04.07.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 24/07, vom 4. Juli 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Neuer Vertrag zum ambulanten Operieren in Westfalen-Lippe
Einen neuen Vertrag zum ambulanten Operieren hat die KVWL abgeschlossen. "Der Weg zu einer Lösung war mühsam, aber wir wollten alles tun, um eine Schiedsamtsentscheidung zu vermeiden", sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Ulrich Thamer am Freitag in Dortmund.
Der Vertrag sieht vor, dass Ärzte, für die der Honorarverteilungsvertrag ein Punktzahlgrenzvolumen vorsieht, für fast alle im Vertrag genannten Operationen und Narkosen einen Vergütungspunktwert in Höhe von 4,0 Cent erhalten. Ärzte, für die der Honorarverteilungsvertrag kein Punktzahlgrenzvolumen festlegt, erhalten für die im Vertrag genannten Operationen einen Verteilungspunktwert von 3,36 Cent.
"Im Vergleich zur bisherigen Vergütung gibt es für den überwiegenden Teil der Leistungen eine Punktwerterhöhung um 0,4 Cent. Dieses Ergebnis entspricht einer Höherbewertung der einschlägigen Leistungen um mehr als zehn Prozent", hieß es aus der KV. Außerdem erfolge die Vergütung extrabudgetär. Das Morbiditätsrisiko trügen also die Krankenkassen. Hausärzte erhalten für die präoperative Untersuchung nach diesem Vertrag zusätzlich 15 Euro.
Der Vertrag gilt ab Anfang Juli und gilt für ein Jahr.
Quelle: Homepage Ärzteblatt vom Freitag, 29. Juni 2007 http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28986

Der Arzt als Vollstrecker staatlicher Rationierung
Das durchgängige Prinzip dieser Politik ist die Entstaatlichung der Daseinsfürsorge und die Verstaatlichung der Versorgungsprozeduren. Die Rolle der Ärzte ist darin klar vorgezeichnet: Vollzug staatlicher Rationierung einerseits, Entindividualisierung der Patient-Arzt-Beziehung andererseits.
Im ambulanten Bereich hat sich die Ministerialbürokratie besonders viel Mühe gegeben, die Verantwortung für Rationierung den Ärzten zuzuweisen. Denn der Staat möchte nicht mit den Folgen der Ressourcenbegrenzung identifiziert werden. Daher soll nun der Gemeinsame Bundesausschuss, de jure zwar noch Instrument der Selbstverwaltung, de facto aber ausführende Behörde, maßgeblich über die Verteilung der knappen Mittel entscheiden und die Leistungsmenge und auch Leistungsinhalte über Qualitätskontrollen steuern.
Wir müssen deshalb weiterhin darüber aufklären, wer die Verantwortung für Rationierung im Gesundheitswesen trägt. Die Ärzteschaft wird unabhängig und eigenständig informieren und dazu auch die Möglichkeiten moderner Medien nutzen — innerhalb und außerhalb der Arztpraxis.
Denn die Patienten sollen nie wieder sagen müssen, das haben wir nicht gewusst. Und die Politiker sollen nie wieder sagen dürfen, wir wussten nicht wirklich um die Folgen der Reform.
Quelle: Jörg-Dietrich Hoppe. Arzt & Wirtschaft 06/2007, 8

Punktwerte in Bayern rutschen in den Keller
Ein Anstieg der Fallzahlen um 1,12 Millionen Fälle im Vergleich zum Vorjahr hat in Bayern im ersten Quartal zu einem dramatischen Punktwertverfall geführt.
Bei den Hausärzten lag der Punktwert im ersten Quartal bei den Regionalkassen bei 3,48 Cent und bei den Ersatzkassen bei 3,45 Cent, berichtete der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Gabriel Schmidt, bei der Vertreterversammlung. Bei den Fachärzten lagen die Punktwerte noch niedriger. Bei den Regionalkassen betrug der Punktwert 2,72 Cent und bei den Ersatzkassen 3,01 Cent.
Einer der Gründe für den Punktwertverfall sei der Anstieg abgerechneter Leistungen um 6,5 bis 7,2 Prozent, berichtete Schmidt.
Der Verfall der Punktwerte habe nicht zwangsläufig Umsatzverluste zur Folge, räumte Schmidt ein. Tatsache sei aber, dass die Mehrleistungen der Haus- und Fachärzte "aus dem eigenen Topf" bezahlt werden. "Das ist der helle Wahnsinn", sagte Schmidt. "Das kann so nicht bleiben".
Quelle: Ärzte Zeitung 29.06.2007

