26.02.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 09/08, vom 26. Februar 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und Ambulantes Operieren
Frage eines BAO-Mitgliedes: Wie positioniert sich der BAO zu den Änderungen, die ab 01.07.2008 gelten sollen? Hierbei ist speziell die Genehmigungspflicht der Nebenbetriebsstätten für Anästhesisten problematisch. Selbst die großen OP-Zentren (müssen) "outdoor" arbeiten, oder werden von Anästhesisten, die ihren Praxissitz NICHT da haben, versorgt. Gibt es irgendwelche Bemühungen, diese Neuregelungen zu entschärfen o. ä.?
Antwort: Im Grunde sind die Passagen des VÄnG, die Sie mit Sorge betrachten, schon immer im Bundesmantelvertrag so geregelt. Neu ist, dass ab 1.7. oder später neue Arztnummern und neue Betriebsstättennummern vergeben werden. Eine Betriebsstätte ist als solche bei der KV zu melden, so wie jetzt auch jede Praxis dort gemeldet ist. Auch Anästhesisten haben immer irgendwo einen Standort, an dem sie gemeldet sind. Die Tätigkeit in der Praxis eines anderen Arztes ist keine eigene Betriebsstätte und auch kein ausgelagerter Praxisraum, muss demnach nicht gemeldet werden. Anders ist das nur bei auch wirtschaftlicher und organisatorischer Beteiligung. Dann handelt es sich um genehmigungspflichtige Zweigpraxen. Wie gesagt, alles schon im Prinzip seit Jahren so. Deshalb sehe ich keinen aktuellen Handlungsbedarf, zumal gerade wir das VÄnG mit seinen wettbewerbsverbessernden Regeln ausdrücklich gewollt haben. Natürlich versuchen die KVen die Optionen des Gesetzes zu vernageln, indem sie mehr oder weniger drohende Szenarien entwickeln. Diese sind aber vor dem Hintergrund des Gesetzestextes eher wirkungslos.
Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Präsident des BAO

NRW-Kliniken wollen Öffnung forcieren
Bei den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern besteht offensichtlich großes Interesse zur Teilnahme am Markt für ambulante Leistungen.
Ende 2007 lagen den zuständigen Behörden des Landes rund 160 Anträge von 62 Krankenhäusern vor. Das teilte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit. Bislang ist noch über keinen der Anträge entschieden worden, sie werden noch bewertet.
Das Land entscheidet im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung, ob die Kliniken als geeignet anerkannt und zugelassen werden. Nach Auskunft des Ministeriums entfallen mehr als zwei Drittel der Anträge auf die Behandlung von onkologischen Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.02.2008

Schuldenabbau gelingt nicht aus eigener Kraft - AOK braucht Hilfe
Obwohl die Krankenkassen seit vier Jahren Überschüsse in Milliardenhöhe einfahren, werden einige Kassen ihre Entschuldung nicht aus eigener Kraft schaffen. In den Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz starten die Kassen Anfang 2009 unter sehr ungleichen Voraussetzungen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion hervor. Per Saldo hatten danach die Kassen am Jahresende 2006 ein Finanzpolster von gut 1,4 Milliarden Euro.
Dramatisch ist die Lage bei der AOK: Sechs Kassen lagen Ende 2006 im Plus mit gut 1,1 Milliarden Euro, zehn AOKen waren noch mit 2,1 Milliarden Euro verschuldet.
Zur Konsolidierung der noch verschuldeten AOKen sind demnach Finanzhilfen anderer Ortskrankenkassen erforderlich.
Ein ähnliches Problem - wenn auch nicht in diesem Ausmaß - haben die Betriebskrankenkassen: 41 waren Ende 2006 mit 437 Millionen Euro verschuldet.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.02.2008

