14.11.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 42/07, vom 14. November 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ambulantes Operieren: Heftige Kritik an Krankenhäusern
Mit harten Bandagen geht der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) gegen Operationen im Krankenhaus vor. Es handle sich bei den unnötigen Krankenhausaufenthalten um staatlich subventionierte Freiheitsberaubung.
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hätten im Jahr 2006 Gelenkspiegelungen (Arthroskopien), Leistenbruch- und Krampfaderoperationen zu den häufigsten Operationen in deutschen Krankenhäusern gehört. Es handle sich dabei um Eingriffe, die heutzutage bei den meisten Patienten problemlos ambulant vorgenommen werden könnten.
An diesem Phänomen habe, so BNC-Präsident Dr. Dieter Haack, auch der Druck auf die Kliniken nichts geändert, mehr ambulante Operationen nach § 115 b SGB V durchzuführen. Die Krankenhäuser würden sich offensichtlich bevorzugt nur wenige Eingriffe für das ambulante Operieren herauspicken. Bei anderen Operationen hingegen würden sie ihre Patienten gern für ein paar Tage stationär aufnehmen, weil sich unter stationären Bedingungen mehr Geld erwirtschaften lasse.
Anders als das Krankenhaus könne der niedergelassene Chirurg die schlechte Vergütung ambulanter Operationen nicht dadurch umgehen, dass er seine Patienten ihrer Freiheit beraube. Der niedergelassene Chirurg habe keine Wahl, als unter den wesentlich schlechteren finanziellen Bedingungen des ambulanten Operierens zu arbeiten.
Es komme hinzu, dass ab 2008 der Punktwert für die Leistungen der niedergelassenen Chirurgen weiter sinken werde. Damit würde sich das ambulante Operieren überhaupt nicht mehr lohnen, so Haack. Aus seiner Sicht ließen sich aber mit einer konsequenten Förderung des ambulanten Operierens für 15 ausgewählte Operationen jährlich bundesweit rund 1,35 Mrd. Euro einsparen.
Aus Sicht des BNC könnten auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von mehr ambulanten Operationen profitieren. Sie würden aber weiterhin für unnötige Krankenhausaufenthalte zahlen. So würden Mitgliedsbeiträge vergeudet. Die möglichen Einsparungen im Krankenhaus solle man für eine bessere Vergütung ambulanter Operationen einsetzen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 8.11.2007 Nr. 86/2007, 10-11

Ab 2008: Neuer Spitzenverband der Fachärzte
Die Gründung des neuen "Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands" haben 14 fachärztliche Berufsverbände am Montag in Berlin beschlossen. Er soll ausschließlich die Interessen der niedergelassenen Fachärzte vertreten.
"Der neue Verband wird sich für die Weiterentwicklung der ambulanten fachärztlichen Versorgung zum Wohle der Patienten einsetzen und in Fragen der gebietsübergreifenden fachärztlichen Versorgung die Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Kostenträgern und den Körperschaften wahrnehmen", so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Die neue Interessenvertretung soll ihre Arbeit zum 1. Januar 2008 aufnehmen.
Die Unterzeichner der Erklärung sind:
Dr. Thomas Hering – Bundesverband der Pneumologen
Dr. Christian Albring – Berufsverband der Frauenärzte
Dr. Frank Bergmann – Berufsverband Deutscher Nervenärzte
Dr. Andreas Bobrowski – Berufsverband Deutscher Laborärzte
Dr. Michael P. Jaumann – Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte
Dr. Elmar Mertens – Berufsverband Deutscher Anästhesisten
Dr. Dieter Haack – Berufsverband Niedergelassener Chirurgen
Prof. Dr. Werner Schlake – Berufsverband Deutscher Pathologen
Dr. Thomas Scharmann – Deutscher Facharztverband
Dr. Helmut Altland – Berufsverband der Deutschen Radiologen
Dr. Martin Bloch – Berufsverband der Deutschen Urologen
Dr. Siegried Götte – Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
Prof. Dr. Bernd Bertram – Berufsverband der Augenärzte Deutschlands
Prof. Dr. Jörg Mahlstedt – Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner
Dr. Michael Reusch – Berufsverband der Deutschen Dermatologen
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 12. November 2007

