28.02.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 10/08, vom 28. Februar 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

KVen verabschieden sich von der Interessensvertretung der Ärzte
"Mit dem Appell von neun Kassenärztlichen Vereinigungen an die Bundesregierung, den Gesundheitsfonds auf Biegen und Brechen einzuführen, verabschieden sich diese KVen endgültig von der Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte", erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Klaus Bittmann. Diese KVen hätten immer noch nicht begriffen, "dass der von ihnen verteilte Kuchen immer weiter zusammen fällt. Stattdessen versuchen sie, die Reste an Krümel als eine Torte zu verkaufen. Der Gesundheitsfonds ist und bleibt ein Instrument einer zentralistischen Mittelverteilung."
Statt Hoffnungen zu wecken, sollten die KV-Chefs in der Wirklichkeit ankommen: Nachdem der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, das Jahr 2008 bereits als das "Tal der Tränen" ausgerufenen hat, steuern die Ärzte im Jahr 2009 in eine Schlucht der Hoffnungslosigkeit.
Umso deutlicher wird, dass der einzige Ausweg für die niedergelassenen Ärzte darin besteht, die sich bietende Möglichkeit, neben dem Kollektivvertrag Einzelverträge mit den Krankenkassen zu schließen, zu nutzen. Diesen Realitäten verschließen sich die KV-Chefs.
Quelle: der niedergelassene arzt 2/2008, 34

Freie Verbände contra KVen - warum eigentlich?
Die KBV und die KVen verlieren Schritt um Schritt das Vertragsmonopol, dies zu verteidigen ist rückwärtsgewandt und für die Ärzteschaft nicht hilfreich - würde uns alle politisch und faktisch ins Abseits stellen und zum Club der Verlierer machen.
Die Erwartungen von Dr. Andreas Köhler, dem Vorstandsvorsitzenden der KBV, für das Jahr 2009 sind verwegen und hoffnungsvoll, werden von mir aber nicht geteilt. Ob der Gesundheitsfonds so oder nicht so kommt, spielt dabei keine Rolle, eine Gesamtvergütung mit ausreichendem Finanzzuwachs für Kollektivverträge mit angemessener Auszahlung in Euro und Cent ist mathematisch und strukturpolitisch eine Utopie.
KBV und KVen kämpfen zu Recht um ihren Erhalt, tun dies aber in sehr unterschiedlicher Weise und großenteils zum Selbstzweck. Nicht die Verbände schaden den KVen, sondern sie tun es selbst durch monopolistisches Gehabe auf verlorenem Posten. Da hilft weder ein neuer Anstrich noch die Beschimpfung der Verbände - die KVen sollten mit den Verbänden partnerschaftlich zusammenarbeiten und gegebenenfalls Handlungsoptionen entwickeln.
Wir sind gezwungen zu handeln, auch wenn die alte Welt eine bessere war.
Quelle: Klaus Bittmann. der niedergelassene arzt 2/2008,33

Systemausstieg in Bayern: Initiative vor dem Scheitern?
Die Hausärzte in Bayern sind offenbar nicht in einer genügenden Zahl bereit, dem Aufruf des Hausärzteverbandes zu folgen und kollektiv auf ihre Kassenzulassung zu verzichten. In einem "Brandbrief" an seine Mitglieder weist der Hausärzteverband darauf hin, dass erst in wenigen Landkreisen die erforderliche 70%-Marge erreicht worden sei: "In den meisten Landkreisen sind wir noch deutlich darunter".
"Dies ist möglicherweise das letzte Rundschreiben dieses Vorstands an Sie", erklärt der Vorsitzende des bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, in seinem "Aufruf zum Systemausstieg". Sein Verband sei noch nie so stark gewesen wie heute, so lautet seine Einschätzung. In der "großen Politik" setze eindeutig ein Umdenken ein, insbesondere da viele Abgeordnete und auch die Bayerische Staatsregierung beginnen, "über die Gefahr einer Industrialisierung unseres Gesundheitssystems nachzudenken". Es sei kaum vorstellbar, so Hoppenthaller, dass "wir derzeit beim Ausstieg mit einem nennenswerten Gegenwind seitens der Bayerischen Staatsregierung rechnen müssten".
Bis zum 12. März 2008 müssen sich die bayerischen Hausärzte entscheiden, ob sie dem Aufruf des Hausärzteverbandes folgen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 21.02.2008, Nr. 16/2008, 13

