26.09.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 35/07, vom 26. September 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Beske: Gesundheitskosten laufen in wenigen Jahrzehnten aus dem Ruder
Vor dramatisch steigenden Kosten für die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat der Kieler Gesundheitsexperte Fritz Beske gewarnt. In seiner Studie "Gesundheitsversorgung 2050" kommt Beske zu dem Schluss, dass das Gesundheitswesen ohne deutliche Kurskorrekturen in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr bezahlbar ist. Weitere Einschränkungen des Leistungskataloges der Krankenkassen und eine verstärkte Privatisierung von Gesundheitsausgaben seien unausweichlich, sagte der Experte.
Im Einzelnen prognostizierte Beske, dass die Bevölkerung bis 2050 von jetzt mehr als 82 Millionen Menschen auf unter 70 Millionen sinken werde. Gleichzeitig nimmt der Anteil der über 65-Jährigen zu. Die daraus resultierende Zunahme altersabhängiger Erkrankungen führt zu einem Anstieg bei den stationären Behandlungsfällen um 67 Prozent.
Des Weiteren steigen die Krankheitskosten pro Einwohner um 47 Prozent auf 3.900 Euro. Von 2000 aus betrachtet müssen die dann im Jahr 2050 lebenden erwerbsfähigen Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren für die Krankenversorgung durchschnittlich 77 Prozent und für die Pflegeversorgung rund 240 Prozent mehr zahlen.
Als wesentliche Gründe für die Entwicklung nannte Beske die über lange Jahre im Durchschnitt niedrige Kinderzahl und die wegen verbesserter Umweltbedingungen und medizinischer Innovationen hervorgerufene sinkende Sterblichkeit.
Quelle: aerzteblatt.de Donnerstag, 20. September 2007

Schnittstelle ambulant-stationär
Welche Chancen bietet das GKV-WSG für die Überwindung der Sektorengrenzen?
Die Kassen werden sicher auch durch die entsprechenden Entwicklungen auf europäischer Ebene über kurz oder lang zu Unternehmen.
Das GKV-WSG ist wie das Jahrhundertgesetz aus dem Jahre 2002, das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), keine Reform im Sinne der Schaffung nachhaltiger Strukturen. Es ist bei Reparaturen geblieben.
Dass es sich bei dem Gesetz letztendlich um keine nachhaltige Reform, sondern Reparaturmaßnahmen handelt, liegt aber auch daran, dass bisher kaum jemand bereit ist, sich der wichtigen Grundsatzdebatte über die Zukunft unserer Sozialsysteme zu stellen.
Hier fehlt eine Diskussion über so entscheidende Themen wie
• die Grenzen unseres Wachstums und damit unseres Sozialstaates,
• die Definition einer Grundversorgung mit eigenfinanzierten Zusatzpaketen,
• eine verantwortliche und vor allem offene Rationierungs- und Priorisierungsdebatte,
• und schließlich die Beendigung von "Überschriftendebatten" wie: "keine Zweiklassenmedizin", "Zurverfügungstellung von allem medizinisch Notwendigen nach dem Stand der Forschung" und ähnliches.
Quelle: Elke Hovermann MdB (SPD), Sprecher der AG Zukunft des Gesundheitswesens. gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 8/07 — August 2007 — Seite 35-36

Opposition sieht kein Lüften der Budgets
Die FDP geht nicht davon aus, dass im Zuge der EBM-Reform die Budgets fallen werden. Vielmehr werde es auf eine innerärztliche Verteilung zwischen Haus- und Fachärzten hinauslaufen. Auch die Bündnisgrünen vermuten, dass am Ende eine Umverteilung steht. Bestenfalls werde zusätzliches Geld aus der stationären Versorgung in den ambulanten Bereich fließen.
"Ich hoffe im Interesse der Ärzte, dass der Budgetdeckel angehoben wird, doch ich glaube nicht daran", sagte Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Kritisch äußerte sich Bahr zu dem Versprechen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen. Das sei nicht realisiert worden, wie die Diskussion um den neuen EBM, den Aufbau des Gesundheitsfonds und nicht zuletzt die Rabattverträge zeigten.
Bahr kündigte eine Initiative seiner Partei zu einer so genannten Mehrkostenregelung an - vergleichbar mit dem Festzuschusssystem beim Zahnersatz. Danach soll den Versicherten das Recht eingeräumt werden, sich für Therapieoptionen zu entscheiden, die bis zu einer gewissen Grenze von der Kasse mit einem festen Zuschuss bezahlt werden. Der Versicherte habe dann die Wahl, den Restbetrag aus eigener Tasche zu zahlen.
Mit Blick auf die künftige Rolle Kassenärztlicher Vereinigungen zeigt sich Bahr ziemlich sicher, dass KVen ihren Status als Körperschaft verlieren werden. Wenn der Wettbewerb um die bessere Versorgung angekurbelt werden soll, müssten Verbände und KVen gleiche Ausgangsbedingungen haben.
Das müsse dann aber auch für die Krankenkassen gelten. Bahr: "Wenn Kassen als Unternehmen agieren wollen, können sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein."
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung 21.09.2007

