08.04.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 17/08, vom 8. April 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Hochverrat in Berlin: KBV plant Primärarztmodell
Man glaubt es kaum, aber dennoch ist es so: die KBV plant die Einführung eines hausarztzentrierten Primärarztmodells und die Verlagerung der hochspezialisierten Fachärzte als Angestellte an das Krankenhaus! Nachdem Herr Dr. Köhler dieses in der letzten Vertreterversammlung der KBV verkündet hat, übrigens ohne jeden erkennbaren Widerspruch seitens der Delegierten, ist das Modell nun auch der Akademie der Gebietsärzte vorgestellt worden, dort allerdings auf massiven Protest gestoßen.
Was genau wird geplant?
Nach den Vorstellungen der KBV soll die Versorgung künftig in fünf Ebenen erfolgen:
1. Primärversorgungsebene (PVE)
2. Wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene (WVE)
3. spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene (SPVE)
4. stationäre Grund- und Regelversorgung
5. stationäre spezialisierte Versorgung
Dabei soll die erste Ebene von Hausärzten, Frauenärzten und Augenärzten bedient werden, über die die anderen Restärzte nur noch per Überweisung besucht werden dürfen.
Habe ich das nicht schon mal gehört? Richtig, das ist der Originaltext aus dem GMG, das wir Fachärzte seinerzeit mit viel Mühe, aber bekanntlich erfolgreich abgewehrt haben.
Bislang war es immer so, dass die Fachärzte um die Einheit der Vertragsärzte zu bewahren, zahlreiche Kompromisse eingegangen sind. Die Hausärzte hatten stets die Drohung auf ihrem Schild, das KV-System zu verlassen. Jetzt müssen wir mit ansehen, dass urplötzlich die Fachärzte von genau der Organisation rausgeschmissen werden, der sie jahrelang die Treue gehalten haben. Da darf man sich, nein, man muss sich die Frage stellen, ob unter diesen Umständen überhaupt noch ein Verbleib in der KV sinnvoll ist.
Quelle: J.-A. Rüggeberg. Facharztbrief 06/08 Seite 1-2

"652 Millionen Euro auf Kosten der Vertragsärzte"
Seit der flächendeckenden Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2004 haben die Kliniken nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Leistungen für rund 652 Millionen Euro in den ambulanten Bereich verlagert.
Diese Zahl nannte gestern KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin mit Blick auf ambulante Leistungen ermächtigter Krankenhausärzte. "Dieses Geld fehlt nun in den Praxen, die ohnehin schon mit einem Bein im wirtschaftlichen Abgrund stehen." Köhler forderte, dass diese Verlagerungen bei der Honorarreform der Vertragsärzte ab 2009 berücksichtigt werden.
- Dabei handele es sich um Leistungen, die anstatt einer stationären Behandlung ambulant erbracht werden, aber in den Budgets der niedergelassenen Ärzte und ermächtigten Ärzte nicht berücksichtigt sind.
- Momentan gibt es nach Angaben der KBV knapp 11.000 ermächtigte Krankenhausärzte, die zwar am Krankenhaus behandeln, ambulante Leistungen aber mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.04.2008

