10.10.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 44/08, vom 10. Oktober 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Datenklau: NAV sieht in E-Card ein Risiko
Spätestens nach dem neuerlichen Datenskandal bei T-Mobile sollte das
Gesundheitsministerium auf die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte in ihrer bisherigen Form verzichten.
Das fordert der Landesverband Nordrhein des NAV-Virchow-Bunds. T-Mobile sind
- wie nun bekannt wurde - die Daten von 17 Millionen Kunden entwendet
worden. Da könne niemand mehr behaupten, die Versichertendaten seien auf
einem Zentralserver sicher, so der NAV.
Ärzte, die T-Mobile-Kunde sind, können übrigens über die Hotline 08 00 / 330
034 505 ihre Mobilnummer kostenlos ändern lassen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.10.2008

Kassen verschenken Millionen
Die Kassen verschenken durch unzureichende Prüfung von
Klinik-Abrechungsdaten Geld in dreistelliger Millionenhöhe. Zu diesem
Ergebnis kommt das Bundesversicherungsamt (BVA). Insgesamt prüfte das BVA
elf Kassen, bei denen zusammen mehr als die Hälfte aller Versicherten
Mitglied sind. Von 5.298 geprüften DRG-Fällen waren nach Angaben des BVA
1.150 fehlerhaft oder zu beanstanden. Die Verwaltungskosten wichen mit einem
Korridor von 4,18 Euro bis zu 43,66 Euro dabei stark voneinander ab — ebenso
der Schlüssel zwischen DRG-Fällen pro Mitarbeiter und Jahr (1.549 bis 11.719
Fälle).
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2008, 11

Ärztebund kritisiert Zurückhaltung bei integrierter Versorgung
Die Zurückhaltung vieler Krankenkassen bei der Umsetzung von Konzepten der
integrierten Versorgung und von Direkt- und Sonderverträgen hat der
NAV-Virchow-Bund kritisiert.
"Viele Kassen haben die Chancen vertan, die zur Verfügung stehenden Mittel
zielorientiert zu verwenden und sinnvolle Konzepte beispielsweise zur
Onkologie oder beim ambulanten Operieren zu unterstützen. Stattdessen werden
diese Projekte jetzt durch dumpfen Sparwillen kopflos gekündigt.
- Die Kassen hätten aber jetzt die Chance, einen neuen Anlauf zu nehmen, um
mit innovativen Konzepten die Versorgung tatsächlich zu verbessern, statt
nur die eigene Marktposition zu optimieren.
"Die niedergelassenen Ärzte jedenfalls stehen den Kassen als Partner gerne
zur Seite - für versorgungsorientierte Konzepte", sagte der NAV-Vorsitzende
Klaus Bittmann.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 7. Oktober 2008

Neue Schmerzdiagnose in der ICD-10
Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) hat die Aufnahme
der Diagnose "Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren" in
den Katalog der Krankheiten, die "International Classification of Diseases"
ICD-10, begrüßt. "Profitieren werden davon die acht bis zehn Millionen
Schmerzpatienten in Deutschland", sagte der Präsident der DGSS, Rolf-Detlef
Treede.
- "Die neue Diagnose ist für uns ein Durchbruch. Zumal wir in Deutschland
die ersten weltweit sind, in deren Krankheiten-Katalog das moderne Konzept
des Schmerzes als bio-psycho-soziale Erkrankung verankert ist", betonte
Treede.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 6. Oktober 2008