Schlechte Note für Gesundheitspolitik der Koalition
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung bekommt unter Wirtschaftslobbyisten die schlechtesten Noten aller Politikbereiche. Auch für den Rest der Legislaturperiode werden keine positiven Impulse erwartet.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Agentur Publicis Consultants Ende 2007 unter 190 Lobbyisten und Leitern von Public Affairs in der deutschen Wirtschaft - 50 von ihnen hatten geantwortet.
Am schlechtesten fällt das Urteil über die Gesundheitspolitik aus. Die Note "zufrieden" wollte niemand vergeben. "Teils/teils" sagten 33 Prozent - über 60 Prozent sind jedoch unzufrieden mit der Leistung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Auch für den Rest der Legislaturperiode erwartet die Mehrheit keine Veränderungen, über 30 Prozent glauben sogar an einen Trend zum schlechteren.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.02.2008

Die Bundesärztekammer geht auf Distanz zur E-Card
In einem "Entwurf eines Positionspapiers" (Download unter http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down.asp?typ=PDF&id=2000) fordert die Bundesärztekammer Korrekturen bei der elektronischen Gesundheitskarte. Kritikern geht das Papier nicht weit genug.
Die Bundesärztekammer (...) steht unter Druck: Sie muss versuchen, vor dem Ärztetag in Ulm eine mehrheitsfähige Position zur E-Card zu schmieden. Das jetzt vorgelegte Papier bekennt sich zur Notwendigkeit einer elektronischen Kommunikationsinfrastruktur für das Gesundheitswesen und insbesondere zu elektronischen Arztbriefen, geht jedoch auf deutliche Distanz zu fast allen anderen Anwendungen der Karte.
So wird gefordert, dass die Anwendungen der E-Card "über ihre Funktion als Ersatz der bisherigen Krankenversichertenkarte hinaus" für die Ärzte freiwillig sein sollen. Dann wäre ein elektronisches Rezept allerdings schwer vorstellbar. Der Notfalldatensatz wird in seiner derzeitigen Form abgelehnt.
Den Gegnern der E-Card geht diese Distanzierung indes nicht weit genug: Sie fordern nicht weniger als den sofortigen Stopp des Projekts.

Hessens Ärzte warnen erneut vor der E-Card
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat sich auf ihrer Sitzung vergangene Woche mit einer Resolution nochmals vehement gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Stattdessen fordern die hessischen Vertragsärzte für die E-Card eine personalisierte Versicherungskarte mit lebenslanger Versicherungsnummer.
Da der Termin für die bundesweite Einführung der Karte nicht feststehe, warnten die Delegierten vor den Kosten für das Projekt, das ihrer Meinung nach erhebliche Sicherheitsmängel aufweise. Die von der Bundesregierung veranschlagten 1,5 Milliarden Euro halten sie für zu niedrig.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Sachsen votieren geschlossen gegen E-Card-Einführung
Erst wenn es im Vergleich zur bisherigen Krankenversichertenkarte einen echten Mehrwert in der praktischen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) gibt, ist eine flächendeckende Einführung sinnvoll. Mit dieser Begründung hat die sächsische Arbeitsgemeinschaft "SaxMediCard" einen vorgezogenen flächendeckenden Testlauf in Sachsen im Oktober abgelehnt.
Bisher gebe es keinen solchen Mehrwert, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft. Deshalb werde die Anfrage der gematik, der Betreibergesellschaft der E-Card, zu einem vorgezogenen Testlauf negativ beantwortet.
Quelle: Ärzte Zeitung 17.02.2008

KKH erwartet Verzögerung bei elektronischer Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird sich nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) noch um Jahre verzögern.
Auch die Kosten des Projekts liefen angesichts der anhaltenden technischen Probleme aus dem Ruder, sagte Kailuweit. "Man rechnete ursprünglich mal mit 1,6 Milliarden Euro Investitionskosten. Das werden wir definitiv nicht halten können", sagte der KKH-Chef. Wenn man sehe, welcher Aufwand bei der elektronischen Gesundheitskarte zu betreiben sei, könnten durchaus Kosten von 2,5 bis drei Milliarden Euro herauskommen.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Montag, 18. Februar 2008