Rürup: "Nächste Gesundheitsreform muss Sektorengrenzen beseitigen"
Mehr Effizienz im Gesundheitsmarkt lässt sich nur über mehr Wettbewerb herstellen, urteilt der Wirtschaftsweise Bert Rürup im Gespräch mit dem Deutschen Facharztverband (DFV) vom Donnerstag. Die kommende Gesundheitsreform müsse deshalb die Beseitigung der Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär umfassen. Für beide Bereiche seien "gleich lange Spieße" zu schaffen.
- "Die einseitige Öffnung des ambulanten fachärztlichen Sektors zugunsten des mit Steuergeldern subventionierten Krankenhauses ist zu beenden. Es muss Gegenverkehr geben", forderte auch Thomas Scharmann, der Bundesvorsitzende des DFV. Ziel der nächsten Reform müsse es sein, zu sektorübergreifend einheitlichen Finanzierungs- und Vergütungsgrundsätzen zu gelangen.
- Ob die Behandlung eines Patienten in der Arztpraxis, in einem Versorgungszentrum oder in einem Krankenhaus ambulant, teilstationär oder stationär erfolgt, sollte in erster Linie davon abhängen, wo das optimale Kosten-Qualitäts-Verhältnis erreicht werden kann, so der Wirtschaftswissenschaftler Rürup von der TU Darmstadt.
- Vor allem die vertragsärztliche Vergütung und die Krankenhausvergütung unterscheiden sich Rürup zufolge erheblich nach Art und Höhe. Die Unterschiede der Vergütungssysteme führen nach Ansicht von Rürup dazu, dass bislang kein "Wettbewerb mit gleich langen Spießen" zwischen der ambulanten und stationären Versorgung möglich ist.
- Die Höhe der Vergütung solle sich einheitlich am Morbiditätsgrad orientieren, der dem Behandlungsfall zugrunde liegt. Dies vermeide eine unerwünschte Risikoselektion durch die Leistungserbringer.
- Auch plädiert Rürup für eine Abkehr von getrennten Budgets. Sektorale Budgets behinderten eine systemoptimale Integration der Behandlungsprozesse. Kein Sektor werde Leistungen übernehmen wollen, wenn nicht auch Geld dafür fließe. Anzustreben seien deshalb globale, sektorübergreifende Budgets.
Quelle: EB/aerzteblatt.de Donnerstag, 3. April 2008
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Studie bestätigt Stellenwert der Therapiefreiheit
Die überwiegende Mehrheit der Ärzte in Klinik und Praxis ist nicht bereit, bei der Therapiefreiheit Einschränkungen hinzunehmen. Das zeigt eine repräsentative Untersuchung des FAZ-Instituts im Auftrag der Deutschen Ärzteversicherung und der DBV Winterthur. "Die Ärzte haben vor allem die Interessen der Patienten im Auge", sagt Studienleiter Dr. Guido Birkner.
Nach der Befragung halten nur 17,7 Prozent der Ärzte substanzielle Einschränkungen ihrer individuellen Therapieentscheidungen aus Kostengründen für zulässig. 80 Prozent werden von Patienten häufig auf die Gesundheitsreform und ihre Auswirkungen angesprochen. 61 Prozent der Patienten erkundigen sich dabei nach Leistungskürzungen durch die Kostenträger.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.04.2008

Abrechnung: Kennzeichnungspflicht für Vertragsärzte bringt mehr Transparenz
Künftig müssen Vertragsärzte ihre Arztnummer und Betriebsstättennummer bei der Abrechnung aller Leistungen angeben. Das sieht das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz vor, nach dem jeder Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, unabhängig von Status oder Praxiskonstellation zum 1. Juli 2008 eine neunstellige lebenslange Arztnummer (LANR) erhält. Zudem bekommt jede Arztpraxis, Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte des Arztes oder des MVZ eine Betriebsstättennummer (BSNR) oder Nebenbetriebsstättennummer. Durch die neue Kennzeichnungspflicht können nicht nur KVen, sondern auch Krankenkassen der Abrechnung entnehmen, welcher Arzt die jeweilige Leistung an welchem Ort erbracht hat.
- Bislang mussten bereits fachübergreifende sowie versorgungsbereichsübergeifende Praxen und MVZ ihre Leistungen arztbezogen kennzeichnen. Nach der derzeitigen Regelung in den Bundesmantelverträgen müssen zum 1. Juli 2008 auch fachgleiche Kooperationen ihre Leistungen arztbezogen sowie aufgeschlüsselt nach Betriebsstätten kennzeichnen. Dies könnte problematisch werden, wenn ein Praxispartner nur in sehr geringem Umfang vertragsärztlich tätig ist. Die KV könnte dies beanstanden, da jeder Vertragsarzt verpflichtet ist, mindestens 20 Sprechstunden pro Woche vorzuhalten. Dies betrifft auch die Plausibilitätsprüfung sowie die Abrechnungsprüfung, zum Beispiel hinsichtlich genehmigungspflichtiger Leistungen.
Quelle: Arzt & Wirtschaft Ausgabe 6, 2. April 2008

