19.11.2008: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 50/08, vom 19. November 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Punktwertverlust von 20 Prozent: Das Ende des ambulanten Operierens in Baden-Württemberg?
Dieser drastisch abgesenkte Wert ist nach Auffassung der operativ tätigen
Fachgruppen im Ländle allerdings völlig inakzeptabel. Unisono mit seinen
Kollegen erklärte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener
Chirurgen in Baden-Württemberg Dr. Dieter Haack: "Keine operativ tätige
Fachgruppe wird zu diesem Punktwert in Baden-Württemberg noch ambulante
Operationen oder postoperative Versorgung anbieten können!"
In der Vergangenheit hatten die ambulanten Operateure in Baden-Württemberg
einen Katalog ambulanter Operationen und Anästhesien, die im Jahre 2006 noch
mit einem Punktwert von 5,11 Cent vergütet wurden. Dieser Punktwert
orientierte sich an einer längst veralteten Kalkulation der ärztlichen und
technischen Leistungsanteile bei der Einzelvergütung im Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM), bei der ein Punktwert von 5,11 Cent herauskam.
Angesicht dramatischer Steigerungsraten bei Energie- und Personalkosten
sowie der Anhebung der Mehrwertsteuer und der Inflationsrate müsste dieser
Punktwert längst bei 6,8 Cent liegen.
Doch von der dringend notwendigen Anhebung des Punktwertes ist
Baden-Württemberg weit entfernt: Die Absenkung des Punktwertes auf 4,0 Cent
führt die Forderung der Politik nach einer Förderung des ambulanten
Operierens ad absurdum: Mit derart niedrigen Honoraren können ambulante
Operateure nicht einmal ihre Betriebskosten decken. Logische Konsequenz wäre
es, die Patienten wieder ins Krankenhaus stationär einzuweisen. Doch diese
Alternative käme die Krankenkassen erheblich teurer zu stehen als eine
angemessene Vergütung der ambulanten Operateure: Bereits 2004 hatte die
Techniker Krankenkasse in einer landesweiten Erhebung einen erheblichen
Einspareffekt durch die Verlagerung von Eingriffen aus dem stationären in
den ambulanten Sektor belegt. Dennoch sind die Verhandlungen der
Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
gescheitert. Daher gibt es aus Sicht der niedergelassenen Fachärzte nur eine
Möglichkeit:
"Wir fordern das Schiedsamt und die Vertragspartner auf, mindestens den
früheren Punktwert von 5,11 Cent für ambulante und belegärztliche
Operationen und Narkosen sowie die Zusatzleistungen im Rahmen der
postoperativen Überwachung und Nachbehandlung zu bezahlen. Nur auf diese
Weise kann dem Gesetzgeber gefolgt werden, der 'das ambulante und
belegärztliche Operieren als besonders förderungswürdig' eingestuft hat.
Eine angemessene Vergütung der ambulante Operateure ist Grundvoraussetzung
für eine weitere Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in den
kostengünstigeren ambulanten Bereich", erklärten die Verbände.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 14. November 2008
Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen in Baden-Württemberg,
Landesverband Baden-Württemberg im Deutschen Berufsverband der HNO-Ärzte,
Baden-württembergische Anästhesisten in der Gemeinschaft Fachärztlicher
Berufsverbände, Berufsverband der Baden-Württembergischen Rheumatologen,
Landesverband Baden-Württemberg im Berufsverband deutscher Internisten,
Landesverband Baden-Württemberg im Berufsverband der Augenärzte