Privatversicherer

Risikoausgleich auch bei privater Krankenversicherung zulässig
Ein neues europäisches Gerichtsurteil bestätigt indirekt wichtige Regelungen zum kommenden "Basistarif" in der privaten Krankenversicherung (PKV). Nach dem am Dienstag in Luxemburg vom europäischen Gericht Erster Instanz verkündeten Urteil zu Irland darf der Gesetzgeber auch den Privatversicherern einen Risikoausgleich vorschreiben, wenn die Versicherungsunternehmen Versicherte nicht ablehnen dürfen (Az: T-289/03).
Den Basistarif müssen die PKV-Unternehmen ab Anfang kommenden Jahres anbieten. Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Krankenversicherung, und auch der Beitrag darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind derzeit gut 500 Euro monatlich. Alter und Geschlecht dürfen berücksichtigt werden, nicht aber - wie sonst in der PKV üblich - individuelle Gesundheitsrisiken. Den Tarif muss die PKV vor allem den mehrere Millionen freiwillig gesetzlich Versicherten anbieten, außerdem allen, die jetzt nicht krankenversichert sind, früher aber privat versichert waren. Zudem dürfen sechs Monate lang Versicherte aus anderen Privattarifen in den neuen Basistarif wechseln.
Um kleine Versicherer zu schützen, soll es für den Basistarif einen Risikoausgleich zwischen den PKV-Unternehmen geben. Bislang besteht ein solcher Ausgleich bereits für einige tausend Rentner und Rückkehrer, die vorübergehend nicht versichert waren.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 12. Februar 2008

Private Krankenversicherer gewinnen an Freiheit
Ärzte müssen privaten Krankenversicherern (PKV) künftig nicht mehr uneingeschränkt Auskunft über die Krankengeschichte einzelner Patienten geben. Gleichzeitig können Ärzte als PKV-Kunden im Einzelfall entscheiden, ob sie den Unternehmen Zugriff auf ihre eigenen Daten geben, wenn sie bei Kollegen in Behandlung waren.
Lange Zeit mussten die Versicherten in der PKV mit Vertragsabschluss ihre Ärzte generell von der Schweigepflicht entbinden. Die Versicherer erhielten damit die Möglichkeit, im Bedarfsfall genauere Auskünfte über einzelne Kunden zu erhalten, etwa wenn sie Zweifel an den Angaben zu Vorerkrankungen hatten.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stärkt jetzt die Rechte der Versicherten. Die Unternehmen müssen die Kunden vor jeder Datenabfrage informieren und sie darauf hinweisen, dass sie ein Widerspruchsrecht haben. "Der Verbraucher wird mehr oder weniger wieder Herr seiner Daten", begrüßt Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, die Änderung.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung 19.02.2008

Direktabrechnung mit PKV ist möglich
Private Krankenversicherer (PKV) können künftig Leistungen direkt mit niedergelassenen Ärzten oder Kliniken abrechnen, wenn die Kunden das wünschen.
Möglich macht dies das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht die Direktabrechnung als eine zusätzliche Dienstleistung, die Versicherer bei der Vollversicherung mit den Versicherten vereinbaren können.
Diese Regelung stärke die Kundenrechte, sagt der Direktor des PKV-Verbands Dr. Volker Leienbach. "Wer sich nicht mit dem Arzt auseinandersetzen möchte, kann das an den Versicherer abtreten. Wer den Streit selbst ausfechten will, kann das auch weiterhin tun."
Quelle: Ärzte Zeitung 19.02.2008

Rechtliches

Überlastung zählt nicht als Entschuldigung
Ärzte müssen Befundberichte auch dann in einer angemessenen Frist erstellen, wenn sie in ihrer Praxis stark belastet sind oder wenn sie das Honorar als nicht angemessen empfinden. Darauf hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe hingewiesen.
Anlass war ein Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster. Es hatte einem niedergelassenen Internisten einen Verweis erteilt und ihn zu einer Geldbuße von 8.000 Euro verurteilt. Urteil des Heilberufsgerichts Münster, Az. 16 K 349/07.T
Quelle: Ärzte Zeitung 13.02.2008

