10.12.2008: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 53/08, vom 10. Dezember 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

KV Westfalen-Lippe - Für ambulante OPs gelten 3,5 Cent
In Westfalen-Lippe steigt die Gesamtvergütung im Vergleich zum Jahr 2007 um 10,6 Prozent. Das Hautkrebsscreening wird mit 25 Euro vergütet, das entspricht einem Punktwert von 4,13 Cent (bisher 4,5 Cent). Die Sachkosten der Dialyse werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Ebenfalls extrabudgetär bezahlt werden ambulante Operationen, für sie gilt der Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent.
Quelle: Ärzte Zeitung, 08.12.2008

Größte deutsche Krankenkasse entsteht
Die Hamburger Techniker Krankenkasse (TK) und die Kieler IKK-Direkt dürfen fusionieren. Das Bundesversicherungsamt habe den Zusammenschluss mit Wirkung zum Jahreswechsel genehmigt, teilten beide Krankenkassen mit.
Die Versicherten der IKK-Direkt sollen TK-Versichertenkarten erhalten. Durch den Zusammenschluss entsteht mit Sitz in Hamburg die größte deutsche Krankenkasse mit rund 7,1 Millionen Versicherten. Beide Kassen hatten die Fusion im Sommer beschlossen und reagierten damit auch auf den Gesundheitsfonds, der 2009 startet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.12.2008

Ab 2009 kann Qualität extra honoriert werden
Qualität spielt im zunehmenden Wettbewerb eine immer größere Rolle. Ab 2009 können Honorare für niedergelassene Ärzte nach Qualitätskriterien gestaffelt werden.
- Pay for Performance heißt das Schlagwort, das besagt, dass es für gute Leistung gutes Geld geben soll, für schlechte Leistungen aber weniger. In den USA sind solche Modelle bereits weit verbreitet. In England werden sie erprobt. Das Bundesgesundheitsministerium will das Thema im Frühjahr auf die Tagesordnung heben.
- Die KV Bayerns erprobt weitere Modelle des Pay for Performance (PfP) in anderen Leistungsbereichen. Mit den Betriebskrankenkassen hat sie eine Reihe von Qualitätsprogrammen gestartet. Ab 2009 können diese Projekte nach einer neuen gesetzlichen Regelung gestaltet werden. Paragraf 136 Absatz 4 SGB V sieht vor, dass KVen und Krankenkassen dann vertraglich Zuschläge für Ärzte vereinbaren können, die eine bestimmte Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität erbringen. Diese Zuschläge sollen dem Gesetz zufolge aus Abschlägen für Ärzte der gleichen Fachgruppen finanziert werden, die nicht an den Verträgen teilnehmen. Die Regelung ist nicht unumstritten.
Bald auch Fallpauschalen für Fachärzte
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht noch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Änderung der Gesetzgebung, sei aber dann nötig, "wenn wir Ergebnisverantwortung stärken wollen", so Franz Knieps, BMG-Abteilungsleiter für Gesundheitsversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung. Die bisherigen PfP-Modelle sind aus seiner Sicht Stückwerk. PfP müsse sektorenübergreifend gestaltet werden.
Für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung sollen mit der Einrichtung des neuen Instituts beim Gemeinsamen Bundesausschuss 2009 die Grundlagen geschaffen werden. Knieps hält zudem grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen für nötig. Es müsse ein "einheitliches Honorarsysteme für ambulant und stationär" geben, also Fallpauschalen für niedergelassene Fachärzte. Am Krankenhausentgeltgesetz wird nicht gerüttelt. Und die Versorgungsbedarfsbestimmung für ambulante und stationäre Leistungen müsse gemeinsam erfolgen, das wäre das Ende von ambulanter Bedarfsplanung und Krankenhausplanung der Länder. Beide Schritte will das BMG 2009 erneut diskutieren.
Quelle: Angela Mißlbeck. Ärzte Zeitung, 03.12.2008

