23.04.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 20/08, vom 23. April 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

"Wir haben die Nase voll" - Ärzte für den Ausstieg
Mehr als 7.000 Ärzte und ihre Praxismitarbeiterinnen haben am Mittwoch in Stuttgart ihre Entschlossenheit demonstriert, aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen zu wollen.
- "Wir haben die Nase voll", kündigte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle an. Es sei geplant, dass 70 Prozent der landesweit 16.000 niedergelassenen Ärzte bis Ende 2009 ihre Kassenzulassung zurückgeben. Unter dem Motto "Gemeinsam unsere Praxen retten - Systemausstieg jetzt" hatte Medi zur bislang landesweit größten Protestveranstaltung nach Stuttgart geladen, um sich geschlossen gegen "stetig sinkende Honorare und die überbordende unbezahlte Bürokratie" zur Wehr zu setzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.04.2008

Wirklich ein Erfolgskonzept?
Kein Zweifel: das Ausstiegskonzept von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner im Südwesten ist alles andere als schlecht durchdacht, und dafür gibt es mehrere Gründe.
In Stuttgart sitzen nicht nur Hausärzte, sondern auch niedergelassene Fachärzte im Ausstiegs-Boot. Die Basis wird breiter - eine im Vergleich zu Bayern andere Situation, die es im Zweifelsfall erlaubt, stärkeren politischen Druck auszuüben. Die alte Binsenweisheit, dass Einigkeit stark macht - sie könnte im Südwesten wieder einmal von entscheidender Bedeutung sein.
Und: Der zeitliche Rahmen für das Ausstiegsverfahren (bis Ende 2009) ist weit gesteckt und lässt viele Optionen. Dabei wird berücksichtigt, dass die individuelle Entscheidung über einen Ausstieg von Ärzten nicht über Nacht getroffen wird. Hier bietet sich für Medi die Chance, auch über einen längeren Zeitraum bei Kollegen für das Ausstiegs-Konzept zu trommeln, die bisher noch Zweifel haben.
Quelle: Christoph Fuhr. Ärzte Zeitung, 17.04.2008

Bayerns Ärzte contra Gesundheitsfonds
Einstimmig hat sich der Bayerische Ärztetag am Wochenende gegen die Einführung des Gesundheitsfonds ausgesprochen. Der Fonds sei der "Einstieg in eine Staatsmedizin", sagte Kammerpräsident Dr. Hellmut Koch.
- Im vertragsärztlichen Bereich müsse wegen des Orientierungspunktwertes und der neuen morbiditätsorientierten Vergütung mit Honorareinbußen bis zu 500 Millionen Euro gerechnet werden.
- Widerstand gegen die Einführung des Gesundheitsfonds kündigte auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Axel Munte, an. Der Fonds und die Konvergenzklausel seien nicht umsetzbar und müssten deshalb "gekippt" werden, sagte Munte.
- Die KVB werde in den kommenden Wochen alle Praxen in Bayern mit Plakaten für die Wartezimmer und mit Aufklärungsmaterial für Patienten ausstatten. "Wir werden mit allen demokratischen Mitteln gegen den Gesundheitsfonds kämpfen", erklärte der KVB-Vorsitzende.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Chirurgie vor akuten Nachwuchsproblemen
Etwa fünf Prozent der Absolventen des Medizinstudiums entscheiden sich für eine chirurgische Facharztweiterbildung. Zehn bis zwölf Prozent wären jedoch notwendig, um die altersbedingte Lücke zu schließen. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie im Vorfeld des 125. Chirurgenkongresses.
- Die hohe physische und psychische Belastung des Faches und die Probleme, Karriere und Familie zu vereinbaren, schrecke die Mehrzahl der Jungmediziner von operativen Fächern ab, hieß es aus der Gesellschaft. "Ab 2010 müssen wir mit gravierenden Versorgungsengpässen rechnen", warnte Michael Polonius, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen.
Der Blick auf das europäische Ausland zeige aber, dass sich leistungsgerechtere Vergütung und neue Arbeitszeitmodelle lohnten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 18. April 2008