EBM-Reform steht auf des Messers Schneide
Die Forderungspakete von Haus- und Fachärzten für den Euro-EBM summieren sich auf über 18 Milliarden Euro
Knapp drei Monate nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform befindet sich das für die Vertragsärzte wichtigste Reformprojekt, der neue EBM, noch im Zeitplan. Dessen Einhaltung ist aber gefährdet: durch den Antrag auf Abwahl der KBV-Spitze, durch die Weigerung der Union, mit einer Gesetzesänderung getrennte Orientierungspunktwerte für Haus- und Fachärzte zuzulassen und durch unterschiedliche Vorstellungen bei KBV und Kassen über die notwendigen und finanzierbaren Honorarzuwächse ab 2009.
Angesichts der Problemberge und Differenzen, die sich zwischen KBV und Kassen auftürmen, ist ein Scheitern der Selbstverwaltung gleichwohl möglich.
Grundsätzlich stehen die Krankenkassen auf dem Standpunkt, dass alle Leistungen so bewertet sein müssen, dass sie auch über das Jahr 2009 hinaus für die Kassen kostenneutral sind. Das gegenwärtige Honorarbudget bildet aus Sicht der Kassen die finanzielle Obergrenze.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung 29.06.2007

GKV-Finanzierung: Runter vom Schuldenberg
"Entsprechend den Auflagen des Gesetzgebers wird es der AOKgelingen, durch interne Maßnahmen, die mit Finanzhilfen verbunden sind, die Schulden bis zum Start des geplanten Gesundheitsfonds im Jahr vollständig abzubauen", so die zuversichtliche Aussage des AOK-Bundesverbandes in seinem Geschäftsbericht für die Jahre 2006 und 2007.
Am Jahresende 2006 hatten 6 von 16 AOKen ein positives Vermögensergebnis erzielt. Die Verschuldung der Gesundheitskasse ist insgesamt zurückgegangen. Auf der Grundlage eines Überschusses von 275 Mio. Euro im Jahre 2006 konnten auch die AOKen mit Finanzproblemen ihre Finanzlage verbessern.
Der AOK-Bundesverband nennt folgende Zahlen zur Verschuldung der Krankenkassen:

Kassenart:
Schulden/Vermögen 2006 (in Mio. Euro):
AOK
- 1.170
Betriebskrankenkassen
+ 487
Innungskrankenkassen
+ 484
Landw. Krankenkassen
+ 212
Bundesknappschaft
+ 426
Seekrankenkasse
+ 13
Arbeiter-Ersatzkassen
+ 738
+ 738
- 25
Angestellten-Ersatzkassen
+ 738
Summe:
- 1.165

Quelle: BMG. Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 2.07.2007, Nr. 49/2007, 7- 8

NAV: Praxis-Tests offenbaren die Mängel der E-Card
Der NAV-Virchow-Bund hat der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) gut ein halbes Jahr nach Beginn der Feldversuche ein schlechtes Zwischenzeugnis ausgestellt.
Die Karte habe die Testphase bislang nicht bestanden. Der Verband erhalte immer häufiger Beschwerden aus den Testregionen, Ärzte beklagten einen immens gestiegenen Verwaltungsaufwand, sagte der Virchow-Bundesvorsitzende Klaus Bittmann der "Leipziger Volkszeitung".
Zwar habe die Industrie einen großen Nutzen und die Krankenkassen bekämen eine bessere Datenübersicht über ihre Versicherten. "Aber weder die Ärzte noch die Patienten haben irgendeinen Nutzen davon, welcher die enormen Kosten für die Karte in irgendeiner Weise rechtfertigen würde", sagt Bittmann.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.07.2007