Staatsregierung bringt Kassen in Zugzwang
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein hat alle Kassen im Freistaat aufgefordert, mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) "unverzüglich" Vertragsverhandlungen aufzunehmen. So soll der befürchtete Ausstieg der bayerischen Hausärzte aus dem Kassensystem vermieden werden.
Das hat die Staatskanzlei nach dem "Krisengespräch" vom Mittwoch zwischen Beckstein und dem Vorsitzenden des BHÄV, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, mitgeteilt. Die Staatsregierung habe "Verständnis" für die Protestaktionen der Hausärzte und sehe den angekündigten Ausstieg "mit Sorge". Hausärzte seien für die Versorgung der Patienten in Bayern unverzichtbar. Das beinhalte angemessene Rahmenbedingungen und Honorare.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.02.2008

Auffangnetz für Vertragsärzte in Niedersachsen
Umsatzeinbrüche durch den neuen EBM? Niedersachsens Ärzte können jetzt Geld aus dem Sicherstellungsfonds der KV bekommen, um der Praxispleite durch den neuen EBM zu entgehen. Das hat die Vertreterversammlung der KV beschlossen.
In ihrem Beschluss räumt die VV ein, dass der EBM 2008 zu Honorarverwerfungen führen könnte, die in Einzelfällen den Fortbestand einer Praxis gefährden könnten. Diese Praxen seien "für eine Übergangszeit finanziell zu unterstützen", heißt es in dem Beschluss.
Dabei stehen den anspruchsberechtigten Praxen für die ersten beiden Quartale 2008 insgesamt je drei Millionen Euro aus dem Sicherstellungsfonds zu Verfügung und für die Quartale drei und vier je zwei Millionen Euro. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Praxen im Abrechnungsquartal eine ähnliche Fallzahlkonstellation wie im Vergleichsquartal des Vorjahres aufweisen und dass gleichzeitig Gesamthonorar und Fallwert im Abrechnungsquartal mindestens neun Prozent unter den Werten des Vorjahresquartals liegen.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.02.2008

EBM 2008: Telefonberatung - 10 Euro sind fällig
Frage: Muss ich nach einer telefonischen Beratung in der Nacht dafür sorgen, dass der Patient zehn Euro bezahlt?
Antwort: Ja, auch der (nur) telefonische Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erfordert das Einlesen der Chipkarte und die zehn Euro Kassengebühr. Wie das zu organisieren ist, bleibt uns Ärzten überlassen. Das ist nur eine der Ungereimtheiten dieser Kassengebühr.
Quelle: Ärzte Zeitung, 25.02.2008

EBM 2008: Ambulant ist und bleibt ambulant
Frage: Gibt es die Möglichkeit, eine Übernachtung nach ambulanter Op abzurechnen?
Antwort: Nein, das sollten Sie auch nicht in Erwägung ziehen. Es würde sich dann nicht mehr um eine ambulante Op handeln, Ihre Op-Ziffer würde gestrichen.
Quelle: Ärzte Zeitung 20.02.2008

