24.10.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 39/07, vom 24. Oktober 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

KBV und Kassen einigen sich auf EBM 2008
Der neue EBM 2008 kann wie geplant Anfang 2008 in Kraft treten. Am 19. Oktober konnten die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und die Krankenkassen im sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss die letzten strittigen Punkte klären. Dazu gehörte unter anderem die Höhe des kalkulatorischen Arztgehalts.
Dieser Wert steigt von bisher 95.000 Euro jährlich auf 105.000 Euro. Auch die Einbeziehung der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent konnte die KBV durchsetzen.
Die KBV hatte Höherbewertungen der Leistungen im Umfang von insgesamt mehr als 36 Prozent gefordert und dies mit der Mehrwertsteuererhöhung, höheren Vergütungen der Krankenhausärzte, einer verringerten ärztlichen Produktivität und dem kalkulatorischen Ansatz einer zusätzlichen Arzthelferin je Praxis begründet. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten diesen Antrag zurückgewiesen und Gegenanträge gestellt.
Die beschlossenen Aufwertungen der Leistungen im EBM werden erst 2009 wirksam. Grund dafür ist, dass 2008 per Gesetz noch die alte Budgetierung gilt. "Die Punktzahlvermehrung in einer Größenordnung von rund zehn Prozent erfordert für 2008 unter den gesetzlichen Bedingungen des Honorarbudgets eine Absenkung des Punktwertes in gleichem Ausmaß", hieß es von den Krankenkassen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 19. Oktober 2007

"Vertragsärzte sind zu Bittstellern geworden"
Die Auseinandersetzung um die Zukunft der kassenärztlichen Versorgung hat am Wochenende den Bayerischen Ärztetag in Regensburg beschäftigt.
Die Forderung vieler Vertragsärzte nach einer Änderung des Kollektivvertragssystems betreffe alle Ärzte und müsse deshalb auch vom Ärztetag diskutiert werden, hieß es. Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten einen Entschließungsantrag, wonach der Ärztetag "die aktuelle Diskussion vieler vertragsärztlicher Gruppierungen über deren Forderung nach einer Änderung des Kollektivvertragssystems dahingehend (unterstützt), dass die Vertragsärzte mit ihrer Vertretung in den Berufsverbänden zu gleichberechtigten Vertragspartnern der Krankenkassenwerden".
Es gehe gar nicht um die KV, sondern um die Frage, ob die Kassen die Steuerung der medizinischen Versorgung übernehmen sollen, meinte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Die Kassen können sich künftig nach seiner Ansicht über Selektivverträge mit einzelnen Gruppierungen aus dem Kollektivvertragssystem verabschieden.
Die Vertragsärzte seien aber nach wie vor verpflichtet, alle Bestimmungen aus den Kollektivverträgen zu erfüllen. Damit seien Vertragsärzte endgültig zu Bittstellern geworden. Zugleich werde den Berufsverbänden mit Hilfe des Kartellrechts ein neuer Maulkorb angelegt, sagte Hoppenthaller.
Quelle: Ärzte Zeitung 17.10.2007

Fachärzte: Es kommt Bewegung in die Szene
Überraschend einmütig machen die bestehenden Facharztverbände durch ihre Bereitschaft, sich selbst aufzulösen, den Weg frei für einen neuen Dachverband.
Es rumorte seit einiger Zeit, weil es nach Ansicht vieler Fachärzte an einer schlagkräftigen Vertretung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit fehlte. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die bestehenden Zusammenschlüsse wie die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) und Deutscher Facharztverband (DFV) nicht die notwendige Unterstützung erhielten.
Jetzt soll in einem neuen Ansatz eine aktionsfähige Geschäftsstelle, ausgestattet mit den notwendigen Mitteln, eingerichtet werden. Man möchte kampagnenfähig werden. Dass dafür mehr Mittel zur Verfügung stehen müssen als bisher, ist den Beteiligten bewusst.
Am 26. September 2007 hatte ein 1. Treffen von 15 Vorsitzenden fachärztlicher Berufsverbände stattgefunden. Völlig überraschend, so ein Teilnehmer, herrschte Einstimmigkeit, als es darum ging, die tradierten Verbände auszulösen. Mit dabei waren auch der Präsident der GFB Dr. Jörg-A. Rüggeberg und der DFV-Vorsitzende Dr. Thomas Scharmann. Das nächste Votum erfolgte auf einer Klausurtagung der GFB am 5./6. Oktober 2007. Auch hier ein einstimmiges Votum für die Auflösung der GFB.
Am 26. September 2007 hatten die Teilnehmer der Zusammenkunft in 8 Punkten ihr Konzept formuliert. Dies klingt zugleich wie eine Verpflichtungserklärung, von diesem Weg nicht mehr abzuweichen. Erklärt wird die uneingeschränkte Bereitschaft, eine gemeinsame Dachstruktur der fachärztlichen Berufsverbändeaufzubauen.
Eine ganz entscheidende Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des neuen Verbandes ist die erklärte Bereitschaft, "in allen essentiellen Fragen der fachärztlichen Versorgung" die "fachübergreifenden berufspolitischen Kompetenzen auf den Dachverband zu übertragen". Der Dachverband soll mit seiner Gründung die Alleinvertretungskompetenz haben.
Eine Strukturkommission wurde damit beauftragt, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den neuen Dachverband zu schaffen. Bis Ende des Jahres will man in diesen Fragen schon Klarheit haben.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 22.10.2007 Nr. 81/2007, 8- 9

