08.08.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 28/07, vom 01. August 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

EBM - ein weiterer Schritt in die Sackgasse?
Scharfe Kritik übt der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes in Westfalen-Lippe Dr. Martin Junkeram Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum neuen EBM.
Das neue Gebührenwerk schreibe die chronische Unterfinanzierung des ambulanten Bereichs fort, so Junker. Doch das ist nicht alles: "Ich denke, mit diesem unter Zeitdruck hinter verschlossenen Türen entstehenden Machwerk wird die Totenglocke einer Einzelleistungs-GOÄ geläutet."
Er geht davon aus, dass der neue Bewertungsmaßstab die Ärzteschaft weiter in die "Sackgasse staatlicher Gängelung" führt, Praxispleiten verursacht und die Niedergelassenen in Pauschalen und Leitlinien einengt, mit der Konsequenz, dass sie als "Büttel einer ideologisierten Gesundheitspolitik" auf der Strecke bleiben.
Fazit des NAV-Chefs: "Dann sterben die paar Idealisten, die wir in unserem schönen Beruf noch haben, halt aus und der Einheits-Facharzt und der Einheits-Hausarzt behandelt normgerecht den Einheits-Patienten."
Quelle: Ärzte Zeitung 1.08.2007

Mehr Service für TK-Versicherte in Kölner MVZ
In Köln hat ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der besonderen Art die Arbeit aufgenommen. Das MVZ "Atrio-Med" kooperiert mit der Techniker Krankenkasse (TK).
Das MVZ bietet TK-Versicherten einen besonderen Service. Langfristiges Ziel ist es, das MVZ auf diese Gruppe zu fokussieren. TK-Versicherte erhalten innerhalb von fünf Werktagen einen Termin, haben eine Wartezeit von maximal 30 Minuten und einen gesonderten Wartebereich inklusive Versorgung mit Getränken und Snacks.
Die TK kooperiert mit der Rehasan Gesundheitszentrum GmbH, die das rein fachärztliche MVZ mit angestellten Ärzten betreibt. Die Teilnahme der TK-Versicherten ist über einen Vertrag zur integrierten Versorgung geregelt. Ein Bonus an die Versicherten fließt nicht.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.08.2007

Techniker Kasse bietet Versicherten Sonderbehandlung im MVZ
Die Techniker Krankenkasse (TK) betritt Neuland: Als erste Krankenkasse nimmt sie ein fachärztliches Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in die Versorgungsstrukturen für ihre Versicherten auf. Unter dem Namen "Atrio-Med" hat in Köln die Piloteinrichtung ihren Betrieb aufgenommen.
Damit startet die TK die Umsetzung des vor längerem entwickelten Konzepts von "Marken-MVZ", die mit einheitlichen Standards arbeiten. "Wir wollen für unsere Versicherten ein besonderes Angebot schaffen", sagte TK-Vorstand Dr. Christoph Straub der "Ärzte Zeitung".
Das MVZ steht Versicherten aller Kassen offen, Ziel ist aber, dort langfristig hauptsächlich TK-Versicherte zu behandeln. Schon jetzt bieten die Ärzte des MVZ dieser Klientel einen besonderen Service: Sie erhalten innerhalb von fünf Werktagen einen Termin und müssen nicht länger als 30 Minuten warten. Im Wartezimmer gibt es für die TK-Versicherten Lektüre, Snacks und Getränke. Das Logo von "Atrio-Med" ist blau und weiß, also die TK-Farben. "Das ist kein Zufall", sagt Straub.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.08.2007

Die meisten Ärzte arbeiten in Krankenhäusern
In diesen Bereichen waren Mediziner in Deutschland im vergangenen Jahr beschäftigt

Stationär
+ 1,2 %*
148.300
Nicht als Arzt beschäftigt
+ 2,9 %
95.700
Ambulante Fachärzte
+ 2,4 %
60.600
Hausärzte
- 0,2 %
59.000
Andere Bereiche
+ 2,4 %
16.900
Behörden oder Körperschaften
+ 1,0 %
9.900
Angestellte ambulante Ärzte
+ 5,8 %
9.100
Privatärzte
- 5,1 %
7.500

* Veränderungen in Prozent zu 2005; Gesamtzahl 2006 407.000
Quelle: BÄK
In der Gruppe "Nicht als Arzt beschäftigt" sind zum Beispiel Ärzte in der pharmazeutischen Industrie eingeordnet.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.08.2007