EBM 2008: Ist postoperative Leistung Zielauftrag?
Frage: Welche Ziffern sind neben den präoperativen Untersuchungskomplexen 31010 bis 31013 und neben der postoperativen Behandlung 31600 abrechenbar beziehungsweise müssen angesetzt werden? Gehört zum Beispiel die Ziffer 01436 dazu, die 88115, oder auch der Op-Schlüssel?
Antwort: Die präoperativen Untersuchungskomplexe sind primär kurativ-ambulant zu berechnen. Kommt der Patient ausschließlich mit einer Überweisung vom ambulant operierenden Kollegen zur präoperativen Diagnostik, handelt es sich also um einen Zielauftrag, so wäre die Kombination aus Nr. 01436 (Konsultationspauschale) und der präoperativen Diagnostik (Ziffern 31010 bis 31013) abzurechnen.
Der post-operative Behandlungskomplex nach Nummer 31600 erfolgt grundsätzlich auf einem Überweisungsschein des Operateurs an den weiterbehandelnden Arzt. Der Operateur hat auf diesem Überweisungsschein die Operation bzw. den Op-Schlüssel anzugeben. Der Hausarzt rechnet dann auf diesem Überweisungsschein die Ziffern 01436 und 31600 ab. Die Ziffer 88115 ist eine in einigen KVen gültige Sondernummer, die der Kennzeichnung von ambulant-operativen Leistungen dient. In den betreffenden KVen muss diese Sondernummer hinter jeder der betreffenden EBM-Nummern eingetragen werden. Insofern sollte auf die speziellen Regelungen der eigenen KV geachtet werden.
Anmerkung von Dr. Weichmann: Ein Hausarzt, der eine Überweisung zur postoperativen Behandlung bekommt, kann diese nicht mit der Kombination 31600 plus 01436 abrechnen, da nahezu ausnahmslos die Überweisung vom Operateur und damit nicht von einem Arzt derselben Fachgruppe erfolgt. Damit ist die Vorgabe zur Berechnung der Ziffer 01436 nicht erfüllt. Ein Hausarzt berechnet die - für ihn viel günstigere - Versichertenpauschale und die Ziffer 31600. Nur falls die Versichertenpauschale schon abgerechnet wurde, etwa weil der Patient vor der Op auch schon bei dem Hausarzt war, gibt es nur die Ziffer 31600.
Entgegnung von Dr. Schlüter: Um Missverständnisse zu vermeiden, noch eine Ergänzung: Die präoperativen Untersuchungskomplexe sind beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im hausärztlichen Versorgungsbereich neben der Versichertenpauschale berechnungsfähig. Das gleiche gilt auch für den Fall der postoperativen Behandlung. Viel häufiger ist jedoch der Fall, dass der Patient schon in Behandlung ist und somit die Pauschale schon abgerechnet wurde. Bekomme ich als Hausarzt also eine Überweisung eines ambulanten Operateurs, mit Zielauftrag zur postoperativen Diagnostik, kann ich die Nummer 31600 neben der 01436 berechnen, denn für die postoperative Behandlung muss ich ja eine Überweisung des Operateurs mit Angabe der OP und des Prozedurenschlüssels erhalten.
Quelle: Ärzte Zeitung 20.02.2008

Liberale fürchten jedes Jahr neue Sparvorgaben im Gesundheitswesen
Die Deutschen müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auf weitere Leistungseinschränkungen, höhere Zuzahlungen und neue Kostendämpfungsgesetze einstellen.
Diese Ansicht vertrat der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel Bahr zum Auftakt des dritten Gesundheitskongresses des FDP-Bürgerfonds in Berlin. Grund dafür ist ihm zufolge die von der großen Koalition geplante Einführung des Gesundheitsfonds 2009 mit einem von der Bundesregierung festzulegenden Einheitsbeitrag für alle Kassen.
Da der Beitrag jedes Jahr aufs Neue festgelegt wird, befürchtet Bahr, dass die Politiker nach Wegen suchen werden, um zum Beispiel vor Wahlkämpfen Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden. Dies werde zu weiteren Sparopfern von Patienten, Leistungserbringern und der Industrie führen, sagte er. Als Beispiel für kurzfristige Kostensenkungen durch die Regierung nannte er den Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 0,5 Prozent von jeder Rechnung. "Ich halte das für einen Weg in die Staatsmedizin." Bahr appellierte erneut an die Union, die Einführung des Fonds zu stoppen.
Franz Heistermann, Direktor beim Bundeskartellamt, warf der Koalition vor, mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zu einer "babylonischen Sprachverwirrung" beigetragen zu haben. Der Begriff des Wettbewerbs werde von ihr dazu benutzt, Kosten zu senken und Dumping zu betreiben. Der Staat müsse sich stattdessen aus der unmittelbaren Steuerung des Gesundheitsmarktes zurückziehen und auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen konzentrieren.
Quelle: Ärzte Zeitung 21.02.2008

