14.06.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 21/07, vom 14. Juni 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Plädoyer für ambulante Op
Fehlanreize bei der Steuerung der Patienten kritisiert die Präsidentin der neu gegründeten Deutsche Tagesklinikgesellschaft (DTKG) Christel Stoeckel-Heilenz.
1,5 Milliarden Euro könnten ihrer Meinung nach gespart werden, wenn mehr Operationen ambulant statt stationär vorgenommen würden. "Deutschland leistet sich im Vergleich zum Europäischen Ausland eine auf stationäre Versorgung fixierte operative Medizin", so Stoeckel-Heilenz.
50 der häufigsten stationären Operationen in Deutschland wie Leistenbruch-, Krampfader- oder Kniegelenksoperationen könnten ihren Angaben zufolge ambulant in Tageskliniken vorgenommen werden. Das scheitere aber an den Rahmenbedingungen. Nötig sei unter anderem die Einführung ambulanter Fallpauschalen, so die Berliner Anästhesistin.
Die Gesellschaft vertritt bislang rund zwanzig der größten Tageskliniken mit 5.000 bis 8.000 Eingriffen jährlich.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.06.2007

Fachärzte: 11 Milliarden Euro fehlen an der Vergütung
Nach Berechnungen der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) fehlen jährlich an der Vergütung niedergelassener Fachärzte mehr als 11 Mrd. Euro. Trotzdem würden die von den Patienten benötigten und nachgefragten Leistungen erbracht.
Die niedergelassenen Fachärzte, so GFB-Präsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg, würden Jahr für Jahr ein erhebliches Solidaropfer zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung auf hohem Niveau erbringen. Gleichzeitig stützten sie "ohne jeden Dank seitens der Politik ein insgesamt marodes Gesundheitssystems in Deutschland".
Ein solches Opfer könne aber nicht grenzenlos erbracht werden, vor allem nicht in diesem Ausmaß. Ohne eine ausreichende Finanzierung fachärztlicher Arbeit in den Praxen sei der bisherige Standard nicht mehr zu halten. Qualitative Einbußen, Wartelisten und direkte Rationierung seien die zwangsläufige Folge, so Rüggeberg. Dies sei bei der jetzt anstehenden Neuordnung der Vergütungsordnung zwingend zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung des Gesamtverlustes für Fachärzte seien demnach drei Faktoren zu berücksichtigen:
• Allein durch den "Währungsschwund" von 30-40 % beim Eintausch der Punkte-Muschelwährung gegenüber dem kalkulierten Ausgabepreis entstehe ein Verlust von 4,31 Mrd. Euro.
• Der Verlust durch "Nichtbezahlung" betrage weitere 3,64 Mrd. Euro, weil mehr als 20 % erbrachter Leistungen der Kappung durch Budgets zum Opfer fallen würden.
• Drittens seien die Kalkulationen für die Gebührenordnung auf der Basis der Jahre 1994 bis 1996 errechnet. Nicht einbezogen worden seien aber die Kostensteigerungen, wie bei Mieten, Personal- und Sachkosten. Nehme man über 10 Jahre einen moderaten Ansatz für die Steigerung der allgemeinen Kosten von 15 % an, so ergibt sich insgesamt der Fehlbetrag für die ambulante fachärztliche Versorgung von 11,23 Mrd. Euro jährlich.
Was in jedem anderen Wirtschaftszweig völlig undenkbar sei, werde in der Arztpraxis gnadenlos praktiziert, so der GFB-Chef, "nämlich die schamlose Ausnutzung der ärztlichen Ethik, die sich erst um die Patienten und danach um die Finanzierung kümmert.
Wo gibt es sonst das Phänomen einer Verpflichtung zur Arbeit bei gleichzeitiger Weigerung, diese auch zu bezahlen?" Viele fachärztliche Leistungen könnten nur mit einem hohen technischen Aufwand erbracht werden, der kostenaufwendig sei. In der ärztlichen Gebührenordnung würden diese Kosten innerhalb des Gesamthonorars berechnet und lägen je nach Leistungsart zwischen 50 und 85 %.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 11.06.2007, Nr. 43/2007, 4-6