Thumann: Bundesregierung soll Gesundheits-Koordinator einsetzen
Die deutsche Industrie hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Koordinator für Gesundheitswirtschaft einzusetzen. Der Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, sagte am Donnerstag in Berlin, in der Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitik sei ein "noch enger abgestimmtes Agieren" nötig.
Wenn Deutschland "seine exzellente Kompetenz in Sachen Gesundheit ausbaut und besser nutzt", könne es sich zum "Kompetenzzentrum Gesundheit entwickeln und eine Vorbildfunktion in Europa einnehmen". Deutschland sei für seinen Erfindergeist weltweit bekannt. "Daraus ergeben sich gute Chancen im globalen Wettbewerb, auch auf dem Gesundheitsmarkt", sagte der BDI-Präsident.
Im deutschen Gesundheitsmarkt sind derzeit laut BDI 4,3 Millionen Menschen in über 800 Berufen beschäftigt. Durch die Alterung der Gesellschaft und neue Entdeckungen in der Zell- und Genforschung wird die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Quelle: afp/aerzteblatt.de 18. Oktober 2007

Kostentransparenz: Mondpreise
Eine Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln ist, den Preis zu kennen. Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung greift diese Annahme (noch) nicht. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Mikrodaten-Analyse in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel hat jetzt untersucht, wie Versicherte die Kosten im Gesundheitswesen einschätzen. Herausgekommen ist: Die Kosten von Einzelleistungen werden von den Versicherten – zum Teil um 1.000 Prozent – höher eingeschätzt, als sie tatsächlich sind.

Schätzungen der gesetzlich Krankenversicherten
   
Leistungen
Schätzwert
Ist-Wert
Blutdruckmessung
24,66 Euro
7,41 Euro
Zehnminütiges Arzt-Patienten-Gespräch
34,38 Euro
7,67 Euro
3-tägiger Krankenhausaufenthalt einschließlich Blinddarm-OP
2.561,00 Euro
1.962,00 Euro
Labor-Untersuchung nach Zeckenbiss
165,88 Euro
7,70 Euro

Quelle: Ingrid Mühlnikel.kma 10/07, 12

Bundeskriminalamt: Deutlicher Rückgang der Fallzahlen
Die Fallzahlen des Abrechnungsbetruges sind im Jahre 2006 gegenüber dem Vorjahr um rund 44 %, die Schadenssumme um 19 % gesunken. Das geht aus dem "Bundeslagebericht Wirtschaftskriminalität 2006" des Bundeskriminalamtes hervor.
Verbesserte Kontrollmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen haben offensichtlich, so stellt das Bundeskriminalamt fest, dazu beigetragen, die Tatbegehungsmöglichkeiten zu erschweren. Gleichwohl sei, so heißt es, in diesem Deliktsbereich auch weiterhin von einem Dunkelfeld auszugehen.
Das Bundeskriminalamt nennt zur Fall- und Schadensentwicklung im Zeitraum der Jahre 2002 bis 2006 folgende Zahlen:

Jahr
Zahl der Fälle
Schaden in Mio. Euro
2002
3.238
25,3
2003
3.411
140,5
2004
3.672
166,0
2005
3.781
12,6
2006
2.112
10,2

Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 22.10.2007 Nr. 81/2007, 16

Gesundheitsmarkt mit Zukunft
Internationale Chancen für deutsche Unternehmen
Sieben Achtel des Wirtschaftswachstums werden durch Innovationen erzeugt. Innovationen entstehen im Zusammenspiel von Bildung, Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Ergänzung der bekannten Forschungsförderungsprogramme an Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen hat die Bundesregierung unter Angela Merkel eine Reihe von Schritten zur Stärkung der Innovationskraft ergriffen. Die wichtigsten sind:
(...)
-Die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) forschen bislang relativ wenig. Bundesministerin Anette Schavan hat jetzt das neue Förderprogramm "KMU-Innovativ" gestartet, das es mittelständischen Unternehmen erleichtert, Fördergelder zu erhalten. Bis 2012 stehen im Rahmen des Programms 300 Mio. Euro zur Verfügung.
Quelle: Dr. Rolf Koschorrek MdB CDU. Gesellschaftspolitische Kommentare gpk Nr. 9/07 8-13

Rechtliches

Bundessozialgericht: Konkurrenzschutz für die niedergelassenen Ärzte
Der 6. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2007 den Vorrang der niedergelassenen Ärzte für die ambulante Versorgung bekräftigt.
Gegenstand dieses Verfahrens war eine defensive Konkurrentenklage niedergelassener Ärzte gegen die Ermächtigung einer Krankenhausärztin. Das BSG stellte fest, dass der Umstand, dass die Praxis der Kläger in einem anderen Planungsbereich als das Krankenhaus der Ärztin liege, eine Anfechtungsberechtigung nicht von vornherein ausschließe.
Es sei entscheidend, ob unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse zwischen dem niedergelassenen Vertragsarzt und dem ermächtigten Krankenhausarzt eine reale Konkurrenzsituation um die Versorgung derselben Patienten mit gleichen Leistungen bestehe.
Der Rechtsstreit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. Für den Fall einer realen Konkurrenzsituation erinnerte das BSG an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00), die den niedergelassenen Ärzten eine Klagebefugnis zur gerichtlichen Überprüfung von Ermächtigungen eingeräumt und eine räumliche Beschränkung von Ermächtigungen für unverzichtbar erklärt hatte, "um eine zur Versorgung bestimmter Patienten notwendige Ermächtigung so auszugestalten, dass die Belange der vorrangig für die ambulante Behandlung verantwortlichen Vertragsärzte beachtet werden" (Az.: B 6 KA 4/07 R).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 22.10.2007 Nr. 81/2007, 17

Zwangsruhestand für Vertragsärzte jetzt fest
Vertragsärzte, die sich gegen den Zwangsruhestand mit 68 Jahren wehren, können nicht mehr auf den Rechtsweg hoffen. Diesen Schluss zieht der Arztrechtler Maximilian Broglie aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
In der Entscheidung billigen die Richter den EU-Staaten einen weiten Ermessensspielraum bei Altersbegrenzungen zu. Zwangspensionierungen könnten zwar gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen. Sie seien dennoch zulässig, wenn die Ungleichbehandlung zu einer besseren Verteilung der Beschäftigung zwischen den Generationen führe.
Im August hatte zuvor das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Altersgrenze für Vertragsärzte abgelehnt. In dem Beschluss heißt es nach Angaben des Internet-Dienstes Jurion, die Altersgrenze verstoße nicht gegen das Grundgesetz: Mit dem Schutz der Versicherten "vor den Gefährdungen durch alte, nicht mehr voll leistungsfähige Vertragsärzte" diene die Altersgrenze "einem besonders wichtigen Gemeinwohlbelang" und sei durch diesen gerechtfertigt.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az.: C-411/05 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvR 1941/07
Quelle: Ärzte Zeitung 22.10.2007

Praxismanagement

Ärzte wollen Freiberufler bleiben
Nur rund ein Fünftel der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Deutschland können sich vorstellen, als Angestellte beispielsweise in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu arbeiten. Rund 80 Prozent wollen selbstständig bleiben. Das ergab die Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2007" der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit.
Ärzte, die über eine Festanstellung nachdenken, haben dafür überwiegend wirtschaftliche Gründe: Sie wollen weniger finanzielle Risiken tragen (15,8 Prozent). Nur 7,1 Prozent der Teilnehmer sehen in der Festanstellung die Chance, sich intensiver um Patienten zu kümmern.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 22. Oktober 2007