KBV: Qualitätsanforderungen der Sektoren anzugleichen ist sinnvoll
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) steht einer zukünftigen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung positiv gegenüber. "Patientenversorgung findet sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis des niedergelassenen Arztes statt. Deshalb müssen auch die Qualitätsanforderungen für beide Bereiche gleich sein", erklärte Andreas Köhler, KBV-Vorstandsvorsitzender, am Donnerstag in Berlin.
- Besonders an den Schnittstellen der Sektoren entstünden häufig Reibungsverluste. "Wir möchten daher sowohl gleiche Bedingungen für die Qualitätssicherung schaffen als auch übergreifende Versorgungs- und Qualitätsförderungskonzepte entwickeln", so Köhler.
- Dazu müsse sich die Patientenversorgung künftig an sogenannten sektorenübergreifenden Behandlungspfaden orientieren. "Das sind Leitlinien, die um organisatorische Aufgaben und eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten erweitert wurden", erläuterte der KBV-Vorstand. Ziel sei es, Patienten beispielsweise vor Doppeluntersuchungen zu schützen. Voraussetzung dafür ist nach Köhlers Worten ein Konsens darüber, wer was an welcher Stelle zu tun hat. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zukünftig sektorenübergreifend zu organisieren.
- Derzeit läuft die Ausschreibung für ein unabhängiges Qualitätsinstitut nach Paragraph 137a SGB V. Es soll künftig im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Entwicklung von Methoden zur Qualitätssicherung, von Qualitätsindikatoren und deren Bewertung übernehmen. Die Arbeitsergebnisse werden in sektorenübergreifende Qualitätssicherungsrichtlinien des GBA einfließen.
Quelle: Rie/aerzteblatt.de Donnerstag, 4. Dezember 2008

KVNo soll Ausgabe der E-Card noch stoppen
Vertreterversammlung stimmt kurz vor dem Start gegen das IT-Großprojekt
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) soll Verhandlung über die Aussetzung der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte in Nordrhein aufnehmen. Das hat die KVNo-Vertreterversammlung mit knapper Mehrheit beschlossen.
Laut Plan ist Nordrhein die erste Region, die mit dem Rollout der E-Card startet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.12.2008

Medien: Union und SPD einigen sich auf Kompromiss beim BKA-Gesetz - scharfe Kritik der Ärzte
Spitzenvertreter von Union und SPD haben nach einem Medienbericht die letzten strittigen Punkte des BKA-Gesetzes ausgeräumt. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) berichtet, einigten sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und hochrangige Vertreter aus Bund und Ländern am Dienstagabend auf eine Kompromisslinie.
- Den Angaben zufolge verständigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass "eine Onlinedurchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss". Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre werde ebenfalls "unter die Sachleitung des anordnenden Gerichts" gestellt. Demnach trifft also der Richter die letzte Entscheidung darüber, welche Daten nach einer Onlinedurchsuchung wegen ihres höchstpersönlichen Charakters herauszufiltern sind. Zuständig für die Durchsicht des gesicherten Materials seien zudem der Datenschutzbeauftragte und zwei Beamte des Bundeskriminalamts.
- Keine Änderung am Gesetzentwurf wird es demnach bei den Zeugnisverweigerungsberechtigten geben. Das BKA-Gesetz werde sich in dieser Frage wie geplant an den Vorschriften der Strafprozessordnung orientieren. Es bleibe dabei, dass Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte anders als Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete nicht absolut vor Überwachungen geschützt sind. Vielmehr sei die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme in jedem Einzelfall zu beurteilen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Einigung scharf kritisiert. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe nicht zu einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert werden, erklärte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Die Koalitionspläne seien ein fortwährender Angriff auf ein Grundrecht des Patienten, nämlich die ärztliche Verschwiegenheit.
- "Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Patienten und Ärzte müssen absolut vor Onlinerazzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden", forderte Hoppe.
Quelle: afp/kbr/aerzteblatt.de Mittwoch, 3. Dezember 2008

Defizit in der GKV wächst auf 1,5 Milliarden Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die ersten neun Monate des Jahres mit einem Minus von knapp 1,5 Milliarden Euro abgeschlossen.
- Dessen ungeachtet rechnet das Bundesgesundheitsministerium für 2008 weiter mindestens mit einer schwarzen Null. So hätten die Kassen erst im November die zweite Hälfte des Bundeszuschusses von insgesamt 2,5 Milliarden Euro erhalten.
Ausgaben der GKV steigen weiter

Veränderung je GKV-Mitglied in Prozent
1. bis 3. Quartal 2008 im Vergleich zum
1. bis 3. Quartal 2007
Bund
 