Privatversicherer

Rechtliches

Privat-Honorar auf EBM-Niveau?
Ärzte über Vereinheitlichungspläne des Ministeriums massiv verärgert
Das Bundesgesundheitsministerium hält an dem Ziel fest, die privaten Gebührenordnungen auf GKV-Niveau abzusenken. Das zeichnet sich nach den ersten Verhandlungen über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.
Auswirkungen auf die GOÄ-Novelle werden aus dem Hause der Ministerin bestätigt. Erhebliche Honorareinbußen für Ärzte könnten die Folge sein. In einer Stellungnahme an den Bundestagsgesundheitsausschuss, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD), "dass im ambulanten Bereich für PKV und GKV bei vergleichbaren Leistungen auch vergleichbare Vergütungsregelungen gelten sollen - mit der Möglichkeit der Abweichung". Auch das wertmäßige Verhältnis der Leistungen zueinander soll aus dem Bewertungsmaßstab (Bema 2004) in die neue GOZ übertragen werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 3.08.2007

Ärger über GOÄ-Novelle ist bereits programmiert
Ministerium will für privatärztliche Leistungen EBM-Preise zahlen
Der Streit zwischen Ärzten und Bundesgesundheitsministerium über die Reform der Gebührenordnung für Ärzte ist programmiert. Das Ministerium will die GOÄ auf EBM-Niveauabsenken. Weitere Honorarverluste wären die Folge, weil Einnahmen aus der Privatliquidation bislang Honorarverluste im GKV-Bereich kompensieren.
Wie sehr das Thema GOÄ und GOZ die Gemüter erregt, zeigen die Beratungen über die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Bundeszahnärztekammer hat die Fachgespräche boykottiert. Und dennoch: Ungeachtet der in den vergangenen Monaten meist hinter verschlossenen Türen geführten Diskussion um die GOZ hält die Bundesärztekammeran ihrem Vorhaben fest, ein eigenes GOÄ-Konzept im Frühjahr 2008 zu präsentieren. Das hat Renate Hess, zuständige Dezernentin der Bundesärztekammer, in einem Aufsatz für das "Deutsche Ärzteblatt" bekräftigt.
Kernpunkte des Konzepts sind Aktualisierung, Neustrukturierung, Bewertung der Leistungen sowie die finanziellen Auswirkungen des Konzepts. Im Mittelpunkt steht dabei, die Abrechnung zu vereinfachen und die Abrechnungskonflikte zu reduzieren.
An den finanziellen Auswirkungen scheiden sich nun die Geister, weil hier das Bundesgesundheitsministerium eine weit gehende Angleichung zwischen GKV und PKV-Honorierung erreichen möchte. In ihrem Beitrag bekräftigt Renate Hess, dass sich die Ärzteschaft vehement gegen politische Pläne wehrt, die in Richtung Einheitsversicherung zielen.
Hess: "Die politisch intendierte Angleichung der Vergütungssysteme im ambulanten Bereich durch die Übernahme des EBM 2000plus in noch weiter pauschalierter Form würde - wie schon der Basistarif - die Rechtskreise des SGB V und des Privatrechts vermischen." Gebührenordnungen in der GKV unterlägen ganz anderen Rahmenbedingungen als eine amtliche Gebührentaxe, so Hess weiter.
Rückendeckung erhält sie von der FDP. "Unsere Sorge ist, dass durch die Vereinheitlichung von GKV und PKV der Versuch unternommen wird, die Bürgerversicherung auf der Leistungsebene einzuführen", sagte Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, der "Ärzte Zeitung".
Auf die Stellungnahme von Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, zu den möglichen Auswirkungen der GOZ-Novelle auf die GOÄ-Reform angesprochen, zeigte sich Bahr besorgt, dass die Bundesärztekammer erst zu einer einzigen Sitzung eingeladen worden sei. "Bereits jetzt werden im Paragrafenteil Regelungen besprochen, die selbstverständlich nicht nur für die GOZ, sondern auch so für die GOÄ gelten werden", versichert Bahr.
Das streitet das Bundesgesundheitsministerium auch nicht ab, bezieht dies allerdings auf einen konkreten Punkt im allgemeinen Teil. Dabei geht es um die von Kostenträgerseite vorgeschlagene Öffnungsklausel. Ähnlich wie in der GKV wollen private Krankenversicherungen und Beihilfekostenträger abweichende Vergütungsvereinbarungen treffen können.
Das will das BMG prüfen und gegebenenfalls für die GOÄ-Novelle berücksichtigen. Aus diesem Grund habe auch die Bundesärztekammer Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Teilnehmer der Runde sprechen hingegen von einer Alibi-Veranstaltung.
Ministerium will Eckpunkte der Reform wortgetreu umsetzen
An anderer Stelle beharrt das Ministerium auf einer wortgetreuen Umsetzung der von der Koalition beschlossen Eckpunkte zur Reform, "dass im ambulanten Bereich für PKV und GKV bei vergleichbaren Leistungen auch vergleichbare Vergütungsregelungen - mit der Möglichkeit der Abweichung - gelten sollen". Bahr ist auch hier skeptisch, ob Ärzte tatsächlich mit ihrem Honorar dann abweichen können.
Auch die KBV wehrt sich gegen eine Absenkung. KBV-Chef Köhler zur "Ärzte Zeitung": "Im Falle einer Angleichung würden Ärzten erhebliche Einnahmen verloren gehen. Die Vertragsärzte brauchen die PKV-Zusatzeinnahmen, um die Versorgung für alle Patienten sicherzustellen." Zur Höhe möglicher Honorarverluste wollte er sich noch nicht äußern.
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung 3.08.2007

Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Konzept gegen die Angleichung der Vergütungssysteme
Quelle: Renate Hess. Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 30 vom 27.07.2007, Seite A-2093 / B-1848 / C-1784 http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikeldruck.asp?id=56422

Rechtliches

Einsicht in Patientenunterlagen
Das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen ist heute grundsätzlich anerkannt.
Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf Einsichtnahme in die Krankenunterlagen ergibt sich letztlich aus dem verfassungsgemäß garantierten Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Die Berufsordnung verpflichtet den Arzt, dem Patienten Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren (§ 10 Abs. 2 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte). Seine Geltendmachung ist unabhängig von einer rechtlichen Auseinandersetzung. Es besteht nicht allein im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Haftungsprozesses. Ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Krankenunterlagen braucht der Patient nicht darzulegen. Den Anspruch auf Einsicht kann der Patient gerichtlich einklagen. Die Einsichtnahme sollte daher nicht verweigert werden, um die Situation nicht bereits zu diesem Zeitpunkt unnötig zu belasten.
Umfang der Einsichtnahme
Der Anspruch des Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen ist grundsätzlich auf objektive Befunde beschränkt. Im Einzelfall kann sich der Anspruch auch auf den sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken. Die Berufsordnung spricht insoweit in § 10 Abs. 2 von "subjektiven ärztlichen Eindrücken oder Wahrnehmungen". Einen Sonderfall bilden psychiatrische Behandlungsunterlagen. Dies ist in der Natur des psychiatrischen Behandlungsverhältnisses begründet. Aus therapeutischen Gründen kann die Einsicht in "heikle" Passagen verweigert werden. Art und Richtung der entgegenstehenden Gründe sind durch den Arzt anzugeben. Ein pauschaler Hinweis auf ärztliche Bedenken genügt nicht. Röntgenaufnahmen sind dem Patienten auch zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt zu übergeben.
Art der Einsichtnahme
In den seltensten Fällen begibt sich der Patient in die Arztpraxis, um dort Einsicht in seine Krankenunterlagen zu nehmen. In der Regel wird dem Patienten oder dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt eine vollständige Kopie der Behandlungsunterlagen übersandt. Ein Anspruch auf Übersendung der Original-Unterlagen besteht nicht. Bei einer digitalen Dokumentation besteht ein Anspruch des Patienten auf einen Ausdruck der elektronischen Datei. Die Kopierkosten sind dem Arzt zu erstatten. Der Arzt kann eine entsprechende Zusicherung verlangen. Der Zeitaufwand für die Fertigung und Versendung der Kopien wird nicht ersetzt. Die Unterlagen müssen für den Patienten lesbar sein. Eine Abschrift oder Aufschlüsselung medizinischer Kürzel kann nicht verlangt werden. Der Patient hat auch keinen weitergehenden Auskunftsanspruch, der etwa der Vorbereitung eines Haftungsprozesses dienen könnte.
Haftungsprozess
Im Arzthaftungsprozess sind die vollständigen Original-Krankenunterlagen dem Gericht vorzulegen.
Regelmäßig wird ein ärztlicher Sachverständiger vom Gericht beauftragt, anhand der Unterlagen ein Gutachten zu erstellen. Werden die Behandlungsunterlagen Bestandteil der Gerichtsakte, kann der Patient diese als Beteiligter des Verfahrens einsehen.
Das Einsichtsrecht des Patienten in subjektive medizinische Aufzeichnungen unterliegt damit nur außerhalb eines Prozesse Beschränkungen.
Quelle: Dr. jur.Dirk Schulenburg, Justitiar der Ärztekammer Nordrhein. Rheinisches Ärzteblatt 8/2007,17