Wie weit geht die Kostenverantwortung von Ärzten?
Wer entscheidet, wie medizinischer Fortschritt gerecht verteilt wird? Das haben Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens am Wochenende in Berlin diskutiert.
"Ärzte haben eine doppelte ethische Verantwortung und Verpflichtung", sagte Dr. Hermann Schulte-Sasse, ehemaliger Gesundheitsstaatssekretär der Linken in Berlin und angehender SPD-Staatsrat in Bremen. Sie seien zwar ihren Patienten verpflichtet, aber auch der gesamten Gesellschaft und somit auch zum Erhalt des solidarischen Krankenversicherungssystems. "Für die Höhe der Ausgaben sind sie fast ausschließlich verantwortlich", so der Politiker bei einem Symposium des Klinikkonzerns Vivantes zur Verabschiedung des onkologischen Chefarztes Professor Anton Mayr.
Dem widersprach der Hamburger Onkologe Professor Dieter Hossfeld. "Es kann nicht sein, dass der Arzt für die Finanzierung der GKV genauso verantwortlich ist wie für den einzelnen Patienten", sagte Hossfeld.
Quelle: Ärzte Zeitung 4.09.2007

Die Klarstellung des Monats – Begriff "Behandlungsfall" neu definiert
Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben im Bundesmantelvertrag den "Behandlungsfall" neu definiert. Seit 1. Juli umfasst er jetzt alle ärztlichen Leistungen, die bei einem Patienten in derselben Arztpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ in einem Quartal anfallen und die zu Lasten einer Krankenkasse abgerechnet werden. In diesen Kooperationsformen ist also die Behandlung eines Versicherten auch dann nur ein Fall, wenn mehrere Ärzte, auch verschiedener Fachgebiete, den Patienten in einem Quartal behandeln. Der Fall wird dem jeweiligen Praxisinhaber zugerechnet.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2007, 24

Hunderte Ärzte gegen die "totale Überwachung"
Gegen die elektronische Gesundheitskarte haben am Samstag in Berlinmehrere hundert Ärzte bei der Demonstration "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungsstaat" protestiert.
"Kommt die elektronische Gesundheitskarte, ist es vorbei mit der Intimsphäre. Es wird nicht lange dauern, bis Arbeitgeber und Krankenkassen Zugriff auf Krankheitsdaten erhalten", warnte Martin Grauduszus, Hausarzt und Präsident der Freien Ärzteschaft. Begehrlichkeiten gebe es genug, so Grauduszus bei der Auftaktkundgebung zur Demo. Die E-Card sei das Instrument, mit dem das Gesundheitswesen auf den Kopf gestellt werde. "Mit dem Instrument Gesundheitskarte wollen Politiker das Berufsbild Arzt total verändern. Der Arzt wird zum Datenlieferanten für den Staat", sagte Grauduszus.
Quelle: Ärzte Zeitung 24.09.2007