Leistungsausgaben insgesamt
4,2
Ärztliche Behandlung
3,9
Zahnbehandlung (kons.-chirurg.)
1,5
Zahnersatz
1,7
Arznei- u. Verbandsmittel insgesamt
5,1
Häusliche Krankenpflege
11,7
Krankenhausbehandlung
2,6
Krankheitsverhütung/soziale Dienste
20,6
Krankengeld
8,2
Fahrkosten
6,8
Kuren und Rehabilitation
2,1
Verwaltungskosten
2,2
Beitragspflichtige Einnahmen
2,0
Überschuss/Defizit in Mio. Euro
- 1.492

Quelle: BMG/KV 45, Tabelle: ÄRZTE ZEITUNG
Die Ausgaben für die vertragsärztliche Behandlung sind in den ersten neun Monaten dieses Jahres leicht unterdurchschnittlich gestiegen.
Ärzte Zeitung, 04.12.2008

Augenärzte verlangen höheres Honorar
Eine ausreichende augenärztliche Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach Ansicht des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) ab 2009 nicht mehr möglich. In Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein und in anderen alten Bundesländern komme mit der Honorarreform nicht mehr Geld, sondern deutlich weniger als vorher zur Grundversorgung der Patienten bei den niedergelassenen Augenärzten an.
Quelle: BH/aerzteblatt.de Donnerstag, 4. Dezember 2008

Rechtliches

Das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
Das sagt die Berufsordnung
"Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren (§ 31 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte; BO)".
- Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Entscheidung darüber, an wen sie einen Patienten verweisen oder wem sie Untersuchungsmaterial zu Laboruntersuchungen überlassen, allein nach ärztlichen Gesichtspunkten treffen. Ihre Nachfrageentscheidung darf nicht aus eigenen Interessen als Nachfrager oder "Nachfragedisponent" des Patienten getroffen werden. Insbesondere darf der Arzt die Entscheidung, an welchen Facharzt er einen Patienten überweist, nicht davon abhängig machen, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht.
- So ist die Zahlung eines Entgelts durch eine Augenklinik an niedergelassene Augenärzte für die prä- und postoperative Versorgung von Patienten, die in der Klinik kataraktoperiert werden, unzulässig, wenn diese über die Zuweisung der Patienten hinaus keine nennenswerte zusätzliche Leistung zu erbringen haben (OLG Schleswig, Urteil vom 4. November 2003, 6 U17/o3).
- Auch die Zahlungen von Fachärzten für Anästhesie an einen Frauenarzt, der ambulante Operationen durchführt, bei denen die Anästhesisten die Narkoseleistungen übernehmen und ein Entgelt für die Benutzung des Operationsraums leisten, sind unzulässig, wenn solche Aufwendungen bereits im Rahmen der ärztlichen Liquidation vom Patienten oder Kostenträger vollständig ersetzt werden (BGH, Urteil vom 20. März 2003, III ZR 35/02).
- Schließlich stellt auch die Beteiligung eines Arztes an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die ihrerseits einen Geschäftsanteil an einer Labormedizin-GmbH hält, einen Verstoß gegen die BO dar, wenn sich die Gewinnzuteilung an die GbR-Gesellschafter an deren Volumen an Laboraufträgen ausrichtet oder sich nach der Höhe/Menge der GbR-Anteile des Arztes bestimmt (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, 2 U 176/06).
Quelle: Dr. jur. Dirk Schulenburg ist Justitiar der Ärztekammer Nordrhein. Rheinisches Ärzteblatt 12/2008, 16