Praxismanagement

Ärzte planen Qualitätssiegel
Patienten sollen künftig auf einen Blick erkennen können, wie gut ihr Arzt ist. "In etwa zwei Jahren soll es das Deutsche Gesundheitssiegel geben. Das kommt bei allen Ärzten aufs Praxisschild, die nachweislich gute Qualität anbieten", sagte der Chef der (KBV), Andreas Köhler, der Tageszeitung "Die Welt" von heute.
"Der Versicherte soll erkennen: Das ist eine geprüfte Praxis", betonte Köhler. Wer detaillierte Informationen wolle, solle im Internet zum Beispiel nachlesen können, wie viele Darmspiegelungen und Patientenbefragungen ein Arzt durchführt und wie er bei den Umfragen abschneidet. Für gute Qualität solle ein Arzt auch mehr Geld bekommen können. Laut Köhler sind bis zur Einführung des Siegels noch rechtliche Fragen zu klären. Auch müssten viele Ärzte noch überzeugt werden.
Köhler bekräftigte die Forderung der Kassenärzte nach höheren Honoraren. Die Mehrwertsteuererhöhung koste die Ärzte drei Milliarden Euro. Zudem würden medizinische Geräte teurer. "Praxen mussten Personal abbauen, weil es zu teuer wurde", sagte Köhler.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29379 6.08.2007

GmbH-Reform bringt Ärzten kaum Vorteile
Die Bundesregierung will mit der Reform des GmbH-Gesetzes auch Ärzten die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erleichtern und diese Unternehmensform attraktiver gestalten. Bislang ist kaum eine Arztpraxis als GmbH organisiert.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht unter anderem vor, das GmbH-Stammkapital von 25.000 auf 10.000 Euro zu senken und die Eintragung in das Handelsregister zu beschleunigen. Zudem soll die Gründung erleichtert werden. "Ärzte, die sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen möchten, können dazu unsere Mustersatzung verwenden", erklärt Henning Plöger, Sprecher des Bundesjustizministeriums.
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entfällt
Damit könnten sich Gesellschaftsgründer die bisher notwendige notarielle Beurkundung des Vertrags sparen. Der Notar soll nur noch die Unterschriften beglaubigen. Das Justizministerium will auch ein Gründungsset zur Verfügung stellen. Darin sollen alle wichtigen Formulare enthalten sein, die Ärzte für die GmbH-Gründung benötigen.
Anfang 2008 könnte die Reform in Kraft treten. Anstoß für die Neuerungen war vor allem der europäische Wettbewerb. In der EU existieren viele Rechtsformen von Kapitalgesellschaften, die unterschiedliche Vorzüge bieten. Die deutsche GmbH soll da mithalten können. Vor allem die Form der britischen Private Limited Company (Ltd.) ist beliebt, weil sie geringe Gründungsanforderungen stellt und gleichzeitig die Haftung der Gesellschafter begrenzt. So beträgt das Mindestkapital gerade mal ein britisches Pfund (etwa 1,48 Euro).
Die deutsche Antwort auf die Ltd. soll eine Sonderform der GmbH sein. "Es handelt sich um die Unternehmergesellschaft, bei der kein Stammkapital erforderlich ist", so Plöger. Dass es sich um eine GmbH ohne Stammkapital handelt, müssen Gründer durch den Firmenzusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" kenntlich machen.
Das vergleichsweise hohe Stammkapital für eine GmbH sei aber in den meisten Fällen gar nicht das Problem gewesen, das Ärzte oder andere Kleinunternehmer von der Gründung abgehalten hätte, sagt der auf Medizinrecht spezialisierte Anwalt Manfred Andreas von der Karlsruher Kanzlei ArztRecht.
Das Hindernis für eine GmbH-Gründung liege in der Abrechnung mit den KVen und Krankenversicherern. "Leistungen einer GmbH sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, weil sie nach der Gebührenordnung für Ärzte keine ärztlichen Leistungen abrechnen kann", sagt Anke Glasmacher, Sprecherin beim PKV-Verband.
Quelle: Christina Palmberger.Ärzte Zeitung 2.08.2007