KV Nordrhein: Keine politische Einflussnahme auf die Entscheidung des Vorstandes
Die Entlassung des Vizepräsidenten des Vereins "Freie Ärzteschaft", Hans Peter Meuser, aus seinem Amt als Vorsitzender der Kreisstelle Mettmann, schlägt im Bereich der KV Nordrhein nach wie vor hohe Wellen. Eine Stellungnahme des Sozialministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, dürfte die Auseinandersetzungen beflügeln.
Die Stellungnahme des Sozialministers stellt keine "Schützenhilfe" für den Vorstand der KV Nordrhein dar. Laumann erklärt zwar in einem Interview mit dem Brancheninformationsdienst "facharzt.de", die KV Nordrhein habe mit der Entlassung des Kreisstellenvorsitzenden eine "begründete Entscheidung" getroffen, die er für "nachvollziehbar" halte. Er stellt aber ausdrücklich fest, dass sein Ministerium keine Vorgabe für die Meinungsbildung der KV Nordrhein gemacht habe. "Welche Entscheidungen die KV bzw. ihr Vorstand bei Wertung aller Umstände trifft, liegt allein in der dortigen Verantwortung".
Es ist zu erwarten, dass die Stellungnahme des Ministers zu einer erneuten Diskussion in der KV Nordrhein führen wird. Die Vertreterversammlung hatte in ihrer Sitzung am 5. September 2007 einerseits dem Vorstand mit überwältigender Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen, zugleich aber gefordert, die Entlassung zurückzunehmen und Meuser in seinem Amt zu belassen.
Der Sozialminister äußerte sich im Übrigen eindeutig zum Thema "Budgetferien" der Vertragsärzte. Er halte es mit den Pflichten eines Vertragsarztes gegenüber seinen Patienten für nicht vereinbar, die Praxis zum Quartalsende als "Budgetferien" zu schließen, wenn die Grenzen des Budgets des Arztes erreicht seien.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 24.09.2007, Nr. 73/2007, 14

KV Hamburg: Wildwuchs in der ambulanten Versorgung
Die KV Hamburg hat die Gesundheitsbehörde in der Hansestadt wegen ihrer Entscheidungspraxis bei den Verträgen der Krankenhäuser gem. § 116 b SGB V beim Sozialgericht verklagt. Dieses Verfahren wird als Musterprozess zur Klärung der Frage angesehen, in welchem Umfange die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen bei den Verträgen zur ambulanten Tätigkeit der Krankenhäuser zu beteiligen sind.
Die Krankenhäuser erwarten bei der ambulanten Tätigkeit eine Sicherung der Auslastung ihrer stationären Betten. Der Einstieg in die ambulante Versorgung ist für die Krankenhäuser auch deshalb hoch attraktiv, weil sie ihre Leistungen unmittelbar mit den Krankenkassen zu festen Vergütungssätzen abrechnen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Landesministerien den verstärkten Einsatz der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung deshalb fördern, weil hier zusätzliche Erlöse für die knappen Krankenhausfinanzen erzielt werden können.
Nach den Vorgaben des GKV-WSG liegt es seit dem 1. April 2007 vorrangig in der Kompetenz des Krankenhauses, selbst zu entscheiden, ob es hochspezialisierte Leistungen auch ambulant erbringen möchte. Das Krankenhaus ist zur Leistungserbringung berechtigt, wenn und soweit es im Rahmen der Verfahren zur Krankenhausplanung des Landes dazu bestimmt wurde.
Ein Genehmigungsrecht der Krankenkassen und/oder der KVen gibt es nicht.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 20.09.2007, Nr. 72/2007, 5

Erstes Klinikum in Hamburg mit Darmzentrum
Das Hamburger Diakonieklinikum will sein Angebot durch die Bildung von Kompetenzzentren optimieren. Als erstes Krankenhaus in Hamburg hat das Klinikum jetzt ein Darmzentrum eröffnet. Das Zentrum will eng mit Niedergelassenen kooperieren.
In dem Darmzentrum arbeiten die Klinikärzte aus den Bereichen Inneres und Chirurgie eng mit Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten und Onkologen des Hauses zusammen. Für eine lückenlose Gesamtbehandlung ist eine enge Kooperation mit niedergelassenen Hausärzten, Onkologen und Gastroenterologen vorgesehen. Zu den Kooperationspartnern zählen unter anderem auch Selbsthilfegruppen, Seelsorger und Physiotherapeuten.
Brust- und Beckenbodenzentrensowie eine Adipositassprechstunde wurden bereits etabliert.
Quelle: Ärzte Zeitung 5.09.2007