Hoppe und Schmidt debattieren über Zweiklassenmedizin
Um eine mögliche Zweiklassenmedizin bei der Versorgung gesetzlich und privat Versicherter streiten die Bundesärztekammer (BÄK) und das Bundesgesundheitsministerium. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kritisierte in der Saarbrücker Zeitung vom Freitag, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Behandlungsterminen bei manchen Fachärzten den Kassenpatienten deutlich vorgezogen würden. "Das dürfen die Ärzte nicht", so Schmidt.
- Der Präsident der BÄK, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte dagegen, es gebe "mindestens eine Zweiklassenmedizin". Privatpatienten bekämen nicht nur schneller einen Termin, sondern teils auch bessere Behandlungen. Schmidt sieht dagegen lediglich einen Zweiklassenservice, aber auch dieser sei nicht hinzunehmen.
- Hoppe wies jedoch daraufhin, dass es Unterschiede im Service auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebe. So habe eine Kasse für ihre Versicherten garantierte Wartezeiten bei Fachärzten ausgehandelt, sagte der Ärztepräsident. "Ist das dann nicht auch ein Zweiklassenservice, nur diesmal innerhalb der GKV?", fragte Hoppe.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 4. April 2008

Medizin ohne jede Wartezeit - das ist eine Utopie
Wie Rationierung entsteht: Missverhältnisse zwischen Leistungsanspruch, Finanzierung der Medizin und Honorierung der Ärzte
- Dreimal länger warten Kassenpatienten im Vergleich zu Privatversicherten auf einen Arzttermin. Eine Form der Rationierung, wie es sie fast überall gibt, in Deutschland aber noch eher ungewohnt ist. Die Ursachen sind ökonomischer und politischer Natur - eine, wahrscheinlich wachsende Kluft zwischen Leistungskatalog, Leistungsanspruch und bezahlten Ressourcen.
Für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung gibt es drei Aspekte, drei Voraussetzungen.
1. Bedarfsgerechter Leistungskatalog: Mit dieser Forderung muss die Feststellung verbunden werden, dass es keine wissenschaftlich begründete Definition eines bedarfsgerechten Leistungskatalogs gibt. Weltweit wird Bedarfsgerechtigkeit unterschiedlich definiert. In der Regel hat sich der Leistungskatalog historisch entwickelt und ist nicht zuletzt abhängig von der Struktur des Gesundheitswesens wie staatlich finanziert oder Versicherungssystem.
2. Bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs: Es ist unbestritten, dass Art und Umfang eines Leistungskatalogs von der Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abhängen.
3. Leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer: In keinem Beruf kann eine qualitativ hochwertige Leistung bei unzureichender Finanzierung erwartet werden. Geht die leistungsgerechte Honorierung verloren, und in dieser Situation befinden wir uns heute, sind Wartezeiten die Folge.
Nur bedarfsgerecht honorierte Ärzte sind auf Dauer auch motivierte Ärzte, und nur motivierte Ärzte erbringen eine gute Medizin. Dies gilt für niedergelassene Ärzte wie für Krankenhausärzte.
Alle drei Aspekte, bedarfsgerechter Leistungskatalog, bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs und leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer bilden eine Einheit. Die Politik hat jedoch zu keiner Zeit versucht, eine Synthese zwischen diesen drei Aspekten herzustellen.
4. Eine Folge: Rationierung: Ein Gesundheitswesen ohne jegliche Rationierung ist nicht vorstellbar. Dies würde bedeuten, dass jeder Patient uneingeschränkt Leistungen nachfragen kann, die Leistungen müssten gewährt werden. Dies ist utopisch, dies gibt es in keinem Land der Welt.
Die offene Rationierung ist die öffentlich gemachte Rationierung und damit in erster Linie ein Leistungsausschluss durch den Gesetzgeber, beispielsweise die Ausklammerung rezeptfreier Arzneimittel, des Sterbegeldes oder der meisten Sehhilfen. In Deutschland überwiegt jedoch bei weitem die ständige Ausweitung des Leistungskatalogs, was in Verbindung mit einer nicht ausreichenden Finanzausstattung zur stillen Rationierung führt.
Eine stille Rationierung findet statt, wenn der Gesetzgeber keine Anpassung des Leistungskatalogs an das zur Verfügung stehende Finanzvolumen vornimmt, auch verdeckte oder geheime Rationierung genannt. Die häufigste Form ist die Budgetierung; deren Folgen sind:
* Wartezeiten. Über das Hinausschieben von Terminen wird versucht, einen Ausgleich zwischen Leistungsanspruch und Finanzvolumen herzustellen. Dies gibt es fast überall. Dabei können sich die Wartezeiten auf Jahre belaufen, etwa in Irland.
* Personalverringerung. Der Mangel an Geld hat Entlassungen zur Folge. Dies betrifft offenbar eher Pflegekräfte als Ärzte. Die Folgen sind mangelnde Zuwendung und Nachlassen in der Hygiene. Die Zunahme von Krankenhausinfektionen ist auch eine Folge fehlenden Pflegepersonals. Es hat den Anschein, dass wir auch in Deutschland vor einer derartigen Situation stehen.
Fazit: Wartezeiten auf einen Arzttermin, Wartezeiten auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung haben einen Grund: die fehlende Synthese zwischen den drei Aspekten einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, bedarfsgerechter Leistungskatalog, bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs und leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer. Wer Wartezeiten von Krankenkassenpatienten bei niedergelassenen Ärzten beklagt, sollte nach den Gründen suchen: Die Therapie ist in erster Linie eine leistungsgerechte Honorierung des Arztes.
Quelle: Fritz Beske. Ärzte Zeitung, 03.04.2008