Dienstverträge mit Kliniken sind umstritten
Einige Krankenhäuser setzen niedergelassene Ärzte als Subunternehmer ein. Für ambulante oder stationäre Operationen erhalten sie nicht die übliche Vergütung aus dem Vertragsarzttopf, sondern aus dem Krankenhausbudget. Das sehen Gerichte nicht gern.
Das Landessozialgericht Sachsen hat Zweifel, ob diese Form der Zusammenarbeit überhaupt gestattet ist. In jüngerer Zeit pflegen niedergelassene Vertragsärzte vermehrt Kooperationen mit Krankenhäusern, die in dieser Form - anders als etwa der Belegarzt oder die seit 2007 erleichterte Teilanstellung des Vertragsarztes im Krankenhaus - gesetzlich gar nicht vorgesehen sind: Ein Vertragsarzt verpflichtet sich in einem Dienstvertrag, ambulante oder stationäre Operationen in der Klinik vorzunehmen.
- Als Gegenleistung erhält er einen vergleichsweise attraktiven Anteil an der mengenmäßig nicht begrenzten Krankenhaus-Vergütung. Der Vorteil der Klinik: Sie spart Personalkosten und erhält einen zuverlässigen Einweiser. Die "unechte" oder "systematische Konsiliararzttätigkeit" geht weit über eine bloße Mitbehandlung im Einzelfall hinaus.
Diese Verträge stehen auf tönernen Füßen. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen hält sie für gesetzeswidrig (Az.: L 1 KR 103/07). Nach seiner Auffassung ist ein Krankenhaus, das ambulante OP-Leistungen durch einen niedergelassenen Vertragsarzt erbringen lässt, nicht berechtigt, diese Leistungen nach AOP-Vertrag abzurechnen. Dies ergebe sich unter anderem aus dem Sinn und Zweck des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung. Danach dürfen Krankenhausleistungen grundsätzlich nur durch Klinik-Personal erbracht werden.
Überdies sehe das Krankenhausrecht die Hinzuziehung Niedergelassener im Rahmen stationärer Behandlung nur ausnahmsweise für ergänzende oder unterstützende Leistungen vor. Die Delegation der gesamten ärztlichen Behandlung auf selbstständige Dritte sei davon nicht erfasst. Schließlich sei ein Vertragsarzt, der ambulante Operationen vornehme, immer auf die vertragsärztliche Gesamtvergütung zu verweisen.
- Von der höchst umstrittenen und mit der Revision angefochtenen Entscheidung des LSG Sachsen wären nicht nur ambulante Leistungen des vertragsärztlichen "Subunternehmers" nach Paragraf 115 b SGB V, sondern gerade auch solche im stationären Bereich betroffen. - Unter dem Damoklesschwert der Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes stünden auch die aktuell viel beworbenen Kooperationsvorhaben im Rahmen der speziellen Ambulanzleistungen nach Paragraf 116 b SGB V. Einige Krankenhäuser kaufen diese Leistungen schon bei Vertragsärzten ein. So sollen sie durch den Hinzuverdienst außerhalb des vertragsärztlichen Budgets quasi befriedet werden.
Einigkeit besteht unter Juristen immerhin darüber, dass die auf dem Prüfstand stehende "systematische Konsiliararzttätigkeit" den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses nicht erweitern oder umgehen darf. Außerdem verbietet sich die Vergütungsverschiebung zwischen den Sektoren, die bei diesen Verträgen vom System des AOP-Vertrags nebst Paragraf 115 b SGB V abweicht.
Ein generelles Verbot weitergehender Delegation der krankenhausärztlichen Behandlung auf niedergelassene Ärzte lässt sich hingegen dem GKV- und Krankenhausrecht nicht ohne weiteres entnehmen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundessozialgericht eingelegt (Az.: B 1 KR 13/08 R).
Quelle: Holger Barth ist Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg. Ärzte Zeitung, 04.12.2008

Praxismanagement

Degressiv abschreiben und Steuern sparen!
Ab 2009 können Ärzte bei Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wieder die degressive Abschreibung nutzen. Neuanschaffungen wie Medizingeräte können so mit einer festen jährlichen Rate von 25 Prozent vom Vorjahreswert abgeschrieben werden.
Ein Beispiel zeigt die Steuerersparnis: Bei einem Medizingerät für 20.000 Euro beträgt die degressive Abschreibungsrate im ersten Jahr 5.000 Euro (diese 5.000 Euro werden von der Steuerschuld abgezogen). Im Jahr darauf sind es 25 Prozent von noch 15.000 Euro - also 3.750 Euro. Die degressive Abschreibung war zum 1. Januar 2008 abgeschafft worden. Wegen der Wirtschaftskrise wird sie jetzt befristet für zwei Jahre wieder eingeführt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.12.2008

