. Der Versicherte ist für drei Jahre an die von ihm gewählte Selbstbehaltsstufe gebunden.
Die Prämie im Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag limitiert. Bei Hilfebedürftigkeit kann dieser Beitrag deutlich ermäßigt werden (soziale Komponente).
Quelle: Ärzte Zeitung, 23.12.2008

Rechtliches

Bitte um Diagnoseprüfung ist rechtswidrig
Kassen dürfen sich nicht an niedergelassene Ärzte wenden, damit sie bestimmte Diagnosen auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Das habe das Bundesversicherungsamt (BVA) in einem aktuellen Rundschreiben an die Kassen klargestellt, berichtete Dr. Dirk Göpffarth, Leiter des Referats "Risikostrukturausgleich" beim BVA, bei der vierten Kölner Ringvorlesung Gesundheitsökonomie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Uniklinik Köln.
Manche Kassen befürchten, dass sie durch unkorrekte Diagnosestellungen Geldzuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich verlieren könnten.
Nach Überzeugung des BVA als Aufsichtsbehörde ist die Überprüfung von Diagnosen mit Blick auf den Risikostrukturausgleich rechtswidrig, Kassen dürfen solche Daten nicht bei den Ärzten erheben.
Sollte es im Hausarztvertrag der AOK Bayern zu einer Honorierung von zusätzlichen Diagnosen kommen, sei das unzulässig, betonte er.
Quelle: Ärzte Zeitung, 22.12.2008