Privatversicherer

Geraten Ärzte in die Fangarme des Staates?
Pläne für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte alarmieren die
Bundesärztekammer. Der Grund: Die Reform sieht selektives Kontrahieren und
Elemente des Sachleistungssystems vor. Die Sorge ist, dass dies auf die
ärztliche Gebührenordnung übertragen wird.
Was in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren möglich ist, nämlich
Direktverträge zwischen Ärzten und Kassen, soll nach dem Willen der
Bundesregierung auch in der Privatmedizin eine Option sein. Das jedenfalls
sehen Pläne für eine Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung vor,
die ihrerseits Vorbild eine neue Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sein
könnte. Die Bundesärztekammer reagiert darauf mit Alarmstimmung.
Tatsache ist: Mit der geplanten Öffnungsklausel würden sich die
Vertragsbeziehungen für Ärzte und Privatpatienten grundlegend ändern.
Grundlagen der Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient sind derzeit allein
das Bürgerliche Recht für den Behandlungsvertrag und die GOÄ für die
Abrechnungsmodalitäten. Wie der Patient seine Behandlungskosten
refinanziert, leitet sich aus dem Versicherungsvertrag ab, der für den Arzt
irrelevant ist.
Mit der Öffnungsklausel bekämen Versicherer das Recht, mit Ärzten oder
Gruppen von Ärzten gesonderte Verträge auszuhandeln. Erstmals würden damit
in der Privatmedizin nicht nur Patienten, sondern auch die Versicherungen
Nachfrage ausüben, sie könnten die Leistungen, ihre Qualität und auch die
Preise mitbeeinflussen. Die private Krankenversicherung zeigt sich hoch
interessiert an einem solchen Modell.
- Die Bundesärztekammer sieht das völlig anders. Mit direkten
Vertragsbeziehungen zwischen Privatversicherungen und Ärzten würden Elemente
der gesetzlichen Krankenversicherung auch in die Privatmedizin Einzug
halten. Das bislang übliche Kostenerstattungsprinzip würde durch ein
Sachleistungssystem ersetzt werden können. Vor allem: In die
Arzt-Patienten-Beziehung dränge sich dann die Versicherung hinein,
befürchtet Dr. Franz Gadomsky, der im Vorstand der Bundesärztekammer für
Gebührenordnungsfragen zuständig ist.
Eine Chance für mehr Flexibilisierung, etwa die starre staatliche
Gebührenordnung in Verträgen weiterzuentwickeln, mag Gadomsky darin nicht
erkennen. Seine Befürchtung ist vielmehr, dass ein solches Preferred
Provider-Modell für die Beihilfe außerordentlich attraktiv sein könnte. Dort
ist etwa die Hälfte aller Privatversicherten abgedeckt. Für seine Beamten
könnte sich der Staat Ärzte suchen, die besonders billig arbeiten. Ähnlich
könnten Privatversicherungen Ärzte unter Vertrag nehmen, denen sie ein
gewisses Quantum an Privatpatienten in Aussicht stellen. "Vorteile davon
haben nur die Versicherungen", so Gadomsky.
Quelle: Helmut Laschet Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Rechtliches