Keine Zeit für Arbeit im Praxisnetz
Ärzte investieren zu wenig Zeit in die Netzarbeit und sind selten bereit, Netzmanager zu engagieren. Zugleich stellen sie aber hohe Erwartungen an die Netzarbeit.
Auf diesen Widerspruch wies Volkswirt Stephan Pitum-Weber auf einer Veranstaltung des Praxisnetzes Neumünster hin. Aus einer Befragung von 300 Ärzten wurde deutlich, dass die Ärzte sich in erster Linie eine bessere Patientenversorgung und außerbudgetäre Einnahmen von der Teilnahme an Kooperationen versprechen. Eine untergeordnete Rolle spielen dagegen die Entwicklung neuer Versorgungsangebote und die Erhöhung der Praxisauslastung.
Zugleich machte die Befragung deutlich, dass derzeit nur 23 Prozent der Ärzte mit der Rentabilität ihrer Praxis oder medizinischen Einrichtung zufrieden sind. Dennoch schaffen es die Ärzte selten, sich intensiv für die Kooperation zu engagieren.
- Pitum-Weber gab zu bedenken, dass die Ziele mit diesem geringen Zeitaufwand kaum zu erreichen sein werden. Zugleich vermisst er die Bereitschaft, größere Netzwerke von professionellen Managern führen zu lassen. Er ist überzeugt, dass die hierfür anfallenden Personalkosten sich schnell amortisieren.
- Dr. Helmut Scholz, Netzvorsitzender des Dachverbandes der Netze in Schleswig-Holstein, widersprach. Das Medizinische Qualitätsnetz in Rendsburg hat nach seinen Angaben gegenteilige Erfahrungen gemacht. Ein professionelles Netzmanagement sei zwar notwendig, aber oft zu teuer.
- Dr. Axel Schroeder vom Praxisnetz Neumünster ist ebenfalls skeptisch, ob ein Netz gleich einen Manager einstellen sollte. Er plädierte für kleine Schritte beim Aufbau des Managements.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.12.2008

Institut zur Patientensicherheit startet an Universität Bonn
An der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn nimmt am 1. Januar 2009 das bundesweit erste Institut für Patientensicherheit (IfPS) die Arbeit auf.
"Das ist für uns in Deutschland, aber auch im internationalen Kontext ein bemerkenswerter Schritt", sagte der Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit Professor Matthias Schrappe bei der Vorstellung des Projekts in Bonn. Das Aktionsbündnis finanziert das IfPS, das am Bonner Institut für Rechtsmedizin beheimatet sein wird, zunächst für die Dauer von fünf Jahren mit jährlich 500.000 Euro.
Quelle: Ärzte Zeitung, 08.12.2008

Experten diskutieren Wege zu mehr Qualität an Kliniken
Führt der Weg zu mehr Qualität und Sicherheit an den Kliniken über Prozesse? Oder müssen Ergebnisindikatoren in den Vordergrund gestellt werden?
Gefragt nach Antworten, gelangen Experten noch immer zu recht unterschiedlichen Einschätzungen. Dies wurde jetzt erst wieder auf dem 2. Nationalen Qualitätskongress in Berlin deutlich. "Wenn man einen Prozess gut macht, dann führt das auch zu guten Ergebnissen", erklärte Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Bereichsleiterin für Medizin und Qualitätsmanagement bei den Sana Kliniken. Prozess- oder Ergebnisindikatoren?
Die Antwort auf diese Frage sei eindeutig, so Haeske-Seeberg: "Wir brauchen beides."
- International", unterstrich auch Professor Matthias Schrappe, Vizechef des Gesundheits-Sachverständigenrates, "hat man sich längst auf den Standpunkt geeinigt, dass es die gesunde Mischung macht." Der Nutzen von Prozessindikatoren liege beispielsweise darin, dass man "frühzeitig merkt, ob Ergebnisse demnächst schlechter werden".
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.12.2008