AOK Chef erteilt Ärzten im Osten eine klare Absage
Die AOK Sachsen-Thüringen betrachtet den Beruf des niedergelassenen Hausarztes als Auslaufmodell.
"Die Niederlassung der Ärzte als Form der Zukunft erhalten zu wollen, wäre falsch", sagte der Vorstandsvorsitzender der AOK-Sachsen-Thüringen Rolf Steinbronn auf einer Veranstaltung des Presseclubs Dresden zur 100-Tage-Bilanz der Krankenkasse. Der AOK-Chef begründete seine Aussage mit dem Verweis auf den Ärztemangel in unterversorgten Regionen. Der Mangel stelle eine "Frage der Hilflosigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung", erläuterte Steinbronn. Es seien einfach nicht genügend Ärzte da.
- Die AOK sieht das Öffnen von Krankenhäusern für ambulante Einrichtungen als einen Weg für die Zukunft. Nach Überlegungen der Kasse müssten sich in der Fläche Netze aus Krankenhäusern und ambulanten Ärzten bilden. "Aus unserer Sicht ist das begrüßenswert", erklärte der AOK Plus-Vorstandsvorsitzende. Die rollende Sprechstunde auf Dörfern soll Bedeutung gewinnen. Das Niederlassungsmodell rückgängig zu machen, werde Jahre dauern.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Totgesagte leben länger
Niedergelassene Ärzte als Repräsentanten einer aussterbenden Spezies? So einfach, wie es der Chef der AOK Plus ausgesprochen hat, gestaltet sich die Sache nicht. In wirtschaftlich eher unattraktiven Regionen lassen sich derzeit viel zu wenige Mediziner nieder. Das ist richtig. Der Mangel von Kollegen in den meist ländlichen Gegenden ist aber weniger ein Indiz für das Schwinden des hausärztlichen Berufes als vielmehr eine Folge von immer schwierigeren Arbeitsbedingungen.
Schmale Budgets, die sich in den Praxen ausbreitende Bürokratie und die wachsende Arbeitsbelastung können dazu führen, dass sich Ärzte, die sich niederlassen möchten, zunehmend als Exoten fühlen. Aus Sicht vieler Mediziner erweist sich eine Festanstellung oder das Abwandern in andere Branchen oft als wirtschaftlich attraktiver als das Führen einer eigenen Praxis.
Quelle: Katlen Trautmann. Ärzte Zeitung, 22.04.2008

Studie: Praxisgebühr führt nicht zu Rückgang von Arztbesuchen
Die Praxisgebühr führt laut einer Studie nicht zu einem Rückgang von Arztbesuchen. Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Technischen Universität (TU) Berlin gingen in den Jahren 2005 bis 2006 sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte nicht seltener zum Arzt als in den Jahren 2000 bis 2003 vor Einführung der Praxisgebühr, berichtet die "Wirtschaftswoche".
- Im Schnitt geht jeder Bundesbürger zehn Mal im Jahr zum Arzt, der EU-Durchschnitt liegt bei 6,8 Arztbesuchen. Den Autoren der Studie zufolge ist die Praxisgebühr zu niedrig, um vor dem Arztbesuch abzuschrecken.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Montag, 21. April 2008