Eine Fallpauschale je Eingriff
Fallpauschalen sollen einen Eingriff mit einem Code abbilden. Nach diesem
"Grundprinzip" ist daher meist nur ein Code abrechenbar, urteilte das
Bundessozialgericht (BSG) im Fall der Linksherzkatheteruntersuchung nach
Sones.
Diese ist aufwendiger als die übliche Linksherzkatheteruntersuchung. Neben
dem Code OPS 1-275.3 rechnete die Klinik daher noch "Andere Operationen an
Blutgefäßen" (OPS 5-399.3) und "Naht von Blutgefäßen" (OPS 5.388.12) ab.
Doch beides war Bestandteil des Haupteingriffs und hätte ohne die
Linksherzkatheteruntersuchung nie stattgefunden, betonte das BSG.
Az: B 3 KR 15/07 R
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Zuweisungen im Zwielicht
Vergütung für prä- und poststationäre Leistungen ist nicht gestattet
Krankenhäuser dürfen keine Vereinbarungen abschließen, nach denen
niedergelassene Ärzte die Klinik empfehlen und dann von ihr pauschale
Vergütungen für prä- und poststationäre Leistungen erhalten.
Damit verhält sich die Klinik wettbewerbs- und rechtswidrig, entschied das
Landgericht Duisburg (LG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil.
Das Gericht gab einem ärztlichen Berufsverband Recht, der gegen eine solche
Vereinbarung geklagt hatte, die die Klinik unter der Bezeichnung "sektor-
übergreifende Versorgung" laufen ließ. Sie veranlasse die Niedergelassenen,
"auf unangemessene und unsachliche Weise" auf die Entscheidungsfreiheit der
Patienten Einfluss zu nehmen, entschieden die LG-Richter.
Die für chirurgische Eingriffe vereinbarten prä- und poststationären
Leistungen müssten in der Klinik erbracht werden, so das LG. Werde daraus
eine ambulante Behandlung, müsse sie auch über die Kassenärztliche
Vereinigung abgerechnet werden. Mit der Vereinbarung werden nach
Einschätzung des Gerichts nicht nur die Interessen der Patienten an einer
optimalen Versorgung beeinträchtigt. Auch "nicht unerhebliche
wirtschaftliche Interessen" der anderen Niedergelassenen würden berührt.
LG Duisburg, Az.: 4 O 300/07.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Anamnesebogen verstößt gegen Datenschutz
Weil auf Anamnesebögen der Hinweis fehlt, dass alle Angaben freiwillig sind,
gängelt die Datenschutzbehörde derzeit einen Internisten aus Nordrhein.
- Anlass für den Streit war die Beschwerde eines Patienten bei der
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). "Der
Patient hat sich geweigert, den Anamnesebogen auszufüllen. Ich habe ihm
gesagt, dass ich ihn dann nicht behandeln kann", berichtet Albers.
Die Datenschützer prüften den Anamnesebogen und forderten Albers daraufhin
auf, dort künftig gut sichtbar einen Vermerk aufzudrucken, dass die Angaben
für Patienten freiwillig sind. Sollte sich der Arzt weigern, droht ihm das
LDI mit einem Bußgeld.
- Albers kann das Ansinnen der Datenschützer nicht nachvollziehen. "Der
Patient kommt doch freiwillig in meine Praxis zur Behandlung", sagt er.
- Probleme sehen die Datenschützer weniger, wenn der Arzt im persönlichen
Gespräch mit Patienten Informationen zum Gesundheitszustand oder zu
möglichen Vorerkrankungen erhebt.
Wenn der Patient aber noch vor der Behandlung mit einem solchen Bogen
konfrontiert wird, könnte er den Eindruck erhalten, er sei zur Beantwortung
der Fragen verpflichtet. Das sei aber nicht der Fall.
- Auch der Justitiar der Ärztekammer Nordrhein Dr. Dirk Schulenburg kann das
Ansinnen der Datenschützer nicht nachvollziehen. "Dass der Patient solche
Angaben freiwillig macht, ist eigentlich offensichtlich." Schulenburg
fürchtet, ein expliziter Hinweis auf dem Anamnesebogen könnte die Patienten
zu der irrigen Annahme verleiten, dass sie die Angaben auch weglassen
könnten. Der Arzt benötige diese Informationen aber.
Für die Praxen bedeute das dann, dass es zu zusätzlichen Diskussionen komme.
Diese könnten laut Schulenburg aber wiederum das Arzt-Patienten-Verhältnis
belasten. "Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Arzt auf den
Anamnesebogen dann auch den Hinweis abdrucken: Bitte vollständig ausfüllen",
empfiehlt Schulenburg.
Weigert sich ein Patient, dem Arzt die Anamnesedaten zu liefern, kann dieser
die Behandlung auch ablehnen, sagt der Jurist. "Dann fehlt es an dem
notwendigen Vertrauensverhältnis."
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung, 06.10.2008