Gericht stärkt Praxischefs den Rücken bei gemischt genutzten Gebäuden
Im Streit um die Mehrwertsteuer beim Erwerb gemischt genutzter Gebäude hält der Bundesfinanzhof (BFH) in München an einer pauschalen Abrechnung fest. Er widersprach damit der Position des Bundesfinanzministeriums. Ärzte sollten daher gegebenenfalls Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen.
Betroffen sind Gebäude, die teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei genutzt werden, etwa das Haus eines umsatzsteuerpflichtigen Arztes, der selbst über seiner Praxis wohnt oder diese Wohnung vermietet. Wird ein solches Gebäude gekauft, neu gebaut oder insgesamt grundlegend saniert, so ist die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer nach der Rechtsprechung des BFH nach einem "sachgerechten Schlüssel" aufzuteilen.
Nach dem aktuellen Umsatzsteuergesetz sind dies vorrangig die jeweiligen Flächenanteile. Erst ein späterer Erhaltungsaufwand, der stark von Art und Intensität der Nutzung abhängt, soll möglichst der umsatzsteuerfreien oder der umsatzsteuerpflichtigen Nutzung zugeordnet werden. Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: V R 43/06
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Praxismanagement

Kontrolle entscheidet über Gewerbesteuer
Nichts bewegt die auf Mediziner spezialisierte steuerliche Fachwelt im Moment mehr als die Frage, wann ein niedergelassener Arzt gewerbesteuerpflichtig wird. Richtig Bewegung kommt in diese Diskussion, seit das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Anstellung von fachgleichen und fachfremden Kollegen ermöglicht.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. September 2007 (Az.: 9 K 2035/07) zu einem relativ alten Sachverhalt gibt der Diskussion neue Nahrung. Das Finanzgericht entschied, dass der Kläger, ein Laborarzt (A), der mit einem weiteren Arzt (B) eine unechte Gemeinschaftspraxis führte, gewerbesteuerpflichtig sei.
Arzt B bezog einen festen "Gewinnanteil", der unabhängig von den Erträgen zu zahlen war, der Gesamtgewinn der Praxis stand allein Arzt A zu. Arzt B war weder am Praxisinventar noch an den stillen Reserven beteiligt, bei seinem Ausscheiden standen ihm keine weiteren Rechte zu. Allerdings war er ebenfalls Facharzt für Labormedizin, in der Befundung selbstständig tätig und wurde nicht vom Kollegen kontrolliert. Nach außen hin traten A und B als Gemeinschaftspraxis auf.
Der Betriebsprüfer und ihm folgend das Finanzgericht waren der Auffassung, dass Arzt B kein Mitunternehmer von A gewesen sei. Es wurde auch nicht ausdrücklich davon gesprochen, dass Arzt B Angestellter im steuerlichen Sinn gewesen sei, denn er könnte auch als freier Mitarbeiter qualifiziert werden. Die Einstufung des festen "Gewinnanteils" als Gehalt - was zur Folge hätte, dass Arzt B Arbeitnehmer wäre - oder als Einnahme aus freier Mitarbeit - was zur Folge hätte, dass Arzt B auch Unternehmer wäre -, war also für die Frage, ob die Arbeit des A als gewerblich zu behandeln sei, ohne Bedeutung.
Das Finanzgericht Köln sah es vielmehr als zentral an, ob A sich der "Mithilfe eines Berufskollegen" bediente, und - das ist entscheidend - ob er dessen Tätigkeit nicht "eigenverantwortlich" überwachte.
Außer der Kölner Entscheidung sind zwei weitere finanzgerichtliche Entscheidungen bekannt. Beide stellen darauf ab, dass bei Anstellung von Ärzten in einer Praxis Gewerbesteuerfreiheit nur dann vorliegt, wenn der Niedergelassene die weiteren angestellten oder freiberuflichen Kollegen fachlich anleitet und überwacht. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschied dementsprechend bei einem freiberuflichen und zwei angestellten Anästhesisten, die in einer Praxis, aber auch in verschiedenen Kliniken arbeiteten, dass deren fachliche Überwachung und Anleitung durch die beiden Praxisinhaber nicht mehr möglich sei. Das Gericht hat zudem entschieden, dass ein nach der Assistenzzeit angestellter Zahnarzt nicht zu gewerblichen Einkünften beim Praxischef führt, wenn der Inhaber ihn anleitet und überwacht.
Allen Fällen ist gemeinsam, dass die fachliche Überwachung des oder der angestellten oder freiberuflichen Kollegen als entscheidendes Merkmal angesehen wird. Wird diese fachliche Überwachung sichergestellt, liegt keine Gewerbesteuerpflicht vor. Handeln dagegen die Angestellten oder freien Mitarbeiter überwiegend eigenverantwortlich und ohne Kontrolle, dürfte die Gewerbesteuerpflicht gegeben sein.
Quelle: Dietmar Sedlaczek. Ärzte Zeitung 13.02.2008

