13.04.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 12/07, vom 13. April 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialkassen mit 20 Milliarden Euro im Plus
Die gesetzliche Sozialversicherung hat im vergangenen Jahr einen Rekordüberschuss erzielt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lagen die Einnahmen der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung um 20,5 Milliarden Euro über den Ausgaben.
2005 hatten die Sozialkassen noch mit einem Defizit von 3,3 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Statistiker begründeten das positive Ergebnis mit der Wirtschaftsentwicklung und der Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes für die Beitragszahlung, die sich 2006 praktisch als 13. Beitrag auswirkte. Die 20,5 Milliarden Euro sind der höchste Wert seit 1990.
Zum Überschuss 2006 steuerte allein die Bundesagentur für Arbeit - die erstmals seit 1985 wieder schwarze Zahlen schrieb - 11,2 Milliarden Euro bei. Die Rentenversicherer hielten ihre Ausgaben nahezu konstant (plus 0,1 Prozent auf 232,9 Milliarden Euro), steigerten aber ihre Einnahmen um 5,1 Prozent auf 240,2 Milliarden Euro, was einen Überschuss von 7,3 Milliarden Euro ergab. Die Pflegeversicherung erzielte ein Plus von 0,5 Milliarden Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihren Überschuss von 1,5 auf 1,7 Milliarden Euro, die Einnahmen (plus 3,4 Prozent auf 149,8 Milliarden Euro) stiegen schneller als die Ausgaben (plus 3,2 Prozent auf 148,2 Milliarden Euro).
Quelle: Ärzte Zeitung 10.04.2007

Ortskrankenkassen erhalten mit 13 Milliarden Euro Rekordbetrag
Der Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen hat erneut seinen Höchststand von 2003 erreicht: 2006 wurden 15,1 Milliarden Euro umverteilt, teilte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) gestern auf der Grundlage aktueller Schätzungen mit. Das wären 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Mit einem neuen Rekordbetrag von 13,1 Milliarden Euro waren demnach wie 2005 auch im vergangenen Jahr die Allgemeinen Ortskrankenkassen Hauptnutznießer des RSA. Weiterer Nehmer war die Knappschaft mit 1,6 Milliarden Euro. Zu den Gebern gehörten die BKKen mit 8,7 Milliarden Euro und die Angestellten-Ersatzkassen mit 4,2 Milliarden Euro.
Ohne RSA hätten die Betriebskrankenkassen ihre durchschnittlichen Beitragssätze theoretisch um 3,7 Prozentpunkte auf 10,2 Prozent senken können, sagte eine Sprecherin der "Ärzte Zeitung".
Mit dem aktuellen RSA-Modell sei Wettbewerb unter den Kassen kaum noch möglich, kritisierte die BKK-Sprecherin.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.04.2007

Wenn KBV und Verbände zu Konkurrenten werden
Möglicherweise bahnt sich ein Streit zwischen KBV, KVen und Berufsverbänden an. Hintergrund ist der neue Wettbewerb um Einzelverträge nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG). Beide Seiten können und sollen als Konkurrenten auftreten. Das Problem ist nur: Mitglieder von Verbänden sind zugleich auch Mitglieder in den Gremien von KBV und KVen. Kann so ein fairer Wettbewerb funktionieren?
Eine Äußerung von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in der letzten nicht-öffentlichen Vertreterversammlung (VV) der KBV hat beim Bayerischen Hausärztechef Dr. Wolfgang Hoppenthaller alle Alarmglocken schrillen lassen. In einem Brief an den KBV-Chef zitiert Hoppenthaller, selbst Mitglied der KBV-VV, aus Köhlers Bericht zur Lage: "Wir müssen uns eingestehen, dass es im Wettbewerb kontraproduktiv ist, wenn konkurrierende Verbände Vertreter in unsere beratenden Fachausschüssen entsenden und damit über alle Entwicklungen im KV-System umfassend informiert sind. Das ist ungefähr so, als ob BMW seine neusten Konstruktionspläne dem Vorstand der Konkurrenzfirma Daimler Chrysler frei Haus präsentieren würde."
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung 10.04.2007