Doppelte Facharztschiene: Lauterbach schlägt zu
Mit seinem Buch "Der Zweiklassenstaat" hat Prof. Karl Lauterbach wieder für Furore im Gesundheitswesen gesorgt. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, spricht von "pseudowissenschaftlichen Vorurteilen".
In einem umfangreichen Vorabauszug im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wird die Öffentlichkeit auf einige spektakuläre Aussagen des SPD-Gesundheitsexperten vorbereitet. Der zentrale Vorwurf: "Die doppelte Facharztschiene ist wahrscheinlich die größte Quelle von Unwirtschaftlichkeit und Ungerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen."
Sie verschlinge zum einen sehr viel Geld – Länder wie Frankreich oder Italien mit einer vergleichbaren, wenn nicht gar besseren medizinischen Versorgung würden diese mit deutlich geringeren Ausgaben erreichen und beim Ranking der WHO die Plätze eins und zwei erzielen. Zum anderen gehe sie zu Lasten der Behandlungsqualität der gesetzlich Versicherten. Letzen Endes habe sie sogar Menschenleben gekostet.
Lauterbachs Aussagen stehen in einem deutlichen Kontrast zu dem Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES), das in Kooperation mit Prof. Bert Rüruperstellt wurde. Diese Gutachter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die empirischen Belege für die These von den Ineffizienzen in der Versorgung durch eine doppelte Facharztschiene "außerordentlich spärlich" seien.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 11.06.2007, Nr. 43/2007, 8

Werden Ärzte zu Marionetten des Staates?
Debatte in der "Ärzte Zeitung": Arzt warnt vor Staatsmedizin, Jurist erwartet mehr Wettbewerb
Arbeiten Vertragsärzte noch freiberuflich, oder sind sie inzwischen weitgehend fremdbestimmt? Die Gesundheitspolitik führt in Richtung Staatsmedizin, sagt beispielsweise Medi-Vize Ekkehard Ruebsam-Simon. Der Medizinrechtler Professor Alexander Ehlers hält diese Einschätzung für falsch. Die "Ärzte Zeitung" stellt beide Positionen zur Diskussion.
Ärztepräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe hat nie einen Zweifel gelassen, welcher Sichtweise er anhängt. Die "gesundheitspolitische Blaupause" des Wettbewerbs-Stärkungsgesetzes bestehe aus vier Punkten, sagte er im Mai beim Ärztetag in Münster: Dem Aufbau "einer Zentralverwaltungswirtschaft" der Kassen, einer "Marktbereinigung des Kliniksektors", der Errichtung einer "unterstaatlichen Rationierungsbehörde" und in der "Zerstörung der ärztlichen Freiberuflichkeit".
Von Staatsmedizin "kann keine Rede sein", sagt hingegen der Medizinrechtler Professor Alexander Ehlers. Diese würde bedeuten, dass der Staat durch Steuern direkt die Finanzierung der Gesundheitsversorgung organisiert und Ärzte und andere Leistungserbringer durch strikte Vorgaben bindet. Das neue Reformgesetz stärke jedoch den Wettbewerb und forciere den Trend "hin zu mehr Integrationsversorgung und mehr selektiven Verträgen". Der einzelne Arzt bleibe insgesamt bei der Wahl seiner Therapie frei, so Ehlers.
Völlig anderer Meinung ist der Hausarzt Ekkehard Ruebsam-Simon aus Bammental bei Heidelberg. Er sieht in den jüngsten Reformgesetzen eine Zunahme staatlichen Einflusses. Noch gebe es keine umfassende Staatsmedizin, aber eine vom "Staat weitgehend dominierte Medizin".
Quelle: Ärzte Zeitung 11.06.2007