So halten Ärzte ihre Praxis gesund
Arztpraxen sind ständig unternehmerischen Risiken ausgesetzt. Dadurch kann die Praxis schnell in finanzielle Schieflage geraten. Doch mit einem gut durchdachten Risikomanagement lässt sich gezielt gegensteuern.
Strategische Risiken (Fallbeispiel):
* Das Leistungsspektrum und die Servicequalität der Praxis bedurften im vorliegenden Fall keiner Korrektur, Zusatzleistungen wurden bereits angeboten (IGeL).
* Der Standort war von Anfang an richtig gewählt. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel war sorgfältig gewählt worden.
* Bei der Wahl der Unternehmensform (Einzelpraxis oder Kooperation?) werden derzeit in der Praxis Überlegungen angestellt, die bisherige Einzelpraxis aufgrund vorhandener Reserven in eine Kooperation umzuwandeln.
* Investitionen (dazu gehören generell der Kauf einer Praxis oder eines Praxisanteils, aber auch Sach- und Personal-Investitionen) stehen in der Praxis dringend an. Hier sind aber zunächst die finanziellen Vorteile und Risiken in einer Analyse zu erarbeiten und private Geldanlagen des Praxisinhabers mit einzubeziehen. Schließlich ist eine Arztpraxis ein inhabergeführtes "Unternehmen". Wenn der Inhaber durch private Geldanlagen hohe finanzielle Verluste erlitten hat und deshalb der Praxis liquide Mittel entziehen muss, schwächt das die Wirtschaftskraft der Praxis.
- Was zurzeit bei den strategischen Risiken noch zu beachten ist, sind die Regelleistungsvolumina (RLV), die es ab 2009 für jede Praxis gibt. Denn diese sind das Budget der Praxis für GKV-Leistungen. Dabei wird das RLV aus der Fallzahl (kurativ) des Vorjahresquartals durch Multiplikation mit dem Fallwert der Fachgruppe errechnet. Das heißt, die erbrachten Fallzahlen einer Praxis aus 2008 haben erheblichen Einfluss auf das Praxisbudget. Ärzte sollten daher alle Einflussfaktoren auf ihre Fallzahl genau im Auge behalten.
Operative Risiken (Organisation):
* Wie effizient sind die Arbeitsabläufe strukturiert (wo gibt es Engpässe, wo Überkapazitäten)? Bei F. waren sie aufgrund der 15-jährigen Praxistätigkeit nicht optimal. Engpässe gab es vor allem in der Termingestaltung, ein konsequentes Einbestell-System und ein elektronischer Terminkalender schafften zeitliche Freiräume und ermöglichten die Reduzierung des Personalaufwands.
* Über das neu eingeführte Qualitätsmanagementsystem werden weitere Synergieeffekte erwartet.
* Auch das Rechnungswesen musste auf einen neuen Stand gebracht werden. F. bediente sich noch des Steuerberaters seines Vaters, der viel zu langsam die Buchungsvorgänge abarbeitete und die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) meist mit mehrmonatiger Verspätung ablieferte. Das war auch der Grund für den nicht vorhandenen Überblick des Praxisinhabers. Der Steuerberater wurde gewechselt und zur Auflage gemacht, dass F. monatlich die BWA erhält und vom Steuerberater über die Entwicklung informiert wird.
Quelle: Günther Frielingsdorf. Ärzte Zeitung, 28.11.2008

Ärzte setzen beim Praxismarketing auf die Homepage
Marketing wird für niedergelassene Ärzte offenbar immer wichtiger: 60 Prozent von ihnen halten Marketingmaßnahmen für ihre Praxis für wichtig oder sehr wichtig. Das ergibt sich aus der Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008", die im Auftrag der Stiftung Gesundheit erstellt wurde. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Anteil deutlich erhöht: 2007 betonten 47,4 Prozent der Ärzte die Bedeutung von Praxismarketing.
Das führende Marketinginstrument für die Arztpraxis ist die Internetpräsenz. Diese umfasst neben der eigenen Homepage auch die Einträge in Onlineverzeichnissen. Über zwei Drittel der Ärzte führten sie bei der Frage nach den wichtigsten Marketingmaßnahmen an.
Über eine eigene Homepage verfügen 54 Prozent der Ärzte. 80 Prozent dieser Internetauftritte umfassen mehrere Seiten. Allerdings ist der Professionalisierungsgrad des Internetmarketings von Arztpraxen laut der Stiftung Gesundheit noch sehr niedrig. Fast die Hälfte der Homepages wird vom Arzt selbst gepflegt, knapp ein Drittel von Webdesignern.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 3. Dezember 2008