Selektivverträge für ambulante Augenchirurgie
AOK Brandenburg schreibt flächendeckende Facharztversorgung aus
Die AOK Brandenburg hat eine Ausschreibung zur ambulanten spezialisierten
fachärztlichen Versorgung gestartet. Damit soll erstmals in einem Bundesland
ein Teil der Facharzt-Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung geregelt
werden.
- Die Ausschreibung betrifft die flächendeckende ambulante Augenchirurgie.
- Neben niedergelassenen Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren kommen
auch ermächtigte Ärzte und Einrichtungen als Leistungserbringer in Frage.
Die Ausschreibungsfrist endet Anfang Dezember.
- Verträge zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sind in Paragraf 73 c
SGB V vergleichbar mit den Hausarztverträgen nach Paragraf 73 b SGB V
geregelt. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" hat bislang keine
Krankenkasse im Bundesgebiet von dieser Vertragsmöglichkeit Gebrauch
gemacht. Die Vergütung innerhalb dieser Verträge wird direkt zwischen der
Krankenkasse und ihrem Vertragspartner geregelt. Genau wie für die
Hausarztverträge wird die Gesamtvergütung der KV um das Vergütungsvolumen
bereinigt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.11.2008

Honorare in Bayern steigen um sechs Prozent
Die Honorare in Bayern sollen 2009 um rund sechs Prozent steigen. Das ist
das Ergebnis nach zweitägigen Verhandlungen vor dem Landesschiedsamt zur
Umsetzung der Honorarreform und zur vertragsärztlichen Vergütung.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) teilte mit, dass im Grundsatz
damit vor dem Schiedsamt erreicht worden sei, dass die Beschlüsse des
Erweiterten Bewertungsausschusses auch in Bayern umgesetzt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.11.2008

Nordrhein: KV befürchtet Honorareinbußen für Praxen
Die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Nordrhein und den Krankenkassen des Landesteils sind gescheitert. Nun muss
das Schiedsamt zwischen den Parteien vermitteln. Das gab die KV Anfang
November bekannt.
Scharfe Kritik am Bundesgesundheitsministerium (BMG) übte in diesem
Zusammenhang die Vertreterversammlung der KV. Statt der behaupteten
kräftigen Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärzte sei eine
Verschlechterung der Honorarsituation und damit der Versorgung nicht
auszuschließen ...
- Außerdem verlange das BMG, die leistungsbezogenen Zuschläge zum Beispiel
für das ambulante Operieren aus der Gesamtvergütung zu bezahlen und nicht
durch zusätzliche Finanzmittel der Krankenkassen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 11. November 2008

Wirtschaftsweise mahnen weitere Reformen im Gesundheitswesen an
Die fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem Jahresgutachten 2008 scharfe
Kritik an der Gesundheitspolitik der Bundesregierung geübt. Der grundlegende
Reformbedarf sei mit der jüngsten Gesundheitsreform, dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) nicht beseitigt worden.
- "Vielmehr ist der Versuch einer Neuordnung der Finanzierung des
Gesundheitswesens mit dem GKV-WSG misslungen", konstatierten die Ökonomen in
ihrer Studie, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.
- Insbesondere die Ausgestaltung des Gesundheitsfonds sei nicht zielführend.
Die beiden wichtigsten Ziele einer Finanzreform der gesetzlichen
Krankenversicherung, die Abkopplung der Beiträge von den Arbeitskosten sowie
die Schaffung eines einheitlichen Versicherungsmarktes, seien nicht erreicht
worden.
- Der Sachverständigenrat plädierte deshalb für eine sogenannte
Bürgerpauschale - einem Mix aus SPD-Bürgerversicherung und
Unions-Kopfpauschale. Nach dem Modell sind alle Bürger verpflichtet, einen
Basisversicherungsschutz abzuschließen. Die Pauschalbeträge werden
einkommensunabhängig erhoben.
- Die Höhe der Pauschalen bemisst sich an den durchschnittlichen
Gesundheitskosten und ist für jede Kasse unterschiedlich. Leistungen, die
über den Basisschutz hinausgehen, müssen über eine Zusatzversicherung
abgesichert werden.
Quelle: SR/aerzteblatt.de Mittwoch, 12. November 2008