Krankenhäuser: Chancen zum Einstieg in die ambulante Versorgung
Die Gesundheitsreform hat die Chancen für die Krankenhäuser verbessert, verstärkt in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) warnen allerdings vor der Expansion der Krankenhäuser in den ambulanten Bereich.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, sieht die Möglichkeiten dagegen positiv und kündigte an, die Chancen aktiv zu nutzen. Bei der ambulanten Tätigkeit seien auch Vorteile für ihr stationäres Leistungsspektrum zu erwarten.
Es sei allgemein bekannt, so Baum, dass der Weg des Patienten von der ambulanten Versorgung in die stationäre Versorgung umso kürzer sei, je intensiver das Krankenhaus ambulant aktiv sei...
Ziel des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) ist es, im Krankenhausbereich u. a. die "Umsetzungsblockade" zu überwinden.
    Ein Genehmigungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und/oder der KVen gibt es nicht. Eine Beteiligung der KVen am Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen.
    Zu den ökonomischen Auswirkungen: Die Abrechnung der ambulanten Leistungen der Krankenhäuser erfolgt unmittelbar mit den GKV-Kassen nach den Vergütungskonditionen der niedergelassenen Ärzte. Die GKV-Kassen verweisen darauf, dass diese Zahlungen bis Ende 2008 außerhalb der begrenzten Gesamtvergütungen erfolgen und deshalb zu Mehraufwendungen führen werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10.04.2007, Nr. 27/2007, 12-14

Neues Merkblatt erschienen: Flexiblere Kostenerstattung seit Anfang April möglich
Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurde für gesetzlich Versicherte ein flexibleres Kostenerstattungssystem eingeführt. Nunmehr besteht die Möglichkeit, für einzelne Leistungsbereiche die Kostenerstattung zu wählen, andere Bereiche hingegen über Sachleistungen abzudecken. Auch im Rahmen der neuen Wahltarife können die Krankenkassen Kostenerstattung anbieten. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung sowie des Kostenbewusstseins der Patienten.
Auch für den behandelnden Arzt ergeben sich Änderungen: So ist er jetzt verpflichtet, die Versicherten vor Behandlungsbeginn darüber aufzuklären, dass Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, vom Patienten selbst zu tragen sind.
    Über die neuen Möglichkeiten zur Kostenerstattung hat der NAV-Virchow-Bund ein Merkblatt veröffentlicht. Neben einer Übersicht über alle Neuregelungen – und die daraus resultierenden Konsequenzen für Ärzte und Patienten – werden die Vorteile der Kostenerstattung gegenüber dem Sachleistungsprinzip dargelegt. Da der Versicherte die Beratung schriftlich zu bestätigen hat, liegt ein entsprechender rechtssicherer Vordruck dem neuen Merkblatt bei, Merkblatt und Patienten-Einwilligung zur Kostenerstattung sind für Mitglieder bis zu 20 Exemplare kostenlos (Nichtmitglieder: je 10 Exemplare 2 Euro) erhältlich beim NAV-Virchow-Bund.
http://www.nav-virchowbund.de/

Rechtliches

Gemeinschaftspraxis muss nicht für Altschulden haften
Das Bundessozialgericht hat kürzlich klargestellt, dass im Falle des Zusammenschlusses von Einzelpraxen keiner der Ärzte für Altschulden des anderen einstehen muss. Das gilt auch für Forderungen der KV.
Lange war umstritten, ob bei der Neugründung einer Gemeinschaftspraxis durch Zusammenschluss zweier Einzelpraxen der eine Gesellschafter auch für die Altschulden des anderen Gesellschafters haften muss. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Anfang Februar diese Frage in einer für Vertragsärzte positiven Weise entschieden (Az.: B 6 KA 6/06 R). Quelle: Dr. Ingo Pflugmacher. Ärzte Zeitung 11.04.2007

Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung durch Zulassungsentzug mit 68 Jahren
Jedes Jahr verlieren seit dem 1.1.1999 in Deutschland nach Auskunft des statistischen Bundesamtes etwa 270 bis 300 Vertragsärzte gemäß § 95 VII SGB V ihre Zulassung, nur weil sie 68 Jahre alt geworden sind. Dieser bisher schlimmste Fußtritt gegen die ärztliche Freiberuflichkeit wird von praktisch allen Betroffenen als Demütigung und massive Diskriminierung wahrgenommen.
Der gesetzlich diktierte Zwangsruhestand für 68-jährige Ärzte ist völlig unüblich in der gesamten zivilisierten Welt. Es handelt sich um Altersdiskriminierung in Reinkultur, da den Betroffenen ausschließlich wegen ihres Alters die Zulassung zu weiterer vertragsärztlicher Tätigkeit entzogen wird.
§ 95 VII SGB V verletzt sowohl deutsche Grundrechte (Art. 3, Art 12 Abs. 1 und Art 14 Grundgesetz) als auch europäisches Recht (Art. 14 der Europäischen Menschrechtskonvention und Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK). Vor allem aber verstößt dieser Paragraph massiv gegen die bereits am 2.12.2000 in Kraft getretene Richtlinie 2000/78 der Europäischen Gemeinschaft, welche Ungleichbehandlungen von EG-Bürgern unter anderem wegen des Alters strikt verbietet. Deutschland war verpflichtet, die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG in nationales Recht umzusetzen.
    Auch wenn die Bundesregierung die Altersgrenze lediglich in "unterversorgten Gebieten" abschafft, wird es peinlich – hat sich doch am 31.3.1998 das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den Zwangsruhestand für Vertragsärzte beschäftigt und ganz offensichtlich erkannt, dass die Begründung des Gesetzgebers für dieses Gesetzeswerk nicht verfassungskonform ist. Anstatt das Gesetz für nichtig zu erklären, hat sie, offensichtlich um das Gesetzeswerk zu retten – ohne Einholung gerontologischer Gutachten – einfach eine neue Gesetzesbegründung erstellt: Es sei bei weiterer beruflicher Tätigkeit über 68-jähriger Personen mit einer Gefahr für die Allgemeinheit zu rechnen "wegen in diesem Alter nicht mehr als sicher zu unterstellender körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit" – ein Witz in Anbetracht aller gesicherten modernen gerontologischen Erkenntnisse!
    Wenn der Gesetzgeber jetzt auch nur Teile der zwangspensionierten Ärzteschaft wieder zur vertragsärztlichen Versorgung zulässt, schafft er per Gesetz auch deren von Deutschlands höchstem Gericht festgestellte, nicht mehr sichere körperliche und geistige Leistungsfähigkeit – kurz und schmerzlos – wieder ab.
    Für materielle und immaterielle Schäden durch Diskriminierung wegen des Alters sieht die Richtlinie 2000/78/EG Schadensersatzleistungen an die Opfer vor. Die betroffenen Vertragsärzte haben folglich Entschädigungsansprüche an den deutschen Staat.
    Die deutsche Regierung kann sich dabei nicht etwa darauf berufen, dass sie die Richtlinie erst erheblich verspätet in nationales Recht umgesetzt hat. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2005 (Rechtssache C-140/04) hat Deutschland die Richtlinie 2000/78/EG in Fällen der Diskriminierung wegen des Alters seit deren Inkrafttreten am 2.12.2000 zu beachten. Das Verbot der Altersdiskriminierung sei ein Grundsatz des Gemeinschaftsrechts. Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters anhängig sei, habe den rechtlichen Schutz aus dem Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lasse (EuGH 22. November 2005 aaO Rn 76 und 77).
Auch der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts bestätigt in einem Urteil vom 26.4.2006, dass die Feststellung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung (Diskriminierung) nicht von der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG abhängt, und dass die nationalen Gerichte die volle Wirksamkeit des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters zu gewährleisten habe.
Quelle: Günter Ettrich. der niedergelassene arzt 2/2007, 10