Krebspatienten: Weg frei für ambulante Behandlung im Krankenhaus
Nach langem Tauziehen um die Öffnung der Kliniken für hochspezialisierte Leistungen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen Beschluss gefasst: Kassen-Patienten mit malignen Erkrankungen können bald in Krankenhäusern ambulant behandelt werden.
Quelle: Medizin-online.de Newsletter Chirurgie 21.2.2008

Burn-out: Niedergelassene leiden seltener als Krankenhaus-Ärzte
Niedergelassene Ärzte leiden seltener unter einem Burn-out-Syndrom als Krankenhausärzte. Das berichtet der NAV-Virchowbund. Er stützt sich auf eine Studie der verbandseigenen Brendan-Schmittmann-Stiftung, die in den Jahren 1996, 2002, 2004 und 2007 Ärzte nach ihren Belastungen befragt hat.
Rund drei Viertel der befragten niedergelassenen Ärzte haben sich danach ein positives Verhältnis zu ihrem Beruf bewahrt. Laut NAV liegt dies wahrscheinlich daran, dass die niedergelassenen Ärzte nicht in starren Hierarchien arbeiten müssen. Dennoch ist die Arbeitsbelastung der Ärzte bedenklich: Neben Erschöpfung, Schlafdefiziten und unregelmäßigen Mahlzeiten klagen die Befragten, dass ihnen die Beanspruchung in der Praxis kaum Zeit für ihr Privatleben lasse. Auch die wirtschaftliche Situation belastet die Betroffenen. Etwa 80 Prozent rechnen in absehbarer Zukunft mit wirtschaftlichen Problemen in der eigenen Praxis.
Quelle: A&W-Newsletter Ausgabe 3, 20. Februar 2008

Privatversicherung

Leistungsbeschreibungen für neue GOÄ fertig
Der GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer hat die Beschreibung der einzelnen Leistungen in der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jetzt unter Dach und Fach.
"Wir haben die letzten Teile besprochen", teilte der Ausschuss-Vorsitzende Dr. Franz Gadomski nach einer Arbeitssitzung des Gremiums am Montagabend in Saarbrücken mit. "Jetzt ist die Bewertung der Leistungen in vollem Gange".
Mit ersten Zahlen rechnet Gadomski Mitte des Jahres. "Wir schlagen insgesamt moderate Erhöhungen vor", erklärte er. Dabei solle es deutliche Abschläge für Laborleistungen geben.
Quelle: Ärzte Zeitung 20.02.2008

Risikoausgleich: PKV vom europäischen Urteil nicht betroffen
Das Urteil des europäischen Gerichtes Erster Instanz zu der Krankenversicherung in Irland, wonach der Gesetzgeber auch den privaten Versicherungsunternehmen einen Risikosausgleich vorschreiben kann, wenn sie keine Versicherten ablehnen dürfen, hat keine unmittelbare Auswirkung auf Deutschland.
Wie die Sprecherin des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV), Ulrike Pott, gegenüber dem Schütze-Brief erklärte, lasse sich keine Analogie zu dem der PKV vorgeschriebenen Basistarif herstellen.
Die PKV muss den Basistarif ab 1. Januar 2009 anbieten. Die Leistungen müssen dabei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Ebenso darf der Beitrag nicht höher sein als der in der GKV. Risikozuschläge darf es nicht geben.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 14.02.2008 Nr. 13/2008, 7

Rechtliches

Geldbuße, wenn notwendiger Hausbesuch unterbleibt
Ein Arzt, der einen Patienten nicht sofort besucht, obwohl ihm am Telefon Symptome mitgeteilt werden, die auf einen "folgenschweren entzündlichen Vorgang hindeuten", handelt berufswidrig. Er kann mit einer Geldbuße (hier in Höhe von "nur" 1.300 €, weil er sich zuvor nichts hatte zu Schulden kommen lassen) belegt werden. (Hier war im Krankenhaus unter anderem eine Lungenentzündung, eine Niereninsuffizienz und ein chronischer Husten diagnostiziert worden). Bezirksgericht für Ärzte Freiburg 21/05
Quelle: der niedergelassene arzt 1/2008,6