Fünf Weise fordern faires Arzthonorar
Die fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem am Mittwoch in Berlin
vorgestellten Jahresgutachten "gleich lange Spieße" bei der Vergütung von
niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern gefordert.
Sie empfehlen ein an der Morbidität orientiertes Vergütungssystem unabhängig
davon, ob Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden. Dabei sollten
Kliniken einen differenzierten Aufschlag auf ihre Fallpauschalen zur
Investitionsfinanzierung erhalten.
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.11.2008

BPI fordert Diskussion über die Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat zu einer breiten
öffentlichen Diskussion aufgerufen über die Frage wie der Zugang der
GKV-Versicherten zu neuen medizinischen Therapien zukünftig finanziert
werden kann. Angesichts der demografischen Entwicklung, des weiter zu
erwartenden Fortschritts in der Medizin bei gleichzeitiger Begrenztheit der
finanziellen Ressourcen "driften Erwartungshaltung und finanzierbare
Realität" weit auseinander, sagte Dr. Bernd Wegener, BPI-Vorsitzender.
- Der BPI-Vorsitzende forderte alle Beteiligten im Gesundheitswesen und in
der Gesellschaft auf, sich an einer offenen und fairen Diskussion über
nachhaltige Lösungsmodelle zu beteiligen.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0128 vom 17.11.2008-11-17

Arztgeheimnis - Zahnärzte gegen Internetanbindung der Praxen für eGK
"Mit dem Bundestagsvotum wird das Durchforsten von Zahnarztcomputern über
das Internet möglich. Das erodiert das Arztgeheimnis und belastet die
Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Grund mehr für uns, die Online-Anbindung der
Zahnarztpraxen abzulehnen, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte
(eGK) geplant ist." Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende
Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, heute den
Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0128 vom 17.11.2008-11-17

Tricks der AOK
Die AOK Gesundheitskasse in Bayern hat auf der Grundlage des § 140b SGB V
zur Integrierten Versorgung individuelle Verträge mit einem Netzwerk von
Zahnärzten zur Zahnprophylaxe für ihre Versicherten abgeschlossen, ebenso
wie der Landesverband des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. in Bayern.
- In den Verträgen zwischen der AOK und dem Netzwerk Claridentis der
Zahnärzte wird vereinbart, dass die Frauen- und Kinderärzte für
Überweisungen an Zahnärzte aus dem Netzwerk Claridentis eine Prämie von 10
Euro erhalten. Diese Prämie zahlt die AOK aus den Beitragseinnahmen der
Versicherten.
- Entsprechend den Berufsordnungen der Bayrischen Zahnärzte und der Ärzte in
Bayern dürfen solche Zahlungen jedoch nicht erfolgen - zumindest sollten sie
nicht durchgeführt werden.
So steht z.B. in § 31 der Berufsordnung der Ärzte: "Dem Arzt ist es nicht
gestattet, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein
Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder
selbst zu versprechen oder zu gewähren".
- Die Inhalte der integrierten Versorgungsverträge mit dem Ansatz der
Prämien für die Überweiser stellen in sich zudem keine Besonderheit in den
Leistungen dar, da die dort festgeschriebenen Leistungen von allen
Zahnärzten ohnehin auch ohne Vertrag zur Integrierten Versorgung für die
Versicherten erbracht werden können.
- Insgesamt handelt es sich also um Schein-Marketingmaßnahmen der AOK auf
dem Rücken der Versicherten, welche die Maßnahmen und Verträge letztendlich
bezahlen, ohne dass dadurch irgendwelche Versorgungen für die Versicherten
verbessert werden. Hinzu kommt eine Verzerrung im Wettbewerb und eine von
der AOK finanzierte Fehlinformation der Versicherten.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und
Patienten DGVP vom 17.11.2008

Neuer Vorstand beim Verband Freier Berufe
Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) hat einen neuen Vorstand. Dr.
Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, ist zum 1.
Vizepräsidenten des VFB gewählt worden. Neuer Präsident ist der Rechtsanwalt
Dr. Fritz Kempter. Sein Vorgänger Dr. Wolfgang Heubisch ist nun Bayerischer
Wissenschaftsminister.
Ottmann erklärte nach der Wahl, dass er die aktuellen Entwicklungen in der
Gesundheitspolitik als problematisch sieht. "Der Gesundheitsfonds bringt nur
mehr Bürokratie und finanzielle Nachteile für Bayern."
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.11.2008