OECD: Empfehlungen für die deutsche Gesundheitspolitik
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in ihrem jüngsten Wirtschaftsbericht der Bundesregierung einige Empfehlungen für den Bereich des Gesundheitswesens gegeben.
Es handelt sich um durchaus brisante Punkte. So erinnert eine Empfehlung daran, dass es bis zur Stunde keine langfristig stabile Finanzierungsgrundlage für den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt: "Die Bundesregierung sollte bald eine Einigung darüber erzielen, wie die Anhebung der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, um zu vermeiden, dass die Umsetzung dieser wichtigen Reform in Frage gestellt wird."
Die letzte Gesundheitsreform wird bei der OECD positiv gesehen. Das neue Finanzierungssystem der GKV, das mit einem besseren Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den GKV-Kassen verknüpft sei, könne die Anreize zur Risikoselektion verringern. Zugleich erhöhten sich die Chancen, dass der Wettbewerb zu mehr Kosteneffizienz führe, heißt es in dem Bericht.
Eher problematisch dürfte die Empfehlung hierzulande aufgenommen werden, einen pauschalen Zusatzbeitrag in Erwägung zu ziehen, der keiner Begrenzung im Verhältnis zum Einkommen der Versicherten unterliegt. Die Haushaltszuweisungen sollten so erhöht werden, dass sie einen größeren Teil der Gesamtkosten des Systems abdecken würden.
Ziel dieses Vorschlages sei es, das Preissignal zu verstärken und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung noch etwas stärker vom Erwerbseinkommen abzukoppeln. Soweit dann zusätzliche Beiträge für Geringverdiener notwendig würden, sollten diese nach Meinung der Autoren aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden.
Nach Meinung der OECD wird die derzeitige Segmentierung des Krankenversicherungssystems bestehen bleiben, was Probleme in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit und Effizienz aufwerfe. Die Empfehlung lautet ganz konkret: "Die privaten Krankenkassen sollten in das neue Finanzierungssystem einbezogen werden."
Die OECD bezeichnet die Herstellung von Wettbewerb im Gesundheitssystem als eine "schwierige Aufgabe", und verweist auf zahlreiche Fälle von Marktversagen der Trade-offs (Abwägen zwischen zwei gegenläufig voneinander abhängigen Aspekten) zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Effizienz.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 21.04.2008 Nr. 31/2008, 10-11

Mehrheit der Deutschen misstraut Gesundheitspolitik der Koalition
Umfrage der TK: 92 Prozent erwarten weiter steigende Krankenkassen-Beiträge
Die Bundesbürger haben nur wenig Zutrauen in zentrale Pfeiler der Gesundheitspolitik der großen Koalition und in die mit der jüngsten Gesundheitsreform gesteckten Ziele.
Einer gestern vorgestellten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse zufolge teilen die Bundesbürger demnach weitgehend die Kritik der Ärzte an der Gesundheitsreform: So erwartet eine Mehrheit der Deutschen mehr Staatseinfluss, mehr Bürokratie, weniger Transparenz und eine unsichere Finanzierung.
Nach der Umfrage gehen nur 18 Prozent der Befragten davon aus, dass etwa der mit dem Gesundheitsfonds geplante aufwachsende Steuerzuschuss auch in "wirtschaftlich schwierigen Phasen" gesichert ist. 80 Prozent der Befragten fürchten dann hingegen Sparzwänge zulasten der medizinischen Versorgung.
74 Prozent der 2000 im März befragten Personen sagen, dass der Gesundheitsfonds eher zu mehr Bürokratie und einem größeren Verwaltungsaufwand führen wird, nur 21 Prozent sehen einen Abbau in diesem Bereich.
Trotz steigender Lasten ist mit 64 Prozent ein Großteil der Bürger bereit, höhere Beiträge zu zahlen, wenn sie dafür weiter am medizinischen Fortschritt teilhaben. Für 23 Prozent der Befragten hingegen sind stabile Beiträge wichtiger. Dabei gehen 92 Prozent der Bürger davon aus, dass die Beiträge zur GKV eher steigen werden. Sieben Prozent erwarten gleich bleibende und nur jeder Hundertste sinkende Beiträge.
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.04.2008

Regierung arbeitet an einem Sparpaket
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wollen einem Zeitungsbericht zufolge allen Ministerien ein Sparpaket für den Bundeshaushalt 2009 verordnen.
"Alle Ministerien müssen einen Sparbeitrag leisten, damit politisch gewollte Projekte wie die Erhöhung der Forschungsausgaben und zusätzliche Entwicklungshilfe finanziert werden können", heißt es laut "Handelsblatt" in der Spitze des Finanzministeriums.
Einen abgestimmten Sparkatalog zwischen Kanzleramt und Finanzministerium gebe es aber noch nicht. Merkel und Steinbrück wollten sicherstellen, dass die Neuverschuldung wie geplant bis 2011 auf Null gesenkt wird, zugleich aber Zusagen für mehr Forschungs- und Entwicklungsausgaben eingehalten werden.
Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2009 gestaltet sich wegen zahlreicher zusätzlicher Ausgabewünsche der Ministerien schwierig. Allein für 2009 haben die Ressorts zusätzliche Ausgaben von 7,5 Milliarden Euro angemeldet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 22.04.2008