Gesundheitskarte – Ringen um Vergütungszuschläge
Arbeitsaufwändig wird allein schon das Einlesen der Gesundheitskarte. Die Gesundheitskarte sei, so heißt es, mit einem zeitlichen Aufwand von 2,3 Sekunden deutlich langsamer als die herkömmliche Krankenversichertenkarte, die in 0,3 Sekunden rasch eingelesen ist. Allein diese Aufgabe belastet im täglichen Arbeitsablauf zusätzlich.
Längere Wartezeiten für die Patienten drohen und eine deutliche Belastung des Arbeitsprozesses in den Arztpraxen.
Die Beschriftung der Gesundheitskarte mit den Daten für die persönliche Patientenakte des Patienten (Impfstatus, Unverträglichkeiten, Blutgruppe, Dauerdiagnosen, Medikamente und Dosierungen) ist zudem Chefsache und kann wohl kaum routinemäßig an die Praxismitarbeiter delegiert werden. Auch diese Aufgabe nimmt beträchtliche Zeit in Anspruch, die von den Ärzten nicht zum Nulltarif erbracht werden kann.
Die Einführung der Gesundheitskarte nutzt in erster Linie den Krankenkassen. Nach Feststellungen der Kosten-Nutzen-Analyse einer namhaften Unternehmensberatung besteht akut die Gefahr, dass die Gesundheitskarte zu einem Verlustgeschäft für die Ärzte wird.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 06/2007,28-30

Vertreter freier Berufe verurteilen Lauschangriff
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe hat mit einer Resolution erneut gegen den geplanten Lauschangriff auf die Freien Berufe und damit auch auf Rechte ihrer Klientel protestiert.
Freie Berufe erbrächten höchstpersönliche Dienstleistungen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Bürger. Klienten müssten in der Lage sein, sich ohne Befürchtung der Veröffentlichung ihrer höchstpersönlichen Geheimnisse wie zum Beispiel Krankheiten, rechtsrelevantes Tun oder Unterlassen rückhaltlos zu offenbaren. Anderenfalls sei eine Auftragserfüllung von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern nicht möglich und der Bürger könne seine Rechte nicht wahrnehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.07.2007

Rechtliches

Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall eines Systemversagens Versicherte auf Kosten der Krankenkassen behandeln
Das Bundessozialgericht hat am 27. Juni 2007 entschieden, dass (Zahn-)Ärzten, die in einem aufeinander abgestimmten Verfahren auf ihre Zulassungen verzichtet haben (sog "kollektiver Systemausstieg"), kein Recht auf weiterhin uneingeschränkte Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zusteht.
Die gesetzlichen Vorschriften zeigen deutlich den Willen des Gesetzgebers, (Zahn-)Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht grundsätzlich nicht mehr an der Versorgung der Versicherten mitwirken zu lassen. Dies dient der Erhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wenn die Krankenkassen die Versorgung mit unaufschiebbaren (zahn-)ärztlichen Leistungen anderweitig nicht rechtzeitig sicherstellen können (sog "Systemversagen"), müssen sie die Kosten auch für außerhalb des Systems erbrachte Leistungen übernehmen.
Quelle: Bundessozialgericht Medieninformation Nr. 16/07 vom 28. Juni 2007
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=9944&pos=3&anz=19

Versandapotheke DocMorris gewinnt in zweiter Instanz
Apothekerverband verliert vor Oberlandesgericht
In der Auseinandersetzung um den Versandhandel von Medikamenten hat die Versandapotheke DocMorris vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Sieg errungen.
Das Oberlandesgericht wies in zweiter Instanz eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen DocMorris ab. Dies teilten beide Parteien unabhängig voneinander mit.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.07.2007