Privatversicherer

PVS Rhein-Ruhr befürchtet Flut von Tarifen
Die Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg (PVS)
warnt eindringlich vor einer Aushebelung der bestehenden privatärztlichen
Gebührenordnung durch die Öffnungsklausel, wie sie jetzt in der GOZ
verankert ist. Sie schaffe durch einen ruinösen Preiswettbewerb erhebliche
Probleme für Ärzte zu Lasten der Patienten.
- Die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
beinhaltet unter § 2a die Einführung einer Öffnungsklausel in die GOZ und
muss als Vorentscheid für die anstehende Novellierung der Amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesehen werden.
- Die "Öffnungsklausel" soll es den PKV-Unternehmen ermöglichen, in
Verträgen mit einzelnen Ärzten beziehungsweise Zahnärzten oder Gruppen von
Ärzten eine Vergütung abweichend von der GOÄ/GOZ analog zum System der GKV
festzulegen. Das bedeutet, dass privaten Krankenversicherungen oder
Beihilfeträgern das Recht eingeräumt wird, Preisabsprachen mit einzelnen
Ärzten oder Krankenhäusern völlig losgelöst von der amtlichen
Gebührenordnung vereinbaren zu können.
- Diese Verträge werden aus Sicht der PVS nicht nur zu einer
unüberschaubaren Anzahl von Tarifen führen, sondern auch durch Preis-Dumping
zu Lasten der Versorgungsqualität der Patienten gehen. Da es das Ziel der
Öffnungsklausel ist, das Honorar der Leistungserbringer "moderat" zu kürzen,
werden die Kostenträger entsprechende Verträge über niedrigere Gebühren für
Ärzte abschließen wollen.
- "Es ist absehbar, dass nicht die qualitätsgesicherten Maßnahmen, sondern
die Kostendeckung im Vordergrund stehen wird; denn die PKV wird langfristig
nicht mehr Geld bezahlen", prognostiziert Rechtsanwalt Manfred Specht,
Geschäftsführer der PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg. Er fordert die
Bundesregierung auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass
in jedem Einzelfall eine qualitativ anspruchsvolle zahnärztliche bzw.
ärztliche Leistung erbracht werden kann.
- Eindringlich warnt die PVS in diesem Zusammenhang vor einer Aushebelung
der bestehenden privatärztlichen Gebührenordnung. Die Bewertung der
Leistungen sollte unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens und der
gesicherten Qualität erfolgen. Auf der Grundlage eines international
anerkannten Klassifikationssystems muss ein modernes, transparentes und
vereinfachtes Gebührenwerk geschaffen werden, das dem medizinischen
Fortschritt Rechnung trägt und die bestehenden Anwendungsprobleme beseitigt.
Quelle: Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr GmbH. Pressemitteilung
12.11.2008

Rechtliches

Aufklärungspflicht - Schwierige Beweiserhebung
Behauptet ein Patient im Arzthaftungsprozess, er habe dem Arzt in einem
Vier-Augen-Gespräch Tatsachen mitgeteilt, aus denen sich eine ergänzende
Befunderhebungspflicht ergab, ist er für die Behauptung beweispflichtig. Die
gerichtliche Aufklärungspflicht gebietet, dass das Gericht Arzt und Patient
persönlich anhört. Bleiben beide dann bei gegensätzlichen Behauptungen, ist
die Klage in diesem Punkt erfolglos.
QLG Koblenz. Az.: U 880/07)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2008, 40

Praxismanagement

DIMDI veröffentlicht OPS-Version 2009
Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und
Information) hat die endgültige Fassung des Operations- und
Prozedurenschlüssels auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Laut DIMDI
sollen sich viele Prozeduren mit der neuen Version präziser und
differenzierter verschlüsseln lassen als bisher.
http://www.dimdi.de (Klassifikationen,
Downloadcenter)
Quelle: ArztOnline, 12.11.2008