Praxismanagement

In Gemeinschaftspraxen zählt jetzt jeder Arztfall
Mit der Kennzeichnung der Arztfälle stellen Gemeinschaftspraxen wichtige Weichen fürs kommende Jahr.
Einen Zuschlag von zehn Prozent auf ihr Regelleistungsvolumen erhalten arztgruppen- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften sowie Praxen mit angestellten Ärzten derselben Arztgruppe oder desselben Schwerpunkts. Diese Regelung gilt jedoch nur für die ersten beiden Quartale des Jahres 2009. Ab Juli 2009 gibt es den Aufschlag nicht mehr.
Hintergrund: Für die Regelleistungsvolumina (RLV) bilden die Arztfälle des entsprechenden Vorjahresquartals die Berechnungsgrundlage. Da die Arztfälle aber erst seit dem dritten Quartal dieses Jahres durch die lebenslangen Arztnummern erkennbar sind, können sie in fachgleichen Gemeinschaftspraxen für das erste und zweite Quartal 2008 nicht ermittelt werden. Deswegen behelfen sich die KVen mit folgendem "Trick": Sie teilen die Gesamtzahl der Behandlungsfälle durch die Anzahl der Ärzte. Auf das Budget, das sich anschließend durch die Addition der arztindividuellen RLV für die Gemeinschaftspraxis ergibt, werden dann noch einmal zehn Prozent aufgeschlagen.
Da für die RLV des dritten und vierten Quartals 2009 die Arztfälle des dritten und vierten Quartals 2008 relevant sind, sollten Kollegen unbedingt darauf achten, dass sie wenigstens im jetzigen Quartal alle Arztfälle in der Abrechnung erkennbar machen. Das betrifft vor allem Patientenkontakte, für die keine Abrechnungsnummern zur Verfügung stehen. Ein Beispiel: Arzt A behandelt zum ersten Mal im Quartal einen Patienten und rechnet die Versichertenpauschale ab. Später im Quartal kommt der Patient wieder in die Gemeinschaftspraxis, wird diesmal aber von Arzt B beraten. B kann dafür keine Ziffer berechnen. Rein abrechnungstechnisch liegen ein Behandlungs-, aber zwei Arztfälle vor.
Arzt B muss also seinen Patientenkontakt unbedingt dokumentieren! Dafür bietet sich entweder an, unter Angabe der Arztnummer die Ziffer für den Wirtschaftlichkeitsbonus (32001) einzutragen. Manche KVen haben für solche Fälle aber auch eigene Symbolnummern.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Betriebswirtschaftliche Kontrolle wird einfacher
Mit der neuen Vergütungssystematik können Praxischefs laufend verfolgen, wie sich ihr Umsatz entwickelt.
- Die neue vertragsärztliche Vergütung ab 2009 basiert auf einer Euro-Gebührenordnung, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen zurzeit ausgeliefert wird. Die Preise für die einzelnen Leistungen, die dort genannt sind, basieren auf der Multiplikation der zu Grunde liegenden Punktzahlen mit dem zurzeit gültigen bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent. Wegen der floatenden Punktwerte war bisher eine betriebswirtschaftlich orientierte Praxisführung praktisch unmöglich.
Das ändert sich ab Januar grundlegend. Das Prinzip der neuen Vergütung ermöglicht praktisch einen Haushaltsentwurf für jede einzelne Praxis. Der Umgang mit den verschiedenen Haushaltspositionen ist dabei die eigentliche Neuerung, die Vertragsärzte begreifen und künftig umsetzen müssen.
Der "Praxishaushalt" 2009 setzt sich im Wesentlichen aus drei größeren Positionen zusammen: aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) sowie aus dem potenziell möglichen Umsatzvolumen durch Leistungen, die entweder außerhalb des RLV oder außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden.
Während die zuletzt genannten extrabudgetären Leistungen eine reine Einzelleistungsvergütung darstellen, bei denen das Morbiditäts- und Mengenrisiko ausschließlich zu Lasten der Kassen geht, liegt den Leistungen außerhalb der RLV zwar auch eine Einzelleistungsvergütung zugrunde, das Mengenrisiko geht hier jedoch - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - zu Lasten der Ärzte.
- Wie kann man nun mit seinem Haushaltsentwurf für das erste Quartal 2009 sowie für die Folgequartale umgehen? Das von der KV mitgeteilte RLV-Volumen in Euro stellt eine Art Garantiesumme dar, bis zu der die dort enthaltenen Leistungen nach den festen Preisen der Euro-Gebührenordnung bezahlt werden. Hier müsste die eigene Praxis-EDV lediglich registrieren, ab wann dieses Volumen erreicht ist. Die darüber hinaus erbrachten Leistungen werden dann zwar auch noch vergütet, aber nur noch zu einem abgestaffelten Preis.
- Ähnlich ist das Vorgehen bei den Leistungen, die außerhalb der RLV aus einem Budget heraus finanziert werden, wie etwa bei den sogenannten Qualitätszuschlägen. Auch hier kann die Praxis-EDV fortlaufend zählen, inwieweit der Haushaltsposten abgerufen wird.
Alle übrigen noch verbleibenden Leistungen werden schließlich nach dem Einzelleistungsvergütungsprinzip und damit garantiert und ohne Mengenbegrenzung nach den Preisen im Euro-EBM bezahlt. Hier hat es die Praxis-EDV dann besonders leicht, denn die Zählung ist nach oben nicht begrenzt.
Für Vertragsärzte bedeutet das: Sie können erstmals auf Basis dieser drei Haushaltsposten im laufenden Quartal und unmittelbar nach dessen Abschluss erkennen, wie sich der Praxisumsatz entwickelt. Gerade in Zeiten einer immer noch unzulänglichen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist das aus betriebswirtschaftlicher Sicht eindeutig eine positive Weiterentwicklung.
Quelle: Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin und stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Das deutsche DRG-System wird erwachsen
Die deutschen Kliniken sind den niedergelassenen Arztpraxen in einer Sache um einige Jahre voraus: Seit 2004 werden dort - fast - alle Leistungen über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups; DRG) abgerechnet. Das heißt, je nach Diagnose - Haupt und Nebendiagnosen - gibt es ein pauschales Honorar für den Fall, weitgehend unabhängig von der Verweildauer des Patienten.
- G-DRG 2009 ist die siebte Version des G-DRG-Systems. Mittlerweile steht in Deutschland das Grundgerüst. Lediglich Details werden noch verändert. Der Fallpauschalenkatalog für 2009 enthält insgesamt 1.192 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen, 55 mehr als im Vorjahr. Für 2009 sind 127 Zusatzentgelte vereinbart, 12 mehr als 2008.
http://www.g-drg.de
Quelle: Antonia von Alten. Ärzte Zeitung, 23.12.2008

DIHK-Präsident Braun: Jedes dritte Krankenhaus schließt
Jedes dritte Krankenhaus in Deutschland wird nach Ansicht des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Georg Ludwig Braun, "voraussichtlich in einem Zeitraum von zehn Jahren aus dem Markt ausscheiden".
- Vor dem Hintergrund der Debatte um die Krankenhausfinanzierung sagte Braun der Rheinischen Post vom Dienstag: "Es kommt darauf an, nun einen sinnvollen Konzentrationsprozess anzuschieben."
- Die wettbewerbsstärkeren Häuser sollen Braun zufolge ihre Position sichern und ausbauen, während die "schwächeren vom Markt verschwinden". Er forderte, Schwerpunktkrankenhäuser zu bilden. Es sei wichtiger, eine gute medizinische Versorgung zu erhalten, als ein Krankenhaus in unmittelbarer Nähe zu haben, betonte Braun.
- Derzeit gibt es rund 2.100 Krankenhäuser in Deutschland, darunter rund 700 kirchliche. Ein Drittel aller Krankenhäuser schreibt rote Zahlen.
Quelle: kna/aerzteblatt.de Dienstag, 16. Dezember 2008