Rechtliches

Rechnungen nicht zu lange liegen lassen!
Praxischefs, die gutes Honorarmanagement betreiben, rechnen Privat- oder Selbstzahlerleistungen spätestens am Ende eines jeden Monats ab. Gut so, denn wer sich mit der Liquidation übermäßig viel Zeit lässt, riskiert, seinen Anspruch aufs Honorar zu verlieren.
- Ärzte, die mit der Rechnungsstellung mehr als drei Jahre warten, müssen es hinnehmen, dass Patienten nicht mehr zahlen. Der Honoraranspruch sei dann verwirkt, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im konkreten Fall hatte ein Patient 1999 nach fast zwei Jahren die Behandlung bei einem Arzt abgebrochen. Wegen angeblicher Fehler drohte er dem Arzt gerichtliche Schritte an und forderte ihn auf, ihm keine Rechnung zu stellen.
Das tat der Arzt zunächst auch nicht - erst vier Jahre später schickte er dem Patienten seine Liquidation. Die Anfang 2003 verschickte Rechnung umfasste über 1.000 Leistungspositionen und einen Betrag von knapp 63.000 Euro.
Das war zu spät, meinte das Oberlandesgericht. Der Arzt habe seine Honorarforderungen "unter Verstoß gegen Treu und Glauben illoyal verspätet geltend gemacht". Es gebe zwar keine gesetzliche Frist, innerhalb deren ein Arzt seine Rechnung erstellen müsse.
Angesichts der Vielzahl der Positionen sei es aber "schlechthin unverständlich", dass der Mediziner über vier Jahre mit der Rechnungsstellung gewartet habe - "wenn man darin nicht ein Indiz sehen will, dass der Kläger die Forderung zunächst nicht geltend machen wollte", so die Richter.
Zudem seien Patienten schutzwürdig. Denn die dreijährige Verjährungsfrist kann bei Arztrechnungen erst zu laufen beginnen, wenn diese dem Patienten zugeht. Wird keine Rechnung erteilt, sind Arzthonorare praktisch unverjährbar.
Gerade weil der Arzt mit der Rechnungsstellung den Beginn der Verjährung seiner Honorarforderung bestimme, müsse er die Rechnung in angemessener Frist erstellen, schreibt das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung. Der Honoraranspruch könne deshalb verwirkt sein, "wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte erteilt werden können, die regelmäßige Verjährungsfrist vergangen ist".
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, Az.: 5 W 2508/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.04.2008