BSG-Urteil: Vorsicht beim Umwandeln einer Gemeinschaftspraxis
Soll eine Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umgewandelt werden, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Erwägungen, ist Vorsicht geboten. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) müssen Ärzte einer Praxisgemeinschaft gegenüber den Patienten eindeutig und unaufgefordert darlegen, dass die Praxen getrennt arbeiten und eine Behandlung bei einem der anderen Ärzte nicht ohne Weiteres zulässig ist. Zudem dürfen Doppel-Inanspruchnahmen nicht provoziert werden, zum Beispiel durch zeitversetzte Sprechstundentätigkeiten. Nach dem BSG ist es kurzum verboten, beim Umwandeln einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft weiterzuarbeiten wie bisher. Sonst drohen entsprechende Honorarkürzungen.
In einer Gemeinschaftspraxis nutzen die Ärzte eine gemeinsame Patientenkartei und rechnen gemeinschaftlich ab. Bei der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft beschränkt sich dagegen die Zusammenarbeit auf die gemeinschaftliche Nutzung von Räumen oder Geräten sowie die Anstellung von Personal. Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis sind die Partner einer Praxisgemeinschaft hinsichtlich des Honorars selbstständig und bilden keine Abrechnungsgemeinschaft. Zwischen dem Patienten und dem einzelnen Arzt einer Praxisgemeinschaft wird jeweils individuell ein Behandlungsvertrag geschlossen. Damit sind beispielsweise getrennte Zugriffsrechte bei der Praxissoftware erforderlich.
Quelle: A&W-Newsletter Ausgabe 3, 20. Februar 2008

Praxismanagement

Medizinisches Versorgungszentrum: Optionen bei der Praxisübergabe
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) bietet Ärzten und nicht ärztlichen Leistungserbringern die Möglichkeit, im gesellschaftsrechtlichen Verbund zusammenzuarbeiten. Für Ärzte, die kurz vor dem Ende ihrer beruflichen Laufbahn stehen, kann die Praxisübergabe durch die Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum beispielsweise eine attraktive Alternative sein zur Veräußerung an einen Einzelerwerber. Möchte der Arzt danach als angestellter Arzt im MVZ tätig sein, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Erste Gestaltungsmöglichkeit: Der Arzt überträgt seine Einzelpraxis einschließlich seiner kassenärztlichen Zulassung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das MVZ und ist anschließend ausschließlich als angestellter Arzt im MVZ tätig. Unabhängig von der gewählten Rechtsform des MVZ kann der Arzt die Praxis steuerneutral übertragen.
Zweite Gestaltungsmöglichkeit: Der Arzt überträgt seine Einzelpraxis einschließlich seiner kassenärztlichen Zulassung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das MVZ. Seine privatärztliche Tätigkeit führt er außerhalb des MVZ fort. Der Arzt kann die Praxis nur dann steuerneutral übertragen, wenn er sie vollständig überträgt.
Dritte Gestaltungsmöglichkeit: Nach der Beteiligung am MVZ verkauft der Arzt seine Einzelpraxis an das MVZ und ist anschließend als angestellter Arzt tätig. Auch die privatärztliche Tätigkeit erbringt er im MVZ. Das Veräußern der Einzelpraxis an das MVZ deckt stille Reserven auf. Unter den Voraussetzungen der Paragrafen 16 und 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt. Der Verkauf an ein MVZ in der Rechtsform einer Personengesellschaft, an der der Arzt selbst als Gesellschafter beteiligt ist, ist ein Verkauf an sich selbst, der als laufender Gewinn nicht steuerbegünstigt ist.
Vierte Gestaltungsmöglichkeit: Nach der Beteiligung am MVZ verkauft der Arzt seine Einzelpraxis an das MVZ und ist anschließend als angestellter Arzt tätig. Seine privatärztliche Tätigkeit führt er außerhalb des MVZ fort. Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich nur tarifbegünstigt, wenn mit dem Verkauf die gesamte Praxistätigkeit verkauft oder eingestellt wird. Führt der verkaufende Arzt seine privatärztliche Tätigkeit außerhalb des MVZ fort, erzielt er nur einen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn, wenn seine privatärztliche Tätigkeit nicht mehr als zehn Prozent des Umsatzes der verkauften Praxis ausmacht. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Berlin wird die Tarifbegünstigung jeglichen neu hinzukommenden Umsatzes auch ohne Überschreitung der Zehn-Prozent-Grenze nachträglich versagt.
Quelle: A&W-Newsletter Ausgabe 3, 20. Februar 2008