Steuerliche Fallstricke bei Gemeinschaften
Praxis- und Apparategemeinschaften sollten spätestens den Jahreswechsel zum
Anlass nehmen, ihre Gesellschaftsverträge zu prüfen.
Ärzte, die Gesellschafter solcher Gemeinschaften und nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind, laufen sonst Gefahr, draufzahlen zu müssen.
2009 wird das Umsatzsteuergesetz geändert. Es wird unter anderem der
gängigen Rechtsprechung der Finanzgerichte angepasst. Explizit wird dann
geregelt sein, was de facto jetzt schon gilt: dass Leistungen von Praxis-
und Apparategemeinschaften gegenüber ihren Mitgliedern nur dann
umsatzsteuerfrei sind, wenn sie gegen genaue Kostenerstattung erbracht
werden.
Das Problem, so Arztrechtler Dr. Ingo Pflugmacher aus Bonn: Viele der
genannten Gemeinschaften arbeiten nicht nach dem Kostenerstattungsprinzip,
sondern auf Gewinnverteilungsbasis. Zwar sind solche Vertragskonstruktionen
wegen der Rechtsprechung schon seit Längerem steuerlich gefährlich. Die
Wahrscheinlichkeit, in eine Betriebsprüfung zu geraten, ist mittlerweile
aber stark gestiegen. Denn die Finanzverwaltung verfolgt die Strategie,
Ärzte konsequent mit Betriebsprüfungen zu kontrollieren.
Wer die Fallstricke vermeiden will, sollte darauf achten, dass im Vertrag
keine Gewinnverteilung geregelt ist, sondern die Kosten nach genau
definierten Maßstäben wie Fläche, Stundenzahl oder Nutzung umgelegt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.11.2008

Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Leistungen: Zahlreiche Abgrenzungsfragen sind inzwischen geklärt
Die Bundesärztekammer hat die offenen Abgrenzungsfragen durch
Kontaktaufnahme mit dem Bundesfinanzministerium geklärt. In den nunmehr
vorliegenden Stellungnahmen bekräftigt das BMF seine Auffassung, nach der es
für die Beurteilung, ob medizinische Betreuung erfolgt und die Leistung
damit umsatzsteuerfrei ist, darauf ankommt, ob ein therapeutisches Ziel im
Vordergrund steht. Das bedeutet, dass neben betriebsärztlichen Leistungen
z.B. auch Einstellungs- und Tauglichkeits- bzw.
Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen der Umsatzsteuer unterliegen, was in
vielen Fällen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht.
Im Einzelnen nimmt die Bundesärztekammer zu den am häufigsten gestellten
Fragen wie folgt Stellung:
- Betriebsärztliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig
- Vorsorgeuntersuchungen umsatzsteuerfrei
- Leichenschau umsatzsteuerfrei
- Befundberichte gegenüber Versorgungsämtern keine umsatzsteuerpflichtigen
Leistungen
- Reha-Gutachten umsatzsteuerfrei, Rentengutachten umsatzsteuerpflichtig
- Forensisch-psychiatrische Gutachten umsatzsteuerpflichtig
Quelle: http://www.aerztekammer-saarland.de/cgi-bin/printVersion.cgi