Konfliktbewältigung - sieben Regeln für das klärende Gespräch
Konflikte müssen unbedingt angesprochen werden. Nur so können Unstimmigkeiten beseitigt werden.
Unangenehme Dinge werden am besten wie folgt angesprochen:
* Fair sein: Wenn eine Arzthelferin im Team andere Aufgaben übernehmen soll, weil sich die Organisationsstruktur ändert, ist mit ihr über die Hintergründe zu sprechen.
* Schnell reagieren: Wer Konflikte zu lange aus dem Ruder laufen lässt, läuft Gefahr, dass sie eskalieren.
* Nicht unsachlich werden: Im Gespräch ist zwischen der Person und ihrer Aufgabe zu trennen. Das gilt vor allem für Kritik. Sie muss sachlich und darf nicht persönlich sein.
* Das persönliche Gespräch suchen: Interne E-Mails anstelle von Teambesprechungen oder Einzelgesprächen taugen bei Konflikten nichts, weil man Botschaften auf elektronischem Weg nie so subtil formulieren kann wie im persönlichen Gespräch.
* Konkret werden: Man sollte Beispiele nennen, warum das kritisierte Verhalten stört. Dazu eignen sich Ich-Botschaften: "Ich finde es nicht in Ordnung, dass ..."
* Die richtige Umgebung: Kritische Gespräche eignen sich niemals für die Anmeldung oder in Anwesenheit von Dritten, sie sind unter vier Augen zu führen.
* Präzise sein: Zuviel Harmoniesucht führt zu unklaren Aussagen, mit denen niemand weiterkommt. Die andere Variante - das Gespräch wird zum Rundumschlag nach dem Motto: "Was ich Ihnen schon immer mal sagen wollte" - geht aber auch nicht.
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung, 09.12.2008

Neues Erbschaftsteuerrecht kommt rechtzeitig zum neuen Jahr
Für Unternehmen und Privathaushalte gilt vom kommenden Jahr an ein neues Erbschaftsteuerrecht. Nach zweieinhalbjährigem Streit stimmte am Freitag auch der Bundesrat - praktisch in letzter Minute - der von der Bundesregierung vorgelegten Reform zu.
Witwer, Witwen und Kinder können danach Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen bleiben. Verwandte und Geschwister werden durch die Reform schlechter gestellt. Firmenerben müssen künftig keine Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen.
- Gewinner der Reform sind nämlich Ehegatten und Kinder. Für sie werden die Steuer-Freibeträge auf 500.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro angehoben.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.12.2008

Neues Online-Verzeichnis Deutscher Krankenhäuser
Ein neues Online-Verzeichnis Deutscher Krankenhäuser hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 1. Dezember vorgestellt. Als einziges Krankenhausverzeichnis biete es Daten von den Krankenhäusern selbst.
http://www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de
Patienten könnten sich über jedes Krankenhaus auf Basis aktueller Qualitätsdaten vorab informieren und mitentscheiden, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden möchten. Für die behandelnden Ärzte sei das Verzeichnis ein Wegweiser.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 1. Dezember 2008

Allgemeines

Lebensrettung per SMS - Arzt amputiert Arm im Kongo via Handyhilfe
Per SMS-Anweisung aus London hat ein britischer Arzt im Kongo eine lebensrettende Amputation ausgeführt. Der Chirurg David Nott (52) operierte den 16-Jährigen, als er bei der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen in Rutshuru im Osten des zentralafrikanischen Landes aushalf. Der Arm des Jungen war bei einem Unfall oder im Kampf halb abgerissen.
Weil der Arzt die komplizierte Operation noch nie selbst ausgeführt hatte, erinnerte er sich an einen Kollegen in einem Londoner Krankenhaus - und dieser stand sofort bereit: "Ich habe ihm SMS geschickt und er hat mir die Anweisungen Schritt für Schritt zurückgeschickt", erzählte Nott.
Ohne die Operation, bei der das Schlüsselbein und das Schulterblatt entfernt werden mussten, wäre der Junge vermutlich umgekommen. "Er lag im Sterben. Er hatte zwei oder drei Tage zu leben", sagte Gefäß-Chirurg Nott. "Ich habe lange und hart darüber nachgedacht, ob es richtig war, den Jungen mitten in den Kämpfen nur mit einem Arm zu lassen. Aber anders wäre er wohl gestorben, und ich atmete tief durch und bin Buchstabe für Buchstabe den Anweisungen gefolgt." Er habe genau verstanden, was sein Kollege meinte, da er mit ihm schon öfter operiert habe.
In Europa sind für Eingriffe dieser Art modernste medizinische Hilfsgeräte zur Hand. Im Kongo jedoch, der von Kriegen und Konflikten geprägt ist, musste SMS-Arzt Nott mit ein wenig Ersatzblut und sehr dürftigen Vorrichtungen auskommen. Trotz der Hindernisse verlief die Operation im Oktober erfolgreich, der Junge habe sich vollkommen erholt, hieß es am Mittwoch. "Es war Glück, dass ich gerade da war. Ich denke, jemand, der kein Gefäß-Chirurg ist, hätte nicht mit den ganzen Blutgefäßen umgehen können", sagte Nott.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 03.12.2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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