Praxismanagement

Vertragsarzt 2007 - Arzt, Ökonom und nebenbei Jurist?
Früher stand die Medizin im Vordergrund. Heute als niedergelassener Arzt erfolgreich zu sein, heißt - außer der selbstverständlichen medizinischen Kompetenz - auch, die Klaviatur des Praxismanagements zu beherrschen. Die Ökonomie hat gleichgezogen mit der Medizin - oder sie gar schon überholt? Und noch ein weiteres Fach etabliert sich immer mehr in der Vertragsarztpraxis: die Rechtswissenschaften.
Die Einflüsse, die heute den ärztlichen Beruf in "freier" Praxis bestimmen, werden vielfältiger. Auf der Umsatzseite sind es hauptsächlich Fallzahlen, Gebührenordnungen, Honorarverteilungsverträge und Zusatzeinkommen aus Selbstzahlerleistungen, die als Determinanten für den Praxiserlös gelten. Dabei sind Planungsunsicherheiten, vor allem beim Honorar aus der GKV, an der Tagesordnung.
Die Kostenseite wird nicht mehr ausschließlich von den "klassischen" Kostenarten wie Personalkosten, Raumkosten und so weiter bestimmt. Hinzugekommen ist die neue Dimension der möglichen Regresszahlungen, die wie ein Damoklesschwert über jeder vertragsärztlichen Praxis schweben.
Was also tun als Vertragsarzt im Jahr 2007?
Als Mediziner bietet sich Folgendes an: ständige medizinische Fortbildung, Kenntnis der Leitlinien (http://leitlinien.net); ausführliche Patientenaufklärung über Risiken / Alternativen einer Behandlung und Dokumentation derselben als wichtige Prophylaxe bei Kunstfehlervorwürfen; Nutzung des Internets zur Infobeschaffung oder kollegiale Diskussion; strikte Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt - und natürlich die Weisheit "Primum non nocere" beherzigen, die um das Jahr 50 der Arzt Scribonius Largus am Hof von Kaiser Tiberius Claudius aufgestellt hat.
Als Ökonom: konsequente Nutzung der Praxis-EDV als Informationsinstrument für unternehmerische Entscheidungen (unter anderem Fallzahlcontrolling, Ausschöpfungsgrad, Budget/Regelleistungsvolumen sowie Pauschalen wie zum Beispiel hausärztliche Betreuungsleistungen, Verordnungscontrolling); Nutzung der Praxis-EDV zur besseren Bewältigung der Bürokratie (etwa bei DMP, mit Blankoformulardruck, Textbausteinen für Briefe); keine halbherzigen Entscheidungen bei der Teilnahme an Hausarztmodellen und Disease-Management-Programmen, weil die Teilnahme an diesen Modellen / Programmen mit teils erheblichen Fixkosten (Fortbildungsverpflichtungen einschließlich Teilnahme an Qualitätszirkeln, Gerätevorhaltungen, Praxiszertifizierung.) verbunden ist.
Als Jurist: Erlernen der "Kunst" des Lesens und Verstehens juristischer Texte; elementare Kenntnisse im Vertrags- und Sozialrecht erwerben; Grundkenntnisse im Steuerrecht aneignen; Fristen und Formen bei der Beschreitung des Rechtswegs kennen.
So gleicht die eigentlich nötige Ausbildung zum "Vertragsarzt 2007" fast einem Studium generale, das in der Regel als Autodidakt bewältigt werden muss.
Quelle: Dr. Bernd Alles. Ärzte Zeitung 5.04.2007