E-Mail-Kontakt mit Chirurgen verbessert perioperative Betreuung
Viele Ärzte sind zurückhaltend, wenn Patienten sie um einen E-Mail-Kontakt bitten. Chirurgen der Universität Sydney haben in einer randomisierten kontrollierten Studie in den Archives of Surgery (2008; 143: 164-169) jedoch überwiegend positive Erfahrungen gemacht.
Die Studie wurde an Patienten durchgeführt, die sich einer elektiven Operation an Schilddrüse oder Nebenschilddrüse unterzogen. Diese Patienten werden heute frühzeitig aus der Klinik entlassen. Peter Stalberg und Mitarbeiter vom Royal North Shore Hospital in Sydney wollten wissen, ob die Patienten die Möglichkeit eines perioperativen E-Mail-Kontaktes nutzen. Dieses Angebot wurde der Hälfte der Patienten in den üblichen Informationsmaterialen zum operativen Eingriff unterbreitet.
Jeder dritte Patient (38 Prozent) nahm es dankend an und startete eine E-Mail-Kommunikation. Selbst in der Kontrollgruppe, in der die E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular versteckt war (oder im Internetauftritt der Klinik zu finden war), wendete sich immerhin noch jeder siebte (14 Prozent) per E-Mail an den Chirurgen. E-Mails waren die mit Abstand häufigste Form, mit der die australischen Patienten mittleren Alters (Durchschnittsalter in der Studie: 49 Jahre) perioperativ Kontakt mit Chirurgen aufnahmen: Von 26 Kontakten fielen 22 auf E-Mail, drei meldeten sich per Fax und nur einer benutzte das Telefon.
Die Gefahr, dass das Arztzimmer zum Chat-Room wird, war übrigens gering. Die meisten Patienten sprachen nur ein Thema an. Nur wenige wollten gleich mehrere Punkte erörtern. In den meisten Kontakten ging es um allgemeine Fragen (21 E-Mails) oder Fragen zur postoperativen Erholung (acht E-Mails). Einige Patienten (fünf E-Mails) fragten Befunde nach, in vier E-Mails suchten die Patienten lediglich eine Bestätigung.
Die australischen Chirurgen sind mit dem Ergebnis ihrer Studie sehr zufrieden. Sie halten den E-Mail-Kontakt für eine effektive Möglichkeit, um im engen Kontakt mit den Patienten zu bleiben, was sich gerade vor dem Hintergrund der kurzen Klinikaufenthalte bei elektiven Eingriffen anbietet.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Dienstag, 19. Februar 2008