Bei guter Arbeit Zusatzhonorar für Ärzte - das kann funktionieren
Zusätzliche Honorare, wenn bestimmte Zielparameter oder Qualitätskriterien erreicht werden - das ist das Prinzip von Pay for Performance, ein neuer Vergütungsansatz, mit dem auch in Deutschland inzwischen erste Erfahrungen gemacht werden.
- Das Nürnberger Versorgungsnetz "Qualität und Effizienz" (QuE), dem 58 Praxen aller Fachrichtungen mit 88 Ärzten aus dem Praxisnetz Nürnberg Nord (PNN) angehören, arbeitet beim DMP Diabetes bereits seit dem Jahr 2006 mit einer erfolgsorientierten Vergütung.
- Als Qualitätsindikatoren wurden die Blutdruckeinstellung, die Blutzuckereinstellung (HbA1c) und die Funduskopie definiert. Bei der Blutdruckeinstellung wurde im Nürnberger Versorgungsnetz bei 35,8 Prozent der Patienten ein normaler Blutdruck erreicht. Das sind knapp sechs Prozentpunkte mehr als im bayernweiten Schnitt. Dort erreichen etwa 30 Prozent der Hypertoniker einen normalen Blutdruck.
- Beim Qualitätsindikator HbA1c-Wert lagen die Anteile um knapp acht Prozentpunkte und bei der Funduskopie sogar um 16 Punkte über dem Schnitt. Netzärzte, die die definierten Qualitätskriterien übertreffen, können - nach dem Pay for Performance- Prinzip - ihr Honorar im Durchschnitt im Jahr um insgesamt 1.500 bis 2.000 Euro steigern, so Dr. Veit Wambach vom Praxisnetzes Nürnberg-Nord Wambach.
Auch Bayerns Reproduktionsmediziner arbeiten inzwischen mit dem neuen Prinzip - sie kooperieren dabei mit dem BKK-Landesverband.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.04.2008

EBM 2008: Abszess-Op: Verbindung von OPS zu EBM fehlt
Frage: Immer wieder macht mir die Abrechnung großer Abzedierungen Probleme. Wie gehe ich vor?
Antwort von Dr. Jörg-A. Rüggeberg: Mit diesem Problem sind Sie nicht alleine. Der Grund: Im OPS-Schlüsselsystem gibt es keine eigene Codierung für diese ausgedehnten Abszesse und damit keine Verknüpfung zu den operativen EBM-Ziffern des Kapitels 31.2. Rein formal bleibt nur die Möglichkeit der Abrechnung über die Ziffer 02301.
Das ist aber keine adäquate Vergütung für den Aufwand. Man muss also nach Alternativen im OPS-System suchen. Beim Perianalabszess liegt ja öfter auch eine Fistel vor, die gespalten wird (OPS 5-491.ff). Ansonsten bleibt bei ausgedehnten Prozessen zu prüfen, ob sich die Notwendigkeit einer Inzision einer Faszie (5-850.ff bzw. 5-851.ff) ergibt. Wenn das so ist, können Sie die entsprechenden EBM-Ziffern aus dem operativen Kapitel ansetzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 31.03.2008