Vergütungsanspruch besteht
Kliniken, die Patienten trotz vorrangiger ambulanter Behandlungsmöglichkeit
stationär aufnehmen, gehen bei der Vergütung nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) nicht leer aus. Zumindest die ambulanten
Honorarsätze können sie abrechnen. Damit erreichte die Westpfalz-Klinikum
GmbH in Kaiserslautern zumindest einen Teilerfolg.
Ein Krankenhaus des Klinik-Verbundes hatte 2003 einen Patienten zur
Koloskopie stationär aufgenommen; es war aber auch für ambulante Koloskopien
zugelassen. Die AOK Saarland hielt die stationäre Versorgung nicht für
erforderlich und zahlte gar nichts. Das Landessozialgericht (LSG)
Rheinland-Pfalz urteilte, eine Behandlung, die gegen das
Leistungserbringungsrecht verstößt, sei nicht zu vergüten.
Dem widersprach das BSG: Die Vergütung für ambulante Operationen knüpfe auf
Basis des EBM allein an die erbrachten Leistungen an, ohne nach der Form der
Erbringung zu fragen. Daher sei auch bei einer zu Unrecht erfolgten
stationären Behandlung die Vergütung als ambulante Behandlung nicht
ausgeschlossen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Neue Richtlinien zum Arztvorbehalt und zur Delegation ärztlicher
Leistungen

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV)
haben mit einer gemeinsamen Bekanntmachung den Ärzten zum Thema "Delegation
ärztlicher Leistungen an nicht ärztliche Gesundheitsfachberufe" eine
Richtschnur vorgegeben.
Bekanntmachungen - Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und
Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen Stand: 29. August 2008
Die Bekanntmachung liefert notwendige Präzisierungen zum Votum des
diesjährigen 111. Deutschen Ärztetages in Ulm. Delegation ja, Substitution
nein, lautete im Mai die eindeutige Meinungsäußerung der Delegierten. Als
"höchstpersönliche Leistungen des Arztes", die wegen einer möglichen
Schädigung des Patienten nicht delegierbar sind, werden in der Richtlinie
aufgelistet: Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten
einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Stellen der Diagnose,
Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidung über die Therapie und
Durchführung invasiver Therapien einschließlich der Kernleistungen
operativer Eingriffe.
- "Wir sagen ganz deutlich, wir wollen die Delegation, und dann tragen wir
notfalls auch die Verantwortung vor Gericht, wenn ein Fehler passiert",
betonte BÄK-Vorstandsmitglied Theodor Windhorst gegenüber dem Deutschen
Ärzteblatt.
Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine ärztliche Leistung
delegierbar ist, hängt von der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters ab,
heißt es in der Stellungnahme.
- Grundsätzlich ist der delegierende Arzt verpflichtet, sich in
unmittelbarer Nähe (Rufweite) aufzuhalten.
Quelle: TG/aerzteblatt.de Mittwoch, 8. Oktober 2008

Praxismanagement

Hernienchirurgie: Die Qualität hängt am Chirurgen, nicht an der Technik
Netzimplantate sind aus der Versorgung von Leistenhernien nicht mehr
wegzudenken. Eine ausreichende Abdeckung der Bruchlücke, nervenschonendes
Operieren und der Einsatz großporiger Netze halten die Komplikationsrate
niedrig.
- Wenn Hernienchirurgen über die beste Operationsmethode, die Frage nach dem
offenen oder endoskopischen Zugangsweg, über das Für und Wider
alloplastischer Implantate und über das optimale Netzmaterial diskutieren,
dann erinnert ihr Diskurs häufig eher an einen Glaubenskrieg als an einen
wissenschaftlichen Dialog. Auch beim Wilhelmsburger Herniensymposium in
Hamburg waren sich die Teilnehmer nicht immer einig über den Goldstandard
zur optimalen Versorgung von Leistenhernien.
- Grundvoraussetzung für eine niedrige Komplikations- und Rezidivrate ist:
Ein erfahrener Chirurg operiert, der seine Technik beherrscht.
Quelle: Soleimanian, Antje Dtsch Arztebl 2008; 105(40): A-2080

Infos zur Modernen Wundversorgung
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Infobroschüre zur
Modernen Wundversorgung unter dem Titel "Wirtschaftlichkeit und
Gesundheitspolitik - Einsatz von hydroaktiven Wundauflagen" neu aufgelegt.
Sie erläutert die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen,
medizinisch-pflegerischen und ökonomischen Aspekte im Zeichen des EBM 2008.
http://www.bvmed.de
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.10.2008