Praxismanagement

Wie viele Kollegen darf ich anstellen?
Bis zu drei Ärzte kann jeder Praxischef ohne Probleme anstellen. Dann, so steht es im Bundesmantelvertrag (BMV), ist anzunehmen, dass der Arbeitgeber in der Lage ist, die Praxis persönlich zu leiten - sprich: die Arbeit seiner Mitarbeiter zu überwachen und zu kontrollieren.
Wer drei Vollzeitkräfte anstellen will, hat also keine Schwierigkeiten mit dem Zulassungsausschuss zu befürchten. Sollen Ärzte in Teilzeit beschäftigt werden, dürfen mehr als drei in der Praxis arbeiten. Der zeitliche Umfang ihrer Arbeitszeit darf dann aber den von drei vollzeitbeschäftigten Ärzten nicht übersteigen (Paragraf 14 a Absatz 1).
Vertragsärzte, die ihre Zulassung auf die Hälfte beschränkt haben, dürfen einen vollzeitbeschäftigten oder zwei teilzeitbeschäftigte Kollegen anstellen. Weiterbildungsassistenten werden bei der Zahl der angestellten Ärzte nicht berücksichtigt. Gerechnet wird übrigens je Vertragsarzt. Das heißt: In einer Gemeinschaftspraxis mit zwei Vertragsärzten dürfen sechs Kollegen in Vollzeit angestellt werden.
Wer mehr Kollegen beschäftigen will, muss dem Zulassungsausschuss nachweisen, "durch welche Vorkehrungen" er die persönliche Leitung der Praxis sicherstellen will.
Grundsätzlich ist es nach dem neuen Vertragsarztrecht erlaubt, auch fachfremde Ärzte in der Praxis anzustellen. Wer dies tut, darf laut BMV sowohl an der hausärztlichen als auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen (Paragraf 14 a Absatz 2). Der Bundesmantelvertrag stellt aber klar, dass die Beschäftigung eines Radiologen, Laborarztes oder Pathologen verboten ist. Steuerlich ist die Anstellung eines fachfremden Kollegen jedoch riskant: Denn die Gefahr besteht, dass Finanzämter dann die Praxiseinkünfte als gewerbesteuerpflichtigeinstufen.
Manche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden dürfen nur erbracht und abgerechnet werden, wenn Ärzte eine besondere Fachkunde nachweisen. Der Bundesmantelvertrag regelt nun, dass es genügt, wenn ein angestellter Kollege über entsprechende Qualifikationen verfügt. Nur er darf dann aber natürlich diese besonderen Leistungen erbringen. Für Praxischefs ist das eine gute Möglichkeit, das Praxisspektrum zu erweitern. Aber Achtung: Kündigt der qualifizierte Angestellte, verliert die Praxis die Abrechnungsgenehmigung für die speziellen Leistungen.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.06.2007

Praxismanagerinnen - eine Entlastung für Ärzte
Tanja Wagner war seit zwölf Jahren in ihrem Beruf als Arzthelferin tätig, als leitende Kraft in einer Praxis mit fünf Mitarbeiterinnen, vom Chef und ihren Kolleginnen in dieser Position voll anerkannt
Heute ist Wagner "Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen", kurz Praxismanagerin. Sie machte noch einmal einen Gehaltssprung, bekam mehr Kompetenzen in der Praxis und kann ihren Chef noch mehr als früher entlasten. Möglich machte dies eine Weiterbildung am Edmund-Christiani-Seminar der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die Berufsbildungsstätte für Arzthelferinnen in Bad Segeberg bildet seit 2002 Praxismanagerinnen aus, inzwischen haben rund 100 Praxismitarbeiterinnen den Abschluss erreicht, weitere 100 belegen derzeit den Kurs.
Heute kann sie den Chef nicht nur bei dem Personalmanagement entlasten. Qualitätsmanagement und ein Patienteninformationssystem mit Wartezimmer-TV und Patientenbroschüren konnte sie in der Praxis weitgehend eigenverantwortlich etablieren. Bei Fragen ihrer Kolleginnen und der Patienten etwa zur Honorierung fühlt sie sich heute kompetenter als früher und kann damit dem Praxischef den Rücken frei halten.
In insgesamt 800 Stunden, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken, werden den angehenden Praxismanagerinnen in Bad Segeberg Inhalte in sechs Modulen vermittelt: Planung und Kommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologie, Qualitäts- und Projektmanagement, Personal- und Ausbildungsmanagement, betriebswirtschaftliche Praxisführung und betriebliches Rechnungswesen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Quelle:Dirk Schnack. Ärzte Zeitung 14.06.2007