Ärzte, nicht Kassen müssen über Kosten aufklären
Nicht die Krankenkassen, sondern die Ärzte stehen in der Pflicht, Patienten über mögliche kostengünstige Behandlungsalternativen aufzuklären. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor
In dem Fall ging es um einen Kostenerstattungsanspruch, den eine Brustkrebs-Patientin gegen ihre Krankenkasse geltend machte. 2001 waren bei der Frau Hirnmetastasen aufgetreten. Die Ärzte einer privaten Klinik rieten zu einer stereotaktischen Konvergenzbestrahlung und empfahlen hierfür einen niedergelassenen Radiologen und Strahlentherapeuten in Hannover. Im EBM gab es hierfür zunächst noch keine Abrechnungsziffer. Deshalb reichte der Arzt die Privatliquidation bei der Kasse zur Kostenerstattung ein.
Nach einer Rezidivbehandlung, von der die Kasse nichts wusste, lehnte diese es ab, der Patientin die Kosten für die Bestrahlung zu erstatten. Begründung: Die Frau hätte die gleiche Leistung kostenlos bei der Medizinischen Hochschule Hannover erhalten können. Die Patientin wiederum war der Meinung, dass die Kasse sie vorher auf diese Alternative hätte hinweisen müssen. Als Folge dieses Versäumnisses müsse sie ihr nun die Behandlung bezahlen.
Das BSG entschied, dass nicht die Krankenkasse schon früher hätte über die Alternative informieren müssen. Dies sei Aufgabe des Arztes gewesen. Denn zu den Informationspflichten von Medizinern gehöre auch die wirtschaftliche Aufklärung von Patienten. Diese Pflicht werde aber unterlaufen, wenn man einen Leistungsanspruch der Krankenkasse annehme, weil auch sie die Versicherte früher hätte informieren können. Die Vorinstanz hatte noch eine Leistungspflicht der Kasse bejaht.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 14/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Umtausch hat kostenlos zu sein
Verkäufer dürfen beim Austausch fehlerhafter Produkte keine Entschädigung für die Benutzung der defekten Ware verlangen.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs verstößt die deutsche Gesetzesregelung zur Gewährleistung gegen europäisches Recht. Eine Ausnahme sei nur zulässig, wenn die Erfüllung des Kundenanspruchs auf Nachbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Schönheits-Op: Keine Eingriffe bei Minderjährigen
In Politik und Medizin wird ein Verbot von Schönheitsoperationen an Kindern und Jugendlichen gefordert.
"Ich bin klipp und klar für ein Verbot solcher Eingriffe bei Minderjährigen", wird der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach im "Kölner Stadt-Anzeiger" und in der "Frankfurter Rundschau" am Samstag zitiert. Brustvergrößerungen oder das Absaugen von Fett bei 15-jährigen Mädchen seien "grotesker Ausdruck eines verirrten Schönheitsideals per Skalpell".
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte forderte in einer Stellungnahme, auch Piercing und Tätowierung von Minderjährigen grundsätzlich zu untersagen. In dieser Woche will der Gesundheitsausschuss des Bundestages Experten zum Thema anhören.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Praxismanagement

QM gilt zunehmend als Gütesiegel
Vertragsärzten bleiben noch rund 20 Monate, bis sie in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagementsystem (QM) installiert haben müssen. Nur eine Minderheit der Mediziner hat sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Nach wie vor stehen viele Ärzte QM aber sehr kritisch gegenüber.
- Weitere Ergebnisse aus der Studie:
* Bekanntheitsgrad: Das ISO-System ist zwar mit 74 Prozent unter Humanmedizinern nach wie vor am bekanntesten, QEP hat aber mit 64 Prozent stark aufgeholt. KTQ kennen 45 Prozent, die anderen Systeme folgen mit großem Abstand.
* Marktanteile: 34 Prozent der Humanmediziner arbeiten mit ISO, 26 Prozent mit QEP, das besonders unter psychologischen Psychotherapeuten beliebt ist (Marktanteil über 50 Prozent).
* Entscheidungsgründe: Als wichtigstes Motiv bei ihrer Entscheidung für ein System geben die Ärzte die Eignung für ihre Praxis an. Auch der Preis und die Kompetenz des Dienstleisters spielen eine wichtige Rolle.
* Nutzen: 78 Prozent der Befragten halten ein QM-System für ein Gütesiegel nach außen. Auch straffere Arbeitsabläufe, Mitarbeitermotivation und höhere Arbeitszufriedenheit werden häufig als praktischer Nutzen des QM-Prozesses gesehen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Konkurrenz für Niedergelassene durch Kliniken
Die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung stellt für niedergelassene Ärzte in Ballungszentren eine Existenzbedrohung dar. Diese Auffassung vertritt der Vorstandsbeauftragte der AOK Berlin Harald Möhlmann.
Es sei eine "Frage des Überlebens für niedergelassene Ärzte", welche Leistungen Kliniken künftig ambulant erbringen dürften, so Möhlmann bei einer Veranstaltung des NAV-Virchow-Bundes. Er zeigte sich verwundert über das schwache Engagement der Niedergelassenen gegen die geplanten Kliniköffnungen. "Ich bin gespannt, wie lange Sie sich das anschauen wollen", sagte Möhlmann zu den Ärzten. Auch die Krankenkassen seien von den Kliniköffnungen betroffen. Sie hätten in die ambulanten Strukturen "viel Geld reingepumpt". Beispielhaft verwies Möhlmann auf die onkologischen und HIV-Schwerpunktpraxen in Berlin. Nun seien den Krankenkassen jedoch die Hände gebunden. "Wir sind vom Player zum Payer degradiert. Die Entscheidungen trifft die Senatsverwaltung", sagte Möhlmann. Rund 160 Anträge auf Öffnung für die ambulante Versorgung nach §116 b SGB V liegen der Aufsichtsbehörde in Berlin vor. Bislang ist keine Entscheidung gefallen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.04.2008