Barrierefrei - oft sind keine teuren Praxis-Umbauten nötig
In Nordrhein-Westfalen muss es künftig deutlich mehr behindertengerechte Arztpraxen geben als bisher, fordert die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow. In einem Flyer können sich Ärzte informieren, wie sie ihre Praxis behindertengerecht ausstatten können.
"Nicht immer sind teure Bau- oder Umbaumaßnahmen notwendig. Oft sind es gerade die kleinen Hindernisse, die behinderten oder älteren Menschen das Leben unnötig schwer machen", wirbt Gemkow für ein verstärktes Engagement der Niedergelassenen.
Der Flyer kann im Internet unter http://www.lbb.nrw.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Moderne Wundversorgung wird erprobt
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Vakuumversiegelungstherapie tritt heute in Kraft. Damit wird es möglich, diese Therapieform auch in der ambulanten Versorgung zu erproben.
Angewendet werden soll die Vakuumversiegelungstherapie bei schwer heilenden Wunden wie großen Dekubitalgeschwüren und tiefen Ulcera cruris. Einfache Wunden oder akute Bagatellverletzungen sind ausgeschlossen.
In den Modellvorhaben ist ein mindestens zweiarmiges randomisiertes Studiendesign vorgeschrieben, bei dem die Vakuumversiegelungstherapie mit einer anderen Therapie verglichen wird, die bei der jeweiligen Wundindikation als medizinischer Standard gilt. Mindestens sechs Monate muss nachbeobachtet werden.
Die Richtlinie im Wortlaut: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/510/
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Keine Mindestlöhne in der Praxis
In der aktuellen Debatte um Mindestlöhne haben sich die Tarifparteien von niedergelassenen Ärzten und Arzthelferinnen klar positioniert: Demnach gehören Arzthelferinnen nicht zu den Beschäftigtengruppen, für die eine solche Vereinbarung sinnvoll ist.
Nach Auffassung der Tarifpartner sind untere Lohngrenzen für gering oder gar nicht qualifizierte Erwerbstätige gedacht, dazu gehörten Arzthelferinnen aber gerade nicht.
"Wir führen keine Mindestlohndebatte, sondern eine Qualifikationsdebatte", sagte Dr. Cornelia Goesmann, stellvertretende Präsidentin der Bundesärztekammer der "Ärzte Zeitung". Goesmann ist auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von medizinischen Fachangestellten.
Die Arzthelferinnen fürchten, dass die Einführung eines Mindestlohns zur Senkung des bereits erreichten Gehaltsniveaus führen könnte. Die Tarifgehälter für medizinisches Praxispersonal beginnen bei mehr als acht Euro Stundenlohn. Der von Gewerkschaften geforderte generelle Mindestlohn liegt bei 7,50 Euro pro Stunde.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Europa