"Hartnäckige Traditionen"
Das Gesundheitssystem muss von unten neu aufgebaut werden
Der Grundkonflikt, der seither immer wieder Gegenstand des Tauziehens ist: Wie wird die von den Kassen über Beiträge eingenommene Summe unter den Ärzten/Leistungserbringern so aufgeteilt, dass einerseits möglichst viele Leistungserbringer ein Auskommen haben und andererseits die Versicherten medizinisch behandelt werden können?
Ambulante Ärzte erhielten das Primärversorgungsmonopol und schränkten ihre Konkurrenten durch Zulassungsplanung ein, gleichzeitig garantierten sie den Kassen die Sicherstellung der Versorgung. Als Kontrollinstrument wurde der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingerichtet.
Durch Eigeninteressen bedingte Besitzstandswahrung in der Selbstverwaltung oder Traditionenpflege um der Traditionen willen ergeben eine Problemkonstellation im Gesundheitssystem, die auch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt ist. Sowohl die Kernaufgabe des Gesundheitssystems als auch der Grundkonflikt zwischen Kassen und Leistungserbringern bestehen heute fort.
Die moderne Zeit stellt aber neue Anforderungen an das Gesundheitssystem. So ist es heute berechtigt zu fragen, welchen logischen Sinn die Verknüpfung von Krankheit und Arbeit noch hat. Ob verbleibende Privilegien der Kassensparten nochzeitgemäß sind? Ob die sektoralen Grenzen mit ihrem unterschiedlichen Finanzierungssystem zu begründen sind? Ob Zulassungssperren und Bedarfsplanung weiterhin sinnvoll sind? Oder ob Patienten eine stärkere Repräsentanz im Gesundheitssektor brauchen?
Diese Fragen stellte sich kürzlich auch Franz Knieps, der "Vordenker" im BMG, in seinem Redebeitrag bei dem Spreestadtforum der TU Berlin. Er will ganz klar die Pfründe der Kassen und die Sektorengrenzen auflösen.
Ob es noch eine Selbstverwaltung gibt und wie diese aussieht ist unklar. Ihre Kompetenzen werden eingeschränkt zugunsten einer Machtausweitung und Regelungskompetenz durch das BMG.
(...) mit Besitzstandswahrung kommen wir nicht weiter. Wir brauchen mehr Mitbestimmungsrechte der Patienten, wir brauchen neue Honorierungsanreize und wir brauchen die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze, der sektoralen Grenzen und der Zulassungsgrenzen.
Statt von oben, müssen Lösungen an den Patienten orientiert sein und von unten her wachsen.
Quelle: Konrad Schily, MdB (FDP), Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 8/07, Seite 25

Ein schwieriger Balanceakt
Viele Niedergelassene suchen nach einer Interessenvertretung außerhalb der Berufsverbände und der Zwangskörperschaft KV. Dabei erfahren die Ärztegenossenschaften immer größeren Zulauf. Nach Angaben ihres Bundesverbands sind inzwischen rund 15.000 Ärzte und Psychotherapeuten in Genossenschaften organisiert.
Ein Ziel der genossenschaftlichen Bewegung war und ist es, Strukturen außerhalb der KVen aufzubauen, mit denen die Ärzte handlungsfähig bleiben, wenn die Körperschaften geschwächt oder sogar abgeschafft sind.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung 29.08.2007

Bundesärztekammer: Mangelnde Krankenhausfinanzierung führt zu Facharztmangel
"Wenn die ärztliche Weiterbildung finanziell weiter so ausblutet, dann können wir den Facharztstandard nicht mehr halten und dann wird es zu einer handfesten Versorgungskrise in Deutschland kommen", warnte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer.
Bis zum Jahr 2010 werden bundesweit 40.000, bis zum Jahr 2015 rund 75.000 der derzeit tätigen Ärztinnen und Ärzte in Ruhestand gehen, davon allein etwa 23.500 Vertragsärzte in den ostdeutschen Bundesländern. Schuld an dem Nachwuchsmangelseien die enorme Arbeitsbelastung, die ausufernde Bürokratie, die geringen Einkommenserwartungen, vor allem aber auch die mangelnden Angebote für eine Weiterbildung zum Facharzt.
Einen Hauptgrund sieht Hoppe in der Fallpauschalenvergütung, die die Weiterbildungskosten nur unzureichend abbilde. "Diese faktische Unterfinanzierung führt dazu, dass zunehmend mehr Krankenhäuser auf die Fortführung der Weiterbildung verzichten und nach bereits fertigen Fachärzten Ausschau halten. Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, gemeinsam mit der Bundesärztekammer eine über das Fallpauschalensystem hinausgehende Finanzierung von ärztlicher Weiterbildungzu entwickeln und verbindlich vorzusehen", so Hoppe.
Quelle: EB/aerzteblatt.de Montag, 24. September 2007

