BAO fordert europataugliches Gesundheitssystem
Wesentliche Beschlüsse des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission sowie Urteile des EuGH zum Gesundheitssystem müssen nach Ansicht der Ambulanten Operateure auch in Deutschland umgesetzt werden. Jetzt sei es an der Zeit, klare Stellungnahmen der Parteien einzuholen.
Ein europataugliches Gesundheitssystem, in dem wesentliche Beschlüsse des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission sowie Urteile des EuGH umgesetzt werden, fordert der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO). In einem Katalog haben die ambulanten Operateure ihre Forderungen an die Politik zusammengestellt: Alle betreffen die ambulanten Operateure und Anästhesisten - alle betreffen Europa. Jetzt vor der Bundestagswahl will der BAO die politischen Parteien mit den Forderungen konfrontieren und um Stellungnahmen bitten.
Basisversicherung
Die gesamte deutsche Bevölkerung muss nach Meinung des BAO eine Basisversicherung für die medizinische Grundversorgung erhalten, wie es das das Europäische Parlament am 16. November 2000 beschlossen hat (A 5-0266/2000).
Patientenkarte
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März 2002 in Barcelona die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte beschlossen. Neben der Europäischen Patientenkarte solle keine nationale eingeführt werden, fordert der BAO.
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Das Europa-Parlament hat beschlossen, dass jeder Mitgliedstaat eine amtliche Gebührenordnung für Freiberufler, unter anderem für Ärzte erstellt (B5-0247/2001). Denn nur solche amtlichen Gebührenordnungen hätten Bestand vor den Kartellrechtsbestimmungen der EU. In Deutschland gibt es zwar eine amtliche Gebührenordnung für Ärzte, doch muss diese laut BAO dringend überarbeitet, betriebswirtschaftlich berechnet und jährlich angepasst werden
Gleicher Preis für gleiche Leistung
Die Gebühren für Gesundheitsleistungen sollen gleich sein unabhängig davon, aus welchem Mitgliedstaat der einzelne Unionsbürger kommt (EuGH C 411/98). Dementsprechend sollten gleiche Leistungen, beispielsweise Operationen, nach Ansicht des BAO auch unabhängig davon gleich vergütet werden, ob die Leistungen im Rahmen stationärer oder ambulanter Behandlung erfolgen.
Qualität
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März in Barcelona beschlossen, durch eine vergleichende Analyse von Gesundheitssystemen und Behandlungsmethoden das bestmögliche Verhältnis zwischen gesundheitlichem Nutzen und den Kosten von Produkten und Behandlungen herauszufinden und damit die Qualität der Gesundheitsleistungen zu erhöhen. Der Bundesrat habe dieses Projekt der sogenannten "offenen Koordinierung" leider kritisiert, bedauert der BAO.
Mündigkeit des Bürgers
Die Unionsbürger sind mündig (Art.1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union). Außerdem besteht freier Dienstleistungsverkehr innerhalb von Europa. Deshalb stehen den Unionsbürgern folgende Rechte zu: Freie Information über Qualität der Ärzte und Krankenhäuser, freie Information über Kosten der Gesundheitsleistungen, freie Arzt- und Krankenhauswahl, freie Arzneimittelwahl und freie Versicherungswahl. Der BAO hält die freie Information der Bürger über Kosten der Gesundheitsleistungen, wie es ein Kostenerstattungsystem ermöglichen würde, für unerlässlich.
Unternehmerfreiheiten für Ärzte
Den niedergelassenen Ärzten stehen alle Unternehmerfreiheiten zu (Art. 16 Charta der Grundrechte der Europäischen Union), als da sind Niederlassungsfreiheit innerhalb von Europa, Vertragsfreiheit (unter anderem Verträge mit Krankenversicherungen und Krankenkassen), Berufsfreiheit (unter anderem Therapiefreiheit im Rahmen einer qualitätsgesicherten Medizin) und Eigentumsgarantie. Diese Unternehmungsfreiheiten müssen den Ärzten nach Ansicht des BAO zugesichert werden.