Hartmannbund übt Kritik an der KBV
Dr. Bernd Lücke, Chef des Niedersächsischen Hartmannbundes, hat wegen der "Ambulanten Qualitätsindikatorenund Kennzahlen (AQUIK)" harsche Kritik an der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geübt und an ihrem Chef Dr. Andreas Köhler.
"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung treibt mit AQUIK eine neue Sau durchs Gesundheitsdorf", schimpfte Lücke in Hildesheim, "als ob wir Ärzte und unsere Patienten nicht schon genug von staatsbürokratischen Krakenarmen gewürgt würden."
Nach Ansicht des HB-Chefs sei es absehbar, dass sich das Ausmaß an bürokratischer Mehrarbeit für die Ärzte vergrößern und dadurch weiter Zeit für die Behandlung der Patienten fehle.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.11.2007

Umfrage: Schlechte Noten für KV-Funktionäre
Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland befürworten die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Das ergab die Studie "Ausgewählte Aspekte des deutschen Gesundheitssystems im Urteil der Vertragsärzteschaft" der Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchowbund.
Die Stiftung befragte rund 6.000 Vertragsärzte schriftlich. Rund ein Viertel der befragten Ärzte halten die KVen für unverzichtbar, etwa die Hälfte stimmt dieser Einschätzung mit Einschränkungen zu und ein weiteres Viertel hält sie für verzichtbar. Laut NAV sehen die Ärzte die Funktionäre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisch. "Nur eine Minderheit der befragten Vertragsärzte hält sie für fähig", erklärte der Ärzteverband. Die Mehrheit der befragten Vertragsärzte sieht in der fehlenden Geschlossenheit das größte Handicap für die Ärzteschaft.
Vor rund einem Jahr hatte die KBV ihr sogenanntes Vertragsärztliches Referendum veröffentlicht. Die große Mehrheit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten hält die KVen danach für eine zukunftssichere Interessenvertretung: 73 Prozent der befragten Ärzte sprachen sich für das bisherige KV-System aus, wenn auch mit notwendigen Verbesserungen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 12. November 2007

Ärzte-Genossen bieten Kassen die Stirn
Sicherung der Freiberuflichkeit ist das Ziel
571 Ärzte haben am Wochenende in Kassel die Ärztegenossenschaft "DOXS eG - Ärzte und Psychotherapeuten in der Mitte Deutschlands" gegründet. Damit reagieren die Niedergelassenen auf die Ausschreibung der ambulanten Versorgung durch die Ersatzkassen.
Es gehe nicht darum, die Kassenärztliche Vereinigung zu schwächen, betonte der frisch gewählte Vorstandsvorsitzende Withold Kietzmann. "Wir machen da weiter, wo die KV aufhört." Kietzmann, Allgemeinarzt aus Fuldabrück bei Kassel, war zuvor Geschäftsführer der DOXS GmbH, eines von 14 losen Netzen und Zusammenschlüssen, die ihre Kräfte in der neuen Genossenschaft bündeln. Ihren Namen gibt die DOXS GmbH an die Genossenschaft ab. Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde der Kasseler Allgemeinmediziner Uwe Popert, Vorsitzender des Gesundheitsnetzes Nordhessen.
Vergangene Woche hatte der VdAK in Hessen mitgeteilt, dass das Medizinische Versorgungszentrum Medikum den Zuschlag bei der Ausschreibung nach Paragraf 73 c SGB V erhalten hat. Die Niedergelassenen sehen sich durch dieses Einkaufsmodell der Ersatzkassen bedroht. Mit etwa 570 Mitgliedern vertritt die Genossenschaft bereits fast ein Drittel der 1.800 niedergelassenen Ärzte der Region. 200 weitere Ärzte hätten ihr Interesse schriftlich bekundet, teilte Sprecherin Christine Becker mit. Zielmarke sei "1000 Plus", sagte der in den Vorstand gewählte Allgemeinarzt Jan Purr aus Großalmerode. "Gemeinsam sind wir groß und stark."
Satzungszweck der Genossenschaft ist "die Sicherung der freiberuflichen Position und der wirtschaftlichen Existenz der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten" - etwa der Abschluss von IV-Verträgen mit den Kassen oder von Rabatt-Verträgen mit industriellen Anbietern. Darüber hinaus "kann" die Genossenschaft "die Interessen ihrer Mitglieder in berufspolitischer Hinsicht vertreten".
Ersatzkassenmodell in Hessen
Die Ersatzkassen wollen die ambulante Versorgung der Versicherten in Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis außerhalb der KV organisieren. Der Sicherstellungsauftrag geht dabei auf die Ersatzkassenverbände über. Für die teilnehmenden Versicherten - die Kassen rechnen mit bis zu 2.000 - soll die ambulante Versorgung vom MVZ Medikum und kooperierenden Niedergelassenen angeboten werden.
Quelle: Martin Wortmann. Ärzte Zeitung 13.11.2007