EBM 2008: Laborleistungen sind nach Op abrechenbar
Frage: Bei einem Patienten sind laufend Laborleistungen zu erbringen. Für eine Op-Vorbereitung sind diese nicht berechenbar, da in der Ziffer für die Op-Vorbereitung enthalten ist. Muss ich aber nach der Op die üblichen Laboruntersuchungen besonders kennzeichnen, damit keine Verwechslung erfolgt?
Antwort von Dr. Peter Schlüter: Die präoperativen Untersuchungskomplexe nach den Nrn. 31010 bis 31013 beinhalten die notwendigen Laborleistungen. Die Ausschlussregelung in Bezug auf Laborleistungen lautet: "...nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32". Nicht neben bedeutet: nicht in derselben Sitzung. Die Laborleistungen, die nach der Op erbracht werden, können also berechnet werden. Eine Kennzeichnung ist nicht nötig.
Quelle: Ärzte Zeitung, 31.03.2008

Rechtliches

Praxisgebühr darf Beamten nicht abgezogen werden
Beamte müssen es vorerst nicht hinnehmen, dass ihnen der Dienstherr von der Beihilfe zehn Euro Praxisgebühr abzieht. Das Verwaltungsgericht Göttingen hält die entsprechende Regelung für rechtswidrig, da für sie eine gesetzliche Grundlage fehle. Die von einem ehemaligen Bundesbeamten verklagte Versorgungsstelle muss deshalb 20 Euro an den Mann zurückzahlen.
Der Grund: Schon 2004 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beihilfevorschriften für rechtswidrig erklärt, weil sie nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber erlassen worden waren, sondern nur als verwaltungsinterne Anweisungen existierten.
Das Bundesverwaltungsgericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Vorschriften zu normieren. Diese Übergangsfrist sei Ende September 2006 abgelaufen, so das Verwaltungsgericht Göttingen. Da seitdem keine gesetzliche Regelung bestehe, sei die Kürzung der Beihilfe unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingern, Az.: 3 A 277/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.04.2008

Praxismanagement

Viele Ärzte haben Angst vor Praxis-Pleite
Rund 53 Prozent der Ärzte halten den Konkurs ihrer Praxis oder des Krankenhauses, in dem sie arbeiten, für eine realistische Perspektive. Bei den Niedergelassenen allein beträgt der Anteil fast 60 Prozent.
Ärzte sind in Sorgen - auch weil zu viele junge Kollegen ins Ausland gehen.
Das ist ein Ergebnis einer Untersuchung des FAZ-Instituts im Auftrag der Deutschen Ärzteversicherung und der DBV Winterthur. Das Institut hatte 300 Ärzte und Zahnärzte zu verschiedenen Themen befragt. Von ihnen waren 38,4 Prozent Niedergelassene, davon ein Viertel Allgemeinmediziner.
"Es ist ein alarmierendes Zeichen, dass so viele Ärzte mit der Angst vor der Pleite arbeiten", sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery bei der Vorstellung der Ergebnisse. Die Studie sei ein weiterer Beleg für die "miese Stimmung" in der Ärzteschaft. "Die Ärzte sind demotiviert und frustriert", sagte Montgomery. Noch stärker als die Furcht vor einer Pleite ist die Angst vor Einbußen bei der Altersvorsorge. Sie nennen 72,5 Prozent.
Fast alle befragten Mediziner erwarten bis 2010 die Schließung von Arztpraxen. Die dafür genannten Gründe: ein Nachfolger fehlt, junge Ärzte wandern verstärkt ins Ausland ab, Kassenleistungen werden stärker eingeschränkt, und der Kliniksektor wird zunehmend privatisiert. Mit einem allgemeinen Trend zur Rückgabe der Kassenzulassung rechnen 60,3 Prozent.
Nur eine verschwindende Minderheit von Ärzten geht davon aus, dass sich die Arbeitsbedingungen für Ärzte in Deutschland verbessern werden - das sind gerade einmal 9,5 Prozent.
Einig sind sich die Ärzte darin, was nötig ist, um den Arztberuf künftig wieder attraktiv zu machen. 95,1 Prozent fordern eine bessere Honorierung und 93,4 Prozent eine Entlastung von bürokratischen Tätigkeiten. Auch bessere Arbeitszeitmodelle spielen eine zentrale Rolle. Sie sehen 85,6 Prozent als eine wichtige Maßnahme.
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.04.2008