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Untergesetzliche Vorgaben
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jetzt die Vorgaben des Bundesmantelvertrages Ärzte zur Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) veröffentlicht (http://www.kbv.de). Damit besteht für die Ärzte Rechtssicherheit bei der Nutzung der neuen Kooperationsmöglichkeiten.
Die Vertragspartner haben die im Gesetz eröffneten Möglichkeiten zur Beschäftigung von angestellten Ärzten in der Vertragsarztpraxis eingeschränkt. Es muss sichergestellt werden, dass der Vertragsarzt die Arztpraxis persönlich leitet. "Die persönliche Leitung ist anzunehmen, wenn je Vertragsarzt nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte oder teilzeitbeschäftigte Ärzte in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang ihrer Arbeitszeit drei vollzeitbeschäftigten Ärzten entspricht, angestellt werden. Bei Vertragsärzten, welche überwiegend medizinisch-technische Leistungen erbringen, wird die persönliche Leitung auch bei der Beschäftigung von bis zu vier vollzeitbeschäftigten Ärzten vermutet."
Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz kann der Vertragsarzt neben seinem Vertragsarztsitz (Betriebsstätte) an weiteren Orten vertragsärztlich tätig sein (Nebenbetriebsstätte). Nach den ergänzenden Vorgaben des Bundesmantelvertrages muss der Vertragsarzt den sich aus seiner Zulassung ergebenden Versorgungsauftrag dadurch erfüllen, dass er an seinem Vertragsarztsitz persönlich für mindestens 20 Stunden in Form von Sprechstunden zur Verfügung steht.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 7.06.2007, Nr. 42/2007, 11-12

Gesundheitsreform: Ausführlicher Kommentar zu den Änderungen liegt vor
Erstaunlich schnell haben Dr. Ulrich Orlowski und Prof. Dr. Jürgen Wasem einen Kommentar vorgelegt, der alle Änderungen und Auswirkungen der Gesundheitsreform auf einen Blick für Patienten, Ärzte, Angehörige sonstiger Heilberufe und Versicherungsfachleute verständlich erläutert.
Dargestellt werden in dem 179 Seiten umfassenden Band die Auswirkungen für Patienten, wann wer wie und mit welchem Umfang – gesetzlich und/oder privat – versichert ist.
Spiegelbildlich werden die Veränderungen für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV), die Änderungen durch den geplanten Gesundheitsfonds, Wahltarife, Bonusmodelle, Zusatzbeiträge, Kostenerstattung, Pflichtleistungen, Chronikerregelungen und weitere Umstellungen, etwa im Bereich Arzneimittel, erläutert.
Daneben werden die Neuerungen für jegliche Art von Heil- und Hilfsmitteln, die Stärkung der wettbewerblichen Ausrichtungen bei neuen Versorgungsangeboten (z. B. Integrierte Versorgung) sowie die Auswirkungen auf die PKV und die Finanzierung der GKV dargestellt. Besonders praktisch ist die beigefügte CD-ROM. Sie enthält alle relevanten Rechtsvorschriften zur Gesundheitsreform und ermöglicht mit komfortablen Suchmöglichkeiten den direkten und bequemen Zugang zu allen Neuerungen.
Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG). Änderungen und Auswirkungen auf einen Blick. Von Dr. Ulrich Orlowski und Prof. Dr. Jürgen Wasem. 2007. XIII, 179 Seiten. Kartoniert. € 48,--. ISBN 978-3-8114-3236-9. (Gesundheitsrecht in der Praxis). C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm (http://www.huethig-jehle-rehm.de).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 7.06.2007, Nr. 42/2007, 16-18