"MVZ sind kein Rezept gegen Ärztemangel"
Der Ärztemangel auf dem Land wird durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nicht behoben. Wie der Sprecher der KV Thüringen Mattias Zenker dem Hörfunksender MDR 1 sagte, befinden sich alle 32 MVZ in Thüringen in Städten. In ländlichen Gebieten sei kein einziges Zentrum entstanden. Damit sei das Ziel der Bundesregierung, unter anderem mit Hilfe Medizinischer Versorgungszentren dem Ärztemangel auf dem Land zu begegnen, bislang verfehlt worden.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.04.2007

E-Card-Konzept ist Hartmannbund zu bürokratisch
Auch der Hartmannbund hat Bedenken gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Vertreter der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beurteilen die Testläufe in den Regionen kritisch.
Ähnlich kritisch hatten sich erst kürzlich auch andere Verbände wie die Freie Ärzteschaft und der NAV geäußert.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.04.2007

Unternehmensteuerreform schränkt Sparmöglichkeiten für Ärzte ein
  Noch wird sie im Bundestag diskutiert - die Unternehmenssteuerreform. Sollte sie aber, so wie es der Gesetzentwurf vorsieht, von den Abgeordneten und schließlich auch vom Bundesrat durchgewunken werden, wären davon auch die niedergelassenen Ärzte massiv betroffen. Die Änderungen, die durch die Unternehmensteuerreform am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen, hätten schon erhebliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Jahre 2006 und 2007.
Neuerungen soll es bei dem beliebten Steuersparmodell der Ansparrücklage geben, die künftig "Investitionsabzugsbetrag" heißt. Der Betrag, der für den Kauf etwa von Praxisgeräten zurückgelegt wird, darf zwar statt 154.000 Euro in Zukunft bis zu 200.000 Euro betragen. Allerdings können nach dem Gesetzentwurf nur noch Praxen die Ansparabschreibung nutzen, die einen Gewinn von maximal 100.000 Euro ausweisen - vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags.
   Für Gemeinschaftspraxen bedeutet diese Beschränkung faktisch, dass sie künftig keinen Investitionsabzug mehr bilden können. Das Wirtschaftsgut, das mit der Rücklage gekauft werden soll, muss außerdem zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Die Änderungen bei der Ansparabschreibung sollen rückwirkend für das Jahr 2006 gelten.
   Spannend wird es mit der Unternehmensteuerreform auch bei den "geringwertigen Wirtschaftsgütern". Bisher konnten Ärzte selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs sofort in voller Höhe Gewinn mindernd geltend machen. Damit soll nun Schluss sein.
   Die schlechte Nachricht zuerst: Die Höhe der Anschaffungskosten für solche Wirtschaftsgüter wird nach den Planungen auf 100 Euro eingedampft. Die gute Nachricht: Diese Wirtschaftsgüter müssen in kein Anlageverzeichnis mehr aufgenommen werden. Aufzeichnungspflichten fallen also fort.
Für Wirtschaftsgüter, die zwischen 100,01 und 1.000 Euro kosten, soll Folgendes gelten: Auch sie müssen in kein Anlageverzeichnis aufgenommen werden. Nur der Zugang ist buchmäßig zu erfassen. Allerdings können Ärzte ihre Anschaffungen nicht mehr sofort, sondern nur noch über fünf Jahre abschreiben.
Anschaffung von kleineren Sachen sollte 2007 erfolgen
Und das geht künftig so: Die Anschaffungen eines Jahres werden in einem "Pool" gesammelt. Dieser Sammelposten wird gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt und Gewinn mindernd aufgelöst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gegenstände inzwischen verbraucht, verkauft oder gestohlen wurden: Durch Veräußerungen oder Wertminderungen wird der Wert des Pools nicht beeinflusst! Bei einem Praxiskauf oder einer Veräußerung sollten deshalb diese Sammelposten genau beäugt werden.
Ein Tipp: Wer Anschaffungen solcher geringfügigen Wirtschaftsgüter plant, sollte unbedingt noch in diesem Jahr handeln und für vergangene Jahre noch von seinem Recht der Sofortabschreibung Gebrauch machen. Denn im nächsten Jahr werden die Anschaffungen voraussichtlich in einem Pool gesammelt und nur noch auf fünf Jahre abgeschrieben!
Quelle: Dagmar Kayser-Passmann. Ärzte Zeitung 3.04.2007