Arztpraxen: Ohne Privatpatienten viele pleite
Alleine aus den Einnahmen der Kassenpatienten würde nach Ansicht des MEDIVorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner "wahrscheinlich ein Großteil der Praxen in den nächsten Jahren pleite gehen".
Die flächendeckende ärztliche Versorgung mit relativ kurzen Wegen und individueller Behandlung gebe es nur noch deshalb, weil die Ärzte ihre Praxen mit Hilfe der Privatpatienten über Wasser halten könnten. Derzeit würden rund 30 % der Leistungen von gesetzlich Versicherten nicht mehr bezahlt.
Wären alle Privatpatienten in der GKV versichert, so Baumgärtner, dann würden dem Gesundheitssystem in Deutschland jedes Jahr mehr als 9,5 Mrd. Euro fehlen. So viel mehr würden privat Versicherte für Medikamente, für Behandlungen beim Arzt, beim Zahnarzt oder im Krankenhaus ausgeben.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 6.08.2007, Nr. 59/2007, 14

Honorarärzte - mehr als nur Lückenfüller für Praxen und Kliniken
Immer mehr Krankenhäuser setzen auf Zeitarbeit, um Erziehungsurlaub, Krankheit von Mitarbeitern oder ein erhöhtes Arbeitsvolumen zu überbrücken. Auch große Praxen nutzen dieses Angebot der so genannten Honorarärzte zunehmend.
Im Ausland sind solche Ärzte, die auf Honorarbasis arbeiten, längst gang und gäbe. In Großbritannien heißen sie Locum Doctors, in Frankreich Médicines Remplaçants und in der Schweiz Vikarärzte. Auch in Deutschland wollen gerade viele Kliniken Mediziner auf Zeit nicht mehr missen.
Denn vor allem im Osten und auf dem Land bleiben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit viele Stellen oft lange Zeit unbesetzt - da kommen Honorarärzte oft gerade recht.
In Deutschland werden Ärzte auf Zeit in der Regel von Spezialagenturen vermittelt.
Denn im Gegensatz zu anderen Berufen dürfen Mediziner von den Zeitarbeitsunternehmen nicht medizinischen Einrichtungen überlassen werden. Die Ärzte bleiben Freiberufler, arbeiten auf Honorarbasis und werden von den Agenturen nur vermittelt. Deshalb werden sie als Honorarärzte und nicht als Zeitarbeiter bezeichnet.
Fünf große Spezialagenturen zur Vermittlung von Ärzten auf Zeit - die FachArztAgentur (Bielefeld), der Holger Heier Vermittlungsdienst (Ascheberg), die KardioFachArztAgentur (Bad Rothenfelde), die Notarztbörse (Lüdersdorf) und die Berliner Agentur Hire a Doctor - haben sich im vergangenen Jahr zum Bundesverband der Honorararztvermittler Deutschlands zusammengeschlossen.
Viele Honorarärzte haben oder hatten eine eigene Praxis
Bei den Agenturen arbeiten unter anderem Ärzte, die außer ihrer (Teilzeit-)Arbeit noch Zeit haben, sich neu orientieren wollen, gerade aus dem Ausland kommen oder auch Ärzte im Ruhestand.
Je nach Position in Krankenhaus oder Praxis erhalten die Mediziner auf Zeit als Richtgröße etwa zwischen 45 und 60 Euro Stundenlohn. Die Vermittlung ist für sie kostenlos, die Provision für die Agentur in Höhe von bis zu elf Prozent des Honorars wird von den Kliniken oder Praxen übernommen.
Da sie freiberuflich tätig sind, müssen sie dafür jedoch alle Steuern und Sozialabgaben selbst tragen - auch eine eigene Berufshaftpflicht sollte der Honorararzt haben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt das Modell Honorarärzte in Kliniken - trotz der vielen offenen Stellen.
Quelle: Alexandra Lehnen. Ärzte Zeitung 7.08.2007