Ärzte schalten Gewerbeaufsicht ein
Eine "Gruppe besorgter Ärzte" hat ihren Arbeitgeber, das Allgemeine Krankenhaus Celle, beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt. Seit einem Jahr müssten unzulässige Tages-, Wochen-, und Monatsarbeitszeiten hingenommen werden, klagen die Kollegen, die aus Angst vor Konsequenzen anonym bleiben wollen. Der Personalleiter des Hauses, Johannes Schulz, kritisierte die Anzeige als "vollständig daneben".
- Die Ärzte-Gruppe hat eine so genannte "Präventionsanzeige" gestellt, das heißt, dass die befürchteten Konsequenzen in der Patientenversorgung noch nicht eingetreten sind, aber erwartet werden, wenn sich nichts ändert. Die Kollegen haben die Krankenhausverwaltung im Visier. Von den Überstunden der Ärzte könnte man bis zu vier Assistenzärzte einstellen, kritisierte die Gruppe, die Verwaltung verweigere die Einführung der elektronischen Zeiterfassung.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.04.2008

Versorgungsämter müssen Ärzten die Umsatzsteuer erstatten
Bei der Erstattung von Umsatzsteuer schalten einige Versorgungsämter offenbar immer noch auf stur. Rechnungen von Ärzten für die Beantwortung von Anfragen werden nicht in voller Höhe, sondern nur unter Abzug der Mehrwertsteuer beglichen.
- Darüber ärgert sich ein Kollege aus Ludwigshafen maßlos. Dem Versorgungsamt muss er öfters eine Einschätzung zum Grad der Behinderung eines Patienten schicken. Auf den Rechnungsbetrag schlägt er die Mehrwertsteuer drauf, weil er wegen verschiedener Nebeneinnahmen umsatzsteuerpflichtig ist.
- Für Steuerberaterin Dagmar Kayser-Passmann aus Unna ist die Sache klar. "Die Anfrage des Versorgungsamts hat keinen diagnostischen Hintergrund und ist auch nicht auf Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Leiden aus, ergo ist die Leistung des Arztes umsatzsteuerpflichtig."
- Dass Versorgungsämter bei Rechnungen für Befundberichte nicht nur das Honorar, sondern auch die ausgewiesene Umsatzsteuer erstatten müssen, hat 2007 schon das Landessozialgericht Hessen entschieden (Az.: L 4 SB 15/07). Versorgungsämter haben also eine Zahlungspflicht.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.04.2008

Europa

Neue EU-Gesundheitskommissarin setzt auf Dialog
Gewissenhaft, politisch erfahren und dialogbereit - so präsentierte sich die angehende EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou bei ihrer Anhörung durch die für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständigen Ausschüsse des Europaparlaments (EP). Die 64-jährige Juristin übernimmt in wenigen Tagen das Amt von Markos Kyprianou, der seinen Posten Ende Februar kurzfristig geräumt hatte, um als Außenminister nach Zypern zurückzukehren. Die offizielle Amtszeit der designierten Kommissarin endet mit der Bildung einer neuen Kommission im Oktober 2009.
Vassiliou wird es in Brüssel nicht leicht haben. So muss sie als Gesundheitskommissarin unter anderem die von der Kommission mehrfach angekündigte, aber bislang zurückgehaltene Richtlinie zur Verbesserung der Patientenrechte vorantreiben und neue Rechtsvorschriften zur Qualität und Sicherheit von Organspenden auf den Weg bringen.
Die Europaabgeordneten machten deutlich, dass sie von der neuen Gesundheitskommissarin konkrete und unbürokratische Vorschläge erwarten.
Vassiliou versicherte, die Kommissionspläne im Juni vorzulegen.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Mittwoch, 2. April 2008