Ordnung ist das halbe Leben - auch im Praxis-PC
Wer Stress aus dem Weg geht, wird nicht von dem Gefühl verfolgt, ständig
getrieben zu sein. Die Zeit vor dem Beginn der Sprechstunde ist die ruhigste
- und damit besonders dafür geeignet, Ordnung zu schaffen, zum Beispiel im
Computer.
Die Ordnung auf dem Bildschirm ist enorm wichtig. Vermeiden Sie es, mehrere
Fenster gleichzeitig geöffnet zu haben. Klären Sie in der Praxis, wer wann
die beruflichen Emails abruft und bearbeitet.
Oft kommt der Druck von außen: immer mehr Absender klicken bei ihren E-Mails
das rote Ausrufezeichen der Dringlichkeit neben die Betreffspalte. Auch hier
schaffen eindeutige interne Regelungen, wie mit solchen Mails umzugehen ist,
Klarheit am Arbeitsplatz.
- Außer einer konsequenten Ordnung am Arbeitsplatz hilft ein einfaches
Rezept gegen Überlastungsängste: das Prinzip der Schriftlichkeit. Ein
Tagesplan, der verschiedene Aufgaben bündelt, hilft, sich ähnelnde Arbeiten
gesammelt an einem Stück zu verrichten: Telefonate, Schreibarbeiten,
Recherche, Abrechnungen oder Datensicherung.
Wem die Arbeit gar den Schlaf raubt, der sollte immer einen Notizblock und
Kugelschreiber neben dem Bett haben und notieren, was ihn gerade belastet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 11.11.2008

Diese Firma kennt Sie besser, als Sie denken
Mit jedem Begriff, den wir in die Suchmaske von Google eintippen, geben wir
der Krake neue Daten über uns preis. Lars Reppesgaard ruft die
Internetnutzer auf, ihre Privatsphäre klüger zu schützen.
- Unterschiedliche Suchmaschinen auszuprobieren ist freilich auch ein
inhaltlich Gewinn, weil man Perspektiven erweitert und wechselt. Neben den
Suchdiensten von Yahoo und Microsoft gibt es etliche andere kommerzielle
Anbieter wie Ask.com, die ebenfalls akzeptable Suchergebnisse lieferten,
darunter echte Google-Herausforderer wie die Neuentwicklung Cuil.com.
"Metasuchmaschinen wie Ixquick und Metacrawler fassen die Suchergebnisse von
mehreren Suchmaschinen zusammen und senden die Suchanfrage auch an kleine
Spezialsuchmaschinenanbieter, die in bestimmten Fachgebieten Google und
anderen kommerziellen Alleskönnern klar überlegen sind. Es lohnt sich, sie
auszuprobieren, auch wenn Anfragen an eine Metasuchmaschine etwas langsamer
beantwortet werden als Anfragen an eine normale Suchmaschine."
Quelle: Gesine Hindemith, FAZ 20.10.2008

Europa

Deutschlands Gesundheitssystem nicht ausreichend patientenorientiert
Das deutsche Gesundheitssystem ist aus Sicht der Patienten
verbesserungswürdig. Nach dem Europäischen Gesundheitskonsumenten-Index
(EHCI), der heute in Brüssel veröffentlicht wurde, belegt Deutschland
lediglich Platz 6 von 31 untersuchten Gesundheitssystemen in Europa. Die
Niederlande führen die Rangliste an, gefolgt von Dänemark, Österreich,
Luxemburg und Schweden. Auf den hintersten Plätzen landeten Bulgarien,
Kroatien, Mazedonien und Lettland.
Erstellt wird der jährliche Index vom Analyse- und Informationsunternehmen
Health Consumer Powerhouse (HCP). Der EHCI wurde erstmals im Jahr 2005
veröffentlicht. Damals belegte Deutschland noch Rang 3.
Gründe für den Abwärtstrend sind dem HCP zufolge eine unzureichende Stärkung
der Eigenverantwortung der Patienten. Verbesserungsbedarf sieht Arne
Björnberg, Forschungsleiter des EHCI, vor allem bei den Patientenrechten und
der Information über die medizinische Versorgung in Deutschland.
Als problematisch bezeichnete er ferner die hohe MRSA-Rate im deutschen
Gesundheitssystem. Auch der Umfang des Mammografie-Screenings ließe zu
wünschen übrig. Bei den Wartezeiten erzielte das deutsche Gesundheitssystem
zusammen mit Luxemburg und der Schweiz hingegen die besten Ergebnisse.
- Maßstab für ein patientenorientiertes Gesundheitssystem ist aus Sicht vom
HCP die Verbindung von einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit einem
leichten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und einer umfassenden
Information der Patienten.
- Die Einstufung für den Index erfolgt in sechs Kategorien: Patientenrechte
und Patienteninformation, E-Health, Wartezeiten für eine Behandlung,
medizinische Ergebnisse, Umfang und Reichweite des geleisteten Services und
Versorgung mit Arzneimitteln. Für den Index wertet HCP öffentliche
Statistiken aus und führt unabhängigen Untersuchungen durch.
"Wir hoffen, dass die deutsche Regierung auf der Seite der Verbraucher im
Gesundheitswesen ist und die Direktive der Europäischen Kommission zur
grenzüberschreitenden Versorgung uneingeschränkt unterstützt", sagte
HCP-Präsident Johan Hjertqvist. Dies könne zu einer Verbesserung der
Qualitätskontrolle und Transparenz im deutschen Gesundheitswesen beitragen.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Donnerstag, 13. November 2008