Umsatzsteuer: Rechenexempel
Krankenhäuser müssen traditionell keine Umsatzsteuer zahlen. Ex-LBK-Chef Heinz Lohmann will das ändern und erhofft sich einen erheblichen Investitionsschub. Ob die Lohmann-Rechnung aufgeht, soll jetzt untersucht werden.
Die Idee klingt brillant: Wir führen für die bisher von der Mehrwertsteuer befreiten Krankenhäuser die Umsatzsteuerpflicht zum ermäßigten Satz von sieben Prozent ein. Dadurch entstehen einerseits zusätzliche Belastungen, andererseits wird es möglich, die Umsatzsteuer, die auf eingekaufte Leistungen erhoben wird, dagegen zu rechnen.
Bleibt der Saldo positiv oder auch neutral, entstehen keine zusätzlichen Kosten, und eingekaufte Güter und Dienstleistungen werden um die Mehrwertsteuer gefühlt billiger. Daraus wiederum würde die Bereitschaft der Krankenhäuser folgen, mehr und früher zu investieren, sagt Heinz Lohmann, der langjährige Chef der Hamburger LBK-Krankenhäuser und jetzige Unternehmensberater.
Quelle: kma 10/07, 38-39

Stromanbieter-Wechsel in Minutenschnelle
In der Diskussion um Preiserhöhungen der Stromkonzerne geht oft ein bisschen unter, dass es durchaus günstige Alternativen gibt. Nur wenn Stromverbraucher - seien es Privathaushalte oder andere Kleinverbraucher wie Arztpraxen - preisbewusst handeln, kommen die Stammanbieter unter Druck.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Suche nach einem neuen Stromanbieter:
* Wo können Strompreise verglichen werden? Am schnellsten geht das im Internet. Verschiedene unabhängige Verbraucherportale bieten diesen Service kostenlos an, etwa "Verivox" (http://www.verivox.de) oder "Stromtipp" (http://www.stromvergleich.de).
* Woraus setzt sich der Strompreis zusammen? Aus einer monatlichen Grundgebühr und dem "Arbeitspreis", der pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet wird. Haushalte mit hohem Verbrauch sollten also vor allem auf einen günstigen Arbeitspreis ihres Anbieters achten. Wer wenig verbraucht, profitiert eher von einer niedrigen Grundgebühr.
* Welche Vertragslaufzeit ist zu empfehlen? Ist ein attraktiver Tarif möglicherweise nur deshalb günstig, weil er eine lange Mindestlaufzeit hat? Grundsätzlich gilt: Je kürzer, desto besser, das empfiehlt auch die Stiftung Warentest. Denn dann bleibt man als Kunde flexibel. Bei Preiserhöhungen sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
* Vorsicht bei Kaution und Vorauskasse! Natürlich lohnt sich für die meisten der Wechsel des Stromanbieters erst, wenn dieser mit einer angemessenen Ersparnis verbunden ist. Doch woran ist zu denken, wenn das billigste Angebot ein so genannter Pakettarif mit Vorauskasse ist? Dann sollte man seinen jährlichen Stromverbrauch sehr genau kennen. Liegt er am Ende unter der gekauften Strommenge, dann hat man als Kunde Geld verschenkt. Im umgekehrten Fall muss im Regelfall ein empfindlicher Aufschlag gezahlt werden. Verbraucherschützer raten aber auch deshalb von Paketanbietern ab, weil sie Vorauskasse verlangen. Das bedeutet: Geht der Anbieter dann pleite, ist auch das im Voraus gezahlte Geld weg; der Verbraucher trägt das Insolvenzrisiko. Inzwischen gibt es Billigstanbieter, die sogar Kaution und Vorauskasse verlangen.
* Und wie läuft ein Wechsel "technisch" ab? Vom gewählten Anbieter werden die Vertragsunterlagen angefordert. Alle Formalitäten - wie die Kündigung beim bisherigen Lieferanten - übernimmt der neue Versorger, ohne dafür Kosten zu berechnen. Spätestens nach zwei Monaten ist der Vertrag umgestellt. Der Stromzähler wird nicht getauscht. Sollte etwas "schiefgehen", so ist das kein Beinbruch: Der lokale Netzbetreiber hat die Notversorgung zu übernehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.10.2007