Rechtliches

Die Regelung über die Zulassung von Krankenhausambulanzen gemäß § 116b Abs. 2 SGB V ist auch in der Fassung des GKV-WSG verfassungswidrig
Die durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eröffnete Regelung, der zufolge die Krankenhausplanungsbehörden der Länder zugelassene Krankenhäuser zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen sowie Behandlung bestimmter seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zulassen können, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) in Auftrag gegebenes aktuelles Gutachten vom 17.8.07.
Das Gutachten zur Neuregelung kann unter folgendem Link als PDF abgerufen werden:
http://www.arztrechtplus.de/BNHO_116b_neu.pdf
Quelle: http://www.arztrechtplus.de/3_aktuell.html

Kostenbegrenzung Grundgesetzkonform
In letzter Instanz hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die zur Kostenbegrenzung praktizierte Punktwertdegression mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar ist. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der größte Teil der Gesamtvergütung für eine Honorierung, zu vollen Punktwerten verwendet wird und für die restlichen Leistungen lediglich geringere Punktwerte verbleiben. (BVerfG, Az.: 1 BvR 1645/06)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2007, 61

Schadenersatz – Arzt haftet für Helferin
Nicht jede Infektion, die im Verlauf einer Behandlung auftritt, beruht auf ärztliche Nachlässigkeit und begründet einen Schadenersatzanspruch des Patienten. Anders liegt der Fall jedoch, wenn nachweisbar die beim Setzen einer Spritze assistierende Arzthelferin als Keimträgerin Ausgangspunkt eines Spritzenabszesses ist. In diesem Fall muss der Arzt für die Infektion einstehen und haftet für den entstandenen Schaden (BGH, Az.: VI ZR 158/06)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2007, 61

Praxismanagement

Arzt und Manager - das ist kein Widerspruch!
... Auch für die Gesundheitsversorgung sei gutes Management eine "Schlüsselwissenschaft", betonte Professor Michael Schütte, Dozent für Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule für Ökonomie & Management in Essen. Anders als viele Ärzte meinten, seien ärztliches Denken und Handeln und Managementkompetenzen kein Widerspruch.
Das Managementwissen könne Ärzten helfen, die Strukturen im Gesundheitswesen so zu verändern, dass der Patientennutzen wieder in den Mittelpunkt gestellt werde.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung 19.09.2007

Auf Empfängnisverhütung muss Umsatzsteuer gezahlt werden
Leistungen von Gynäkologen, die der Empfängnisverhütung dienen, sind umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Hessen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Frauenärzte müssen damit auf den Umsatz, den sie zum Beispiel durch das Einsetzen einer Spirale erzielen, die 19-prozentige Steuer an das Finanzamt abführen. Das gilt nicht, wenn sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Das heißt, der Umsatz aus empfängnisverhütenden Leistungen darf im vorangegangenen Jahr nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.
Das hessische Finanzgericht führt in der Urteilsbegründung aus, dass der Umsatz aus ärztlicher Tätigkeit zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Aus einer europäischen Umsatzsteuer-Richtlinie ergebe sich aber, dass es sich bei der ärztlichen Leistung um einen medizinischen Eingriff handeln müsse, der zu keinem anderen Zweck als zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten vorgenommen werde. Das Einsetzen der Spirale dagegen diene nur der Vorbeugung vor ungewollten Schwangerschaften.
"Das Urteil ist auf die gesamte Tätigkeit der Empfängnisverhütung übertragbar, also auch auf das Verschreiben der Pille", erklärt Steuerexperte Dietmar Sedlaczek aus Berlin. Für Gynäkologen bedeutet die Entscheidung, dass sie bei Privatpatienten die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen. Bei Kassenpatienten geht das wegen der Abrechnung über die KV nicht. "Hier müssen die Ärzte die Umsätze schätzen und dann die Steuer an das Finanzamt abzuführen", so Sedlaczek.
Urteil des Finanzgerichts Hessen, Az.: 6 K 1378/06
Quelle: Ärzte Zeitung 19.09.2007