QM ist für viele Ärzte seit Jahren ein Thema
Eine große Mehrheit der Ärzte hat sich nach einer Studie der Hamburger Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse schon mit dem Thema Qualitätsmanagement (QM) beschäftigt. Sie erwarten vor allem effiziente Arbeitsabläufe und Orientierungshilfen für Mitarbeiter.
"Politiker und QM-Dienstleister sollten unbedingt auf kritische Ärzte eingehen", empfehlen die Studienautoren. Zwar haben sich nach der von der Stiftung Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie 84 Prozent der befragten Mediziner bereits mit dem Thema QM beschäftigt, und über die Hälfte der Befragten tut dies schon seit mehreren Jahren.
Aber ein Viertel der Ärzte steht dem Thema noch sehr kritisch gegenüber. Befragt wurden 15.383 Arzt- und Zahnarztpraxen, geantwortet haben gut 800. Die meisten Ärzte haben sich der Studie zufolge noch nicht für ein QM-System entschieden - vielen sind nicht einmal die gängigen Anbieter bekannt. Am besten schneidet das ISO-System mit einem Bekanntheitsgrad von 86 Prozent ab.
Dafür müssen Praxischefs und QM-Beauftragte viel Zeit opfern - in der Implementierungsphase sechs Stunden, nach dem Aufbau vier Stunden pro Woche.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.04.2007

Praxismanagerinnen können im Vertragsdschungel große Hilfe sein
Nach Ansicht von Experten könnte es Ärzten helfen, wenn sie das Potenzial ihrer Mitarbeiter stärker nutzen und in EDV sowie QM-Programme investieren.
"Ich habe bis heute kein DMP-Formular selbst ausgefüllt", sagt Allgemeinmediziner Dr. Dietrich Franke aus Villingen-Schwenningen. Er delegiert Leistungen an seine Mitarbeiterinnen, seit er 2002 seine Praxis neu organisiert hat.
Nach Beobachtung von Praxisberaterin Gabriele Prahl sind solche Ärzte aber noch in der Minderheit. In manchen Praxen sieht sie die Medizin des Jahres 2007 begleitet von den organisatorischen Mitteln der 60er Jahre - aus ihrer Sicht ein Grund dafür, dass viele Ärzte den Überblick über die ständigen Vertragsänderungen verlieren. Prahl empfiehlt verstärkte Investitionen in Qualitätsmanagementprogramme, in die Praxissoftware und in Schulungen für Mitarbeiter.
Auch Ärzteverbände haben das Problem erkannt. Die Ärztegenossenschaften etwa schulen so genannte Dialogpartnerinnen in den Praxen, die die Organisation verbessern sollen.
In den KVen setzt man auf das Qualitätsmanagementprogramm QEP.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.04.2007

Europa

Europa – E.A.N.A.: Wechsel von Vorstand und Sekretariat
Die E.A.N.A. (Europäische Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte) hat einen neuen dreiköpfigen Vorstand: Dr. Jörg Pruckner, Vorsitzender der Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, wurde einstimmig zum Präsidenten der E.A.N.A. gewählt. Vizepräsident wurde Dr. Maximilian Zollner, vom NAV-Virchow-Bund und Schatzmeister ist Dr. Roland Lemye vom belgischen Ärzteverband ABSYM.
Nachdem der NAV-Virchow-Bund 32 Jahre lang das Sekretariat der E.A.N.A. betreut hat, übernahm ab 1. Januar 2007 die Österreichische Ärztekammer das Sekretariat.
Die Arbeitsgemeinschaft, 1974 von Dr. Kaspar Roos ins Leben gerufen, vertritt die Interessen der niedergelassenen Ärzte in Europa.
Quelle: der niedergelassene arzt 2/2007, 33