Henke ist neuer Chef des Marburger Bundes
Der Marburger Bund hat nach 18 Jahren eine neue Führungsspitze. Auf der 112. Hauptversammlung des Verbandes wählten die Delegierten am Samstag in Berlin den 53 Jahre alten Internisten Rudolf Henke zum neuen Vorsitzenden. Er löst Dr. Frank Ulrich Montgomery ab.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.11.2007

Sachverständigenrat: Warten auf die nächste Reform
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist vom Erfolg der Gesundheitsreform nicht überzeugt. In seinem Jahresgutachten 2006/2007 wird die Reform massiv kritisiert.
Keines der Finanzprobleme des Gesundheitswesens sei mit dieser Reform gelöst worden. Der Sachverständigenrat hat seine Aussagen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnenderweise unter die Überschrift gestellt: "Warten auf die nächste Reform".
So vielfältig die Neuerungen dieses Gesetzes seien, so schwer falle es, jenseits des politischen Kompromissgebotes eine dieses Maßnahmenbündel integrierende Gesamtkonzeption zu erkennen, kritisieren die Wirtschaftsweisen. Positiv werden allein die ausgabenseitigen Maßnahmen wie die Neuordnung des Risikostrukturausgleichs und der ärztlichen Vergütung bewertet.
Die Maßnahmen der Gesundheitsreform auf dem Felde der Finanzierung werden vom Sachverständigenrat schlicht als "unbefriedigend" bezeichnet. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die Gestaltung des Gesundheitsfonds: "Der Gesundheitsfonds stellt eine dem politischen Kompromiss geschuldete Lösung dar. Sollte der Fonds wie beschlossen eingerichtet werden, würde dies zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen führen".
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 12.11.2007, Nr. 88/2007, 8-9

Krankenhäuser: Kopfgeld für Kranke
Um ihre Betten und Operationssäle besser auszulasten, ködern Krankenhäuser Ärzte neuerdings mit verdeckten Provisionen für die Vermittlung von Patienten, behauptet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Nr. 45/2007 vom 5. November 2007 in seiner neuesten Ausgabe.
Überall im Land würden sich in diesen Wochen regionale Ärztegruppen mit ausgewählten Kliniken zusammenschließen, heißt es in dem Beitrag. Begründet werde dies mit dem Schlagwort der "Integrierten Versorgung". In den streng vertraulichen Vertragsunterlagen stehe jedoch, worum es außerdem gehe. "Für die Kollegen bedeutet dies eine Honorierung in Euro und Cent ohne Budgetierung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung", wird aus dem Schreiben einer Ärztegenossenschaft zitiert.
Der "Spiegel" nennt auch einige konkrete Zahlen: Nach einem Kooperationsvertrag könnten die Orthopäden auf eine Honorarbeteiligung von bis zu 218,55 Euro hoffen. Für beteiligte Hausärzte seien immerhin 112,59 Euro "drin". Ein großer Klinikkonzern habe den Urologen einer regionalen Ärztegenossenschaft bis zu 250 Euro für jeden Prostatakrebspatienten angeboten.
Es handele sich hier zweifelsfrei um eine "Kopfprämie", wird Dr. Richter-Reichhelm, der frühere Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zitiert. Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Franz Knieps, hält die Zahlungen der Krankenhäuser an die niedergelassenen Ärzte für rechtswidrig.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 8.11.2007, Nr. 86/2007, 12 – 13