Europa

EuGH-Gutachter: Krankenkassen müssen Aufträge ausschreiben
Nach Ansicht des Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Ján Mazák, sind die deutschen Krankenkassen "öffentliche Auftraggeber". Sie müssten sich daher an das europäische Vergaberecht halten und Aufträge europaweit ausschreiben, erklärte Mazák am Dienstag in Luxemburg.
- Das abschließende Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen (Az: C-300/07).
- Die deutschen Krankenkassen gehen bislang davon aus, dass sie nur Aufträge abseits ihrer Gesundheitsleistungen, etwa neue Gebäude, Büromaterial oder Reinigungsaufträge, nach den EU-Vorgaben ausschreiben müssen, nicht aber Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 16. Dezember 2008

Berlin beharrt auf Hoheit in Gesundheitsfragen
Die EU-Mitgliedsstaaten wehren sich gegen eine zu weit reichende Öffnung ihrer Gesundheitssysteme für ausländische Patienten durch die EU-Kommission.
- Dies machten die Gesundheitsminister der 27 EU-Mitgliedstaaten bei einer Debatte über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der Patientenrechte bei Arztbesuchen im europäischen Ausland deutlich. Sie forderten zahlreiche Änderungen am Gesetzesentwurf der Behörde.
Deutschland bremst Pläne der EU-Kommission aus
Vielen Staaten, darunter auch Deutschland, gehen die Pläne der EU-Kommission jedoch zu weit. "Das Recht, die Organisation, Finanzierung und den Leistungsumfang der Gesundheitsversorgung zu bestimmen, muss den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben", betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Bedenken äußerte die SPD-Politikerin insbesondere an der von der Kommission geforderten EU-weiten Angleichung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards der medizinischen Versorgung. Ferner machte Schmidt deutlich: "Deutschland wird eine Nachweispflicht gegenüber der Kommission für eine Vorabgenehmigung von Krankenhausleistungen nicht akzeptieren."
- EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou entgegnete, der Richtlinienvorschlag sähe eine solche Sicherheitsklausel zur Ablehnung von Patienten aus dem EU-Ausland bereits vor. Darüber hinaus habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Bewegungsfreiheit der Patienten nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden dürfe. Geschehe dies unverhältnismäßig stark, "laufen wir Gefahr, dass der EuGH die Richtlinie kippt", sagte Vassiliou.
- Im Europäischen Parlament (EP) haben die Beratungen unter Federführung des Gesundheitsausschusses ebenfalls bereits begonnen. Auch hier dreht sich die Diskussion vor allem um die Frage, wie weit der Einfluss der EU auf die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme reichen darf.
Quelle: Petra Spielberg. Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Britische Patienten finden staatliche Kliniken weiterhin unhygienisch
Britische Patienten vertrauen den hygienischen Zuständen in den staatlichen Kliniken immer seltener. Das geht aus einer großen Patientenbefragung hervor, die im Königreich für negative Schlagzeilen und für rote Gesichter bei den Gesundheitspolitikern sorgt.
- Gesundheitsminister Alan Johnson hatte in jüngster Zeit mehrfach versprochen, die NHS-Kliniken sauberer machen zu wollen. Das Problem im Königreich ist ernst. Seit Jahren steigt die Zahl der nosokomialen Infektionen unaufhörlich an.
Mehrfach schon wurden dem Londoner Gesundheitsministerium Studien vorgelegt, die eindeutig belegen, dass die mangelhafte Hygiene auf den Stationen zu einer weiteren Ausbreitung von Infektionen maßgeblich beiträgt.
- Im Vergleich zu 2002 hat das Vertrauen der britischen Patienten in den staatlichen Krankenhaussektor weiter abgenommen.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 30.12.2008

Allgemeines

Studie: Psychische Folgen der Schönheitschirurgie unterschätzt
Die psychologischen Risiken der Schönheitschirurgie werden oftmals unterschätzt. Das ist das Ergebnis einer Studie kanadischer Wissenschaftler, die in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Women's Health veröffentlicht wurde.
- Oftmals werde die Schönheitschirurgie inmitten von Berichten über Mode und Schlankheitsdiäten als normale Form der Körperpflege dargestellt, sagten die Forscher der University of British Columbia.
- Für ihre Untersuchungen hatten die Wissenschaftler 35 Artikel ausgewertet, die in den letzten fünf Jahren in Frauenzeitschriften in den USA und Kanada erschienen waren. Darin sei immer wieder davon die Rede, dass ästhetische chirurgische Eingriffe positive Auswirkungen auf das Körpergefühl haben könnten.
- Nach Einschätzungen der Forscher könne nach einer solchen Operation aber auch die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper wachsen, was oftmals Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken zur Folge habe. In den USA ist die Zahl der Schönheitsoperationen im Jahr 2007 um acht Prozent auf 1,5 Millionen Eingriffe angestiegen. Am beliebtesten war das Fettabsaugen.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Mittwoch, 17. Dezember 2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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