Europa

Gesundheit, Geld und Gerechtigkeit - die Prioritäten variieren bei EU-Bürgern stark
Um eine bessere gesundheitliche Versorgung für sich und ihre Familien zu erreichen, wären 65 Prozent der Deutschen bereit, zusätzlich zur Krankenversicherung aus eigener Tasche etwas zu bezahlen. 34 Prozent lehnen das ab. Damit ist die Zahlungsbereitschaft hierzulande geringer als in Italien, Frankreich, Großbritannien oder Schweden. 2.000 Bürger in fünf Ländern der EU wurden befragt.
Einschätzungen darüber, ob das heimische Gesundheitssystem gerecht ist und ob es mehr Geld benötigt, schwanken stark.
Das zeigt eine Befragung des Dienstleistungsunternehmens Europ Assistance, das zur italienischen Versicherungsgruppe Generali gehört. Europ Assistance hatte für das "internationale Gesundheitsbarometer" in den fünf Ländern Ende 2007 wie schon ein Jahr zuvor rund 2.000 Telefoninterviews zu verschiedenen Gesundheitsthemen geführt. Danach liegt die Bereitschaft, das Haushaltsbudget für eine bessere Gesundheitsversorgung anzugreifen, mit 78 Prozent in Frankreich am höchsten, gefolgt von Italien mit 77 Prozent. Im Durchschnitt der fünf Länder beträgt der Wert 72 Prozent.
Drei von vier Deutschen sind gegen höhere Zwangsbeiträge
Mit 75 Prozent ist eine große Mehrheit der Deutschen dagegen, über eine Erhöhung der Pflichtbeiträge eine größere Zugangsgerechtigkeit zu erreichen. Hoch ist die Ablehnung auch in Frankreich mit 38 Prozent. In Großbritannien sind dagegen 76 Prozent für eine entsprechende Maßnahme, in Schweden sogar 79 Prozent.
Das Gesundheitsbarometer zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung: In den Augen der Briten hat das Gesundheitssystem auf der Insel innerhalb von nur einem Jahr einen gewaltigen Sprung nach vorn gemacht. Bei der Umfrage hielten 47 Prozent die Organisation des Systems für sehr gut, 41 Prozent für gut und sieben Prozent sogar für exzellent. Ende 2006 betrugen die entsprechenden Werte noch 19 Prozent, 31 Prozent und sechs Prozent. Nach Großbritannien erzielt Schweden die höchsten Zufriedenheitswerte, am schlechtesten schneidet Italien in der Bewertung ab, dann folgt Deutschland.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung 21.02.2008

Allgemeines

Meta-Analyse: Übergewicht erhöht Risiko vieler Krebsarten
Menschen mit einem erhöhten Body-Mass-Index (BMI) erkranken häufiger an Krebs. Dies kam in einer Meta-Analyse im Lancet (2008; 371: 569-78) heraus. Sie bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse eines Berichts des World Cancer Research Fund (WCRF) aus dem letzten Jahr. Sie zeigt darüber hinaus erstmals, dass das Risiko für Frauen und Männer unterschiedlich ist. Der Wirkungsmechanismus bleibt jedoch bei vielen Tumorarten unklar. Einige Krebserkrankungen sind bei dünnen Menschen häufiger.
Wenn die Assoziation kausal sein sollte, dann wäre das Übergewicht allein in Großbritannien für 30.000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich. In den USA wären es zehnmal mehr. Dort hat nach einer anderen Untersuchung aus dem Jahr 2005 das Übergewicht das Rauchen als wichtigste Ursache für einen vermeidbaren vorzeitigen Tod abgelöst. Das ist allerdings nicht allein Folge des Krebsrisikos.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 15. Februar 2008

Schlechte Schulnoten durch zuviel TV
Fernseher und Computer in Kinderzimmern führen zu schlechteren Schulnoten
Dies gilt einer aktuellen Studie zufolge meist für Jungen sowie Kinder aus sozial schwachen Familien und von Migranten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN).
Die Studie mit dem Titel "Die Pisa-Verlierer - Opfer ihres Medienkonsums", untersuchte den Zusammenhang zwischen dem Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen und ihren Zensuren. Je brutaler die Inhalte von Filmen und Computerspielen seien, desto schlechter seien auch die Zensuren der Schüler.
Die Analyse - befragt wurden 5.500 Viertklässler und 17.000 Neuntklässler - belege, dass die untersuchten Kinder mit schlechten Schulleistungen schon als Viertklässler über eine große Ausstattung mit Fernsehern, Spielkonsolen und Computern verfügten, stellte KFN-Leiter Christian Pfeiffer fest. Ein Experiment habe ergeben, dass Kinder, die eineinhalb Stunden ein brutales Computerspiel spielten, anschließend erheblich schlechter Mathematikaufgaben lösen konnten als Kinder, die Tischtennis gespielt hatten.
Drastisch wirke sich der Bildungshintergrund der Eltern aus. Viertklässler aus Elternhäusern mit geringem Bildungsniveau gaben achtmal häufiger an, Spiele zu spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind; Spiele, die auf dem Index stehen, fänden sich dagegen bei den Kindern fast nie. Da für sie keine Werbung gemacht werde, hätten sie auf dem Schulhof kaum einen Marktwert.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.02.2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Partner PKG

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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

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