Privatversicherer

Die Vergütung für den Standardtarif/Basistarif
Seit 1. Juli dieses Jahres müssen die Privaten Krankenversicherungen jeden Nichtversicherten im Standardtarif/Basistarif aufnehmen. Für den Arzt stellt sich die Frage, welche Vergütung er für seine Leistung in Rechnung stellen kann, für den Patienten, welche Beträge er von seiner Krankenkasse erstattet bekommt. Denn die Vergütung des Standardtarifes ist in mehreren Paragraphen unterschiedlich geregelt: § 5b GOÄ/§ 5a GOZ sowie in § 75 Abs. 3a SGB V.
Nach der GOÄ/GOZ dürfen für den Standardtarif nur Gebühren bis zum 1,7-fachen des Gebührensatzes, nach dem neu eingeführten Absatz 3 a des Paragraphen 75 SGB V darf für denselben Tarif das 1,8-fache für Ärzte und das 2,0-fache für Zahnärzte berechnet werden.
Der Gesetzgeber hat sich für eine einheitliche Vergütung für den Standardtarif entschieden. Im SGB V und auch in der GOÄ wird jeweils Bezug genommen auf den brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Absatz 2 a SGB V, ohne die verschiedenen Unterschiede des Standardtarifes in Form der hergebrachten, der modifizierten oder der Variante für beihilfeberechtigte Versicherungsnehmer zu berücksichtigen.
Damit ist § 5b GOÄ obsolet geworden. § 75 Abs. 3 a SGB V ist die speziellere Norm im Sinne des § 1 der GOÄ, denn die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach der GOÄ, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist; § 75 SBG V geht als Bundesgesetz dem § 5 b der GOÄ vor. Damit gilt für die Vergütung folgendes Bild:
Abrechnung Standardtarif / Basistarif
Quelle: Pressemitteilung, Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr GmbH

Rechtliches

Lohnverhandlungen nach Praxisübernahme
Ärzte, die eine Praxis übernehmen, können mit den mit übernommenen Helferinnen neu über Gehalt und Arbeitsbedingungen verhandeln.
Werden sich beide Seiten einig, ist der Vertrag wirksam. Denn solche einzelvertraglichen Vereinbarungen sind von dem gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmer nach einem so genannten Betriebsübergang nicht berührt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall einer Verkäuferin entschied.
Nach dem Gesetz treten Arbeitgeber, die einen Betrieb oder ein Betriebsteil kaufen, "in die Rechte und Pflichten" des bisherigen Arbeitgebers ein. Dazu gehört auch das bisherige Gehalt.
In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war eine Verkäuferin bis zur Betriebsübernahme übertariflich bezahlt worden. Nach dem Verkauf des Geschäfts einigte sie sich mit dem neuen Inhaber auf das tarifliche Gehalt, im Gegenzug erhielt sie eine Einmalzahlung von insgesamt 3.900 Euro.
Das war zulässig, urteilte das Gericht. Das Gesetz schütze nur vor einseitigen Kürzungen; eine vertragliche Absenkung des Gehalts sei dagegen auch nach einem Betriebsübergang erlaubt. Einen sachlichen Grund brauche es dafür nicht.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az: 5 AZR 1007/06
Quelle: Ärzte Zeitung 9.11.2007