Latexallergien sind seit zehn Jahren auf dem Rückzug
Mitarbeiter in Gesundheitsberufen sind immer seltener von Latexallergien
betroffen. Die Erkrankungsrate sank innerhalb von neun Jahren um 95 Prozent.
Juckende Haut am ganzen Körper, Schwellungen, Fließschnupfen, Husten bis hin
zu Atemnot und Asthma - diese Erfahrungen haben Mitarbeiter aus
Gesundheitsberufen gemacht, die an einer Latexallergie leiden. Schuld ist
der Puder an Latexhandschuhen, der beim An- und Ausziehen der Handschuhe
aufgewirbelt und eingeatmet wird. Mit ihm gelangen Latexproteine in die
Atemwege.
Ab Mitte der 80er Jahre nahmen Latexallergien bei Beschäftigten im
Gesundheitswesen sprunghaft zu, nachdem sich das Tragen von
Einweghandschuhen durchgesetzt hatte.
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg erreichte die Erkrankungsrate 1998 ihren
Höhepunkt - damals wurden der BGW 1.262 Fälle wegen des Verdachts auf eine
berufsbedingte Latexallergie gemeldet. Nach intensiver Aufklärung in
Arztpraxen und Krankenhäusern sank diese Zahl kontinuierlich.
Im vergangenen Jahr lagen bei der BGW nur noch 70 Meldungen vor, dies
entspricht einem Rückgang um 95 Prozent. Die Berufsgenossenschaft hatte in
der Aufklärung auf die Verwendung von puderfreien Latexhandschuhen mit
niedrigem Proteingehalt oder auf Handschuhe aus Ersatzmaterial hingewiesen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.10.2008

Zuweiser spielen eine wesentliche Rolle für Klinik-MVZ
Kliniken sollten ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) nicht in
Konkurrenz zu niedergelassenen Ärzten betreiben. Diese Meinung vertrat
Professor Thomas Kersting von den DRK-Kliniken in Berlin auf einer
Veranstaltung zur Vergütungsreform.
"Ich warne davor, die partnerschaftliche Basis mit Niedergelassenen zu
verlassen", sagte Kersting während des Euroforum-Seminars. Neben der
Notfallaufnahme spiele schließlich die Einweisung durch Praxisärzte eine
wesentliche Rolle bei der Aufnahme von Patienten.
Damit die Partnerschaft nicht zerstört werde, hält es Kersting für ratsam,
Klinik-MVZ nicht als umfassende Gesundheitszentren zu betreiben. Sie sollten
eher als "institutionelle Ergänzung" für fehlende Versorgungsangebote in der
Umgebung etabliert werden. "Die MVZ können eine Versorgungslücke schließen",
so Kersting.
- Mit einer solchen Kooperationsbereitschaft hätten die DRK-Kliniken bisher
gute Erfahrungen gemacht.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Tipps für rechtssicheren Online-Auftritt
Ist das Impressum der Praxis- oder Klinik-Website auch rechtssicher? Auf
diese Frage bietet ein Ratgeber des Bundesjustizministeriums (BMJ) jetzt
eine Antwort.
Denn wie das BMJ in seinem neuen Leitfaden erklärt: Nach dem
Telemediengesetz muss jeder die Kennzeichnungspflichten erfüllen, der ein
Online-Angebot bereit hält. Ausgenommen seien davon eigentlich nur
Online-Angebote, die ausschließlich privaten Zwecken dienen.
Was auf jeden Fall ins Impressum gehört, ist bei niedergelassenen Ärzten der
komplette Name, die vollständige Postanschrift (nur ein Postfach reicht
nicht) und die Kontaktinformationen. Wobei das BMJ die Angabe mindestens
einer Telefonnummer plus einer E-Mail-Adresse empfiehlt. Zusätzlich müssen
die gesetzliche Berufsbezeichnung und die jeweils zuständige Ärztekammer
genannt sein. Bei Kliniken könnten weitere Infos wie die
Umsatzsteueridentifikationsnummer nötig sein.
Den Leitfaden können Sie unter http://www.bmj.de/musterimpressum kostenlos
herunterladen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 08.10.2008