Mängel in der Klinikhygiene - zu viele Tote
10.000 bis 15.000 Todesfälle pro Jahr durch nosokomiale Infektionen könnten vermieden werden, wenn Krankenhäuser in eine adäquate Hygiene-Infrastruktur investieren würden.
Scharfe Kritik an der völlig unzulänglichen Ausstattung vor allem öffentlicher Krankenhäuser mit Hygieneärzten und Hygienefachkräften übte heute Professor Axel Kramer beim Hygiene-Kongress in Berlin. Dringend notwendig sei eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes.
In Deutschland erleiden pro Jahr zwischen 700.000 und einer Million Patienten eine nosokomiale Infektion, bis zu 50.000 Menschen sterben daran. Ein Drittel dieser Todesfälle sei durch adäquate Hygiene vermeidbar.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Bundesinstitut schließt Gesundheitsschäden durch Bürogeräte nicht aus
Laserdrucker, -kopierer und Multifunktionsgeräte könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einem Gutachten.
Schwerwiegende Gesundheitsschäden seien nach den bislang vorliegenden Daten nicht zu beobachten.
- Interessierte finden weitere Informationen auf der Internetseite des BfR im A-Z-Index unter dem Buchstaben "T" wie Toner.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 18. April 2008

Erstkraft braucht Fingerspitzengefühl und Eigenständigkeit
Gute Seele des Betriebs, Hauptstütze des Praxischefs - die Anforderungen an die Ersthelferin sind hoch. Sie muss fachlich und menschlich einiges leisten.
- Diese Eigenschaften, Fähigkeiten und Aufgaben charakterisieren die Erstkraft:
* Sie ist die erste Vertrauensperson des Chefs. Absolute Loyalität ist ihre Haupttugend. Sie kennt Arbeitsstil und Eigenheiten ihres Chefs am besten und stellt sich völlig darauf ein.
* Sie steht an vorderster Front des Unternehmens Arztpraxis. Sowohl äußerlich als auch mit ihren Umgangsformen repräsentiert sie den Stil des Unternehmens Arztpraxis.
* Freundlichkeit und Höflichkeit sind für sie selbstverständlich.
* Die Erstkraft ist Schutzmauer und Durchgangsstation zum Chef. Mit Fingerspitzengefühl muss sie eigenständig, aber im Sinne der Praxisleitung und der Patienten abwägen können, wer oder was wann durchgestellt oder abgeblockt wird.
* Sie ist die Organisationszentrale der Praxis. Sie besitzt den Überblick über den Organisationsablauf, erinnert an Termine und kontrolliert diese auch.
* Sie ist die Psychologie-Expertin des Unternehmens. Sie zeichnet sich aus durch Menschenkenntnis und die Fähigkeit zur Menschenführung. Sie kennt den Stellenwert von Patienten und Praxisbesuchern und beherrscht das Konfliktmanagement.
* Hilfreich im Team ist es, solche oder ähnlich formulierte Verhaltensgrundsätze verbindlich festzulegen (Beispiel Leitsätze für Praxismitarbeiter, http://www.seeholzer.de/) und als Basis für die jährlichen Mitarbeitergespräche unter vier Augen zu nutzen.
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Europa