Europa

Europa: Fonds verkürzt in Irland die Wartezeiten
Mit Hilfe des im Jahre 2002 vom irischen Gesundheitsministerium eingerichteten Fonds erhalten Patienten die Möglichkeit, nach mehr als 3 Monaten auf einer Warteliste, in einer privaten Vertragsklinik behandelt zu werden.
Die Möglichkeit der privaten Behandlung durch den National Treatment Purchase Fund (NTPF) besteht in Irland, Nordirland oder England. Seit 2005 gilt dies ebenfalls für ambulante Behandlungen. Auf diese Weise konnten bis jetzt mehr als 75.000 Patienten deutlich schneller behandelt werden und im Gegenzug wurden die Wartelisten für staatliche Einrichtungen deutlich kürzer.
In Irland müssen Patienten nicht selten jahrelang auf einen Operationstermin in staatlichen Kliniken warten.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 22.10.2007 Nr. 81/2007, 14-15

EU-Gesundheitskommissar will Patienten die Behandlung im Ausland erheblich erleichtern
EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou will Patienten, die sich im EU-Ausland behandeln lassen wollen, rechtlich besser absichern. Dies geht aus dem bislang unveröffentlichten Entwurf einer Richtlinie hervor. Demnach sollen Bürger künftig ein Recht auf qualitativ hochwertige Leistungen, Informationen über Versorgungsangebote sowie die Erstattung von Behandlungskosten haben.
Ziel des Entwurfs ist es, nicht nur verbindliche Regeln für grenzüberschreitende Behandlungen zu schaffen. Kyprianou will zudem verstärkt Druck auf die EU-Regierungen ausüben, ihre Gesundheitssysteme zu reformieren und die Versorgungsniveaus anzugleichen. Eine gemeinschaftliche Regelung könne zudem dazu beitragen, die demografischen Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung zu meistern und somit auch die finanzielle Stabilität der Gesundheitssysteme zu sichern, heißt es. Bekräftigt wird aber auch, dass die Planung und Steuerung der einzelstaatlichen Gesundheitsversorgung in der Hand der Mitgliedstaaten bleiben soll.
Rechtlich absichern will Kyprianou dabei zum einen die Bezahlung von Auslandsbehandlungen. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass Krankenkassen ihren Mitgliedern künftig für ambulante und stationäre Leistungen die Summe erstatten sollen, die bei derselben Behandlung im Inland angefallen wäre. Ambulante Behandlungen sollen die Versicherten dabei grundsätzlich zustimmungsfrei in Anspruch nehmen dürfen. Für grenzüberschreitende Klinikleistungen müssten sie aber eine Vorabgenehmigung des Kostenträgers einholen.
Vorschreiben will Kyprianou zudem, dass nationale Kontaktstellen über Leistungsangebote, Qualität und Preise der Versorgung sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen informieren sollen. Auch sollen die Stellen die Patienten bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach möglichen Behandlungsfehlern unterstützen. Ärzte und Zahnärzte müssten sich ausreichend gegen derartige Ansprüche aus dem In- und Ausland absichern.
Quelle: Petra Spielberg.Ärzte Zeitung 17.10.2007

Allgemeines

Studie: Psychische Stärke kann Krebs nicht besiegen
Wie Patienten emotional auf die Diagnose einer Krebserkrankung reagieren, hat keinerlei Auswirkungen auf die Prognose. Dies zeigt eine Studie in Cancer (2007; doi: 10.1002/cncr.23080), die damit eine auch unter Ärzten weit verbreitete Ansicht widerlegt, nach der die Psyche einen Einfluss auf die Prognose von Krebserkrankungen hat.
Nach der Diagnose einer unheilbaren Erkrankung verlieren viele Patienten - verständlicherweise, wie man hinzufügen möchte - ihren Lebensmut. Der Unterschied im Erscheinungsbild der Patienten kann so frappierend sein, dass vielen Patienten zu einer psychologischen Betreuung geraten wird. Dies kann die Verarbeitung der Krebsdiagnose fördern, die Prognose des Tumors bleibt dadurch jedoch unbeeinflusst, wie James Coyne vom Abramson Cancer Center an der Universität in Philadelphia und Mitarbeiter berichten.
Die Forscher haben die Daten zweier klinischer Studien der Radiation Oncology Group zu Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren untersucht. Die 1.093 Teilnehmer hatten auch einen Fragebogen zur Lebensqualität ausgefüllt. Die Angaben in einer Subskala zum emotionalen Wohlbefinden hatten keinen Einfluss auf den Ausgang der Erkrankung, die bei Kopf-Hals-Tumoren meistens tödlich ist (bislang verstarben 646 Patienten).
Quelle: rme/aerzteblatt.de Montag, 22.Oktober 2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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