Elektronische Kommunikation: Plädoyer für eine E-Mail-Kultur
Bei jeder E-Mail aber gehört es zum guten Ton,
* mithilfe einer aussagekräftigen Betreffzeile zu verdeutlichen, worum es in
der E-Mail geht (der Empfänger muss beurteilen können, ob und wann er sie
öffnen und lesen soll)
* eine höfliche und dem Adressaten angemessene Anrede zu verwenden
* die E-Mail mit einem individuellen Gruß zu beenden
* den Inhalt der Post logisch und stringent darzubieten
* auf Stilmittel wie Ironie und Sarkasmus zu verzichten (denn wie beim Brief
fehlen dem E-Mail-Schreiber die Stimme und der nonverbale Ausdruck, sodass
ironische Anmerkungen rasch zu Missverständnissen führen können) und
* sich vor dem Versand die E-Mail noch einmal in Ruhe durchzulesen, um "in
letzter Sekunde" missverständliche Formulierungen oder Fehler korrigieren zu
können.
Bei der praxisinternen Kommunikation, etwa zwischen den Mitarbeitern, gelten
etwas lockerere Regeln als beim externen E-Mail-Verkehr.
Quelle: Patric P. Kutscher, Dtsch Arztebl 2008; 105(39): A-2061

Kosten für Druck und Papier steigen weiter
Trotz zunehmender Digitalisierung wird im Gesundheitswesen in Deutschland
immer noch sehr viel Geld für Drucker und Papier ausgegeben. Das
Einsparpotenzial in Praxen und Kliniken ist groß.
- Der Krankenhausbereich ist nach den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
die Branche, die am meisten Papier verbraucht", sagte Feldmeier.
Die Dokumente machen etwa ein Drittel der Kosten in IT-Bereich aus, die
Hardware dagegen nur 15 Prozent. Einseitig bedrucktes Papier, Unmengen
vorgehaltener Materialien und Unwissen über die Druckkosten im Hause - all
das koste viel Geld, so Feldmeier.
- Weitere Kosten entstehen durch den Energieverbrauch des Stand-by-Modus der
Geräte, durch veraltete Druckerpatronen und durch Papier.
Als Lösung sieht Feldmeier eine radikale Prozessoptimierung. Die
Einrichtungen im Gesundheitswesen brauchen seiner Meinung nach neue Geräte
und Drucker mit billigeren Kartuschen. Außerdem müssen sie lernen, ihre
Prozesse und Kosten besser zu durchschauen. "Zwischen der papiergestützten
und der digitalen Dokumentation liegen rund 70 Prozent Kosteneinsparung", so
Feldmeier. Sein Rat: Schluss mit der Dokumentation auf Papier.
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.10.2008

Europa

"Eiserner Vorhang" bei der Gesundheitsversorgung in Europa
Innerhalb der Europäischen Union gibt es dramatische Unterschiede bei der
Gesundheitsversorgung. So hinken die osteuropäischen EU-Mitglieder den alten
EU-Ländern sowohl bei der Qualität ihrer Gesundheitssysteme als auch
hinsichtlich des Gesundheitszustands der Bevölkerungen noch weit hinterher.
Die EU-Kommission geht dennoch davon aus, dass die osteuropäischen
EU-Staaten langfristig aufholen werden. Dies wurde auf dem diesjährigen
europäischen Gesundheitsforum im österreichischen Gastein Anfang Oktober
deutlich.
Beispiel für die gravierenden Unterschiede ist die Säuglingssterblichkeit.
"Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind im ersten Lebensjahr stirbt, ist in
Rumänien sechs Mal so hoch wie in Schweden", sagte Alojz Peterle, Mitglied
der Initiative "Europaabgeordnete gegen Krebs". Die Sterblichkeitsraten bei
Krebserkrankungen seien sogar derart unterschiedlich, "dass wir für den
Gesundheitsbereich von einem Eisernen Vorhang durch Europa sprechen können",
so Peterle weiter.
Andrzej Rys, Leiter der Abteilung Öffentliche Gesundheit in der
Generaldirektion für Gesundheit der Europäischen Kommission machte unter
anderem die unterschiedliche wirtschaftliche Situation in den einzelnen
Ländern für die Kluft in der Gesundheitlichen Versorgung verantwortlich. Rys
warnt zugleich vor der Erwartung, dass die neuen Mitgliedsstaaten im
Gesundheitsbereich rasch das Niveau der alten EU-Staaten erreichen könnten.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Montag, 6. Oktober 2008