Frankreichs Ärzteverbände werden hart bestraft
Sieben der wichtigsten französischen Ärzteverbände sind zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 814.000 Euro verurteilt worden. Der Grund: Wettbewerbsverzerrung.
Von 2001 bis 2005 hatten die Verbände ihre Mitglieder wiederholt aufgerufen, ihr Honorar gleichzeitig und gemeinsam zu erhöhen. Damals hatten die jeweiligen Regierungen trotz aller Ärzte-Proteste Honorarerhöhungen abgelehnt. Als Gegenstrategie hatten die Verbände den Ärzten empfohlen, eine Bestimmung ihres geltenden Tarifsvertrags zu nutzen. Danach sind sie berechtigt, höhere Honorare zu verlangen, wenn Patienten besondere Wünsche haben. Dies gilt zum Beispiel, wenn sie unbegründet den Arzt außerhalb der normalen Sprechstundenzeit sehen wollen. Diese spezielle Regelung müsse systematisch genutzt werden, um höhere Honorare durchzudrücken, hatten die Ärzteverbände ihren Mitgliedern empfohlen. Die Differenz zwischen dem "normalen" und dem erhöhten Honorar muss stets der Patient begleichen, sie kann maximal 30 Prozent des eigentlich üblichen Honorars betragen. Ärzte hatten sich auf einen moderaten "Zuschlag" zu bestimmten Zeiten verständigt, und dadurch insgesamt 180 Millionen Euro zusätzlich verdient.
Da alle Ärzte zusammen aufgefordert worden seien, ihre Honorare zu erhöhen, sei dies ein Verstoß gegen den freien Wettbewerb, argumentierte ein Patientenverein, der die Verbände verklagte. Der "Wettbewerbrat" als höchstes Wirtschaftsgericht Frankreichs gab der Klage statt. Da vor allem Fachärzte von der Strategie profitierten, wurden Fachärzteverbände deutlich härter bestraft als Hausarztverbände. Der größte Ärzteverband CSMF, der Ärzte beider Gruppen vertritt, muss allein 370.000 Euros Strafe zahlen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.04.2008

Allgemeines

Ex-Ehemann muss Namen abgeben
Wer heiratet, darf sich im Ehevertrag vom Partner den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen zusichern lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine solche Vereinbarung nicht sittenwidrig.
Damit müssen Geschiedene auch nach langer Ehedauer den Nachnamen des Ex-Partners aufgeben, wenn sie ein entsprechendes Papier unterschrieben haben. Das Karlsruher Gericht gab einer Frau Recht, deren Mann bei der Hochzeit im Jahr 1989 ihren Nachnamen angenommen hatte und fortan einen Doppelnamen führte.
Die Frau hatte sich aber vertraglich zusichern lassen, dass er im Fall der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen aufgebe und seinen früheren Namen wieder annehme - was nach den gesetzlichen Regeln möglich ist. Als die Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, nach 15 Jahren geschieden wurde, klagte sie den Namensverzicht ein. Geschiedene Ehepartner könnten dem Bundesgerichtshof zufolge ein Interesse daran haben, dass der Ex-Partner "ihren" Namen nicht an einen neuen Ehepartner weitergibt. Auch wirtschaftliche Erwägungen könnten eine Rolle spielen - im konkreten Fall stammte die Frau aus einem bekannten Familienunternehmen.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: XII ZR 185/05
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2008

Termine

BAO-Kongress am 16. und 17.05.2008 in Bremen
Thema: "Erfolgreich in den neuen Vertragsstrukturen"
Das vollständige Kongressprogramm können Sie auf unserer Homepage herunterladen unter:
http://www.operieren.de/content/e3472/e14699/e14719/e17230/FlyerBAO(2).pdf
Anmeldungen sind erbeten unter: http://www.operieren.de/content/e3221/e6257/index_ger.html
Für diese Veranstaltung erteilt die Ärztekammer Bremen 5 Fortbildungspunkte.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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