Allianz Deutscher Ärzteverbände hat sich eine Satzung gegeben
Ein Jahr nach der ersten Zusammenkunft haben die großen Verbände, darunter auch die GFB, der von Ihnen getragenen Allianz eine Satzung in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereines gegeben. Darüber hinaus will sich die Allianz weiteren fachübergreifenden Verbänden öffnen und wird demnächst den Marburger Bund, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung als kooptierte, also beratende Mitglieder ohne Stimmrecht aufnehmen.
Der jeweilige Sprecher der Allianz wechselt im Halbjahresrhythmus. Derzeit amtiert turnusmäßig Dr. Klaus Bittmann, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes und Vorsitzender des BVÄ. Er unterstrich den Einigungswillen aller Verbände während der Verhandlungsphase.
Die Allianz deutscher Ärzteverbände veröffentlichte anlässlich der Satzungsverabschiedung ihre folgenden Grundsätze:
"Der Arztberuf ist ein Freier Beruf, er dient der Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft. Diese Freiheit der ärztlichen Berufsausübung setzt Therapiefreiheit, eine vertrauensvolle Patienten-Arzt-Beziehung sowie eine leistungsgerechte Vergütung voraus. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen schränken die notwendigen Freiheiten in unerträglichem Maße ein. Reglementierung, Bürokratisierung und Budgetierung prägen das ärztliche Umfeld; staatliche Rationierung bestimmt mehr und mehr die Patientenbehandlung.
Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht länger bereit, für diese Leistungseinschränkungen gegenüber dem Patienten die Verantwortung zu übernehmen. Die Freiberuflichkeit des Arztberufes setzt Vertrauen in die persönliche Leistungserbringung voraus. Staat und Krankenkassen hingegen wollen die Patientenbehandlung von der Diagnose bis zur Therapie reglementieren, programmieren und kontrollieren. Die fortwährende Zerstörung des Arztberufes und das grundlegende Misstrauen in die Freiberuflichkeit sind unerträglich geworden.
Die freien Ärzteverbände werden deshalb in einer Allianz dagegen aufstehen und gemeinsam für eine echte Freiberuflichkeit kämpfen. Ärzte sind keine staatlichen Mangelverwalter! Das Finanzdesaster im Gesundheitswesen ist verursacht durch politische Fehlentscheidungen, Quersubventionierung anderer Sozialversicherungsbereiche zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung, Ausweitung der versicherungsfremden Leistungen, sowie vor allen Dingen durch die erodierende Einnahmebasis der GKV. Die Ärzte haben, ihrem beruflichen Selbstverständnis folgend, den Mangel bis heute auf eigene Kosten subventioniert. Jetzt allerdings ist dieses Geschenk an den Sozialstaat nicht mehr leistbar.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert unverzüglich einen ehrlichen Kassensturz im Gesundheitswesen und eine Nachhaltigkeit in der Finanzierung. Die Mittelknappheit der Krankenkassen steht in völligem Gegensatz zu den Leistungsversprechen der Politiker. Diesen Widerspruch werden die Ärzte nicht länger hinnehmen!
Zehntausende Ärzte sind deshalb in den letzten Wochen und Monaten auf die Straße gegangen, um gegen Demotivation und Bevormundung zu protestieren. Die Ärztinnen und Ärzte kämpfen um den Erhalt einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung aller Versorgungsbereiche in Deutschland und für eine moderne Medizin für alle. Sie wollen nicht länger den Mangel verwalten, sondern ihre Patienten individuell und mit höchster Qualität behandeln.
Scheinbar unbeeindruckt von diesen massiven Demonstrationen setzt die Politik ihren Kurs der Rationierung, Budgetierung und Bürokratisierung weiter fort. Vor diesem Hintergrund haben sich der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands, MEDIDeutschland und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands in einer Allianz zusammengeschlossen, um in ärztlicher Solidarität und fachübergreifend gegenüber der Politik unmissverständlich einzufordern, dass gesundheitspolitische Entscheidungen in Deutschland nur noch mit den Ärztinnen und Ärzten gemeinsam getroffen werden können. Die Allianz garantiert ein gemeinsames und geschlossenes Auftreten und damit die Fähigkeit, die deutsche Ärzteschaft jederzeit mit einer unüberhörbaren Stimme gegenüber der Politik zu vertreten.
Auf der Basis dieser Grundsätze, der Berlin-Essener Erklärung und des Eckpunktepapiers werden die Verbände in der Allianz Ziele formulieren und gemeinsam vertreten. Fehlt der Politik auch weiterhin die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog und sind keine klaren Signale für notwendige Korrekturen in der Gesundheitspolitik zu erkennen, so wird die Allianz in Fortsetzung der bisherigen Proteste geeignete Maßnahmen beschließen und umsetzen."
Quelle: Facharztbrief, 07/07, 3