Jeder zweite Ire versichert sich privat
In Irland versichern sich immer mehr Patienten privat gegen die
wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, weil der staatliche irische
Gesundheitsdienst immer schlechter funktioniert und die Wartezeiten auf
Operationen und fachärztliche Behandlungen länger werden. Heute haben
bereits 50 Prozent aller irischen Patienten privaten
Krankenversicherungsschutz.
Der Aufstieg privater Assekuranzen geht Hand in Hand mit den wachsenden
Problemen der staatlichen Einheitsversicherung VHI (Voluntary Health
Insurance). Die VHI wird im laufenden Haushaltsjahr vermutlich rund 40
Millionen Euro Defizit erwirtschaften.
- Ärztliche Berufsverbände weisen darauf hin, dass die Einheitsversicherung
zusehends zu einer "Restversorgung" der sozial schwachen und multimorbiden
Patienten avanciere, für die es keinen bezahlbaren privaten
Krankenversicherungsschutz gebe.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2008

Allgemeines

Deutscher Nobelpreisträger stellte Dogmen in Frage
Der deutsche Krebsforscher Professor Harald zur Hausen erhält in diesem Jahr
den Medizin-Nobelpreis. Er wird für die Entdeckung des Humanen Papillomvirus
(HPV) ausgezeichnet, das Gebärmutterhalskrebs verursacht.
- Die französischen Forscher Françoise Barré-Sinoussi und Luc Montagnier
werden für die Entdeckung des Aidserregers HIV geehrt. Die Franzosen hatten
das Immunschwächevirus Anfang der 1980er Jahre aus Proben von Patienten
isoliert. Die Entdeckung hat die Voraussetzungen für die antiretrovirale
Behandlung der Infizierten geschaffen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.10.2008

Frauen sprechen an ihren fruchtbaren Tagen mit höherer Stimme
An ihren fruchtbaren Tagen sprechen Frauen mit einer höheren Stimme. Das
haben Tests mit 69 Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Universität von
Kalifornien in Los Angeles (UCLA) gezeigt. Besonders deutlich war die
Veränderung der Stimme an den beiden Tagen vor dem Eisprung, der
fruchtbarsten Zeit im Monatszyklus.
Eine höhere Stimmlage gilt gewöhnlich als attraktiver. Verschiedene
Untersuchungen haben bereits gezeigt, dass Frauen während ihrer fruchtbaren
Tage meist attraktiver wirken, wie die Forscher Dr. Gregory Bryant und Dr.
Martie Haselton im britischen Fachjournal "Biology Letters" online vorab
berichten.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 08.10.2008

Landwirt mit den zwei neuen Armen macht tolle Fortschritte
Gut zehn Wochen nach der weltweit ersten Transplantation von zwei kompletten
Armen ist der Patient Karl Merk erstmals in München vor die Öffentlichkeit
getreten. Gemeinsam mit den behandelnden Ärzten am Münchner Klinikum rechts
der Isar zog der 54-Jährige am Dienstag eine positive Zwischenbilanz.
Für einfache Tätigkeiten wie das Einschalten des Fernsehers könne er seine
neuen Arme schon einsetzen, sagte Merk.
Bei einem Arbeitsunfall vor sechs Jahren waren dem Landwirt aus Westerheim
beide Arme abgerissen worden. Ende Juli hatte ihm ein Ärzteteam in einer
15-stündigen Operation die Arme eines Toten transplantiert.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 08.10.2008

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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