Europäische Ärztevereinigung kritisiert Einfluss der E-Health-Branche
Die Europäische Ärztevereinigung CPME moniert, dass die E-Health-Industrie in Europa zu viel Einfluss genießt. Dadurch würde der Wettbewerbsfähigkeit der Branche Vorrang vor der Frage eingeräumt, welchen Nutzen die Telemedizin für Patienten und die Gesundheitssysteme hat. Dies machte Daniel Mart in einem Interview mit dem Internetdienst euractiv deutlich. Mart ist Vorsitzender des CPME-Unterausschusses für den Bereich Gesundheitswesen, Sozialversicherungssysteme und Gesundheitsökonomie.
Das Problem sei, dass mit E-Health eine Technologie eingeführt und gefördert wurde, ohne dass feststand, welche Vorteile diese für die Gesundheitssysteme und die Arzt-Patienten-Beziehung hat. Vorrangiges Ziel des Einsatzes sei es gewesen, den Gesundheitssektor zu rationalisieren, um ihn effektiver und produktiver zu machen. "Auch die Illusion, das Gesundheitswesen kostengünstiger zu gestalten, hat eine Rolle gespielt", so Mart. Bislang gäbe es jedoch zu wenig Bewertungsmechanismen und Daten, um feststellen zu können, ob der Einsatz von E-Health noch jemand anderem nutzt als den Herstellern.
Mart weist zudem darauf hin, dass telemedizinische Anwendungen nicht mit den meisten anderen elektronischen Technologien zu vergleichen seien. Ärzte wollten jedoch nicht mit einer Technologie arbeiten, die nicht den spezifischen Bedürfnissen des Medizinbetriebs gerecht wird.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Freitag, 15. Februar 2008

Briten beugen mit "Sexercise" Herzinfarkten vor
Ein Fitnessprogramm der besonderen Art empfiehlt der britische Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) den Briten: Sie sollen täglich Sex haben, um Herzinfarkten vorzubeugen, verschreibt der National Health Service einem Bericht des Senders BBC zufolge dem Volk.
"Sexercise" wirke präventiv gegen Herzerkrankungen sowie Krebs und verlängere das Leben, so der NHS. Die Endorphine, die beim Orgasmus freigesetzt werden, stimulierten das Immunsystem und ließen die Sorgenfalten nicht noch tiefer werden. "Sex aktiviert jede Muskelgruppe, lässt Herz und Lungen hart arbeiten und verbrennt etwa 300 Kalorien pro Stunde", heißt es wörtlich.
Dabei sei dieses Work-out viel lustvoller als beispielsweise einmal um den Block zu joggen oder sich täglich Sit-ups abzuringen. "Die vermehrte Produktion von Östrogen und Testosteron hält Ihre Knochen sowie Muskeln gesund und Sie fühlen sich fabelhaft - innerlich wie äußerlich."
Quelle: Ärzte Zeitung 14.02.2008

Selbstzahler willkommen - erste private Klinik in Polen
Polen verfügt seit Kurzem über die erste Klinik, die ausschließlich privat finanziert wird. Das Krankenhaus "Swiety Rafal" ("Heiliger Rafael") in Krakau hat seinen Betrieb mit über 100 Betten aufgenommen. Für Privatpatienten werden Leistungen aus der Augenheilkunde, Chirurgie und Orthopädie angeboten.
In Polen betragen die Gesundheitsausgaben etwa sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zum Vergleich: In Deutschland sind es elf Prozent. Auf je 100 Einwohner kommen in Polen zwei Ärzte - in Deutschland 3,4. Bei den Gesundheitsausgaben pro Einwohner liegt Polen im EU-Vergleich an zweitletzter Stelle hinter Estland.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.02.2008