Ärzte-Genossen wollen bei der E-Card aussteigen
Die Generalversammlung der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein hat alle ärztlichen Körperschaften und die Modellregionen aufgerufen, die Mitarbeit an der Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen. Die Betreibergesellschaft gematik und die Politik wurden aufgefordert, die Kosten-Nutzen-Relationen und alternative Lösungen zu überdenken.
Genossenschaftschef Dr. Klaus Bittmann stellte klar, dass die Haltung der Genossen nichts mit Technikfeindlichkeit zu tun hat.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.06.2007

Fünf Gründe, die gegen eine E-Card ins Feld geführt werden
1. Bei einer Server-Lösung lässt sich ein sicherer Datenschutz nicht gewährleisten
2. E-Card stiftet keinen erkennbaren Nutzen
3. Zeitfressende Abläufe legen Praxen lahm
4. Die Kosten für die Investition könnten am Ende bei den Ärzten hängen bleiben
5. Wenig Flexibilität bei der Umsetzung
Quelle: Ärzte Zeitung 11.06.2007

Privatversicherer

Fast jeder zweite Versicherte hat eine Zusatzversicherung
Fast jeder zweite gesetzlich Versicherte besitzt inzwischen eine private Zusatzdeckung zum Krankenversicherungsschutz. Das zeigt eine Untersuchung des F.A.Z.-Instituts im Auftrag der Gothaer Krankenversicherung.
Ganz oben auf der Liste der Zusatzversicherungen stehen dabei Policen für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz, gefolgt von den Bereichen Krankentagegeld und ambulante Behandlungen. Nach der repräsentativen Befragung von insgesamt 1000 GKV-Versicherten im Alter von 25 bis 65 Jahren haben 45 Prozent eine Zusatzversicherung abgeschlossen, inklusive Pflegeergänzungsversicherungen, aber ohne Auslandsreisekrankenpolicen.
Wer bereits eine solche Versicherung gekauft hat oder einen solchen Schritt in den nächsten zwei Jahren plant, wolle der Studie zufolge zu 87 Prozent Lücken im GKV-Leistungskatalog schließen, berichtet Studienleiter Dr. Guido Birkner. Bei 57 Prozent der Versicherten spielt bei der Entscheidung auch der Wunsch eine Rolle, eine qualitativ bessere medizinische Behandlung zu erhalten.
Quelle: Ärzte Zeitung 8.06.2007

Rechtliches

Krankenakte: Ärzte haften für die Richtigkeit
Patienten dürfen grundsätzlich Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen bekommen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Allerdings müssen Ärzte die Richtigkeit dieser Unterlagen nicht schriftlich bestätigen, wie das Medizinrechts-Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit berichtet. Nach Ansicht der Richter besteht ein solcher Anspruch der Patienten nicht. Ärzte hafteten auch ohne schriftliche Bestätigung für die Richtigkeit der Unterlagen. Dazu bedürfe es keiner besonderen Erklärung. Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 3 O 106/06
Quelle: Ärzte Zeitung 8.06.2007

Anwälte sind vor Überwachung geschützt
Die gezielte Überwachung von Telefongesprächen zwischen Anwälten und Mandanten ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.
Die Richter gaben einem Strafverteidiger Recht. Wenn die Aktion auf die Überwachung der Kommunikation zwischen Strafverteidiger und Beschuldigtem abziele, stehe das in "unlösbarem Widerspruch" zur Rechtsgarantie des unüberwachten mündlichen Verkehrs zwischen Anwalt und beschuldigtem Mandanten.
Eine verstärkte Überwachung der telefonischen Kommunikation auch von Ärzten mit Patienten ist in der politischen Diskussion.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 2 BvR 2094/05
Quelle: Ärzte Zeitung 8.06.2007