Qualitätsmanagement im ambulanten Bereich: "Der Sinn erschließt sich erst mit dem Praktizieren"
Von "Quatsch" bis "nützlich" – Qualitätsmanagement-Systeme erfreuen sich nach wie vor unterschiedlicher Beliebtheit. Bis Ende des Jahres müssen die niedergelassenen Ärzte erste Schritte in Richtung Qualitätsmanagement unternommen haben.
      QM-Richtlinie des G-BA
Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements:
1. im Bereich "Patientenversorgung"
- Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse,
- Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und -beratung,
- Strukturierung von Behandlungsabläufen;
2. im Bereich "Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation"
- Regelung von Verantwortlichkeiten,
- Mitarbeiterorientierung (zum Beispiel Arbeitsschutz, Weiter- und Fortbildung),
- Praxismanagement (zum Beispiel Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchtplan),
- Gestaltung von Kommunikationsprozessen (intern/extern) und Informationsmanagement,
- Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung,
- Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne Qualitätsmanagement.
      QM-Richtlinie des G-BA
Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements:
- Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis, Ergreifen von Umsetzungsmaßnahmen, systematische Überprüfung von Zielerreichung und erforderlichenfalls Anpassung der Maßnahmen,
- regelmäßige strukturierte Teambesprechungen,
- Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen,
- Patientenbefragungen, nach Möglichkeit mit validierten Instrumenten,
- Beschwerdemanagement,
- Organigramm, Checklisten,
- Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern zur Einleitung von Verbesserungsprozessen,
- Notfallmanagement,
- Dokumentation der Behandlungsabläufe und der Beratung,
- Dokumentation der Qualitätsziele und der ergriffenen Umsetzungsmaßnahmen,
- Dokumentation der systematischen Überprüfung der Zielerreichung und der erforderlichen Anpassung der Maßnahmen.
Quelle: Merten, Martina; Gerst, Thomas. Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 24 vom 15.06.2007, Seite A-1711

Ärzte besorgt über Schönheits-Ops im osteuropäischen Ausland
Vor einem leichtfertigen Umgang mit der eigenen Gesundheit bei Schönheits-Operationen im Ausland hat die Präsidentin des Internationalen Komitees für Qualitätssicherung für Medizinprodukte und neue Techniken in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie (IQUAM) Dr. Constanze Neuhann-Lorenz gewarnt.
Bei vielen Menschen herrsche die Vorstellung vor, dass Schönheit nach Lust und Laune herstellbar sei, sagte sie anlässlich des seit gestern tagenden 14. Weltkongresses der Internationalen Konföderation Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgen (IPRAS) in Berlin.
Für verantwortungsvolle plastisch-ästhetisch tätige Chirurgen dürfe diese Einschätzung allerdings nicht der Maßstab sein: "Wir machen nicht die Wunsch-Nase, sondern wir helfen, das Äußere zu harmonisieren", sagte Neuhann-Lorenz.
Die mit chirurgischen Eingriffen verbundenen Risiken und die Tatsache, dass Operationen nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, würden von den Gesundheitstouristen oft unterschätzt, sagte die Münchner Belegärztin gerade mit Blick auf Schönheits-Operationen im osteuropäischen Ausland.
In Deutschland ist die Zahl der kosmetischen Eingriffe unterdessen weiter rückläufig, sagte Professor Rüdiger Olbrisch von der Meoclinic Internationale Privatklinik in Berlin. So habe es 2005 etwa 900 Gesichtsstraffungen gegeben. Steigende Zahlen beobachtet er indes bei Behandlungen von Falten mit dem Nervengift Botox.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.06.2007

Patienten wünschen mehr Informationen zur Qualität der Krankenhäuser
Über die Hälfte der in Krankenhäusern behandelten Patienten wissen nicht, wie sie Informationen über die Qualität der Häuser bekommen könnten. Das ergab eine Patientenumfrage des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).
"Obwohl es zum Teil erhebliche Unterschiede bei Qualität, Beratung und Service der Häuser gibt, verlässt sich der überwiegende Teil (57 Prozent) der Menschen bei der Wahl des Krankenhauses allein auf den Rat seines Arztes oder von Freunden. Jeder Zehnte (11 Prozent) informiert sich vor einem Krankenhausaufenthalt gar nicht", erklärte die TK bei der Vorstellung der Ergebnisse am Freitag
Auf die Frage, wer dieses Informationsdefizit am besten ausgleichen könnte, nannten die meisten Befragten die Krankenkassen (65 Prozent), Selbsthilfegruppen (46 Prozent) und Verbraucherzentralen (40 Prozent). Vier von fünf Befragten (80 Prozent) würden bei der Wahl eines Krankenhauses gern auf die Erfahrungen anderer Patienten zugreifen. Gäbe es valide Ergebnisse von Patientenbefragungen, dann würden 80 Prozent ein solches Angebot nutzen, jeder Zweite bevorzugt dafür das Internet.
Quelle: Ärzteblatt 29.06.2007. http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28988