Bundesländer befürchten weiteren EU-Einfluss
Die Bundesländer kritisieren die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Regelung von Behandlungen im EU-Ausland. Mit der geplanten
Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung könne die EU Einfluss auf die
nationalen Gesundheitssysteme nehmen.
In einer Stellungnahme des Bundesrates kritisieren die Länder die
angestrebten europäischen Leitlinien zur Qualität und Sicherheit der
Versorgung, da damit mittelbar Finanzierungsfragen verknüpft seien.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.11.2008

Briten lehnen Privatisierungspläne ab
Umfrage in Großbritannien zeigt, wie sehr die Briten sich an ihr
Gesundheitssystem gewöhnt haben
Jeder zweite Patient in Großbritannien rechnet laut einer Umfrage damit,
dass der staatliche Gesundheitsdienst innerhalb der nächsten zehn Jahre
abgeschafft und durch ein ausschließlich aus Krankenkassenbeiträgen
finanziertes System ersetzt wird.
- Der britische Ärztebund British Medical Association (BMA) befragte
landesweit 1.000 Patienten zu ihrer gesundheitspolitischen Meinung.
Ergebnis: Obwohl rund 40 Prozent der Patienten der Meinung sind, der
staatliche Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) habe sein
Leistungsangebot in den vergangenen zehn Jahren "verbessert", glaubt die
Hälfte der Engländer nicht an einen langfristigen Fortbestand.
Und: Neun von zehn der befragten Patienten sind gegen eine Abschaffung des
staatlichen Systems und damit gegen eine größere Rolle von privaten
Leistungsanbietern im britischen Gesundheitswesen. Damit votierten die
Patienten eindeutig gegen den gesundheitspolitischen Kurs der Regierung des
Premierministers Gordan Brown.
Quelle: Ärzte Zeitung, 13.11.2008

Allgemeines

Umfrage: Büroangestellte nehmen sich nur 20 Minuten für Mittagessen
Büroangestellte in Deutschland nehmen sich kaum Zeit für ihr Mittagessen. Im
Schnitt dauert die Essenspause nur 20 Minuten, besagt eine am Dienstag in
Düsseldorf veröffentlichte repräsentative Umfrage. Zudem ernährten sich die
meisten Befragten durch fetthaltiges, ballaststoffarmes und kalorienreiches
Fast Food.
Zwei Drittel essen mittags beim Imbiss um die Ecke oder beim Bäcker. Jeder
Vierte gab sogar an, sich gar keine Zeit zu nehmen und auf die Mittagspause
ganz zu verzichten. Das Marktforschungsinstitut Innofact hatte im Auftrag
der kommerziellen Ernährungsberatung Weight Watchers mehr als 1.500
Beschäftigte im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 12.11.2008

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
http://www.mao-bao.de/archiv.html - mit Suchfunktion - einsehen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
weiter

OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
weiter

Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
weiter

Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
weiter

Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
weiter

Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
weiter

Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
weiter

BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
weiter