Europa

Milliardenloch in Frankreichs Sozialversicherung wird größer
Das Milliardenloch in Frankreichs Sozialversicherungen wird immer größer. Für das laufende Jahr werde nach bisherigen Berechnungen ein Fehlbetrag von 11,7 Milliarden Euro in der Renten-, Familien- und Krankenversicherung erwartet, teilte der Haushaltsausschuss der Sozialversicherungen (CCSS) am Montag in Paris mit.
Dies sind fast vier Milliarden mehr als noch Ende vergangenen Jahres veranschlagt. Für 2008 gehen die Experten von einem Fehlbetrag von 12,7 Milliarden Euro aus. Die Regierung will nun die Einnahmen der Sozialversicherung erhöhen und bereitet höhere Medikamentenzuzahlungen sowie eine stärkeren Besteuerung von Frührenten vor.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Montag, 24.September 2007

Keine Ausnahmen von Zulassung für Anthroposophie
Von dem EU-weit vorgeschriebenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel kann es keine Ausnahmen geben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Anthroposophie in den Niederlanden entschieden.
Mit ihrer in den Niederlanden eingereichten Klage machten ein anthroposophischer Patienten- und ein Ärzteverband sowie die Hersteller Weleda und Wala geltend, ein Großteil der nicht pflanzlichen und nicht homöopathisch hergestellten anthroposophischen Arzneimittel könnten danach nicht zugelassen werden, weil ihre Wirksamkeit nach den für die Schulmedizin entwickelten Regeln kaum nachzuweisen sei.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az.: C-84/06
Quelle: Ärzte Zeitung 24.09.2007

EU: Arbeitszeitrichtlinie: Rüffel für die EU-Kommission
Der europäische Bürgerbeauftragte, Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission dafür kritisiert, die Beschwerde eines deutschen Arztes vom November 2001 bis heute ignoriert zu haben.
Damals hatte der Arzt die Kommission dazu aufgefordert, juristische Schritte gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, da seiner Ansicht nach in deutschen Kliniken gegen europäische Arbeitszeitvorschriften verstoßen werde.
Der Beschwerdeführer hatte insbesondere kritisiert, dass überlange Arbeitszeiten durch Bereitschaftsdienste die Gesundheit von Mitarbeitern und Patienten gefährden würden. Quelle: Newsletter aerzteblatt.de vom 17. September 2007

Allgemeines

Studie: Fettleibigkeit bedroht US-Wirtschaft
Das Problem der Fettleibigkeit hat in den USA epidemische Ausmaße angenommen und bedroht einer Studie zufolge die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Zwei Drittel der Erwachsenen und 25 Millionen Kinder sind laut einem gestern veröffentlichten Bericht übergewichtig. In den vergangenen 25 Jahren verdoppelte sich die Fettleibigkeitsrate demnach bei Erwachsenen; bei Kindern verdreifachte sie sich sogar, wie der jährlich erscheinende Bericht "F wie Fett" konstatierte.
Das Phänomen beeinträchtige die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der USA, da die Gesundheit und Produktivität der arbeitenden Bevölkerung nachlasse. Zudem schlügen die Probleme im Zusammenhang mit Fettleibigkeit im Gesundheitssystem zu Buche. Derzeit wachse die erste Generation heran, die vermutlich kürzer und ungesünder lebe als ihre Eltern, hieß es in dem Bericht.
Quelle: aerzteblatt.de Newsletter 29.08.2007

Pheromone: Gene bestimmen, ob man "sich riechen" kann
Genetische Unterschiede in einem Rezeptor erklären einer Untersuchung amerikanischer Forscher in Nature (2007: doi:10.1038/nature06162) zufolge die unterschiedliche Geruchswahrnehmung von Androgenen im Schweiß. Der Austausch von zwei Aminosäuren entscheidet darüber, ob sie als stechender Uringeruch oder als vanille-süßer Duft wahrgenommen werden.
Quelle: aerzteblatt.de Montag, 17.September 2007

Suizidforscher warnen vor Zulassung von Sterbehilfe
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat vor jeglicher Zulassung von Sterbehilfe gewarnt.
Der Vorsitzende des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland, Armin Schmidtke, und der nationale Repräsentant der International Association für Suizidprävention (IASP), Georg Fiedler ... verwiesen darauf, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation in Deutschland mehr Menschen durch Suizid sterben als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten, illegale Drogen und Aids zusammen.
Quelle: aerzteblatt.de Newsletter vom 6. September 2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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