Europa

Terrorverdächtige in Großbritannien sind Mediziner
Alle acht Terrorverdächtigen, die nach den versuchten Anschlägen in Großbritannien festgenommen wurden, sind offenbar Mediziner oder kommen aus Gesundheitsberufen. Alle hätten Verbindungen zum staatlichen Gesundheitssystem des Königreichs, berichtete gestern der britische Sender BBC.
Demnach waren sieben der Verdächtigen Ärzte oder Medizinstudenten, eine Frau arbeitete als Labor-Assistentin. Die Terror-Spur führte nach dem Anschlag in Glasgow und den Autobombenfunden in London nun auch nach Australien. Als bislang achter Terrorverdächtiger wurde ein indischer Arzt am Flughafen Brisbane festgenommen. Der 27-Jährige hatte bis vor zehn Monaten in einem Krankenhaus in Liverpool gearbeitet.
Quelle:Ärzte-Zeitung vom 4.07.2007

Jeder zweite Mensch wird 2008 in der Stadt leben
Im kommenden Jahr wird zum ersten Mal mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung, nämlich 3,3 Milliarden Menschen, in Städten leben. Das geht aus dem neuen Weltbevölkerungsbericht hervor.
Der Anteil der Stadtbevölkerung wird bis 2030 auf fünf Milliarden Menschen wachsen, heißt es im Bericht der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung, der gemeinsam mit UNFPA, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, und Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) gestern in Berlin vorgestellt wurde. Am stärksten nimmt die Stadtbevölkerung in Afrika zu, und zwar von zurzeit 294 auf 742 Millionen im Jahr 2030. In Asien werden zu diesem Zeitpunkt über 2,6 Milliarden Menschen in Städten leben, gegenwärtig sind es noch 1,36 Milliarden.
Der höchste Verstädterungsgrad findet sich allerdings in Industriestaaten: 74 Prozent der Menschen leben dort schon jetzt in urbanen Zentren, der Anteil wird bis 2030 auf 81 Prozent zunehmen. Dabei konzentriert sich der größte Teil der urbanen Bevölkerung auf Städte mit bis zu 500 000 Einwohnern, nicht dagegen auf Megastädte.
Die Studienautoren sehen das Städtewachstum nicht negativ, im Gegenteil: "Städte haben klare Vorteile bei der Bekämpfung der Armut." Auch sei die Gesundheitsversorgung in Städten generell besser als auf dem Land.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.06.2007

Bundesbürger erhalten neue Steuernummer - Zentrale Datenverwaltung
Die Finanzbehörden wollen weit intensiver als bisher nach Steuerhinterziehern fahnden. Helfen sollen dabei die persönlichen Steueridentifikationsnummern, mit denen seit 1. Juli jeder Bürger - vom Baby bis zum Greis - zentral erfasst wird.
Bisher ist lediglich jeder Steuerzahler bei seinem örtlichen Finanzamt registriert. Künftig wird er direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfasst sein und werden seine Daten allen Finanzbehörden zur Verfügung stehen. Seit heute vergibt das BZSt jedem Bundesbürger seine eigene persönliche Identifikationsnummer, unter der er sein Leben lang geführt wird. Die elfstellige Zahlenkombination muss bei allen Steuererklärungen angegeben werden. In der Nummer werden Angaben zu Namen, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum verschlüsselt.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.07.2007

Frauen schlafen besser ohne Mann
Frauen schlafen ohne ihren Partner weitaus besser. Bei Männern verhält es sich genau umgekehrt: Ihr Schlaf ist ruhiger und erholsamer, wenn sie die Nacht neben ihrer Partnerin verbringen.
Das fand jetzt ein Forscherteam um den Verhaltensbiologen John Dittami von der Universität Wien mit der Studie "Geschlechtsunterschiede der inneren Uhr auf Umgebungsreize" heraus.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 06/2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
weiter

OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
weiter

Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
weiter

Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
weiter

Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
weiter

Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
weiter

Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
weiter

BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
weiter