Mehr Transparenz im Krankenhaus
Ende Oktober müssen alle Kliniken bundesweit eine neue Art von Qualitätsbericht vorlegen, die nicht nur wie bisher dürre Strukturdaten wie die Zahl der Operationen, der Betten oder der behandelten Patienten enthält, sondern auch Daten zur Qualität der Behandlung. Die Berichte müssen alle zwei Jahre aktualisiert und im Internet publiziert werden, so will es der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken, der verantwortlich ist für die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern. Veröffentlicht werden müssen 30 Qualitätsindikatoren aus zehn häufigen Leistungsbereichen, darunter: ein künstliches Hüftgelenk einsetzen, Gallenblase entfernen oder einen Tumor aus der Brust schneiden. «Der Verbraucher kann dann nicht nur sehen, wie oft das gemacht wurde, sondern auch, wie häufig dabei Komplikationen aufgetreten sind», erklärt Björn Misselwitz, Leiter der «Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen», die seit 1995 im Auftrag der Krankenhausgesellschaft und der Krankenkassen Kliniken überwacht.
Quelle: kma@news, Ausgabe-Nr.: 0095 Datum: 01.08.2007

Bahnstreiks rechtfertigen keine Verspätung
Praxischefs müssen Ausfallzeiten von Mitarbeiterinnen theoretisch nicht bezahlen
Bahnstreiks rechtfertigen das Zuspätkommen des Praxispersonals im Allgemeinen nicht. Diese Ansicht vertritt der Medizin- und Arbeitsrechtler Dr. Christian Schmitte aus Düsseldorf.
Das so genannte Wegerisiko gehe zu Lasten der Arbeitnehmer, erklärte Schmitte auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". So sei es Medizinischen Fachangestellten - in Abwägung des Einzelfalls - durchaus zumutbar, frühere Züge zu nehmen oder auf das Auto auszuweichen, wenn die Bahn streikt. Arzthelferinnen, die voraussichtlich zu spät zur Arbeit kommen, sollten entweder eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Praxis hinterlassen oder den Praxischef beziehungsweise die Kolleginnen auf dem Handy anrufen.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.08.2007

6 Regeln für richtiges Delegieren
Indem Sie Arbeiten delegieren, ziehen Sie Ihre Mitarbeiterinnen in die Verantwortung und steigern gleichzeitig deren Motivation. Da richtiges Delegieren sich nicht nur auf Routineaufgaben beschränkt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Ihre Mitarbeiterin kann nur das tun, was Sie Ihr sagen, nicht was Sie sich dabei gedacht haben.
- Übertragen Sie auch die zur Ausführung der Aufgabe notwendige Verantwortung und Zuständigkeit
- Schalten Sie sich nicht ohne Grund in die Ausführung der delegierten Arbeit ein.
- Achten Sie darauf, dass eine von Ihnen delegierte Aufgabe nicht an eine weitere Mitarbeiterin weiter delegiert wird.
- Verlangen Sie nicht zuviel in zu kurzer Zeit
- Bleiben Sie Ansprechpartner, wenn Probleme auftreten.
Quelle: Nilaplan Mandanten 83 Info August 2007

Europa

Viele Iren warten auf Op-Termin
In den staatlichen irischen Krankenhäusern warten immer mehr Patienten auf einen Operationstermin. Weil die Wartelisten seit Jahren länger und länger werden, hat das Dubliner Gesundheitsministerium einen eigenen "Nationalen Behandlungsfonds" eingerichtet.
Die Idee: aus dem Fonds werden Operationen für Staatspatienten in privaten Kliniken und Einrichtungen finanziert. Allein in diesem Jahr will der Fonds knapp 80 Millionen Euro für Operationen ausgeben. Insgesamt soll damit etwa 22.000 Patienten eine Operation ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten auf einen Op-Termin warten.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.08.2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
weiter

OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
weiter

Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
weiter

Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
weiter

Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
weiter

Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
weiter

Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
weiter

BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
weiter