Briten suchen keine deutschen Ärzte mehr
Großbritannien hat die offensive Suche nach ausländischen Ärzten eingestellt. In Einzelfällen können sich aber weiter deutsche Ärzte für eine Tätigkeit auf der Insel bewerben. Das teilt die britische Botschaft in Deutschland auf ihrer Internetseite mit.
Die Anwerbeaktionen in verschiedenen europäischen Ländern seien von Beginn an nur als eine Kurzzeitstrategie gedacht gewesen. Mittlerweile seien genug Ärzte für das National Health System (NHS) angeworben worden. Auch die Zahl der einheimischen Ärzte, Pflegekräfte und weiterer Mitarbeiter im Gesundheitswesen sei gestiegen, so dass keine weiteren ausländischen Ärzte mehr benötigt würden.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.04.2007

Die Iren fühlen sich am gesündesten
Iren, Dänen und Schweizer schätzen ihren Gesundheitszustand im europäischen Vergleich am positivsten ein. Das belegen Daten einer Studie von norwegischen Wissenschaftlern.
Die Untersuchung basiert auf Daten des Programms European Social Survey (ESS) aus dem Jahr 2003. Darin wurden fast 40.000 Menschen aus 21 europäischen Ländern befragt. Das Ergebnis: Auf einer Punkteskala von eins (sehr schlecht) bis fünf (sehr gut) beurteilen die Iren ihren Gesundheitszustand mit einem durchschnittlichen Punktwert von 4,27 am günstigsten.
Ebenfalls sehr gesund fühlen sich demnach Dänen (4,19) und Schweizer (4,15). Die Deutschen liegen mit durchschnittlich 3,66 Punkten auf den hinteren Plätzen zusammen mit Italienern, Spaniern und Bürgern osteuropäischer Länder. Am ungünstigsten schätzen mit 3,39 Punkten die Ungarn ihre Gesundheit ein, berichtet das Team um Dr. Karen Modesta Olsen vom Institut für Wirtschaftsforschung in Bergen (Soc Sci Med 64, 2007, 1665).
Quelle: Ärzte Zeitung 12.04.2007

Allgemeines

Junge Abgeordnete, vereinigt Euch!
Fraktionsübergreifende Initiative zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz
Näheres http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007BT_GgiGg.html

Studie: Wohlstandskrankheiten gefährden Wirtschaftswachstum
Bereits heute sind weltweit mehr Menschen übergewichtig als unterernährt
Näheres http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007AEB_Wohlstand.html

Professor werden? Nein danke, es lohnt nicht!
Wie der Staat mit dem Wissenschaftler-Nachwuchs umgeht und die Intelligenz ins Ausland vertreibt
Näheres http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007HL_Professor.html

Termine

BAO-Jahreskongress in Berlin 2007
Sonnabend, den 19.5.2007
Aesculap-Akademie, Langenbeck-Virchow-Haus,
10117 Berlin, Luisenstraße 58/59 (neben der Charite)
Vorläufiges Programm 19.5.2007:
9:00 Uhr Eröffnung: Präsident. Kurzbericht über den Stand der Umsetzung §115b
9:15 – 10:30 Schnittstelle Ambulant/Stationär. Erwartungen der Krankenhäuser an ambulante Operateure/Anästhesisten
11:00 – 12:30 Systemausstieg als Ausweg aus der Falle?
14:00 – 15:15 Kooperation als Überlebensstrategie
15:45 – 17:00 Fehler und Probleme im Umfeldbereich. Das Aufklärungsgespräch; Übernachtung nach ambulanter OP; Haftung und fiskalische Aspekte; 24-Stunden-Verantwortlichkeit; wer haftet?
17:00 – 19:00 Mitgliederversammlung

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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