Praxismanagement

Koalition lässt Abhören bei Ärzten zu
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag der Reform der verdeckten Telefonüberwachung sowie der Speicherung von Verbindungsdaten zugestimmt.
Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für verdeckte Ermittlungen neu gefasst. So wird der Straftatenkatalog nach Angaben der Koalition auf solche Delikte eingeschränkt, die im Höchstmaß mit fünf Jahren Haft oder mehr bedroht sind. Zudem müssen Telekommunikationsanbieter die Daten von Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate speichern.
Der Staat darf Abgeordnete nicht abhören, Ärzte schon
Heftig umstritten ist das unterschiedliche Schutzniveau von Berufsgeheimnisträgern bei Abhörmaßnahmen. Während Telefonate von Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor geheimen Ermittlungen absolut geschützt sind, gilt für Ärzte oder Journalisten eine Einzelfallprüfung. Ärztliche Spitzenverbände hatten daran wiederholt scharfe Kritik geübt.
Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen warf Zypries vor, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Nach Angaben der Liberalen wurden 2005 knapp 35.000 Mobilfunk- und 5.400 Festnetzanschlüsse überwacht. Im Vergleich zu 1995 sei das ein Anstieg um über 600 Prozent gewesen.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.11.2007

Niedersachsens Ärzte setzen auf Qualität
Die Qualität der ambulanten medizinischen Behandlung in Niedersachsen hat sich weiter verbessert. Das geht aus dem zweiten Qualitätsbericht der KV Niedersachsen (KVN) hervor.
Mehr als die Hälfte der ambulanten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unterliegen in Niedersachsen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle, hieß es. Bei der Vorlage des ersten Qualitätsberichtes vor fünf Jahren war es nur ein Drittel.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.11.2007

Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: Ausgeklügelte IT unterstützt Ärzte
Viele Praxisteams greifen beim Thema Qualitätsmanagement (QM) schon heute auf bestehende Softwarelösungen zurück. Ab 2009 müssen Ärzte in ihren Praxen nach einer entsprechenden Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ein QM-System vorhalten.
Auf der Medica 2007 in Düsseldorf, der größten Medizinmesse der Welt, können sich Besucher in der kommenden Woche vom 14. bis 17. November an vielen Ständen davon überzeugen, wie IT-Lösungen Qualität optimieren helfen.
Qualitätsmanagement läuft nicht von selbst: Es gibt einen gewissen Dokumentationsaufwand, der sich ganz konkret in dicken Ordnern manifestiert, die regelmäßig gepflegt werden sollen. Genau hier helfen Software-Lösungen: Sie sparen nicht nur Papier ein, sondern können auch bestimmte sich ständig wiederholende Schritte automatisieren.
In diesem Jahr legt MCS in Düsseldorf (Halle 15, Stand G17-18) mit dem Praxis-EDV-unabhängigen QM-Modul QmediXX nach. "Damit können auch Ärzte, die nicht MCS ISYNET nutzen, ihr Qualitätsmanagement elektronisch erledigen", betont Schröder.
Auch andere Anbieter von Praxis-EDV-Systemen bieten zunehmend elektronische QM-Funktionen an. Die CompuGROUP beispielsweise stellt auf der Medica ein neues QM-Modul unter dem Namen QM-Assist vor. Es unterstützt die Qualitätsmanagement-Programme mit den Namen ISO, QEP und KPQM sowie die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Das Modul der CompuGROUP ist mit allen EDV-Systemen der Gruppe kompatibel, also mit den Systemen der Töchter ALBIS, CompuMED, Data Vital, MEDISTAR und TurboMed. Ähnlich wie das MCS-Produkt funktioniert es aber auch als eigenständige Lösung.
Am Stand von TurboMed (Halle 15, Stand D18) gibt es außerdem Informationen zu einer seit dem dritten Quartal zur Verfügung stehenden Exportfunktion, die es TurboMed-Anwendern erlaubt, Daten in das dialysespezifische Qualitätssicherungssystem der KBV und in das Benchmarkingsystem QuasyNeT einzuspeisen. QuasyNeT ermöglicht es Ärzten, die eigenen medizinischen Ergebnisse bei Dialysepatienten mit denen anderer Dialysepraxen zu vergleichen. Dies verdeutlicht, dass IT-gestütztes QM nicht nur Ärzten Zeit spart, sondern auch die medizinische Versorgung der Patienten optimieren helfen kann.
Quelle: Philipp Grätzel von Grätz. Ärzte Zeitung 9.11.2007