Allgemeines

Aktivität und gesunder Lebensstil als Geheimnis der Hundertjährigen
Wer im Rentenalter einen gesunden Lebensstil pflegt, hat gute Chancen 90 Jahre oder älter zu werden. Dies zeigt eine neue Auswertung der Physician's Health Study in den Archives of Internal Medicine (2008; 168: 284-290). Nach einer anderen dort publizierten Kohortenstudie (2008; 168: 277-283) erreichen viele Menschen trotz chronischer Erkrankung ein biblisches Alter.
Zwillingsstudien zeigen laut Laurel Yates vom Brigham & Women's Hospital in Boston, dass nur ein Viertel der Lebenserwartung genetisch bedingt ist. Wie sich die anderen drei Viertel am besten modifizieren lassen, hat die Altersforscherin an einer Gruppe von Teilnehmern der Physician's Health Study untersucht. Als die Studie Anfang der 80er-Jahre begonnen wurde, hatten 2.357 Teilnehmer bereits das Seniorenalter erreicht. Von den damals im Durchschnitt 72 Jahre alten Männern haben 970 (41 Prozent) ein Alter von 90 Jahren und mehr erreicht. Während dieser Zeit haben sie regelmäßig Fragebögen ausgefüllt, weshalb Yates den Einfluss des Lebensstils auf die Überlebensrate berechnen kann.
Sie hebt fünf "Überlebens"-Faktoren hervor: Bewegung, Blutdruck, Körpergewicht, Nichtrauchen und kein Diabetes. Der wichtigste sei Bewegung. Wer sich im Rentenalter auch körperlich zur Ruhe setzt, senkt seine Chancen ein Alter von 90 Jahre zu erreichen auf 44 Prozent. Hypertoniker erreichen das Alter nur zu 36 Prozent, Adipöse nur zu 26 Prozent, Raucher gar nur zu 22 Prozent. Wenn drei Faktoren, wie ungesunder Lebensstil, Adipositas und Diabetes zusammenkommen, sinken die Chancen auf 14 Prozent. Und wenn alle fünf Faktoren zutreffen, hat ein 70-jähriger Mann nur eine Chance von vier Prozent, bis zum 90. Lebensjahr länger zu leben.
Eine andere Kohorte, die New England Centenarian Study, entwirft ein ähnliches Bild. Die Studie wurde 1994 begonnen und umfasst mittlerweile 523 Frauen und 216 Männer, die 97 Jahre oder älter geworden sind. Kaum einer der Hundertjährigen ist adipös, nur wenige rauchen, die meisten können mit Stress gut umgehen, wie frühere Untersuchungen zeigten. Die aktuelle Auswertung von Dellara Terry von der Boston University kommt zu dem Ergebnis, dass viele das hohe Alter trotz chronischer Erkrankungen erreichten. Ein Drittel aller Teilnehmer leidet seit mehr als 15 Jahren an chronischen Erkrankungen der Lunge oder des Herzens, an Demenz oder Diabetes, Hypertonie oder Schlaganfall, Osteoporose oder Morbus Parkinson.
Alle diese Erkrankungen senken nach Ansicht der Experten die Lebenserwartung deutlich. Warum einige Studienteilnehmer trotzdem hundert Jahre alt werden konnten, ist unklar. Terry vermutet, dass die Behinderung, welche die Erkrankung für die älteren Menschen bedeutet, eine wichtige Rolle spielt. Denn trotz der oft jahrzehntelangen chronischen Erkrankung zeichneten sich die Hundertjährigen durch den Erhalt ihrer Selbstständigkeit aus. Mehr als die Hälfte der Männer und ein Viertel der Frauen hatten einen Barthel-Index von 90 (von 100 möglichen Punkten), was zeigt, dass sie trotz chronischer Erkrankung noch in der Lage sind, selbstständig zu essen, sich fortzubewegen und ihre Körperpflege durchzuführen.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Dienstag, 12. Februar 2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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