Anspruch auf Elternteilzeit
Chefs großer Arztpraxendürfen Medizinischen Fachangestellten Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehren. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor.
Während der ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kinds können Mütter und Väter in Elternzeit gehen. Sie dürfen in dieser Zeit aber bis zu 30 Wochenstunden weiter arbeiten. Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten (wie zum Beispiel Medizinische Versorgungszentren) dürfen die Elternteilzeit in den ersten beiden Jahren nach dem Gesetz nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Solche dringenden Gründe bestehen, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist oder in Teilzeit keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Arbeitgeber können den Anspruch auf Elternteilzeit nicht durch die Einstellung einer Ersatzkraft umgehen. Für kleinere Betriebe wie viele Arztpraxen gilt diese Regelung jedoch nicht.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 9 AZR 82/07
Quelle: Ärzte Zeitung 8.06.2007

Praxismanagement

Mundpropaganda bei der Arztwahl am wichtigsten
Bei der Suche nach einem neuen Arzt setzen Patienten vor allem auf das Urteil anderer Patienten. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Internetportalhelpster.de in Auftrag gegeben hat. Auf dieser Website werden niedergelassene Ärzte von Nutzern bewertet.
Bei den Befragten hat die Bewertung ärztlicher Tätigkeit durch andere Patienten eine "sehr hohe" oder zumindest "hohe Bedeutung". Mit einigem Abstand folgt an zweiter Stelle die Stiftung Warentest mit 69 Prozent, gefolgt von der Bewertung durch andere Ärzte (65 Prozent).
Nach der Untersuchung hat knapp die Hälfte der Internet-Nutzer, soweit sie an Gesundheitsthemen interessiert sind, schon mal im Internet nach einem Arzt gesucht.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.06.2007

Umsatzrendite von zehn Prozent ist die Zielmarke
Um im Wettbewerb mit privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern langfristig überleben zu können, müssen kommunale Krankenhäuser ihre Ertragskraft im Vergleich zu heute deutlich steigern. Krankenhäuser, die sich weiter hierarchisch strukturieren, haben keine Chance zu bestehen.
Das sagte Ullrich Eidenmüller, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Städtetages, bei einer Fachtagung in Berlin. Als Zielmarke für eine ausreichende Umsatzrendite nannte der Gesundheitsdezernent der Stadt Karlsruhe und Aufsichtsratsvorsitzende des Städtischen Klinikums Karlsruhe die Zahl von zehn Prozent. Gut geführte Häuser kommen seinen Angaben zufolge derzeit auf etwa fünf Prozent. Nur so seien in einer Zeit, in der Investitions-Zuschüsse der öffentlichen Hand weiter sänken, überlebensnotwendige Reinvestitionen in die Kliniken gewährleistet, sagte er.
Das Rendite-Ziel von zehn Prozent lasse sich dabei durch neue Betriebsabläufe und Investitionenerreichen, so Eidenmüller. So gelte es, überkommene Hierarchienzu überwinden: "Wir müssen heran an die Königreiche." Das betreffe etwa die in vielen Häusern weiterhin dominante Stellung der Chefärzte, sagte er. "Wer so organisiert bleibt, der ist tot." Aus selbstständigen Klinikabteilungen mit eigener Vorhaltung müssten künftig vernetzte Fachabteilungen werden, um Betriebsabläufe effektiver zu gestalten.
Positiv sei, dass die Rahmenbedingungen wie die noch bis 2010 laufende Konvergenzphase den kommunalen Häusern Zeit für Veränderungen böten.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.06.2007

Europa

Qualitätsstandards sollen in der gesamten EU gelten
Für die Sicherheit und Qualität neuartiger Behandlungsmethoden sollen ab 2008 europaweit einheitliche Vorschriften gelten.
Darauf haben sich die 27 Gesundheitsminister der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) geeinigt. Das Europaparlament hat dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission ebenfalls zugestimmt.
Hersteller von Verfahren in der Gentherapie, somatischen Zelltherapie und Gewebezüchtung müssen diese demnach künftig zentral über die Europäische Arzneimittelagentur zulassen. Auch die Überwachung moderner Behandlungsmethoden soll nach einem abgestimmten Verfahren erfolgen.
Einheitliche Ethikstandards soll es allerdings nicht geben.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.06.2007