Europa

Offene Methode der Koordinierung: Gute Noten
Mit der Anwendung der offenen Methode der Koordinierung (OMK) soll innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ein standardisierter Vergleich der Sozialschutzsysteme ermöglicht und damit Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
In einer Langzeitstudie hat die Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung (BASYS) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erste Zahlen und Daten über die Stellung Deutschlands im europäischen Vergleich vorgelegt.
Nachstehend einige interessante Ergebnisse dieser Studie:
• Bei der Lebenserwartung nimmt Deutschland innerhalb des Länder-Rankings der EU15-Staaten einen Mittelplatz ein. In der Spitzenposition befinden sich hier Schweden, Spanien und Italien sowie Frankreich.
• Schweden hat die geringste, Großbritannien die höchste Säuglingssterblichkeit. Deutschland liegt hier (erst) auf Rang 8.
• Bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf belegt Deutschland den 4. Platz (2004). Nur in Luxemburg, Österreich und Frankreich gibt es höhere Gesundheitsausgaben.
Bei den privaten Gesundheitsausgaben liegt Deutschland auf Platz 8, bei den Selbstzahlungen der Patienten auf Platz 10.
• Der internationale Vergleich zeigt: Deutschland hat ein hohes Versorgungsangebot und einen umfangreichen Versicherungsschutz. Bei der Zahl der Krankenhausbetten und der Akutbetten liegt Deutschland auf Platz 2. Auch bei der Zahl der niedergelassenen Ärzte befindet sich Deutschland in einer Spitzenposition (Platz 3).
Eine Kurzfassung der Studie steht unter http://www.basys.de im Internet.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 12.11.2007, Nr. 88/2007, 9

Krankenhäuser begrüßen geplante Öffnung der Gesundheitssysteme in der EU
Deutsche Krankenhäuser versprechen sich von der geplanten Öffnung der nationalen Gesundheitssysteme in der Europäischen Union für alle EU-Bürger zusätzliche Patienten und Einnahmen.
Für Kranke in Ländern wie Großbritannien, Schweden oder den Niederlanden könnte der Weg ins Ausland Erleichterung bringen, denn dort sind Kliniken oft überfüllt, und für Operationen gibt es Wartelisten. Die 2.100 deutschen Krankenhäuser klagen dagegen über wirtschaftliche Nöte, und etliche sind schlecht ausgelastet. Auf die Bevölkerung umgerechnet gibt es mehr Klinikbetten als in anderen EU-Ländern.
Quelle: © ddp/aerzteblatt.de Montag, 12. November 2007

Österreichs Ärzte sagen "Nein zur Staatsmedizin"
Unruhige Zeiten für Ärzte im Alpenland: Mit Flugblättern, Infoständen und Versammlungen haben Österreichs Ärzte am vergangenen Donnerstag ihre Patienten über die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen in Praxen und Kliniken informiert.
Eigentlich hatten die Ärzte an diesem Tag sogar Protestaktionen, Demos, Betriebsversammlungen und Praxisschließungen geplant, um gegen die Pläne der Regierung, Versorgungszentren nach dem Vorbild der früheren Poliklinikenim Ostblock einzurichten, zu protestieren. Dann war jedoch Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) einen Schritt auf die Ärzte zugegangen. Unter anderem hatte sie angeboten, eine Arbeitsgruppe mit Politikern und Ärztevertretern zu gründen, um über neue Organisationsformen im Gesundheitswesen zu beraten. Sie versprach auch, dass das Qualitätsmanagement künftig in den Händen der Ärzte bleiben soll. Quelle: Ärzte Zeitung 12.11.2007

Allgemeines

Akute Lumbalgie: Paracetamol plus Bewegung die beste Therapie
Der schnellste Weg zur Erholung besteht bei akuten Rückenschmerzen ("Hexenschuss") in der Gabe von Paracetamol und dem Ratschlag an den Patienten, sich keineswegs zu schonen, sondern möglichst rasch die normalen Tätigkeiten des Alltags wieder aufzunehmen. In einer randomisierten kontrollierten Studie im Lancet (2007; 370: 1638-1643) konnten die zusätzliche Gabe eines nichtsteroidalen Antiphlogistikum (NSAID) oder eine manuelle Therapie die Erholung nicht beschleunigen.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 9. November 2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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