Europäische Fachärztevereinigung feiert 50-jähriges Bestehen
Die älteste europäische Ärztevereinigung, die Europäische Union der Fachärzte (UEMS), wird 50. Am 20. Juli 1958 gründeten Vertreter der Ärzteorganisationen der sechs Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die UEMS. Ziel des Zusammenschlusses war es, die Harmonisierung und die gegenseitige Anerkennung der fachärztlichen Ausbildung im zusammenwachsenden Europa zu fördern. Urheber der Idee waren der belgische Hals-Nasen-Ohren-Spezialist Oscar Godin und der französische Gynäkologe Jacques Courtois.
- Inzwischen umfasst die UEMS Vertreter aus 35 Ländern und 37 Sektionen, die die Spezialisierungen der Fachärzte widerspiegeln. Zu den Ärztevereinigungen, die der UEMS angehören, zählen auch solche aus Nicht-EU-Ländern, wie die Türkei, Israel, Georgien oder Aserbaidschan. Im Laufe der Jahre hat das Aufgabenspektrum der UEMS zugenommen. Neben Ausbildungsstandards befasst sich die Organisation mittlerweile auch mit Qualitätsmanagementfragen, der Harmonisierung von Fortbildungsstandards (CME) und der Förderung von Austauschprogrammen.
- Zu den Organisationen, mit denen die UEMS eng zusammenarbeitet, zählen der Ausschuss der Europäischen Ärzte (Comité Permanent des Médecins Européens), die Europäische Vereinigung der Allgemeinärzte (UEMO) und die Ständige Arbeitsgruppe der Assistenzärzte (PWG).
Quelle: ps/aerzteblatt.de Donnerstag, 3. April 2008

Allgemeines

Mayo Clinic dementiert: Keine Klinik ohne Radiologen
Keine angesehene Klinik kommt ohne Radiologen aus.
Unsere Meldung vom 1. April "Software ersetzt Mediziner - US-Klinik kommt ohne Ärzte aus" mag dem Wunschdenken mancher Krankenhausmanager entsprechen, sie war aber erfunden.
Quelle: me/aerzteblatt.de Donnerstag, 3. April 2008

Experte: Zahl der Zuckerkranken weltweit explodiert
Die Zahl der weltweiten Diabetes-Erkrankungen wird nach Einschätzung von Experten bis zum Jahr 2025 massiv zunehmen. In diesem Zeitraum werde allein die Zahl der an Typ-II-Diabetes erkrankten Menschen von derzeit 250 Millionen auf 380 Millionen ansteigen, sagte Paul Zimmet, Direktor des Internationalen Diabetes-Instituts, am Dienstag am Rande eines Kongresses über Diabetes in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington.
Neben Industrieländern seien infolge rascher Anpassung an westliche Ernährungsweisen und Bewegungsmangel auch Entwicklungsländer betroffen. Besonders in Indien und China explodiere die Zahl der Zuckerkranken, sagte Zimmet. Ursache für Diabetes Typ II sei vor allem Fettleibigkeit, erklärte der Diabetes-Forscher. Diese Form der Zuckerkrankheit entstehe meist im Erwachsenenalter und gehe mit Begleiterscheinungen wie Herz- oder Nierenerkrankungen einher.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 1. April 2008

Termine

BAO-Kongress am 16. und 17.05.2008 in Bremen
Thema: "Erfolgreich in den neuen Vertragsstrukturen"
Das vollständige Kongressprogramm können Sie auf unserer Homepage herunterladen unter:
http://www.operieren.de/content/e3472/e14699/e14719/e17230/FlyerBAO(2).pdf
Anmeldungen sind erbeten unter: http://www.operieren.de/content/e3221/e6257/index_ger.html

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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