Britische Ärzte wollen keine Spitzel sein
In Großbritannien ist die ärztliche Schweigepflicht und das Arztgeheimnis in Gefahr. Das jedenfalls befürchten Ärzteverbände. Anlass für die Sorge sind Pläne der Regierung Blair, die ärztliche Schweigepflicht sowie das Arztgeheimnis mittels neuer Gesetze auszuhöhlen.
Die Regierung beabsichtigt, Ärzte gesetzlich dazu zu verpflichten, Patienten, denen "ein terroristisches Umfeld" nachgesagt wird, an die Behörden zu melden. Das stößt auf großen Widerstand innerhalb der britischen Ärzteschaft.
Wie ein Sprecher des Londoner Innenministeriums kürzlich auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigte, gebe es "Bestrebungen", Ärzte und andere Berufsgruppen zu verpflichten, verdächtige Personen zu melden. Das sei "nötig", um terroristische Straftaten zu vereiteln, so das Innenministerium.
Hausärzte seien für derartige Spitzelaktionen "sehr gut geeignet", da sie ihre Stammpatienten in der Regel gut kennen würden. Sollte der Arzt zum Beispiel vermuten, dass ein Patient Sympathien für muslimische oder andere Terrororganisation habe, so sei es "die Pflicht" des Arztes, dies an die Behörden zu melden.
Der Ärztebund (British Medical Association, BMA) bezeichnete die Pläne als "unglaublich" und "empörend". Es sei nicht die Aufgabe von Ärzten, als Spitzel für den Staat tätig zu sein. Diese Bestrebungen gefährdeten das auf Vertrauen basierende Arzt-Patienten-Verhältnis. Auch Bürgerrechtsorganisationen sowie Fach- und Krankenhausärzte lehnen das Ansinnen ab.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.06.2007

Allgemeines

Schwangerschaftsabbrüche zumeist in der Praxis
Neunvon zehn Schwangerschaftsabbrüchen in Nordrhein-Westfalen werden in gynäkologischen Arztpraxen vorgenommen, die übrigen ambulant oder stationär in Kliniken. Das geht aus einer Erhebung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik hervor. Insgesamt sind im Jahr 2006 knapp 25.000 Schwangerschaften in NRW abgebrochen worden. Das sind 1,2 Prozent weniger als 2005 und knapp neun Prozent weniger als noch vor fünf Jahren.
53 Prozent der Frauen waren zum Zeitpunkt des Abbruches zwischen 18 und 29 Jahren alt, sieben Prozent noch nicht volljährig und fünf Prozent 40 Jahre und älter. Rund 60 Prozent der Frauen hatte vor dem Abbruch ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht.
Quelle: Rheinisches Ärzteblatt 6/2007, 8

Klänge von Mozart entspannen und senken den Blutdruck
Gegen Bluthochdruck helfen nicht nur Medikamente. Auch Musik von Mozart kann blutdrucksenkend wirken. Diese Erfahrung machten Teilnehmer einer ungewöhnlichen Veranstaltung im Deutschen Theater in Göttingen.
Bei Vorträgen und einem Konzert des Göttinger Symphonie Orchesters ließen sich mehrere Testpersonen, darunter auch Patienten mit Hypertonie, regelmäßig den Blutdruck messen. Die Werte wurden mittels Funk an einen Computer übertragen. Ergebnis der Langzeitmessungen: Bei allen Testpersonen sank während des Konzertes der Blutdruck, am niedrigsten und stabilsten waren die Ergebnisse bei Mozartklängen.
Zu der Veranstaltung "Mozart gegen Bluthochdruck" hatten anlässlich des Welt-Hypertonie-Tages das Nephrologische Zentrum Göttingen, der Deutsche Hausärzteverband und das Symphonieorchester eingeladen.
Quelle:Ärzte-Zeitung 30. Mai 2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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